Unangemeldete Besuche in Tierschutzvertrag rechtens?

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nö......zu recht nicht 😎
 
A

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Ich finde einen Hund draußen zu halten, sogar verwerflicher, als eine reine Draußenkatze zu haben.
Hunde sind viel mehr auf den Menschen und ihre Nähe angewiesen.
 
Ich bin auch froh, dass Nachbars durchgeknallter, unerzogener Retriever den ganzen Tag in der Wohnung unterm Dach hockt und kläfft. Soll er schön drinne sitzen, dann jagt er wenigstens keine Katzen - seine Lieblingsbeschäftigung, wenn er mal raus darf.
 
Seit wann wird es so gehandhabt mit Vorkontrolle und häufig Nachkontrolle (zumindest angekündigt), wenn man ein Tier aus Tierheim oder Tierorga holt?

In der Familie gabs sehr viele Tierheimhunde, doch nur beim letzten (letztjahr) war das mit Vorkontrolle verbunden, Nachkontrolle nicht ausgeschlossen. Von unangemelderter Kontrolle ist im Übergabevertrag nichts geschrieben.

Zugvogel
 
Vor- oder Nachkontrollen sind Gang und Gebe. Was ich auch für absolut legitim halte.
Wie schon ein paar mal geschrieben, sind die Leutchen, die man dabei kennenlern wirklich lieb und nur auf das Wohl des jeweiligen Tieres bedacht.

Natürlich gibt es auch THs die nicht soviel Leute zur Verfügung haben und bei denen es eben nur sporadisch Kontrolle gibt.
 
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Aber ja, ich finde solche Kontrollen gut und nützlich, und die Tierfreundin, die bei Mutter vorkontrollierte, war mit ihre Tochter da, beides reizende Leute.

Aber seit wann gibts diese Kontrollen? Als vor 8 Jahren der Vorgänger des jetzigen Hundes vom Tierheim kam, gabs keine Vorkontrolle und nie hatte sich auch später jemand nach der Haltung und dem Befinden des Tieres erkundigt.
Das Tierheim ist in einer Kleinstadt mit knapp 35.tsd Einwohner.

Zugvogel
 
Seit wann?
Puh....keine Ahnung. Ich kenn das System seit 14 Jahren.....
 
An alle:
Niemand muß jemanden gegen seinen Willen hereinlassen.
Allerdings hat der TSV dann auch das Recht, das Tier wieder zurückzuverlangen.
Nur weil ein Tier gut genährt ist, bedeutet das noch lange keine gute Haltung. Es gibt Leute, bei denen die Katze das Haus nicht betreten darf.
Es gibt Leute, bei denen das Kaninchen nur im kleinen Käfig sitzen darf.
Es gibt Leute, bei denen der Hund in Keller und Garten lebt.

Dem ist nicht so!
Eine Herausgabe kann der TSV nicht erzwingen, wenn er den Halter nicht durch Dreistigkeit "überumpelt", und der Halter das Tier freiwillig herausgibt.

Tierschutzverträge, die den TSV als Eigentümer mit allen Rechten und den neuen Halter als Besitzer mit allen Pflichten darstellen, das vermittelte Tier also als "Leihgabe", die im Grunde jederzeit zurückgefordet werden kann, gelten als sittenwidrig und halten keinem Gerichtsverfahren stand.
Man kann also getrost jeden TSV- Vertrag mit den kuriosesten Forderungen unterschreiben, dem TSV entstehen dadurch keinerlei Rechte, die nicht ohnehin gesetzlich verankert wären.
Anders sieht es bei reinen Pflegestellen aus, wenn der TSV auch alle Kosten übernimmt.

Die einzigen, die ein Tier aus dem Haushalt des neuen Besitzers rechtmässig herausholen können, sind der Gerichtsvollzieher, der einen Titel vollstreckt oder der Amts-Vet.
 
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Hallo,

ich hatte bei meinen Katzen jedes Mal diese Klausel im Vertrag und ich hab die einfach unterschrieben. Weiss nicht, was ihr da für Probleme habt ^^

Geht ihr etwa immer an die Tür? Wenn ich unter der Dusche stehe oder in der Wanne liege oder Mittagsschlaf mache oder oder oder... dann kann es 10x klingeln, dann geh ich nicht an die Tür und gut ist.
Wenn ich Besuch habe, und die Kontrolle klingelt, dann lass ich sie rein, die NK dauert doch keine Stunde. Wir hatten tatsächlich 1x ne Nachkontrolle. Das war ein Fragebogen kurz runterrappeln und gut ist

Ihr dürft nicht vergessen: Die NK machen oftmals Ehrenamtliche. Die wollen doch niemanden etwas böses, die Interessiert doch nicht, ob es bei euch dreckig ist oder nicht. Unsere NK hat damals die Katzen nicht mal gesehen, weil die sich nach dem Klingeln im Schrank versteckt hatten.

