Vermieter erlaubt keine Katzen Haltung

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Auf die Schnelle habe ich übrigens dazu gefunden, dass es bei Eigentümergemeinschaften auch anders gelagert ist und wenn da Tierhaltung verboten ist und über den Mietvertrag mit den Mietern geregelt wurde, dürfte dies dann rechtens sein.

Haustiere

Oder hier, je nachdem, ob es einstimmig vertraglich festgelegt wurde in der Eigentümergemeinschaft:

"Grundsätzliche Untersagung
Die grundsätzliche Untersagung der Tierhaltung stellt einen nicht vertretbaren Eingriff in das Sondereigentum dar und kann somit nicht Gegenstand eines Mehrheitsbeschlusses sein. Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist für einen Wohnungseigentümer nur dann verbindlich, wenn er sich dem vertraglich unterworfen hat (die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung). Eine Ausnahme kann dann nur noch allstimmig beschlossen werden."
Hausordnung: Problematische Regelungsfälle / 2 Tierhaltung | Deutsches Anwalt Office ...
 
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Also in keiner meiner beiden Wohnungen ist bisher nur ein einziger Schaden entstanden. Und ich kenne genügend Katzenbesitzer, die selbst nach 20 Jahren Katzenhaltung, inklusive unsaubere Katzen, eine tiptop schadensfreie Mietwohnung übergeben haben.

Also ich finde nicht, dass man Schäden pauschal erwarten kann. Zumindest nicht bei entsprechenden Vorkehrungen und vernünftiger Katzenhaltung.

Nachtrag: Eine haltlos Unterstellung ist es für mich zwar nicht, aber wie @Yarzuak es formuliert hat: Ein schwaches Argument. Für mich ein ziemlich schwaches.
Ich habe hier einen Türrahmenfetischsten. Unsere neue Wohnung hat überwiegend Naturholzrahmen.....gut die Kosten nicht die Welt und ich bin versichert.
Es gibt Sisalmatten, draussen Bäume.....er nimmt lieber den Türrahmen.

Das wäre übrigens ein Argument pro Katze ( wenn auch ein schwaches) Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung die für solche Schäden haftet.
 
Auf die Schnelle habe ich übrigens dazu gefunden, dass es bei Eigentümergemeinschaften auch anders gelagert ist und wenn da Tierhaltung verboten ist und über den Mietvertrag mit den Mietern geregelt wurde, dürfte dies dann rechtens sein.

Haustiere

Oder hier, je nachdem, ob es einstimmig vertraglich festgelegt wurde in der Eigentümergemeinschaft:

"Grundsätzliche Untersagung
Die grundsätzliche Untersagung der Tierhaltung stellt einen nicht vertretbaren Eingriff in das Sondereigentum dar und kann somit nicht Gegenstand eines Mehrheitsbeschlusses sein. Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist für einen Wohnungseigentümer nur dann verbindlich, wenn er sich dem vertraglich unterworfen hat (die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung). Eine Ausnahme kann dann nur noch allstimmig beschlossen werden."
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Stimmt, aber da kommt es dann wirklich auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an. Und zwar wirklich auf jedes Einzelte Wort.

Denn hier müssen gleich mehrere Hürden genommen werden. 1) Die Gemeinschaftsordnung muss rechtsgültig Bestandteil des Mietvertrages sein, 2) das generelle Katzenverbot müsste eine Individualvereinbarung sein und 3) Bei Vorliegen besonderer Gründe für eine Katzenhaltung (z.B. als attestiertes Therapietier oder bei Hunden als Assistenztier) kann auch eine solche Klausel ausgehebelt werden.

Also auch dieser Weg ist kein Allheilmittel gegen Katzenhaltung.
 
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Ich finde das mit den Beschädigungen im Übrigen ein schwaches Argument, wenn man alles daran setzt, dass die Tiere artgerecht gehalten werden und daher eben nichts zerstören. Die Kratzer, die bei uns beispielsweise im Boden entstanden sind, stammen von uns und nicht von einer der beiden Fellnasen.
Problem: Wenn du da selbst nicht drinsteckst oder vielleicht sogar schlechte Erfahrungen gemacht hast, kannst du es selbst nicht nachvollziehen.
Da braucht es nur zur Unsauberkeit kommen. Trotz Mehrkatzenhaltung, großem Garten der rund um die Uhr zugänglich ist, All you can eat, mehr Klos als Katzen, an unterschiedlichen Stellen, mehrmaligen Tierarztbesuchen ohne Befund, haben fünf meiner Katzen markiert. Die Vierlinge und Buddy. Angefangen hat es als Mama Poldi gestorben ist und aufgehört als Bruder Felix gestorben ist. In der Zeit mussten wir einiges renovieren, Putz, Bodenbeläge und Steckdosen erneuern.
Ich kann mir vorstellen, dass das ein Vermieter nicht mitmachen möchte.
 
