Wie kann ich auf einen neuen Vermieter zugehen, wenn er Haustiere nicht erlaubt?

  • Themenstarter Themenstarter Ulbi94
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Die Haltung einer Katze darf der Vermieter nicht generell verbieten. Befindet sich eine solche Klausel im Mietvertrag, ist sie unwirksam. Steht im Mietvertrag allerdings explizit, dass die Haltung einer Katze vom Vermieter erlaubt werden muss, müssen Mieter sich daranhalten. Der Grund ist, dass Mieter mit Kenntnis dieser Klausel den Mietvertrag unterzeichnet hatten.“ aus der oben genannten Quelle

Für mich heißt das im Umkehrschluss, dass - solange gar nichts zur Haltung, Erlaubniseinholung oder ein generelles Verbot drin steht - ich mir dennoch eine Katze anschaffen kann (ohne Kenntnisnahme durch den Vermieter), denn die Verbotsklausel ist unwirksam und es wurde nicht vertraglich geregelt, dass der Vermieter die Haltung erlauben muss.

Edit: Gemeint ist der Fall, dass zB nur Verbot oder gar nichts im Vertrag steht…,
 
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Kleintiere und Kleintiere im Mietrecht, sind zwei paar Schuh:

Quelle: Kleintier – Wikipedia.
Aaaaah. Ok.

Elegante Lässigkeit? 😁
Mobbst du mich schon wieder? 😂😂

Die Haltung einer Katze darf der Vermieter nicht generell verbieten. Befindet sich eine solche Klausel im Mietvertrag, ist sie unwirksam. Steht im Mietvertrag allerdings explizit, dass die Haltung einer Katze vom Vermieter erlaubt werden muss, müssen Mieter sich daranhalten. Der Grund ist, dass Mieter mit Kenntnis dieser Klausel den Mietvertrag unterzeichnet hatten.“ aus der oben genannten Quelle

Für mich heißt das im Umkehrschluss, dass - solange gar nichts zur Haltung, Erlaubniseinholung oder ein generelles Verbot drin steht - ich mir dennoch eine Katze anschaffen kann (ohne Kenntnisnahme durch den Vermieter), denn die Verbotsklausel ist unwirksam und es wurde nicht vertraglich geregelt, dass der Vermieter die Haltung erlauben muss.
Das ist dann aber wiederum auch wieder Auslegungssache, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen oder nicht? Also, ob das ein richtiger Umkehrschluss ist oder nicht.
 
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Aaaaah. Ok.


Mobbst du mich schon wieder? 😂😂


Das ist dann aber wiederum auch wieder Auslegungssache, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen oder nicht? Also, ob das ein richtiger Umkehrschluss ist oder nicht.
Da gibt es wenig Spielraum, wenn nur generelles Verbot oder gar nichts drin steht
 
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Nee, ich frage dich, weil du davon als Vermieterin ja Ahnung haben musst 😅

Kann sehr wohl verboten werden, ja. Aber laut Recht doch nur mit guten Gründen - was wäre das denn?
Bei uns war z.B. viele Jahre ein Grund, dass es im Haus eine Arztpraxis gab wo eben auch Allergien Thema waren.
Ich verstehe es halt wirklich nicht. Auch weil die einen Urteile so ausfallen, die anderen so, auch wenn die Grundlagen ähnlich waren.
Da gibt's halt auch zig Varianten - schon allein was das für eine Immobilienform ist (WEG, Privatbesitz etc.).
Und eine Frage der Argumentation. Da gibt's auf beiden Seiten Argumente die ganz schnell platzen.

Letztendlich denke ich aber dass es so oder so keine gute Idee ist den klar erklärten Wunsch des Vermieters diesbezüglich brechen zu wollen, das ist doch keine Grundlage für ein gutes Mietverhältnis. Also ich würde das als Mieter nicht wollen.
 
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Aber genau das irritiert mich ja. Das ist so rechtens. Und meines Wissens nach, kann mich aber auch irren, zählen Katzen und kleine Hunde zum Beispiel in NRW sehr wohl zu Kleintieren. Dennoch dürfen Vermieter sie verbieten. Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
Nein, Hunde und Katzen zählen nicht zu den "Kleintieren", auch nicht in NRW. Dabei geht's nicht um die Größe des Tiers sondern die Art der Haltung (z.B. im Käfig, Terrarium etc.). Die Haltung von besagten "Kleintieren" darf tatsächlich nicht verboten werden.
 
Hab ich gestern erst nachgelesen. Gute Gründe sind zB wenn dein Nachbar allergisch gegen Katzen ist und er aus welchen Gründen auch immer Kontakt mit deinen Katzen hätte. Mögliches Szenario: Katze spaziert durch den Hausflur, Haare verteilen sich im gemeinsamen Hausflur, Nachbar kommt in Kontakt mit den Haaren.

Ansonsten gibt es nicht "die Gründe".. Die müssen jeweils im Einzelfall genannt und ggf durch ein Gericht geprüft werden.

