Eine Wohnung finden mit Katzen

  • Themenstarter Themenstarter Miripig
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Vielleicht liegt es auch an der Gegend? Freunde von mir in München sind echt verzweifelt, bis sie eine Wohnung fanden, in der Katzenhaltung erlaubt ist, und die beiden sind sehr gut situiert..

Dem kann ich nur zustimmen. Es ist hier ja eh schon fast unmöglich, eine Wohnung zu finden, und dann noch eine, wo Tierhaltung erlaubt ist... 😕
 
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Von welcher Gesetzesänderung sprichst Du?
Das ist doch seit über 30 Jahren schon so dass man Kleintierhaltung nicht verbieten kann. Die Definition von Kleintieren ist übrigens dass sie in Käfigen (Terrarien etc.) gehalten werden - Katzen fielen da noch nie drunter.

Was ich immer nicht kapiere ist dass viele zu glauben scheinen Wohnungshaltung sei für den Vermieter eher akzeptabel als Freigang. Das erschliesst sich mir überhaupt nicht, da meiner Erfahrung nach Freigänger sehr viel weniger "Schaden" anrichten als Wohnungskatzen.

Na ja das Amtsgericht München hat zumindest entschoieden, dass die Haltung von Wohnungskatzen anders zu bewerten ist, als die von Freigängern. (Az. 411 C 6862/12).Wegen dem Rest schaue ich morgen nachmittag mal, ob ich noch etwas finde...
 
(...)

Was ich immer nicht kapiere ist dass viele zu glauben scheinen Wohnungshaltung sei für den Vermieter eher akzeptabel als Freigang. Das erschliesst sich mir überhaupt nicht, da meiner Erfahrung nach Freigänger sehr viel weniger "Schaden" anrichten als Wohnungskatzen.

Oh, das habe ich aber schon öfter gehört. Wenn man seine Wohnungskatzen adäquat hält, wird davon ja niemand belästigt. Bei Freigängern gibt es dann ggf. Nachbarn ,die sich über Katzenkacke beschweren oder dass die Katzen durch offene Balkontüren gehen, den Mäuseleichnam vor die Haustür legen oderoder.

Na ja das Amtsgericht München hat zumindest entschoieden, dass die Haltung von Wohnungskatzen anders zu bewerten ist, als die von Freigängern. (Az. 411 C 6862/12).Wegen dem Rest schaue ich morgen nachmittag mal, ob ich noch etwas finde...

Das ist aber nur Rechtsprechung, keine Gesetzesänderung. 😛


In Großstädten kommt man bei Tierhaltung fast gar nicht um einen Makler herum, außer man hat 2 Jahre Zeit und SEHR starke Nerven.

Ich kenne btw aber auch Leute, die haben sich auf eine Wohnung mit "Tierhaltung NEIN" gemeldet - trotz Tieren- und die Wohnung bekommen. Aber da muss man eben oft auch mit Enttäuschung rechnen.
 
Na ja das Amtsgericht München hat zumindest entschoieden, dass die Haltung von Wohnungskatzen anders zu bewerten ist, als die von Freigängern. (Az. 411 C 6862/12).Wegen dem Rest schaue ich morgen nachmittag mal, ob ich noch etwas finde...
Weiss ich doch - aber ich versteh's nicht.
Ich unterscheide (für mich bzw. uns) eher dahingehend was wir an Schäden in der Wohnung haben. Unser schlimmster "Katzenschaden" war eine völlig zugepinkelte bzw. zumarkierte Wohnung (die Kater waren nicht kastriert). Wir mussten den Estrich erneuern und den Putz an den Wänden (bis ca. 140cm hätte gereicht, aber ich bin nicht so für Flickwerk).
Ansonsten hatten wir (bei Wohnungshaltung) das Übliche - was man hier im Forum auch nachlesen kann. Zerkratzte Türen und Fensterlaibungen, Tapete bis auf den Putz weggekratzt, weggefressene Fensterdichtungen, ach, alles mögliche.
Und wir sind meistens darauf sitzengeblieben.

De fakto versichert einen die Standard-Haftpflicht eben NICHT für Schäden am Gemieteten. Und bezüglich Katzen hat man ja auch noch eine Aufsichtspflicht.

Ich empfehle schon jedem Mieter DRINGEND seine Haftpflichtversicherung dahingehend aufzustocken dass auch Schäden am Gemieteten getragen werden.
Um so mehr empfehle ich jedem katzenhaltenden Mietinteressenten dass er doch bitte seine Versicherung diesbezüglich checken soll.

Oh, das habe ich aber schon öfter gehört. Wenn man seine Wohnungskatzen adäquat hält, wird davon ja niemand belästigt. Bei Freigängern gibt es dann ggf. Nachbarn ,die sich über Katzenkacke beschweren oder dass die Katzen durch offene Balkontüren gehen, den Mäuseleichnam vor die Haustür legen oderoder.
Da hast Du natürlich Recht, das ist auch einer von den Gründen warum wir aufgrund der Umgebung in zwei Wohnungen keine Katzenhaltung erlauben.
 
