Warum hilft keiner?????

  • Themenstarter Themenstarter kitty0809
  • Beginndatum Beginndatum
Jeder Tag in diesen Zuständen ist für das Mäusle ein Horror!

Eben - und da er nicht bereit ist sie freiwillig raus zu rücken, muß er halt gezwungen werden. Und wenn das Vet-Amt keinen Handlungsbedarf sieht und die Betreuerin nicht kooperativ ist, dann muß man halt zur nächsthöheren Instanz gehen und schauen, ob man da was erreicht.
 
A

Werbung

DaisyPuppe: Mehr als mir lieb ist - nämlich jeden Tag - 8 Stunden lang - bis ich meine Arbeit im Amtsgericht erledigt hab und nach Hause gehen darf 😀

Es kommt sicher immer darauf an, an wen man gerät, aber ein Versuch ists doch wert, oder? Vielleicht hat sie ja dann mich oder eine meiner Kolleginnen die selbst Katzen haben vor sich - ich weiß um das Vorurteil: alle Behörden sind doof und faul und überhaupt und trinken nur Kaffee den ganzen Tag statt ihre Arbeit zu machen.... aber vielleicht surfen sie auch in Katzenforen den ganzen Tag und sind froh dann einer helfen zu können? 😉

Wers nicht versucht, der wird's auch nicht wissen, obs hätte klappen können... 😉

Taskali, was ist denn in so einem Fall das optimale Vorgehen?
Also selber vorbeigehen? Gibt es da Sprechstunden oder muss man einen Termin machen? Und wie findet man innerhalb des AG die richtige Abteilung/Sachbearbeiter?
Oder besser schriftlich eine Eingabe machen?
 
Anderer Ansatzpunkt:
Wenn der Mann unter Betreuung steht, dann hat der Betreuer auch ein Aufsichtsorgan: dieses ist das Vormundschaftsgericht beim Amtsgericht. Das Gericht ist für die Überwachung der Arbeit des Betreuers zuständig und kann diesen anleiten, was er zu tun hat und was nicht. Also einfach mal zum Amtsgericht gehen und mit dem zuständigen Bearbeiter sprechen und davon erzählen, daß der Mann sich um seine Katze nicht kümmert und dann kann das Gericht den Betreuer anleiten sich darum zu kümmern, daß die Katze abgegeben wird.

So einfach ist auch das nicht, denn:
es kommt darauf an, welche Lebensbereiche unter der Vormundschaft stehen.
Das kann von allem, also der gesamten Fürsorge (dann wäre der Mensch aber nicht in einem betreuten Wohnen sondern vollstationär) bis über einzelne Lebensbereiche wie Finanzen, Gesundheit etc. gehen.

Ich kann auch nicht glauben, zu was hier allem geraten wird.
Dieses "scheiß drauf - MITNEHMEN" verstehe ich am wenigsten.

Dafür kann die TE ganz heftig eine auf den Deckel bekommen. Stichwort "Hausfriedensbruch" .

Ich finde es gut, dass sich gekümmert wird und nicht weggesehen.

Meines Erachtens wäre aber Vorgehensweise gewesen:

mit Nachbarn hinfahren, in der Tür stehen bleiben, Nachbarn schauen lassen, gehts der Miez offensichtlich nicht gut, Polizei benachrichtigen.

MEHR kann man ERSTMAL nicht machen, wenn Ordnungs- und Vetamt nicht reagieren.
Sollte das dann am nächsten Tag genauso sein, DANN dringlichst und mit Nachdruck erklären, dass man nun schon den zweiten Tag dort war.

Wahrscheinlich wird aber eher nichts passieren, da es einen Nachbarn gibt, der nach Absprache das Tier versorgen soll.
Für Nahrung und Wasser wäre da also gesorgt, wenn der Nachbar kein Futter findet, dann muss er Futter kaufen und den Kassenzettel dem Besitzer zum Ausgleich geben.