Pauschale Verbote sind mittlerweile unzulässig.
Genau so ist es.
Katz muß dafür nicht mal durchs Treppenhaus latschen, bei schweren Allergien reicht schon was man selbst an den Klamotten durch die Gegend trägt, das kannst Du nicht verhindern.
 
Bei uns war z.B. viele Jahre ein Grund, dass es im Haus eine Arztpraxis gab wo eben auch Allergien Thema waren.
Ja, das ist ja ein guter Grund. Nur wie verhält es sich, wenn der Vermieter sagt, er hat Gründe und muss diese laut deiner vorigen Aussage nicht offenlegen? Oder habe ich das missverstanden?

Letztendlich denke ich aber dass es so oder so keine gute Idee ist den klar erklärten Wunsch des Vermieters diesbezüglich brechen zu wollen, das ist doch keine Grundlage für ein gutes Mietverhältnis. Also ich würde das als Mieter nicht wollen.
Nö. Wer will das schon? Wenn man sich auf dem Wohnungsmarkt allerdings umschaut, bekommt man das Gefühl, man hätte als Tierhalter gar keine andere Wahl, als im Zweifelsfall den Rechtsstreit zu riskieren.
 
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Ich gehe von zwei Möglichkeiten aus

1. Im MV steht ein generelles Haustierverbot oder rein gar nichts: Ich kann mir nach MV-Unterzeichnung Katzen zulegen, da die Verbots-Klausel unwirksam ist.

Wegen Allergien verstehe ich die genannte Quelle so, dass ein Hausbewohner eine Allergie haben muss (das zielt nicht auf potentielle neue Mieter ab). Ob ein Verbot aufgrund einer zB im Vorderhaus befindlichen Arztpraxis (mit Allergikerfällen) ein Verbot zur Haltung im Hinzerhaus begründet: zum einen spielt hier meines Erachtens die Größe des Objekts eine Rolle und dann wäre wirklich auch der Unterschied zu erfragen zwischen einem Hausbewohner, der täglich im Objekt lebt, und einem Patienten, der nur für einen gewissen kurzen Zeitraum sich im Objekt befindet,

2. Im MV steh, dass Vermieter um Erlaubnis gefragt werden will: Dann würde ich es auch machen, denn die Klausel ist wirksam.
 
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Unabhängig davon, was der VM wann verbieten darf, ist Offenheit am einfachsten. Beim ersten Kontakt schon die Schnurrnasen zum Thema machen. Da kann man einiges an Energie sparen. Wenn der VM nicht will, ist es so. Katzenhaltung nach Vertragsabschluss einklagen hilft bestimmt ungemein, ein gutes Verhältnis zum VM aufzubauen.😉
 
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Unabhängig davon, was der VM wann verbieten darf, ist Offenheit am einfachsten. Beim ersten Kontakt schon die Schnurrnasen zum Thema machen. Da kann man einiges an Energie sparen. Wenn der VM nicht will, ist es so. Katzenhaltung nach Vertragsabschluss einklagen hilft bestimmt ungemein, ein gutes Verhältnis zum VM aufzubauen.😉
Du kannst noch so lieb zum VM, spätestens wenn er dich raus haben will, ist er bestimmt nicht lieb zu dir.
 
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@Yarzuak
Soweit mir bekannt ist, kann die Haustierhaltung generell erst mal theoretisch nicht komplett ausgeschlossen werden, weil das zur persönlichen Entfaltung gezählt wird. Und die is wohl in den letzten Jahren gerichtsmäßig wichtiger geworden, als die Befindlichkeiten der Vermieter. Man hätte also ganz gute Chancen, das gerichtlich geltend zu machen.
"Befindlichkeiten" find ich ungünstig ausgedrückt.
Es eignet sich halt auch nicht jede Wohnung zur Katzenhaltung - oder warum gibt's sonst zu diesem Thema hier so überdurchschnittlich viele Threads?
Praktisch isses aber so, dass der Wohnungsmarkt grad ziemlich überlaufen is und die Vermieter - auch wenn sie Tierhaltung nicht ausschließen dürfen - sich dann eben einfach die Mieter aussuchen, die keine Tiere haben/wollen.
Selbst wenn's so einfach wäre, ich hab da naturgemäß durchaus Verständnis. Ich such mir auch aus den Bewerbern diejenigen raus, die aus X Gründen in mein "Beuteschema" fallen und zur fraglichen Wohnung passen, alles andere wäre ja auch Blödsinn.
Eine zur Katzenhaltung nicht geeignete Wohnung werde ich verständlicherweise keinem Interessenten anbieten der Katzen halten möchte.
Weiter is dann als Mieter die Frage: Will ich das?
Selbst wenn ich mit dem Wissen rangehe, ich klag mir dieses Recht halt einfach ein, möchte ich so ein Mietverhältnis?
Wenn man mim Vermieter nichts zu schaffen hat, is das evtl. ne Option. Aber wenn man, wie wir, ziemlich ländlich wohnt, hat man mit den Vermietern meistens irgendwie zu tun und sei es nur, weil man wen kennt, der wen kennt.
Eben.
Und es macht natürlich auch einen riesigen Unterschied ob Du eine/r von 2.000 Mietern einer Wohnungsgesellschaft bist oder einer von 3 bis 5 in einem Haus in Privatbesitz.
 