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Ich habe hier einen Türrahmenfetischsten. Unsere neue Wohnung hat überwiegend Naturholzrahmen.....gut die Kosten nicht die Welt und ich bin versichert.
Es gibt Sisalmatten, draussen Bäume.....er nimmt lieber den Türrahmen.

Das wäre übrigens ein Argument pro Katze ( wenn auch ein schwaches) Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung die für solche Schäden haftet.
Eine Katzenhalterin die ich kenne hat daher alle Türrahmen in Katzenhöhe mit Sisalmatten gesichert. Und alle Innentüren entfernt in Absprache mit dem Vermieter. Sah vielleicht nicht schön aus, aber hat geholfen. Außerdem überall Teppiche verlegt (nur aufgelegt, nicht geklebt) und da wo Tapete in Katzenhöhe war diese auch mit Kratzmatten oder so harter Plastikfolie abgeklebt.

(Sie hatte 2 Kaninchen und 2 Kater, einer der Kater markierte trotz Kastra und war eben totaler Kratzfetischist, alles außer Kratzbaum wurde angekratzt.)
 
Unsensibel finde ich die Antwort des Vermieters nicht. Scharf zu antworten fände ich unsensibel und unnötig.
 
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Das wäre übrigens ein Argument pro Katze ( wenn auch ein schwaches) Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung die für solche Schäden haftet.

Ich kenne mich versicherungsrechtlich nicht aus, würde aber bezweifeln, dass eine Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die im Laufe der Jahre entstanden sind, wo die Schäden also nicht stets kontinuierlich gemeldet wurden. Ich kann ja auch nur schwerlich hingehen und sagen, liebe Versicherung, vor 3 Jahren wurde mein Fahrrad gestohlen, ersetzt mir doch bitte jetzt mal den Schaden. Oder ich hab vor 'nen paar Jahren 'ne Kamera eines Kollegen zerdeppert, bitte ersetzt den Schaden.
 
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Stimmt, aber da kommt es dann wirklich auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages an. Und zwar wirklich auf jedes Einzelte Wort.

Denn hier müssen gleich mehrere Hürden genommen werden. 1) Die Gemeinschaftsordnung muss rechtsgültig Bestandteil des Mietvertrages sein, 2) das generelle Katzenverbot müsste eine Individualvereinbarung sein und 3) Bei Vorliegen besonderer Gründe für eine Katzenhaltung (z.B. als attestiertes Therapietier oder bei Hunden als Assistenztier) kann auch eine solche Klausel ausgehebelt werden.

Also auch dieser Weg ist kein Allheilmittel gegen Katzenhaltung.
Ändert ja nichts daran, dass man sich genau überlegen muss, was man möchte. Streit mit dem Vermieter riskieren und pampig antworten, es auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ankommen lassen (Recht haben ist nicht immer Recht bekommen) oder es einfach akzeptieren und sich nach einer anderen Wohnung umschauen.
 
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Ändert ja nichts daran, dass man sich genau überlegen muss, was man möchte. Streit mit dem Vermieter riskieren und pampig antworten, es auf einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ankommen lassen (Recht haben ist nicht immer Recht bekommen) oder es einfach akzeptieren und sich nach einer anderen Wohnung umschauen.
Der Meinung bin ich auch (siehe oben).
 
Nun, ich finde, man muss je nach Boden und nach Umständen zugeben können, dass Katzen sehr wohl Schäden anrichten können. Da reicht es, einmal einen Unfall (Wildpinkeln, Durchfall, Erbrechen) nicht mitgekriegt zu haben und der Boden kann effektiv Schaden genommen haben. Mein Vermieter ist selbst Katzenbesitzer und hatte eigentlich vor, vor meinem Einzug neue Böden zu machen. Als ich sagte, ich komme mit Katzen, hat er mir die Wahl gegeben, ob ein neuer Boden, wobei ich dann eben eventuelle Schäden bei Auszug ausbessern lassen müsste oder eben, noch den alten Boden (der so an sich noch einwandfrei ist), bei dem dann kein Schaden mir angerechnet wird. Ich war natürlich sofort für den alten Boden, da Luna aufgrund ihres Asthmas öfters Mal erbrechen musste. Auch als Dobby ne Blasenentzündung hatte und nebens Klo gepinkelt hat, habe ich das erst paar Stunden später gesehen.
Wenn der Vermieter das von vornhinein im Mietvertrag so festhält, finde ich, muss man das auch akzeptieren. Auch wenn es einem schwerfällt...
 
