chrissie
Forenprofi
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Und nochmal: so lange der betreffende Bewohner seine Katze über eine Sitter verpflegen lässt, ist da keine Tierquälerei in Sicht und damit für die Polizei erstmal kein Grund da um die Wohnung zu öffnen.
Es gibt einen Schlüssel, man (also die TE) kann denjenigen, der sittet rein schicken. DER hat die Erlaubnis.
Die Katze wird nicht versorgt:
Er hat gesagt der Nachbar kann die Katze füttern, der aber findet nicht das Katzenfutter.
Die TE kennt auch den Catsitter (Nachbarn) nicht.
(Da das ja anscheinend eine Art "Behindertenwohnheim" ist, erklärt das auch, warum der Nachbar nicht in der Lage ist, das Katzenfutter zu finden...)
Hast Du den Faden nicht richtig gelesen??