Pfft, meine Mutter hat mir auch, bevor ich meine zweite Katze dazugeholt habe, ständig erzählt, was ich meiner armen Erstkatze nur antun würde, und das diese ja nie wieder glücklich werden würde, aha...
🙄 Ich hab dann immer gefragt "Muttern, woher hast'n diese Weisheit?" Sie daraufhin: "Sowas weiß man doch!"
🙄
Oh und meine Großmutter hat schon mehrmals meine Mutter gefragt, ob ich die Katzen denn endlich abgegeben hätte, die wären ja so ein Klotz am Bein...
Ich war ja G.s.D. nicht dabei. Aber der Sohn meiner Patientin erzählte das heute. Es waren 3 Beamte vor Ort um alles auf zu nehmen.Die etwas jüngere Beamtin hat sich wohl bei dem Anblick übergeben und die anderen beiden waren geschockt, mußten den Mann aber wohl fast schützen, als jemand seine Katze erkannte. Es ist nicht sicher ob es überhaupt einen Erfolg gibt. Denn: eine Katze ist ja nur eine Sache! also Sachbeschädigung.So lautet vorerst die Anzeige. Im Höchstfall Tierquälerei. Kommt aber auf den Richter an, ob oder ob nicht! Da krieg ich das Kotzen!
OT:
Hmm... nicht das ich unsere Gesetze zum Tierschutz und deren Ausübung nicht ein wenig lasch finden würde (kotz), aber: Tiere sind laut deutschem Gesetz
keine Sachgegenstände, sind aber wie Sachen zu behandeln,
falls kein höheres Gesetz (Mensch -> Tier -> Sachgegenstand)
Anwendung findet... dasselbe gilt übrigens auch für Menschen, nämlich dann, wenn sie tot sind (wobei "tot" sehr weit ausgelegt werden kann, z.B. "hirntot" wobei... diese gehören dann auch wirklich zu den Sachgegenständen... äh, ich weiche ab...)
"§ 90a BGB
Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. -> TierSchG
§ 17 TierSchG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Das Strafgesetzbuch ist nicht die einzige Quelle, aufgrund derer Strafverfahren aufgenommen werden können. Es muss halt ein Gesetz geben, das besagt, "du darft das und das nicht machen". Das gibt es ja, das TierSchG. Gesetzesgrundlage ist also durchaus gegeben (StGB § 1 Keine Strafe ohne Gesetz: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.).
Da haben wirs. Straftat, nicht Ordnungswidrigkeit. Da der gute Mann
😡 ja anscheinend mehrere Katzen vergraben hatte, kann er sich auch nicht mit der Ausrede rausreden, das Überfahren wäre keine Absicht gewesen...
Ich weiß nicht was die Polizisten euch da erzählt haben, aber kein deutscher Ort darf nen Alleingang machen, was das Recht angeht.
🙄 bei dringendem Tatverdacht muss die Polizei sogar Anzeige erstatten, sonst macht sie sich selbst strafbar... sonst kann aber auch jedermann Anzeige erstatten wegen Tierquälerei. Zur Not kann man sich auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden (Rechtsantragstelle), dann nehmen die Anzeige und schicken die dann zur zuständigen Polizeistelle (die dann dumm gucken werden) mit der Anweisung Ermittlung aufzunehmen, und dann kommen sie da nicht mehr drum rum.
😉 Dann müsste das Ganze so weiter gehen: Anzeige - Ermittlung - Auswertung der Ermittlung -> Anklage durch Staatsanwaltschaft (falls die Staatsanwaltschaft eine gewisse Tatwahrscheinlichkeit als gegeben sieht) - Verfahren, Verurteilung.
Soweit zur Theorie... jetzt kommt das Übelkeiterregende an der ganzen Sache: wir haben die Gesetzesgrundlagen zu ner netten Freiheitsstrafe (immerhin mehrere Jahre, das ist doch wesentlich besser als ein olles Bußgeld), aber (fast) kein Richter nutzt sie! Wieso nur? Ach ja, sind ja eben doch nur Tiere... Oder was auch immer für Beweggründe es da geben mag. Fand die Strafmaßen für die unterschiedlichsten Taten schon immer seltsam...
Naja, kurz gesagt begeht er zwar eine Straftat, für die er drei Jahre in den Knast kommen
könnte, wahrscheinlich aber nur ein Bußgeld kriegt...
So... zu der Sache mit der Sachbeschädigung... dies wird von den Besitzern zur Anzeige gebracht und dient der Feststellung eines Schadensersatzes... aber der Straftatbestand "Tierquälerei" und "Sachbeschädigung" schließen sich nicht gegenseitig aus... er kann also für beides verurteilt werden.
Ach, wenn ich hier schreiben würde, was ich mit solchen Bastarden, die andere Lebewesen misshandeln machen wollen würde, dann müsste das zensiert werden.