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Ich muß auch mal mit dem Ammenmärchen aufräumen das Tiere Sachen sind. Dieses snd sie schon lange nicht mehr. Schau mal im Bürgrlichen Gesetzbuch nach:
BGB § 90a
Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Laut dem von mir benannten Gerichtsurteil wird der neue Halter in seiner freien Entscheidung eingeschränkt. Somit ist der Vertrag ungültig.
Mit mir brauchst du nicht zu diskutieren. Ich würde eine nicht kastrierte Katze nie raus lassen. Aber mein Anwalt sieht das ganze mehr als Fragwürdig . Und das aus rein juritischer Sicht.
Ad 1 ist eine Kastrationspflicht nicht sittenwidrig sondern unwirksam und ad 2 gibt es für solche Zwecke die "Salvatorische Klausel"🙄Ja, aber es geht ja um die vernünftige Abgabe. Und wenn man noch so einen tollen Vertrag macht und da steht etwas sittenwidriges drin, dann ist der ganze Vertrag hinfällig. Und das wollen wir doch alle nicht. Oder ?
Soll ich etwa Geld verlangen?
Gut, war eine teure Zeit aber naja 😉 Hab ich gern gemacht.
Julian, ich würde auf jeden Fall eine Schutzgebühr verlangen und einen Schutzvertrag machen.
Im Schutzvertrag sollte auf jeden Fall die Kastra stehen.
Du kannst sie schon kostenlos abgebene. Vorher ansehen wohin sie kommen und einen Schutzvertrag machen. Vorallem das sie im Falle einer Abgabe an dich zurück gehen.
Eine Kastrationspflicht würde ich nicht mit aufnehmen, denn dieses ist sittenwidrig und ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Das kann ganz schön nach hinten los gehen.
Ich muß auch mal mit dem Ammenmärchen aufräumen das Tiere Sachen sind. Dieses snd sie schon lange nicht mehr. Schau mal im Bürgrlichen Gesetzbuch nach:
BGB § 90a
Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
ich würde sie gerne haben! 🙂