Fan4
Forenprofi
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„Die Haltung einer Katze darf der Vermieter nicht generell verbieten. Befindet sich eine solche Klausel im Mietvertrag, ist sie unwirksam. Steht im Mietvertrag allerdings explizit, dass die Haltung einer Katze vom Vermieter erlaubt werden muss, müssen Mieter sich daranhalten. Der Grund ist, dass Mieter mit Kenntnis dieser Klausel den Mietvertrag unterzeichnet hatten.“ aus der oben genannten Quelle
Für mich heißt das im Umkehrschluss, dass - solange gar nichts zur Haltung, Erlaubniseinholung oder ein generelles Verbot drin steht - ich mir dennoch eine Katze anschaffen kann (ohne Kenntnisnahme durch den Vermieter), denn die Verbotsklausel ist unwirksam und es wurde nicht vertraglich geregelt, dass der Vermieter die Haltung erlauben muss.
Edit: Gemeint ist der Fall, dass zB nur Verbot oder gar nichts im Vertrag steht…,
Für mich heißt das im Umkehrschluss, dass - solange gar nichts zur Haltung, Erlaubniseinholung oder ein generelles Verbot drin steht - ich mir dennoch eine Katze anschaffen kann (ohne Kenntnisnahme durch den Vermieter), denn die Verbotsklausel ist unwirksam und es wurde nicht vertraglich geregelt, dass der Vermieter die Haltung erlauben muss.
Edit: Gemeint ist der Fall, dass zB nur Verbot oder gar nichts im Vertrag steht…,