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Nun, ich finde, man muss je nach Boden und nach Umständen zugeben können, dass Katzen sehr wohl Schäden anrichten können. Da reicht es, einmal einen Unfall (Wildpinkeln, Durchfall, Erbrechen) nicht mitgekriegt zu haben und der Boden kann effektiv Schaden genommen haben. Mein Vermieter ist selbst Katzenbesitzer und hatte eigentlich vor, vor meinem Einzug neue Böden zu machen. Als ich sagte, ich komme mit Katzen, hat er mir die Wahl gegeben, ob ein neuer Boden, wobei ich dann eben eventuelle Schäden bei Auszug ausbessern lassen müsste oder eben, noch den alten Boden (der so an sich noch einwandfrei ist), bei dem dann kein Schaden mir angerechnet wird. Ich war natürlich sofort für den alten Boden, da Luna aufgrund ihres Asthmas öfters Mal erbrechen musste. Auch als Dobby ne Blasenentzündung hatte und nebens Klo gepinkelt hat, habe ich das erst paar Stunden später gesehen.
Wenn der Vermieter das von vornhinein im Mietvertrag so festhält, finde ich, muss man das auch akzeptieren. Auch wenn es einem schwerfällt...
Siehe mein Beispiel: Auch dem kann man vorbeugen. Also wenn meine Katzen auf meine Teppiche Erbrechen, dann bleibt das auch auf den Teppichen. Da bekommt mein Boden auch nach Stunden nix von mit.

Wenn der Vermieter mir mit dem Argument Böden käme wäre mein Konter: Ab zum Teppichladen, lauter kleine und große Einzelteppiche besorgen, die man leicht waschen oder austauschen kann und die überall verlegen, wo die Katze hinkommen. Argument abgeschmettert.

Ich gebe ja durchaus zu, dass es zu Schäden kommen kann, aber wenn man etwas schmerzfrei ist, was die Optik angeht, kann man da durchaus auch mit Teppichen, Sisalmatten, etc. auch viel abwehren, wenn man will.
 
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Siehe mein Beispiel: Auch dem kann man vorbeugen. Also wenn meine Katzen auf meine Teppiche Erbrechen, dann bleibt das auch auf den Teppichen. Da bekommt mein Boden auch nach Stunden nix von mit.

Wenn der Vermieter mir mit dem Argument Böden käme wäre mein Konter: Ab zum Teppichladen, lauter kleine und große Einzelteppiche besorgen, die man leicht waschen oder austauschen kann und die überall verlegen, wo die Katze hinkommen. Argument abgeschmettert.
Sehe ich anders. Gerade auch Pinkelunfälle bei Blasenentzündung können durch den Teppich durch gehen, wenn nicht rechtzeitig entdeckt. Auch sehe ich gerade bei Böden, welche teils noch Lücken haben (ich weiss gerade nicht, wie die heissen), die Lücken sind da, da das Holz ja je nach Temperatur arbeitet, wenn da was zwischen geht... Dann ist das schwer sauber zu kriegen. Auch wäre Teppich für mich als Asthmatikerin keine gute Option. Natürlich habe ich auch 2, 3 Teppiche, auch weil die Katzen gerne drauf liegen, aber die ganze Wohnung könnte ich damit nicht machen. Man kann natürlich versuchen, möglichst viel vorzubeugen, aber garantieren kann man halt einfach nichts.
 
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aber garantieren kann man halt einfach nichts.
Genau wie umgekehrt der Vermieter nicht garantieren kann, dass es zu solchen Unfällen mit Schäden kommt. Genau das ist ja der Punkt. Man kann es weder in die eine noch in die andere Richtung garantieren.
Höchstens Wahrscheinlichkeiten vorhersagen.

Und für mich ist eben die Wahrscheinlichkeit, dass ein Boden bei maximalen Vorkehrungen Schaden nimmt sehr viel geringer als dass er keinem Schaden nimmt. Und daher sind mögliche Bodenschäden für mich einfach kein haltbares Argument, wenn der Mieter bereit ist, entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.