DAS gehört manchmal auch zum Catsitten.
 
Taskali, was ist denn in so einem Fall das optimale Vorgehen?
Also selber vorbeigehen? Gibt es da Sprechstunden oder muss man einen Termin machen? Und wie findet man innerhalb des AG die richtige Abteilung/Sachbearbeiter?
Oder besser schriftlich eine Eingabe machen?

Die findet man in der Regel als Privatperson gar nicht, denn dafür gibt es eine Schweigepflicht.
Man kann höchstens versuchen irgendjemanden dort an die Strippe oder an die Tür zu bekommen, die Sachlage (die man vorher selbst geprüft haben sollte, siehe mein letztes Post) schildern.

Alles weitere liegt dann wieder in der Hand der Sachbearbeiter und das kann schon mal eine Weile gehen.

Dann kommt es wieder auf den Umfang der Führsorgepflicht an, die das Amt hat.
 
Ich kann auch nicht glauben, zu was hier allem geraten wird.
Dieses "scheiß drauf - MITNEHMEN" verstehe ich am wenigsten.

Dafür kann die TE ganz heftig eine auf den Deckel bekommen. Stichwort "Hausfriedensbruch" .

Ich finde es gut, dass sich gekümmert wird und nicht weggesehen.

Meines Erachtens wäre aber Vorgehensweise gewesen:

mit Nachbarn hinfahren, in der Tür stehen bleiben, Nachbarn schauen lassen, gehts der Miez offensichtlich nicht gut, Polizei benachrichtigen.

MEHR kann man ERSTMAL nicht machen, wenn Ordnungs- und Vetamt nicht reagieren.
Sollte das dann am nächsten Tag genauso sein, DANN dringlichst und mit Nachdruck erklären, dass man nun schon den zweiten Tag dort war.

Wahrscheinlich wird aber eher nichts passieren, da es einen Nachbarn gibt, der nach Absprache das Tier versorgen soll.
Für Nahrung und Wasser wäre da also gesorgt, wenn der Nachbar kein Futter findet, dann muss er Futter kaufen und den Kassenzettel dem Besitzer zum Ausgleich geben.

DAS gehört manchmal auch zum Catsitten.

Die Polizei interessiert soetwas nicht!
Und dringlichst erklären - na das wird Eindruck machen.
Da es sich dort um ein Behindertenwohnhaus handelt - ist es offenbar auch für den Nachbar schwierig da richtig zu handeln. Oder meinst du, wenn der nicht überfordert wäre, käme er nicht von alleine darauf Futter zu kaufen??

Was ICH am wenigsten verstehe ist, dass man sich wider besseres Wissen auf Behörden verlässt - während die Zeit weiter vergeht und genau nix geschieht. Wozu diese Diskussion hier gut ist frag ich mich wirklich.
 
Werbung:
Schriftlich dauert zu lange. Anrufen und einen kurzfristigen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin ausmachen, gegebenenfalls mit der zuständigen Vertreterin. Gerade der Bereich Vormundschaft hat viel Publikum, deshalb haben die Bearbeiter in der Regel ihre Zeiten, in denen sie Termine vergeben - dann kriegt man auch Abteilung und Zimmernr. gesagt.

Dort dann nicht rumschimpfen gegen die Betreuerin oder den Mann - das führt nur zu Abwehrhaltung - sondern in Ruhe die Sache erzählen: Ich hab da ein Problem - der Herr XY hat eine Katze, die er nicht oder nur sehr unregelmäßig versorgt usw. Er scheint nicht in der Lage sich sachgerecht um das Tier kümmern zu können. Was kann man tun?

