Katjuscha82
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 28. Juni 2011
- Beiträge
- 302
- Ort
- Wunstorf
Wenn z.B. vereinbart wurde "Wir holen das Tier im Alter von 12 Wochen ab" - ist das dann kein fixer Übergabezeitpunkt? Es ist immerhin ein vereinbarter Übergabezeitpunkt von +/- 7 Tagen und, wenn die Züchterin das nicht einhalten kann (also, "in vereinbarter Warenqualität", sprich: Kätzchen gesund), hat SIE doch den Vertrag nicht erfüllt oder?Das ginge vielleicht dann noch, wenn ein fixer Übergabezeitpunkt vereinbart wäre - aber was soll die Züchterin denn tun? Sie kann nichts dafür, dass das Tier krank ist. Krank übergeben geht nicht.
Hart gesagt - wenn die TE nicht warten will, ist es ihr Problem.
Ja, lass ich beraten. Ich meine, du kannst ihr ja eine angemessene Nachfrist setzen (z.B. zwei weitere Wochen)... Dann bist du aber m.E. auf der sicheren Seite.also ich würd das jetzt mal nicht so hinnehmen und mich beim Konsumentenschutz beraten lassen. Schließlich kann sie ja ihren Vertragspart nicht in angemessener Zeit erfüllen.
Und das gerade weil Katzen in dem Moment wie Gegenstände behandelt werden und deswegen genau wie sonst auch das BGB gilt.