Und wenn man sich die Rechtsauffassungen ansieht: Auch dort wohl nicht unbedingt, sonst würde da nicht ständig drauf verwiesen werden, dass Angst vor möglichen Schäden als pauschales Argument nicht ausreicht.

Ich habe es bei mir aber ähnlich wie du gemacht: meine Wohnung hatte schon Boden mit mehreren Schäden. Selbst wenn die Katzen was kaputt machen würden: Der Vermieter kann mir nix.
 
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Gerade auch Pinkelunfälle bei Blasenentzündung können durch den Teppich durch gehen, wenn nicht rechtzeitig entdeckt.
Also bei meiner Bekannten aus dem Beispiel kann wirklich nix durch die Teppiche gehen an Flüssigkeit. Der hat unten drunter Gummi oder sowas ähnliches, also da geht wirklich nix durch, was oben drauf kommt. Da hat sie beim Kauf extra drauf geachtet....
 
Man muss anderen doch nicht immer seinen eigenen Willen aufzwingen.
 
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Und dann lass mal einen Mieter mit der Absicht der maximalen Boden-Sicherheitsvorkehrung 'nen Kotzkater haben - wie schnell werden wohl die Teppiche rausfliegen, die man ansonsten ständig waschen dürfte?

Bin froh über den Vinylboden bei mir. Mit Teppich auslegen wäre so gar keine Option.
 
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Mieter dürfen Katzen halten - jedenfalls im Rahmen. Der Beschluss bindet die Eigentümer, aber Mietrecht ist dem übergeordnet, da kann eine Eigentümerversammlung beschließen, was sie will. Das deutsche Mietrecht hat so ziemlich jede Form von vertraglichen Festlegungen schon längst ausgehebelt. Allerdings kann Euer Vermieter zwischen Baum und Borke stecken - für ihn sind die Beschlüsse der EV bindend, trotzdem darf er euch die Katzenhaltung nicht verbieten. Konkrete Konsequenz für ihn? Keine Ahnung. Rein prinzipiell sind Böden, Wände, Fenster, Balkone etc. Gemeineigentum (wie natürlich auch Dach, Treppenhaus, ggf. Keller), würde also die Katze eines Mieters diese beschädigen und der Mieter nicht für die Schäden eintreten, dann könnte vermutlich die WEG den Eigentümer/Vermieter in Regress nehmen. Also hypothetisches Beispiel: Katze zerkratzt Rahmen des Holzfensters, das kann nicht repariert werden, sondern es muss ein neues Fenster her, für das die WEG zahlen müsste.
Allerdings ist das Wahrscheinlichere, dass nach dem Auszug wie die Kesselflicker darüber gestritten wird, ob nun die Kratzer im Boden normale Abnutzung sind (Vermieter) oder Zerstörung durch die Katze (Mieter)...
 
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Und dann lass mal einen Mieter mit der Absicht der maximalen Boden-Sicherheitsvorkehrung 'nen Kotzkater haben - wie schnell werden wohl die Teppiche rausfliegen, die man ansonsten ständig waschen dürfte?

Bin froh über den Vinylboden bei mir. Mit Teppich auslegen wäre so gar keine Option.
Also meine Freundin hat auch auf ihrem Vinylboden ganz normale Wohzimmerteppiche und im Flur einen Läufer (keine Haustiere, einfach nur weil sie es mag). Darf man auf Vinyl keine Teppiche legen?
 
Ne, ich hab 'nen Kotzkater und würde nicht ständig Teppiche waschen wollen.
 
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Und dann lass mal einen Mieter mit der Absicht der maximalen Boden-Sicherheitsvorkehrung 'nen Kotzkater haben - wie schnell werden wohl die Teppiche rausfliegen, die man ansonsten ständig waschen dürfte?

Bin froh über den Vinylboden bei mir. Mit Teppich auslegen wäre so gar keine Option.
Wie gesagt, meine Bekannte aus dem Beispiel hat nem Pinkelkater. 3 Pinkelstellen mindestens täglich. Da läuft eben eine Waschmaschine täglich und es wird täglich mit Teppichreiniger und Enzymreiniger geputzt, wenn Waschen nicht geht. Ist also machbar. Sie hat auch noch so ein extra Gerät für Teppichflecken, damit die rausgehen, mir fällt nur gerade der Name nicht ein. Damit kriegt man auf jeden Fall fast alle gängigen Flecken raus.
 

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