Es ist nämlich so, daß je nach Aufgabenkreis die die Betreuerin hat ihr rechtlich tatsächlich die Hände gebunden sind zu handeln. Wenn sie nämlich nur Betreuerin für Vermögenssachen ist z.B., dann darf sie sich nämlich nur um reine Geldsachen kümmern, seine Rechnungen zahlen, Anträge bei den Ämtern für Versorgungsleistungen stellen und aufpassen, daß das Geld auch wirklich nur für die angedachten Sachen ausgegeben wird und dann kann sie bestimmen, was er mit dem Geld macht, daß Oma ihm vererbt hat und ob er sich den teuren Flachbildfernseher kaufen darf oder nicht, aber sie darf nicht den Fernseher den er hat einfach weggeben oder eben einfach ihm die Katze wegnehmen. Würde sie das tun, dann würde sie "von oben" mächtig eins auf den Deckel kriegen und wäre die längste Zeit Betreuerin gewesen. Deshalb braucht es "von oben" eben die Anweisung, daß sie das darf.
Das einzige was sie tun könnte - und was man ihr ankreiden muß - ist, daß sie eben auch nicht wegsehen darf und bei Mißständen muß sie sich eigentlich eben an ihre Sachbeabeiterin wenden und davon erzählen und notfalls muß eben ihr Aufgabenkreis erweitert werden, damit sie handeln darf.
 
Taskali, danke für Deine Insider-Tipps😉

Lena erwähnte, dass man als Privatperson keine Auskunft über den Sachbearbeiter bekommen könnte, ist dem wirklich so?
Bei Dir liest sich das anders.
Also, wenn ich beim AG anrufe und nach dem zuständigen Bearbeiter der Betreuung von Herrn X aus der Y-Strasse frage, weil es eine Problem mit der Versorgung seines Haustieres gibt, bekomme ich da den Namen und den Kontakt innerhalb des AG?
 
Aber hier scheinen die Gutmenschen zu glauben, dass sich Behörden, die sich nichtmal um verwahrloste und/oder misshandelte Kinder rechtzeitig kümmern - sich für Katzen den Ar..... aufreissen????

Ich bin damit immer gut gefahren.
Man muss halt bereit sein, hartnäckig zu bleiben und bereit sein, immer weiter nach oben zu gehen.

Schriftlich festgehalten.

Und wenn das Vet-Amt keinen Handlungsbedarf sieht und die Betreuerin nicht kooperativ ist, dann muß man halt zur nächsthöheren Instanz gehen und schauen, ob man da was erreicht.

So einfach ist auch das nicht, denn:
es kommt darauf an, welche Lebensbereiche unter der Vormundschaft stehen.

Wenn es darum geht, dass ein Tier misshandelt, nicht versorgt wird, dann ist das egal.

Sie muss handeln.
 
Mal eine kleine Anmerkung wegen "Die Polizei interessiert das nicht!"

Folgender Sachverhalt spielte sich ab, als ich noch in meiner alten Wohnung lebte:

Nachbar A hatte zwei Katzen und gerade sowohl psychische, als auch finanzielle Probleme. Nach einem Selbstmordversuch wurde er eingewiesen, was allerdings im Haus niemand wusste, ebenso wie der Vermieter keine Ahnung hatte.
Nachbar A bat Kollegin B darum sich um die Katze kümmern, bis er wieder aus dem Krankenhaus entlassen würde. Leider zog sich sein Klinikaufenthalt länger hin, als zuerst gedacht.
Irgendwann hatte Kollegin B keine Lust mehr sich zu kümmern, rief die Polizei an, dass die Tiere vernachlässigt würden und keine 24 Stunden später standen 2 Polizisten im Haus, die die Tiere ins ansässige TH brachten.


Das hier ist zwar eine andere Sachlage, aber na ja...
Die Details kamen dann halt, als die Aktion vorbei war, nach und nach ans Licht.
 