Und wenn ihr wirklich ehrlich keine Zeit habt, wenn die NK klingelt, dann sagt das und dann haben die bestimmt auch verständnis. Ansonsten einmal sagen, dass man zeitlich sehr eng ist, dann beeilen die sich auch.
 
@Salutary:
Das unterschreibe ich genau so !!!!!

Grüßle von mir
 
ich glaube das mit den unterschiedlichen kontrollmethoden liegt einfach daran, dass es die unterschiedlichsten tierschutzvereine gibt, die auch unterschieliche Praxen haben. je nachdem gibt es vor- und/oder nachkontrollen und das eben immer oder nur stichprobenartig.

Und zur draußenhaltung:

Ich sehe tiere nicht als Familienmitglieder. es sind tiere. sie sind gegen die kälte durch ihr fell geschütz. und ich finde es ok, wenn man sich von ihnen abgrenzt und sie eben nicht im haus haben will. deshalb geht es den tieren nicht schlecht. die tiere müssen nicht in jedem lebensbereich mit dem menschen zusammen sein. auf arbeit dürfen sie ja auch nicht mit. also wieso müssen sie dann mit in den wohnbereich?
ich glaube das zeigt nur wieder den bedeutungswandel, den sowohl hunde als auch katzen bei uns erfahren. früher waren sie nutztiere. die katze beseitigte ungeziefer wie ZB mäuse und der hund bewachte das grundstück. heutzutage brauchen wir das meist nicht mehr und halten die tiere so zum spaß und zu unserer freude. und deshalb müssen wir auf alle bedürfnisse eingehen, die die tiere unserer ansicht nach haben. die katze braucht einen spielgefährten und der hund muß mit in die wohnung. die anderen bedürfnisse, die die tiere vielleicht haben, und die uns nicht so ganz passen sind ja nicht so wichtig. so muß eine katze nicht rumstreunern und ein großes revier erkunden, solange sie in der wohnung einen spielgefährten hat. zur not kann man ja den garten einzäunen, damit sie wenigsten frischluft schnappen kann. und der hund braucht ja auch die nähe zum menschen. dass er viel bewegung braucht und es bei vielen nicht reicht, wenn sie zweimal am tag eine kleine runde gassi gehen und er ansonsten in der wohnung hockt istja nicht so schlimm. bei den meisten hier ist der hund den ganzen tag frei auf dem hof unterwegs oder in einem großen zwinger.

und mal ehrlich. in vielen tierheimen sind die hunde auch draußen in zwingern untergebracht, also tut nicht so,als ob es schlimm ist, wenn ein hund draußen bleiben muß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Herausgabe kann der TSV nicht erzwingen, wenn er den Halter nicht durch Dreistigkeit "überumpelt", und der Halter das Tier freiwillig herausgibt.

Tierschutzverträge, die den TSV als Eigentümer mit allen Rechten und den neuen Halter als Besitzer mit allen Pflichten darstellen, das vermittelte Tier also als "Leihgabe", die im Grunde jederzeit zurückgefordet werden kann, gelten als sittenwidrig und halten keinem Gerichtsverfahren stand.
Man kann also getrost jeden TSV- Vertrag mit den kuriosesten Forderungen unterschreiben, dem TSV entstehen dadurch keinerlei Rechte, die nicht ohnehin gesetzlich verankert wären.
Anders sieht es bei reinen Pflegestellen aus, wenn der TSV auch alle Kosten übernimmt.

Die einzigen, die ein Tier aus dem Haushalt des neuen Besitzers rechtmässig herausholen können, sind der Gerichtsvollzieher, der einen Titel vollstreckt oder der Amts-Vet.
Das ist nicht ganz richtig. Wir haben schon gerichtlich ein Tier wieder eingeklagt. Natürlich kann man das Tier wieder mitnehmen, wenn nur ein Pflegevertrag besteht, wie z.B. bei uns. Es müssen nur die richtigen Formulierungen drin stehen. Dafür bekommt der Halter sein Geld wieder. Sonst könnte man sich den ganzen Verwaltungskram schenken. Allerdings kann sich der TSV nicht gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen, das stimmt.
Bei uns wird für das Tier in Pflege ein "Pfand" hinterlegt.

