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DieSandra
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- 29. Mai 2011
- Beiträge
- 23
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Danke Smilo, das hoffen wir auch
und danke an Euch anderen.
Bis jetzt haben wir noch keinen Anruf aus der Klinik bekommen (zum Glück)
Morgen früh dürfen wir anrufen und bekommen bescheid. Denke mal wenn er die Nacht schafft, sehen wir wieder ein wenig Licht.
muss es nicht!
In einem Fall wie diesem dürfte es recht simpel sein:
Die ersten 6 Monate MUSS der Züchter beweisen, dass das Tier gesund war. Beweisen, der Anscheinsbeweis reicht nicht aus. Das bedeutet hier: Gesundheitspass bei Übergabe = dein Problem
kein Gesundheitspass bei Übergabe = Problem des Züchters
Viel mehr Möglichkeiten, zu Beweisen, dass das Tier gesund war, gibt es nicht.
Und dem Vermehrer gehören die Ohren gewaschen. Nicht nur, dass das arme Tier in Einzelhaltung abgegeben wird (was schon schlimm genug wäre), der hätte auch kein Problem damit, wenn jemand anderes das Tier auch noch weitervermehrt. Und dann lässt man sich für 550€ auch noch über den Löffel ziehen und es wird immer wieder Leute geben, die darauf reinfallen und für ein Heidengeld irgendwelche 08/15 Eventuellmischlingstiere kaufen, die sie im Tierheim (gesund!) für 150€ bekommen hätten 🙄.
Ich wünsche der Katze aber auf jeden Fall gute Besserung und hoffe, dass sie durchkommt.
..... zum TA. Er meinte, das käme vom Umzugsstress. Das Kiiten bekam Antibiotikum und eine Aufbauspritze. die folgenden 4 Tage täglich beim TA gewesen. Täglich Spritzen. Am 6. Tag bekam das Kitten dann morgens vom TA einen Einlauf da sich zuviel Kot angesammelt hätte, nachmittags haben wir das Kitten in einem Miserabelen Zustand in die Tierklinik gebracht.
Der Züchter wurde die ganze Woche über den Zustand des Tieres informiert. Sowohl telefonisch als auch per Email. Laut Züchter habe das Tier seine Zuchtstätte gesund verlassen (war am ersten Tag bei uns auch fit) Auch alle anderen Kitten die ausgezogen sind seien gesund.
Laut Klinik wird auch auf FIP untersucht. Die Chancen das das kleine durchkommt sind nicht besonders gross....
Danke Quasy,
Das Tier ist zum Zeitpunkt der Übergabe gesund. Eine Garantie für die Gesundheit und für spezifische Charaktereigenschaften des Tieres können vom Verkäufer nicht übernommen werden. Offensichtliche oder Verborgene Mängel oder Krankheiten sind dem Verkäufer nicht bekannt. Der Verkäufer übernimmt lediglich die gesetzliche Gewährleistung in der Form, dass ihm in dem Fallle, dass er den Mangel oder die Krankheit zu vertreten hat, das Recht zur Ersatzlieferung zusteht. Sollte die Katze erkranken, verpflichtet sich der Käufer, entweder das Tier sofort dem Verkäufer vorzustellen oder aber unverzüglich die Katze in die Behandlung eines praktischen TA zu geben.
Das ist der Passus der wahrscheinlich interessant ist aus dem Vertrag
Was kannst du verlangen? :
1. Nacherfüllung
Grundsätzlich (natürlich) richtig, allerdings meine ich mich zu erinnern, dass der BGH dazu mal entschieden hat, dass auf Grund der emotinalen Nähe zu den Tieren die Austauschbarkeit nicht in dem Maß gegeben ist, wie bei Sachgütern und deswegen der §437 BGB nicht 1:1 angewendet werden kann, selbiges gilt mMn auch für den Rücktritt.
Ziemlich sicher bin ich mir aber damit, dass der (bisher) einzig zugelassene Beweisgegenstand für den Züchter der Gesundheitspass passt.
Vorliegend hat sie das Tier erst eine Woche. Deshalb dachte ich, vlt legt man hier dann auch einen anderen Maßstab an.
ICh denke, bei einem Tier, das erst wenige Tage im Haushalt lebt, ist die "emotionale Nähe" sicherlich anders zu bemessen, als bei einem Tier, dass bereits seit Jahren zur Familie gehört und z.B. durch den Nachbarshund totgebissen oder vom Nachbarn erschossen wurde.Grundsätzlich (natürlich) richtig, allerdings meine ich mich zu erinnern, dass der BGH dazu mal entschieden hat, dass auf Grund der emotinalen Nähe zu den Tieren die Austauschbarkeit nicht in dem Maß gegeben ist, wie bei Sachgütern und deswegen der §437 BGB nicht 1:1 angewendet werden kann, selbiges gilt mMn auch für den Rücktritt..
Ziemlich sicher bin ich mir aber damit, dass der (bisher) einzig zugelassene Beweisgegenstand für den Züchter der Gesundheitspass passt.