Werbung:
Kalintje: Wenn man anruft landet man erstmal in einer Telefonzentrale, die je nach Organisation für das gesamte Gericht oder sogar für mehrere Gerichtie zuständig ist. Dann muß man sich in die Betreuungsabteilung des gewünschten Gerichts verbinden lassen - meist sind die nach Anfangsbuchstaben des Betreuten sortiert. Dann bekommt man die Damen in der Registratur ans Telefon, die in der Regel versuchen unnötige Arbeit von den Sachbearbeitern fernzuhalten, somit muß man sich da nicht abwimmeln lassen, sondern hartnäckig bleiben und dann bekommt die zuständige Sachbearbeiterin genannt, oder wird durchgestellt.

Super und Zeitabkürzend in der Prozedur wäre, wenn man die Betreuerin soweit mit ins Boot holt, daß sie zu dem Termin mitkommt. Denn in der Regel wird die natürlich vorher angehört, wie sie die Sache sieht und wenn man mit ihr aufkreuzt und sie das bestätigt, dann ists ne schnelle Nummer.

Wie Schatzkiste sagt: hartnäckig bleiben, sich nicht abwimmeln, freundlich aber bestimmt sein - dann kommt man zum Ziel.
 
Das hier ist zwar eine andere Sachlage, aber na ja...

Allerdings - denn hier gab es offenbar einen Halter der sich um die Versorgung seiner Katzen gekümmert hat.
Was soll uns das jetzt sagen? Das Tiere aus einer leeren Wohnung geholt werden, wenn sie niemand kümmert - aber nicht aus keiner leeren Wohnung, auch wenn sich niemand dort um sie kümmert.
Und das ist jetzt ein Beweis wofür genau?
 
Wenn es darum geht, dass ein Tier misshandelt, nicht versorgt wird, dann ist das egal.

Sie muss handeln.

Du solltest dann vielleicht nicht so zitieren, dass mein Text in keinem Zusammenhang mehr dazu steht, was ich eigentlich meinte 🙄
Ist der Betreuer nämlich nur der Vormund in finanziellen Belangen, dann KANN der da nicht wirklich was tun außer mündlich auf den Betreuten einzuwirken und ist somit die falsche Ansprechperson.

Ich habe außerdem NICHT gesagt, dass nichts getan werden soll.
 
Was ist denn eigentlich mit der TE? Die scheint sich ja nicht mehr zu melden. Sie war zwar heut nacht um 24h mal online, aber sagt nix mehr.
Wäre schon schön zu erfahren, ob sie was unternimmt (wollte sie nicht dorthingehen gestern abend??) oder ob die Katze überhaupt noch lebt.
 
Naja, hier kam ja - wiedermal - der Ratschlag, mit den Leuten zu reden.
Reden, reden, reden, weil alle so nett und vernünftig und tierlieb sind... 🙄

Du würdest also auch wegen irgendwelcher Gerüchte Wohnungen stürmen?

Man man man

Natürlich muss man dem erst nachgehen und wenn da so Schnarchsäcke von Polizisten oder Amtsschimmeln dabei sind dann muss man nerven ja.
Am besten ist es immer zum TSV zu gehen, die sind engagierter und wissen welches die nächste Instanz ist die man gehen soll.

Und am Ende..so schlimm ich das finde, aber unsere Gesetze sind nunmal so..hat Vor und Nachteile..
Einzelhaltung erlaubt, das Tier hat Futter und Wasser und mehr als 10qm Wohnfläche..was soll ein Amt oder die Polizei da noch tun, wenn ihnen Hände gebunden sind und sie derart überlastet sind.
Um da reinzugehen und richtig Druck zu machen bräuchte es engagierte Tierschützer, die mit dem Besitzer in Kontakt gehen.