Ich nenne da zB die Klausel zu Schönheitsreparaturen. Wären nicht zig Mieter vor Gericht gezogen, hätte sie heute noch Bestand…
 
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Nö. Wer will das schon? Wenn man sich auf dem Wohnungsmarkt allerdings umschaut, bekommt man das Gefühl, man hätte als Tierhalter gar keine andere Wahl, als im Zweifelsfall den Rechtsstreit zu riskieren.

Rechtsstreit ist halt immer der dümmste Weg, und weiterer Ärger vorprogrammiert.
Generell, und ganz speziell auf dem Wohnungsmarkt.
Wenn nicht wegen der Katzen, sucht man dann halt andere Gründe.

Wer mit Anwälten antanzt, mit dem will man nichts zu tun haben.
Da muss man als Tierhalter eben länger suchen, wenn man Wert auf ein friedliches Zuhause legt. Lebt ja auch bei weitem nicht jeder Tierhalter in Eigentum.

Aber wer klagt, darf sich dann auch nicht wundern, wenn es wieder einem Vermieter gibt, der keine Tierhaltung will und Tierhalter direkt ausschließt.
 
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Wenn nicht wegen der Katzen, sucht man dann halt andere Gründe.
Dann kommen wir aber wieder zum Grundsatzproblem: Vermieter darf, Mieter darf nicht, dem eigentlich ein Riegel vorgeschoben werden sollte.

Ich würde es auch nicht unbedingt dumm nennen, wenn ich es im Zweifel eher darauf ankommen lassen würde, statt meine Tiere abzugeben....... Aber danke für die Einschätzung.
 
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Ja, das ist ja ein guter Grund. Nur wie verhält es sich, wenn der Vermieter sagt, er hat Gründe und muss diese laut deiner vorigen Aussage nicht offenlegen? Oder habe ich das missverstanden?
Siehe unterschiedliche Urteile. Es gibt einige die belegen dass Hunde und Katzen sehr wohl verboten werden können.
"Kleintiere" dürfen aber nicht verboten werden. Der Knackpunkt liegt darin, dass viele ältere Mietverträge (teilweise sogar Mietverträge aus dem Handel) diesbezüglich die Tierhaltung pauschal verbieten, das ist nicht erlaubt (eben weil "Kleintiere" nicht verboten werden dürfen) und deshalb gilt diese Klausel dann nicht.
Nö. Wer will das schon? Wenn man sich auf dem Wohnungsmarkt allerdings umschaut, bekommt man das Gefühl, man hätte als Tierhalter gar keine andere Wahl, als im Zweifelsfall den Rechtsstreit zu riskieren.
Kannst es ja damit versuchen nachzufragen woran es liegt, ich tippe aber die wenigsten Vermieter werden Dir da ehrlich Auskunft geben, damit kann man sich ja nur in die Nesseln setzen. Bei mir hängt's wie gesagt von der Wohnung ab, was wohl die allermeisten hier nachvollziehen werden können. Aber sag sowas bloss nie öffentlich! Als offizielle Begründung reicht das nie und nimmer. LEIDER!!! (und das meine ich im Namen der Tiere).
 
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Rechtsstreit ist halt immer der dümmste Weg, und weiterer Ärger vorprogrammiert.
Generell, und ganz speziell auf dem Wohnungsmarkt.
Wenn nicht wegen der Katzen, sucht man dann halt andere Gründe.

Wer mit Anwälten antanzt, mit dem will man nichts zu tun haben.
Da muss man als Tierhalter eben länger suchen, wenn man Wert auf ein friedliches Zuhause legt. Lebt ja auch bei weitem nicht jeder Tierhalter in Eigentum.

Aber wer klagt, darf sich dann auch nicht wundern, wenn es wieder einem Vermieter gibt, der keine Tierhaltung will und Tierhalter direkt ausschließt.
Dem kann ich überhaupt nicht zustimmen
 
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Wir haben seit 38 Jahren Katzen und sind in dieser Zeit natürlich auch schon umgezogen.

Unsere erste Frage war immer: Wir haben zwei Katzen, ist das ein Problem? wenn der Vermieter das zügig
verneint hat, erst dann haben wir uns die entsprechende Wohnung/Haus überhaupt angesehen.

Für uns war immer wichtig, dass unsere Katzen willkommen und nicht nur grad so geduldet waren, das gibt erfahrungsgemäß
immer Stress. Überreden wollen, würde ich niemand.😕

Wir hatten in all dieser Zeit nie Probleme wegen der Katzen ( und auch sonst nicht 😉).
 
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Meines Erachtens liegt die ganze Misere an der Wohnungsnot und der damit verbundenen Gängelung seitens der Vermieter allein aus „einer Position der Stärke“, sich eben Mieter aussuchen zu dürfen und somit die Unwirksamkeit einer generellen HaustierverbotsKlausel auszuhebeln.
 
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