13 Wochen und sehr krank

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Danke Smilo, das hoffen wir auch

und danke an Euch anderen.

Bis jetzt haben wir noch keinen Anruf aus der Klinik bekommen (zum Glück)

Morgen früh dürfen wir anrufen und bekommen bescheid. Denke mal wenn er die Nacht schafft, sehen wir wieder ein wenig Licht.
 
A

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Danke Smilo, das hoffen wir auch

und danke an Euch anderen.

Bis jetzt haben wir noch keinen Anruf aus der Klinik bekommen (zum Glück)

Morgen früh dürfen wir anrufen und bekommen bescheid. Denke mal wenn er die Nacht schafft, sehen wir wieder ein wenig Licht.

Er schafft das!

Wir drücken alle ganz fest die Daumen !

Forumsdaumen haben schon Wunder bewirkt🙂🙂

LG
Marga
 
um welche Rasse handelt es sich denn?
 
es ist ein kleines Coonie
 

Steht doch auch nichts anderes da? Wer da nun beweist lasse ich offen. Letztendlich muss es ja ein Tierarzt machen - ggf. vom Züchter veranlasst. Dass soll dann das Problem vom Züchter sein.

Sandra: Bekommst Du morgen von der Klinik Bescheid? Bist Du so lieb und sagst dann hier auch kurz ein, zwei Worte für die "Mithoffenden"? Das wäre toll. In der Tierklinik ist sie sicher in den besten Händen...mehr könnt ihr momentan leider auch nicht tun - auch wenn die Warterei schrecklich sein muss. 🙁

Grüße
 
ja ich werde morgen gerne bescheid geben. Dann gerne auch nochmal den ausführlichen Bericht. Laut Klinik wird auch auf Fip getestet.
Wir haben grosse Angst.
Aber auf der anderen Seite sind wir "froh" das er in der Klinik ist. Dort wird er sehr gut versorgt und ein kleines Stück verantwortung ist von unseren Schultern gefallen.

LG
und gute Nacht Euch allen

PS: Vielen Dank für Eure Meinungen und das Daumendrücken
 
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In einem Fall wie diesem dürfte es recht simpel sein:
Die ersten 6 Monate MUSS der Züchter beweisen, dass das Tier gesund war. Beweisen, der Anscheinsbeweis reicht nicht aus. Das bedeutet hier: Gesundheitspass bei Übergabe = dein Problem
kein Gesundheitspass bei Übergabe = Problem des Züchters

Viel mehr Möglichkeiten, zu Beweisen, dass das Tier gesund war, gibt es nicht.

Und dem Vermehrer gehören die Ohren gewaschen. Nicht nur, dass das arme Tier in Einzelhaltung abgegeben wird (was schon schlimm genug wäre), der hätte auch kein Problem damit, wenn jemand anderes das Tier auch noch weitervermehrt. Und dann lässt man sich für 550€ auch noch über den Löffel ziehen und es wird immer wieder Leute geben, die darauf reinfallen und für ein Heidengeld irgendwelche 08/15 Eventuellmischlingstiere kaufen, die sie im Tierheim (gesund!) für 150€ bekommen hätten 🙄.

Ich wünsche der Katze aber auf jeden Fall gute Besserung und hoffe, dass sie durchkommt.
 
In einem Fall wie diesem dürfte es recht simpel sein:
Die ersten 6 Monate MUSS der Züchter beweisen, dass das Tier gesund war. Beweisen, der Anscheinsbeweis reicht nicht aus. Das bedeutet hier: Gesundheitspass bei Übergabe = dein Problem
kein Gesundheitspass bei Übergabe = Problem des Züchters

Viel mehr Möglichkeiten, zu Beweisen, dass das Tier gesund war, gibt es nicht.

Danke

Und dem Vermehrer gehören die Ohren gewaschen. Nicht nur, dass das arme Tier in Einzelhaltung abgegeben wird (was schon schlimm genug wäre), der hätte auch kein Problem damit, wenn jemand anderes das Tier auch noch weitervermehrt. Und dann lässt man sich für 550€ auch noch über den Löffel ziehen und es wird immer wieder Leute geben, die darauf reinfallen und für ein Heidengeld irgendwelche 08/15 Eventuellmischlingstiere kaufen, die sie im Tierheim (gesund!) für 150€ bekommen hätten 🙄.

Das kleine lebt nicht in einzelhaltung. Wir haben bereits Coonies

Ich wünsche der Katze aber auf jeden Fall gute Besserung und hoffe, dass sie durchkommt.

Vielen Dank
 
Solltest du zum Rechtsanwalt gehen, rate ich dir entweder zu einem Rechtsanwalt, der auf Tierrecht spezialisiert ist (Idealfall), wenn das nicht geht, dann auf jedenfall einen für Schuldrecht, zur Not noch Zivilrecht allgemein. Tiere werden grundsätzlich (mit Ausnahmen) als Sache behandelt, da es aber in der Richtung Spezialgebiet ist, denke ich nicht, dass du mit einem allgemeinen Zivilrechtsanwalt so weit kommst.
Was du machen könntest (also natürlich nur, wenn der Verkäufer nicht kooperiert), wäre, bei den Tierschutzvereinen/Tierheime in der Umgebung anrufen ob sie Anwälte kennen, die sich in dem Gebiet etwas auskennen.

Aber erstmal ist wichtiger, dass die Kleine auch durchkommt. Hoffentlich ist es kein FIP 🙁.
 
Es tut mir sehr leid, das der Kleine so krank ist. Haben die in der TK denn geäußert ob sich glauben , dass es FIP ist oder wird nur sicherheitshalber darauf getestet? Was den Zuchtbereich angeht kenne ich mich leider nicht aus, aber ich denke kein Tier erkrankt binnen 1 1/2 Tagen so schwer, wenn es nicht schon die entsprechenen Erreger in sich trug (Inkubationszeit).

Ich drücke ganz fest die Daumen, dass es keine FIP ist und es dem Kleinen bald besser geht.
 
Oh nein, das arme Kerlchen. Ihr tut mir ja auch echt leid, letzte Woche wurde bei meinem Kitten FIV und FELV-Test gemacht, ich bin fast zusammengebrochen. Es ist alles gut ausgegangen.
Alle Daumen sind gedrückt und 12 Pfoten :pink-heart::pink-heart:
Schreibt bitte gleich.

LG Feli
 
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Guten Morgen,

..... zum TA. Er meinte, das käme vom Umzugsstress. Das Kiiten bekam Antibiotikum und eine Aufbauspritze. die folgenden 4 Tage täglich beim TA gewesen. Täglich Spritzen. Am 6. Tag bekam das Kitten dann morgens vom TA einen Einlauf da sich zuviel Kot angesammelt hätte, nachmittags haben wir das Kitten in einem Miserabelen Zustand in die Tierklinik gebracht.
Der Züchter wurde die ganze Woche über den Zustand des Tieres informiert. Sowohl telefonisch als auch per Email. Laut Züchter habe das Tier seine Zuchtstätte gesund verlassen (war am ersten Tag bei uns auch fit) Auch alle anderen Kitten die ausgezogen sind seien gesund.
Laut Klinik wird auch auf FIP untersucht. Die Chancen das das kleine durchkommt sind nicht besonders gross....

ganz ehlich, ich versteh das hier nicht. Da wird ein Kitten von den Tierärzten "blind" (also ohne Diagnose) mit AB und "Aufbauspritzen" vollegpumpt (was nutzt AB wenns zb ein viraler Infekt ist??? Was für Spritzen waren das??? Einlauf = Kreislaufkollaps = Klinik?) dem Kitten gehts immer schlechter, dann wirf der Tierarzt das Schreckgespenst FIP in den Raum, was ja immer ganz gut zieht wenn Arzt nicht weiter weiß...und noch bevor es eine Diagnose gibt, bevor man weiß was los ist, wird schon nach dem Rechtsanwalt geschrien?

Es tut mir leid dass es dem Kater so schlecht geht und ich hoffe, dass er gesund wird, aber die Einstellung kann ich nicht verstehen!

Jetzt wartet einmal ab was der Kleine wirklich hat, besteht auf eine genaue Diagnose und laßt euch nicht mit FIP abspeisen, und wenn alles überstanden ist, eine Diagnose fest steht, dann kann man über alles weitere nachdenken.

Daumen für den Kater sind gedrückt!

lg Christine
 
Hallo und guten Morgen,

habe heute morgen mit der Tierklinik gesprochen. Dem kleinen geht es ein wenig besser. Er liegt am Tropf. Jedoch hat er noch weitere Bauchgeräusche, sodass er zur Beobachtung noch heute da bleiben muss.


@Christine: Als wir das erste am Montag beim TA waren, hatten wir fast 41 Fieber. Der TA meinte er hätte einen Virus in sich, den er vom Züchter mitgebracht hatte und der nun durch den Umzug und den damit verbundenen Stress ausgebrochen wäre. Nach den täglichen Spritzen ging es dem kleinen ja stundenweise besser, sodass wir immer davon ausgegangen sind, das der TA schon weiss was er tut und ihm auch vertraut haben.
Die Diagnose FIP steht nicht, der TA in der Tierklinik hat gesagt, das u.a. darauf untersucht wird, ohne das wir danach gefragt haben.
Unseren TA vor Ort haben wir im Laufe der Woche darauf angesprochen, aber er hat diese Diagnose aufgrund des Verlaufes ausgeschlossen.

Natürlich ist uns in erster Linie wichtig das es dem Kleinen wieder gut geht. Das steht an allererster Stelle.

Nur denke ich, wenn man sich für 550 Euro ein Tier kauft, das offensichtlich eine Krankheit mitbringt, woraufhin nochmals mind. 400,- Klinikaufenthalt folgen plus TA Kosten vom Niedergelassenen TA, das man sich schon Gedanken machen darf, wie es Kostentechnisch weitergeht. Zumal vom Züchter auch mehr Vorwürfe kommen als alles andere

Vg
 
Danke Quasy,

Das Tier ist zum Zeitpunkt der Übergabe gesund. Eine Garantie für die Gesundheit und für spezifische Charaktereigenschaften des Tieres können vom Verkäufer nicht übernommen werden. Offensichtliche oder Verborgene Mängel oder Krankheiten sind dem Verkäufer nicht bekannt. Der Verkäufer übernimmt lediglich die gesetzliche Gewährleistung in der Form, dass ihm in dem Fallle, dass er den Mangel oder die Krankheit zu vertreten hat, das Recht zur Ersatzlieferung zusteht. Sollte die Katze erkranken, verpflichtet sich der Käufer, entweder das Tier sofort dem Verkäufer vorzustellen oder aber unverzüglich die Katze in die Behandlung eines praktischen TA zu geben.

Das ist der Passus der wahrscheinlich interessant ist aus dem Vertrag

Also die Hauptfrage ist, war die Sache (Katze) bei Gefahrenübergang (Übergabe und Übereignung) mangelhaft (krank) gemäß § 434 I Nr. 1 BGB.
Da ist es dann interessant, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gemäß § 474 I handelt. Dann liegt die Beweislast beim Züchter, es wird 6 Monate nach Kauf vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Ergo liegt die Mangelhaftigkeit bei Gefahrenübergang vor. Wichtig: Viele Züchter sind keine Unternehmer gemäß § 14, sodass dann auch kein Verbrauchsgüterkauf vorläge. Hier kommt es vor allem auf Anzahl der Zuchtkatzen, Häufigkeit der Würfe etc. an, sodass auch ein Züchter, der objektiv nicht gewerblich und nicht als Unternehmer auftreten will, subjektiv dennoch als solcher eingeordnet werden kann.

Was kannst du verlangen? :
1. Nacherfüllung
Die Katze ist mangelhaft, du hättest zunächst gemäß § 437 Nr. 1, 439 BGB Nacherfüllung verlangen müssen (Stichwort Recht zur zweiten Andienung). Jetzt ist es wiederum fraglich, was die Katze genau hat, ist es ein unbehebbarer Mangel, dann ist Nachbesserung gemäß § 439 I 1 Var. 1 unmöglich. Du könntest also nur noch Nachlieferung (Ersatzlieferung) verlangen. Hier ist es dann entscheidend, ob man die Katze als Stückschuld (es gibt nur diese eine, genau bestimmte Katze) oder als Gattungsschuld (du willst halt irgendeine Katze dieser Rasse) sieht. Bei einer Stückschuld ist nach h.M. Ersatzlieferung ebenfalls unmöglich gemäß § 275 BGB.
Also darfst du auf die anderen Varianten deiner Rechte bei Mangelhaftigkeit zurückgreifen.

2. Rücktritt, Minderung §§ 437 Nr. 2, 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern
Beim Rücktritt muss die Sache natürlich Zug-um-Zug gegen Kaufpreiserstattung zurückgeleistet werden.

3. §§ 437 Nr.3, 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz
Hier z.B. Schadensersatz für Tierarztkosten. Hier muss der Verkäufer dann aber im Endeffekt auch gemäß § 280 I 2 zu verteten haben. Das bemisst sich nach § 276 Vorsatz oder Fahrlässigkeit. In solchen Fällen, schwierig.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit 😉, am besten kann der RA helfen.

Alles Gute für den Kleinen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Was kannst du verlangen? :
1. Nacherfüllung

Grundsätzlich (natürlich) richtig, allerdings meine ich mich zu erinnern, dass der BGH dazu mal entschieden hat, dass auf Grund der emotinalen Nähe zu den Tieren die Austauschbarkeit nicht in dem Maß gegeben ist, wie bei Sachgütern und deswegen der §437 BGB nicht 1:1 angewendet werden kann, selbiges gilt mMn auch für den Rücktritt.

Ziemlich sicher bin ich mir aber damit, dass der (bisher) einzig zugelassene Beweisgegenstand für den Züchter der Gesundheitspass passt.
 
Grundsätzlich (natürlich) richtig, allerdings meine ich mich zu erinnern, dass der BGH dazu mal entschieden hat, dass auf Grund der emotinalen Nähe zu den Tieren die Austauschbarkeit nicht in dem Maß gegeben ist, wie bei Sachgütern und deswegen der §437 BGB nicht 1:1 angewendet werden kann, selbiges gilt mMn auch für den Rücktritt.

Ziemlich sicher bin ich mir aber damit, dass der (bisher) einzig zugelassene Beweisgegenstand für den Züchter der Gesundheitspass passt.

Die meisten Urteile waren ja zu Hunden mit HD, dort trat es dann meist erst Monate nach Kauf zum Vorschein. Vorliegend hat sie das Tier erst eine Woche. Deshalb dachte ich, vlt legt man hier dann auch einen anderen Maßstab an. Aber ansonsten hast du natürlich Recht.
 
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Vorliegend hat sie das Tier erst eine Woche. Deshalb dachte ich, vlt legt man hier dann auch einen anderen Maßstab an.

Stimmt schon, aber wenn es statt nach mehreren Wochen schon nach mehreren Tagen auftritt, dann ist die Sache ja eigentlich um so eindeutiger. Grundsätzlich glaube ich aber nicht, dass man an Hund und Katze unterschiedliche Maßstäbe ansetzt, da die emotionale Bindung ja doch ähnlich ist.
 
Oh je, zum Glück geht es dem Kleinen besser, das ist im Moment die Hauptsache. Ich glaube bis er übern Berg ist, hat man den Kopf für andere Sachen sowieso nicht frei. Hier sind jedenfalls alle Daumen und Pfoten gedrückt. Ich hoffe, es hat Dich keiner verschreckt und Du wirst weiter berichten.
LG Feli
 
Hallo,


Euch allen ein riesiges Dankeschön.

Wir warten und hoffen jetzt erst einmal weiter und hoffen sosehr, das alles gut geht. Es ist so traurig das der Kleine, auf den wir uns sosehr gefreut haben, hier nur einen Tag ausgelassen spielen konnte. Die anderen Tage hat er soviel geschlafen und war im Grunde nur schlapp. Trotzdem haben wir das Gefühl hier fehlt etwas. Ist schon sehr komisch, wie schnell man sich an ein kleines Wesen gewöhnen kann und wie traurig es uns macht, das er aufeinmal nicht mehr bei uns ist.
Meine Gedanken schweifen immer in Richtung Klinik und dem kleinen, wie er sich fühlt und wie es ihm geht.

Ich werde mir Eure Texte ausdrucken, wenn es okay ist und mit zum Vertrag des Züchters legen. Und wenn wir dann wissen, was wirklich los ist, werden wir sehen, wie es weitergeht.

Ich danke Euch nochmals und halte Euch weiter auf dem laufenden.

LG
 
Grundsätzlich (natürlich) richtig, allerdings meine ich mich zu erinnern, dass der BGH dazu mal entschieden hat, dass auf Grund der emotinalen Nähe zu den Tieren die Austauschbarkeit nicht in dem Maß gegeben ist, wie bei Sachgütern und deswegen der §437 BGB nicht 1:1 angewendet werden kann, selbiges gilt mMn auch für den Rücktritt..
ICh denke, bei einem Tier, das erst wenige Tage im Haushalt lebt, ist die "emotionale Nähe" sicherlich anders zu bemessen, als bei einem Tier, dass bereits seit Jahren zur Familie gehört und z.B. durch den Nachbarshund totgebissen oder vom Nachbarn erschossen wurde.
.
Ziemlich sicher bin ich mir aber damit, dass der (bisher) einzig zugelassene Beweisgegenstand für den Züchter der Gesundheitspass passt.

Ob das Tier ein Gesundheitszeug nis hat oder nicht, ist für die Haftungsfrage des Züchter ziemlich unerheblich. Hilft dem Züchter auch nur dann, wenn darin umfangreiche Blut-Kot und ggf Genuntersuchungen(z.B. bei der GSD IV- Frage) aufgeführt sind

Ein derartig durchgetestetes Tier bekommt man allerdings nicht für 550€, sondern zahlt mind. das doppelte
 

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