Und wer glaubt das Behörden und Ämter und Polizei das ausgemachte Böse sind, da hab ich in meinem Leben unzählige Kleintiere, 7 Hunde und eine Katze die mir spontan einfallen die das anders sehen, einfach nur weil ich meiner Bürgerpflicht nachgekommen bin.
Ja es ist manchmal Zäh, je nach Mensch an den man gerät..und der Grundsatz auch im TS ist es nunmal erstmal zu schauen ob man in dem jeweiligen zu Hause noch was rausholen kann, das die Tiere da bleiben.
Ich war da auch schonmal sehr traurig drüber hätte mir Viecher da sofort weggewünscht aber das war gesetzlich nicht möglich, es reichte nicht und da es Menschen gibt die zum Wohle der Tiere über ihre Egos springen und zu diesen Menschen einen Draht aufbauen, erreichen sie auch manchmal was für die Tiere. In Härtefällen können sie immernoch weitere Schritte einleiten..

Aber ja auch ich kenne einen Hund der im Bootshaus erfror weil die Polizei die davor stand auf den Eigentümer des Bootshauses wartete ..Besitzerin musste alles mitanhören..ich glaub da hätte ich mich strafbar gemacht die hätten mich mit Händen und Füßen Fesslen müssen das ich nicht selbst die Tür eintrete..
 
Werbung:
Du solltest dann vielleicht nicht so zitieren, dass mein Text in keinem Zusammenhang mehr dazu steht, was ich eigentlich meinte 🙄
Ist der Betreuer nämlich nur der Vormund in finanziellen Belangen, dann KANN der da nicht wirklich was tun außer mündlich auf den Betreuten einzuwirken und ist somit die falsche Ansprechperson.

Ich habe außerdem NICHT gesagt, dass nichts getan werden soll.

Er muss sogar etwas tun, wenn ihm dies bekannt wird.

Vernachlässigung ist ein Straftatsbestand.

Jeder, dem dieser bekannt wird, muss eigentlich etwas tun.

Nämlich die zuständigen Behörden einschalten.
 
Du würdest also auch wegen irgendwelcher Gerüchte Wohnungen stürmen?

Man man man
😕
Was nicht verstanden?

Es gibt noch viele, viele andere Dinge zwischen "reden" und "Wohnung stürmen". Anscheinden hast Du meine anderen Beiträge nicht gelesen.

Man, man, man... 😉
 
Hoffentlich lebt die Katze noch und wird da heute rausgeholt.

Mir egal von wem. Hauptsache raus und in Versorgung.
 
Er muss sogar etwas tun, wenn ihm dies bekannt wird.

Vernachlässigung ist ein Straftatsbestand.

Jeder, dem dieser bekannt wird, muss eigentlich etwas tun.

Nämlich die zuständigen Behörden einschalten.

Richtig, aber wenn es darum geht Vormundschaften auf andere Bereiche auszuweiten, dann dauert das etwas länger als einen Tag und bis dorthin kann man kaum was machen.
Selbst in meinem Job erlebt.

Und natürlich ist das Vernachlässigen von Tieren Quälerei und dagegen gehört was unternommen.
Aber NICHT das, was hier vorgeschlagen wurde.

Einzig die Polizei (, die Feuerwehr und ich glaube das Ordnungsamt, oder muss das in Kombi mit der Polizei?) darf diese Wohnung bei Gefahr in Verzug betreten.
Für alles andere braucht es Beschlüsse.

Nichts anderes habe ich hier geschrieben.

Und nochmal: so lange der betreffende Bewohner seine Katze über eine Sitter verpflegen lässt, ist da keine Tierquälerei in Sicht und damit für die Polizei erstmal kein Grund da um die Wohnung zu öffnen.

Es gibt einen Schlüssel, man (also die TE) kann denjenigen, der sittet rein schicken. DER hat die Erlaubnis.
 

Ähnliche Themen

Zisselina
Antworten
13
Aufrufe
2K
Zisselina
Zisselina
elenayasmin
Antworten
28
Aufrufe
5K
elenayasmin
elenayasmin
K
Antworten
7
Aufrufe
510
Capella
Capella
ClaudiKet
Antworten
11
Aufrufe
7K
ClaudiKet
ClaudiKet
sMuaterl
2
Antworten
24
Aufrufe
2K
ciari
ciari

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben