Zwei Katzenbabys zu verschenken!

  • Themenstarter Themenstarter Julian21
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Was hat diese ganze Diskussion in Julians Thread zu suchen?
 
A

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Ich muß auch mal mit dem Ammenmärchen aufräumen das Tiere Sachen sind. Dieses snd sie schon lange nicht mehr. Schau mal im Bürgrlichen Gesetzbuch nach:

BGB § 90a
Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Laut dem von mir benannten Gerichtsurteil wird der neue Halter in seiner freien Entscheidung eingeschränkt. Somit ist der Vertrag ungültig.

Mit mir brauchst du nicht zu diskutieren. Ich würde eine nicht kastrierte Katze nie raus lassen. Aber mein Anwalt sieht das ganze mehr als Fragwürdig . Und das aus rein juritischer Sicht.

Vom Eigentumsrecht her sind Tiere Sachen, also kann der neue Eigentümer über sein Eigentum bestimmen, ob es kastriert wird der nicht, ob er das Tier rauslässt oder nicht.

Der ehemalige Eigentümer hat absolut und 100 % keinerlei Recht oder Entscheidungsgewalt über seinen ehemaliges Eigentum.

Der einzige Sonderschutz, den Tiere genießen, ist das Tierschutzgesetz.
 
Sorry, hat hier im Thread nichts zu suchen, ABER:
Im Fall der Kastration im Vertrag muß ich Lino recht geben. Selbst die Vereinszüchter wissen, dass die Klausel vor Gericht nicht standhält, der Käufer sich nicht dran halten muß trotz Unterschrift und gehen deshalb immer mehr zur Frühkastration über. Sie schreiben diese Klausel, wenn sie doch unkastriert abgeben, nur in der Hoffnung mit rein, dass der Käufer "unwissend" ist 😉
 
Ja, aber es geht ja um die vernünftige Abgabe. Und wenn man noch so einen tollen Vertrag macht und da steht etwas sittenwidriges drin, dann ist der ganze Vertrag hinfällig. Und das wollen wir doch alle nicht. Oder ?
 
Ja, aber es geht ja um die vernünftige Abgabe. Und wenn man noch so einen tollen Vertrag macht und da steht etwas sittenwidriges drin, dann ist der ganze Vertrag hinfällig. Und das wollen wir doch alle nicht. Oder ?
Ad 1 ist eine Kastrationspflicht nicht sittenwidrig sondern unwirksam und ad 2 gibt es für solche Zwecke die "Salvatorische Klausel"🙄
 
Mögt ihr darüber nicht einen neuen Thread aufmachen?
Ihr seid grad "in der Vermittlung", passt hier nicht so wirklich rein....😉
 
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Sehe ich auch so, bitte eröffnet doch einen Thread speziell für die gelösten und ungelösten Fragen bezüglich Schutzvertrag und Klauseln.

Und ich schubse die Beiden noch mal....


LG
 
*schubs*
---------
 
Soll ich etwa Geld verlangen?

Gut, war eine teure Zeit aber naja 😉 Hab ich gern gemacht.

Julian, ich würde auf jeden Fall eine Schutzgebühr verlangen und einen Schutzvertrag machen.
Im Schutzvertrag sollte auf jeden Fall die Kastra stehen.

Also, ich würde sie auch gegen eine geringe Gebühr abgeben, vlt 20€, sie sind ja ungeimpft etc.
Ich denke, sonst wird es schwer, ein zu Hause für sie zu finden, da es momentan Kitten wie Sand am Meer gibt 🙁

Sry, Lino, was du sagst stimmt def. nicht.
1) SITTENWIEDRIG ist die Kastrationspflicht NICHT, es ist im Zweifelsfall lediglich eine nicht gültige Vorschrift (ähnlich wie bei AGBs, wo ein Teil unwirksam wird, der Rest bleibt bestehen).
Und, lies den Gesetzestext bitte richtig, ich unterlege es dir mal fett.
Du kannst sie schon kostenlos abgebene. Vorher ansehen wohin sie kommen und einen Schutzvertrag machen. Vorallem das sie im Falle einer Abgabe an dich zurück gehen.

Eine Kastrationspflicht würde ich nicht mit aufnehmen, denn dieses ist sittenwidrig und ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Das kann ganz schön nach hinten los gehen.

Ich muß auch mal mit dem Ammenmärchen aufräumen das Tiere Sachen sind. Dieses snd sie schon lange nicht mehr. Schau mal im Bürgrlichen Gesetzbuch nach:

BGB § 90a
Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Damit sind Sondergesetze, wie das Tierschutzgesetz gemeint. Tiere sind keine Sachen, aber sie werden als solche behandelt, in allen Bereichen, wo es keine Sonderregelungen gibt.

(Sry, aber ich finde es störend, dass hier im Forum juristische Unwahrheiten verbreitet werden und so auch manche behaupten, jeder dürfte ein Katzennetz am Balkon anbringen etc. ,..).

... und jetzt sind die Daumen gedrückt für die süßen Mäuse 🙂
 
Also, ich wäre auch für Schutzvertrag und zumindest eine geringe Schutzgebühr.

Zur Vermittlung: Ich würde nicht darauf bestehen, dass sie unbedingt zusammen bleiben müssen, aber darauf achten, dass sie zu in etwa gleich alten Artgenossen ziehen werden. Es gab schon mehrere Fälle im Forum, wo sich Katzenhalter dann doch entschlossen haben zur einsamen Erstkatze eine zweite dazu zu holen.
 
und??? was ist aus den beiden geworden???
 
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ich würde sie gerne haben! 🙂
 

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