Anderer Ansatzpunkt:
Wenn der Mann unter Betreuung steht, dann hat der Betreuer auch ein Aufsichtsorgan: dieses ist das Vormundschaftsgericht beim Amtsgericht. Das Gericht ist für die Überwachung der Arbeit des Betreuers zuständig und kann diesen anleiten, was er zu tun hat und was nicht. Also einfach mal zum Amtsgericht gehen und mit dem zuständigen Bearbeiter sprechen und davon erzählen, daß der Mann sich um seine Katze nicht kümmert und dann kann das Gericht den Betreuer anleiten sich darum zu kümmern, daß die Katze abgegeben wird.
So einfach ist auch das nicht, denn:
es kommt darauf an, welche Lebensbereiche unter der Vormundschaft stehen.
Das kann von allem, also der gesamten Fürsorge (dann wäre der Mensch aber nicht in einem betreuten Wohnen sondern vollstationär) bis über einzelne Lebensbereiche wie Finanzen, Gesundheit etc. gehen.
Ich kann auch nicht glauben, zu was hier allem geraten wird.
Dieses "scheiß drauf - MITNEHMEN" verstehe ich am wenigsten.
Dafür kann die TE ganz heftig eine auf den Deckel bekommen. Stichwort "Hausfriedensbruch" .
Ich finde es gut, dass sich gekümmert wird und nicht weggesehen.
Meines Erachtens wäre aber Vorgehensweise gewesen:
mit Nachbarn hinfahren, in der Tür stehen bleiben, Nachbarn schauen lassen, gehts der Miez offensichtlich nicht gut, Polizei benachrichtigen.
MEHR kann man ERSTMAL nicht machen, wenn Ordnungs- und Vetamt nicht reagieren.
Sollte das dann am nächsten Tag genauso sein, DANN dringlichst und mit Nachdruck erklären, dass man nun schon den zweiten Tag dort war.
Wahrscheinlich wird aber eher nichts passieren, da es einen Nachbarn gibt, der nach Absprache das Tier versorgen soll.
Für Nahrung und Wasser wäre da also gesorgt, wenn der Nachbar kein Futter findet, dann muss er Futter kaufen und den Kassenzettel dem Besitzer zum Ausgleich geben.
DAS gehört manchmal auch zum Catsitten.