Allerdings ist das so extrem selten, weil die meisten schwarzen Schafe irgendwie doch froh sind, das arme Ding wieder loszusein. Die geben es freiwillig mit oder wieder ab.
 
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Hallo,
Unsere Tiere sind bisher allesamt aus dem Tierheim. Und jedesmal stand diese Klausel in den Übernahmeverträgen. Gekommen ist aber nie jemand.

Viele Grüße
Gutemine
 
bei mir stand auch drin, dass besuche kommen können (aber die fahren bestimmt keine 70km (einfache strecke)) auch stand drin, dass im falle eines "nicht kontrollieren lassen" das tier zurückgefordert werden kann.


also wie auch immer:

wenn sich er Kontrolleur ausweisen kann und ich nicht alleine zu Hause bin würde ich ihn reinlassen (lasse grundsätzlich NIEMANDEN fremden rein, wenn ich alleine bin)
 
und mal ehrlich. in vielen tierheimen sind die hunde auch draußen in zwingern untergebracht, also tut nicht so,als ob es schlimm ist, wenn ein hund draußen bleiben muß.
In Tierheimen sind sie im Rudel, die Betreuer gehen heim und lassen die Hunde zurück.
Hunde sind Rudeltiere und Familien sind ihr Ersatzrudel. Einen Hund draußen lasse - von seinem Rudel getrennt - ist Quälerei. Dabei geht es nichtmal um drinnen oder draußen, auch ein separater Keller wäre im Haus und doch eine solche Qual.

Ich verstehe nicht ganz, daß man eine Katze, die man ins Herz geschlossen hat, über nacht nach draußen verbannt. Was könnten die Gründe dafür sein?

Zugvogel
 
ich glaube das mit den unterschiedlichen kontrollmethoden liegt einfach daran, dass es die unterschiedlichsten tierschutzvereine gibt, die auch unterschieliche Praxen haben. je nachdem gibt es vor- und/oder nachkontrollen und das eben immer oder nur stichprobenartig.

Und zur draußenhaltung:

Ich sehe tiere nicht als Familienmitglieder. es sind tiere. sie sind gegen die kälte durch ihr fell geschütz. und ich finde es ok, wenn man sich von ihnen abgrenzt und sie eben nicht im haus haben will. deshalb geht es den tieren nicht schlecht. die tiere müssen nicht in jedem lebensbereich mit dem menschen zusammen sein. auf arbeit dürfen sie ja auch nicht mit. also wieso müssen sie dann mit in den wohnbereich?
ich glaube das zeigt nur wieder den bedeutungswandel, den sowohl hunde als auch katzen bei uns erfahren. früher waren sie nutztiere. die katze beseitigte ungeziefer wie ZB mäuse und der hund bewachte das grundstück. heutzutage brauchen wir das meist nicht mehr und halten die tiere so zum spaß und zu unserer freude. und deshalb müssen wir auf alle bedürfnisse eingehen, die die tiere unserer ansicht nach haben. die katze braucht einen spielgefährten und der hund muß mit in die wohnung. die anderen bedürfnisse, die die tiere vielleicht haben, und die uns nicht so ganz passen sind ja nicht so wichtig. so muß eine katze nicht rumstreunern und ein großes revier erkunden, solange sie in der wohnung einen spielgefährten hat. zur not kann man ja den garten einzäunen, damit sie wenigsten frischluft schnappen kann. und der hund braucht ja auch die nähe zum menschen. dass er viel bewegung braucht und es bei vielen nicht reicht, wenn sie zweimal am tag eine kleine runde gassi gehen und er ansonsten in der wohnung hockt istja nicht so schlimm. bei den meisten hier ist der hund den ganzen tag frei auf dem hof unterwegs oder in einem großen zwinger.

und mal ehrlich. in vielen tierheimen sind die hunde auch draußen in zwingern untergebracht, also tut nicht so,als ob es schlimm ist, wenn ein hund draußen bleiben muß.

Lilly, auch bei der x-ten Wiederholung wird das was du da von dir gibst nicht wahrer.
Verstehst du das irgendwann mal?
 

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