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Hexe173
Forenprofi
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- 15. Oktober 2006
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- Ort
- CLZ / Oberharz
Was sollte eurer Meinung nach ENTGÜLTIG verboten werden ?
hier Beispiele:
1.
Manx und Cymric mit erblich bedingter Kurzschwänzigkeit Durch die Schwanzverkürzung bis hin zur Stummelschwänzigkeit sind nicht nur die artspezifischen Bewegungsabläufe gestört, vor allem muss mit Wirbelsäulenmissbildungen, neurologischen Ausfallserscheinungen, Schädigungen des Darms und erhöhter Schmerzempfindlichkeit im Beckenbereich gerechnet werden.
2. Reinweiße Katzen Bei der Zucht von Katzen, deren weiße Fellfarbe durch das dominante Gen „W“ bestimmt wird (einschließlich „foreign white“), muss mit Schwerhörigkeit oder Taubheit gerechnet werden. Außerdem kann die Fähigkeit zum Dämmerungssehen durch Defekte am sog. Tapetum lucidum beeinträchtigt sein. Fast weiße Katzen mit anderer genetischer Grundlage sind vom Zuchtverbot nicht betroffen.
3. Scottish Fold, Highland Fold, Pudelkatze mit erblich bedingten Kipp- oder Faltohren Bei Katzen mit der genetischen Anlage für das Kippohr ist mit Schäden an Knochen und Knorpel zu rechnen.
4. Einzeltiere bei Rex- oder und Sphinxkatzen, bei denen die Tasthaare fehlen oder in ihrer Funktion beeinträchtigt sind Das Fehlen oder die fehlende Funktionsfähigkeit von Tasthaaren bedeutet den Verlust eines Sinnesorgans, das für die Orientierung, der Prüfung von Objekten und der Aufnahme sozialer Kontakte wichtig ist. Damit liegt ein züchterisch bedingter Schaden im Sinne des § 11b TSchG vor. Mit den betroffenen Einzeltieren darf nicht gezüchtet werden.
5. Einzeltiere mit extremer Kurzköpfigkeit, insb. bei Perserkatzen und Exotic Shorthair („peke face“) Bei extrem kurzköpfigen Katzen kommt es zu einer Verengung der Atemwege oder der Tränennasenkanäle, außerdem ist die Schwergeburt- und Totgeburtrate erhöht. Mit den betroffenen Einzeltieren darf nicht gezüchtet werden. Tiere mit moderater Merkmalsausprägung ohne feststellbare Beeinträchtigung sind vom Zuchtverbot nicht betroffen.
Quelle:
http://www.tierschutz.hessen.de/irj/Tierschutz_Internet?cid=9fd0b093acd12465c47cfabad61e9a83
Sicher gibt es auch noch andere Beispiele und ich wüsste gerne wo bei euch die Grenze zur Qualzucht überschritten ist ?
Findet ihr die Zucht der Munchkinkatzen "richtig" und "natürlich" wie es teils vorgeben wird ?
http://www.nordsternchens-katzen.de/Rasseportraits/Munchkin.htm
Das beziehe ich auf den anderen Thread im Forum, denn ich bin schier traurig, wütend und hoffe sehr das diese Zucht sich NICHT durchsetzt , denn die Menschen greifen schon zu oft in die Natur ein 🙁
Ich will keinen Feldzug starten, aber ich werde mich stets gegen solche Zuchten aussprechen, den Katzen zu liebe und bin gespannt was ihr dazu meint ?
hier Beispiele:
1.
Manx und Cymric mit erblich bedingter Kurzschwänzigkeit Durch die Schwanzverkürzung bis hin zur Stummelschwänzigkeit sind nicht nur die artspezifischen Bewegungsabläufe gestört, vor allem muss mit Wirbelsäulenmissbildungen, neurologischen Ausfallserscheinungen, Schädigungen des Darms und erhöhter Schmerzempfindlichkeit im Beckenbereich gerechnet werden.
2. Reinweiße Katzen Bei der Zucht von Katzen, deren weiße Fellfarbe durch das dominante Gen „W“ bestimmt wird (einschließlich „foreign white“), muss mit Schwerhörigkeit oder Taubheit gerechnet werden. Außerdem kann die Fähigkeit zum Dämmerungssehen durch Defekte am sog. Tapetum lucidum beeinträchtigt sein. Fast weiße Katzen mit anderer genetischer Grundlage sind vom Zuchtverbot nicht betroffen.
3. Scottish Fold, Highland Fold, Pudelkatze mit erblich bedingten Kipp- oder Faltohren Bei Katzen mit der genetischen Anlage für das Kippohr ist mit Schäden an Knochen und Knorpel zu rechnen.
4. Einzeltiere bei Rex- oder und Sphinxkatzen, bei denen die Tasthaare fehlen oder in ihrer Funktion beeinträchtigt sind Das Fehlen oder die fehlende Funktionsfähigkeit von Tasthaaren bedeutet den Verlust eines Sinnesorgans, das für die Orientierung, der Prüfung von Objekten und der Aufnahme sozialer Kontakte wichtig ist. Damit liegt ein züchterisch bedingter Schaden im Sinne des § 11b TSchG vor. Mit den betroffenen Einzeltieren darf nicht gezüchtet werden.
5. Einzeltiere mit extremer Kurzköpfigkeit, insb. bei Perserkatzen und Exotic Shorthair („peke face“) Bei extrem kurzköpfigen Katzen kommt es zu einer Verengung der Atemwege oder der Tränennasenkanäle, außerdem ist die Schwergeburt- und Totgeburtrate erhöht. Mit den betroffenen Einzeltieren darf nicht gezüchtet werden. Tiere mit moderater Merkmalsausprägung ohne feststellbare Beeinträchtigung sind vom Zuchtverbot nicht betroffen.
Quelle:
http://www.tierschutz.hessen.de/irj/Tierschutz_Internet?cid=9fd0b093acd12465c47cfabad61e9a83
Sicher gibt es auch noch andere Beispiele und ich wüsste gerne wo bei euch die Grenze zur Qualzucht überschritten ist ?
Findet ihr die Zucht der Munchkinkatzen "richtig" und "natürlich" wie es teils vorgeben wird ?
http://www.nordsternchens-katzen.de/Rasseportraits/Munchkin.htm
Das beziehe ich auf den anderen Thread im Forum, denn ich bin schier traurig, wütend und hoffe sehr das diese Zucht sich NICHT durchsetzt , denn die Menschen greifen schon zu oft in die Natur ein 🙁
Ich will keinen Feldzug starten, aber ich werde mich stets gegen solche Zuchten aussprechen, den Katzen zu liebe und bin gespannt was ihr dazu meint ?