Lisa Herr Doktor
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Auf die Schnelle habe ich übrigens dazu gefunden, dass es bei Eigentümergemeinschaften auch anders gelagert ist und wenn da Tierhaltung verboten ist und über den Mietvertrag mit den Mietern geregelt wurde, dürfte dies dann rechtens sein.
Haustiere
Oder hier, je nachdem, ob es einstimmig vertraglich festgelegt wurde in der Eigentümergemeinschaft:
"Grundsätzliche Untersagung
Die grundsätzliche Untersagung der Tierhaltung stellt einen nicht vertretbaren Eingriff in das Sondereigentum dar und kann somit nicht Gegenstand eines Mehrheitsbeschlusses sein. Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist für einen Wohnungseigentümer nur dann verbindlich, wenn er sich dem vertraglich unterworfen hat (die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung). Eine Ausnahme kann dann nur noch allstimmig beschlossen werden."
Hausordnung: Problematische Regelungsfälle / 2 Tierhaltung | Deutsches Anwalt Office ...
Haustiere
Oder hier, je nachdem, ob es einstimmig vertraglich festgelegt wurde in der Eigentümergemeinschaft:
"Grundsätzliche Untersagung
Die grundsätzliche Untersagung der Tierhaltung stellt einen nicht vertretbaren Eingriff in das Sondereigentum dar und kann somit nicht Gegenstand eines Mehrheitsbeschlusses sein. Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist für einen Wohnungseigentümer nur dann verbindlich, wenn er sich dem vertraglich unterworfen hat (die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung). Eine Ausnahme kann dann nur noch allstimmig beschlossen werden."
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