@Doppelpack: Wegen der gesetzesänderung schaue ich spöter, ich meien da wöre etwas gewesen, zumindest gab es meiner Meinung nach ziemlich viele Urteile danach.

@Louisella: Ich denke es geht bei der Unterscheidung in erster Lojnie tatsächlich um die Belästigung der nachbarn. Vermieter sind wurscht. Ich denke die Richter sund da ähnlich blauäugig wie beim Sorgerecht a la: Erwachsene Menschen sidn vernünftig und kommen für die Schäden ihrer Tiere auf. 🙄

Bei erwachsnene setzt man ja auch vorraus, dass sie sich zum Wohle des Kindes auf eine gemeinsame Linie einigen....🙄
 
Ich denke die Richter sund da ähnlich blauäugig wie beim Sorgerecht a la: Erwachsene Menschen sidn vernünftig und kommen für die Schäden ihrer Tiere auf. 🙄
*lol*. Leider sieht die Realität anders aus - viele kommen ja nicht mal für die Schäden auf die sie selbst verursacht haben...
 
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Ich weiß auch nicht auf welchem Planeten Richter der Bunbdesrepublik und der EU leben.....auf meinem jedenfalls nicht. :hmm:
 
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De fakto versichert einen die Standard-Haftpflicht eben NICHT für Schäden am Gemieteten. Und bezüglich Katzen hat man ja auch noch eine Aufsichtspflicht.

(...)

Da ist meine Erfahrung anders. Gut, ich muss sagen, dass ich mich i.d.R. immer an bekanntere Versicherungen (Haftpflicht) wende, aber die hätten ausnahmslos (siehe gleich unten) auch Mietsachschäden durch Katzen abgedeckt.
Nicht erfasst sind aber natürlich sogenannte Allmählichkeitsschäden, d.h. viele deiner Beispiele wie zerkratzte Türen, runtergerissene Tapeten usw., solange diese eben peu a peu entstehen.

@Doppelpack: Wegen der gesetzesänderung schaue ich spöter, ich meien da wöre etwas gewesen, zumindest gab es meiner Meinung nach ziemlich viele Urteile danach.

(..):

Mir kam grad der Gedanke, ob du ggf. die BGH-Entscheidung (2013) meinst, die so viral ging.

Aber genau, schau' mal in Ruhe nach und vlt findest du es ja. 🙂
 
Ich weiß auch nicht auf welchem Planeten Richter der Bunbdesrepublik und der EU leben.....auf meinem jedenfalls nicht. :hmm:
Och - ich mache nicht mal den Richtern bzw. der Gesetzgebung den Vorwurf - Recht bekommen haben wir mehrfach. Aber eben nicht unser Geld. Ich könnte mit Titeln ganze Wände tapezieren...
 
Da ist meine Erfahrung anders. Gut, ich muss sagen, dass ich mich i.d.R. immer an bekanntere Versicherungen (Haftpflicht) wende, aber die hätten ausnahmslos (siehe gleich unten) auch Mietsachschäden durch Katzen abgedeckt.
Die Standard-Haftpflicht deckt keine Schäden am Gemieteten. Ob Du jetzt den Küchenboden flambierst hast oder Deine Katze Löcher in die Wände kratzt, das wird gerade von den "großen" Versicherungen NICHT übernommen. Und ich glaub ich hab da wirklich alle großen Versicherungen schon durch (der Gefährte ist übrigens Spezialist für sowas, der lacht nur wenn er "Haftpflicht" hört im Zusammenhang mit Mietwohnungen).

Nicht erfasst sind aber natürlich sogenannte Allmählichkeitsschäden, d.h. viele deiner Beispiele wie zerkratzte Türen, runtergerissene Tapeten usw., solange diese eben peu a peu entstehen.
Klar nicht - als Halter hast Du dafür zu sorgen fass sowas nicht passiert...

Mir kam grad der Gedanke, ob du ggf. die BGH-Entscheidung (2013) meinst, die so viral ging.
Ist das die, die durch die Presse ging nach dem Motto "Haustierhaltung darf nicht mehr verboten werden"? Kaum jemand hat das Urteil wirklich gelesen - de fakto steht da drin dass Katzen- bzw. Hundehaltung sehr wohl verboten werden darf. Und Fazit ist, dass jetzt schon eine einzige Beschwerde eines Nachbarn reicht damit Katzen verboten werden können - es entscheidet also nicht der Vermieter sondern der böse Nachbar. Das ist doch Scheiße! Der Spruch "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben..." kommt ja nicht von ungefähr.
 
Ich habe jetzt tatsächlich nochmal in meine Haftpflicht geguckt und da steht eindeutig, dass Mietschäden und Mietschäden an gemietetem Möbiliar abgedeckt sind... zählt das auch bei tieren?
Weiß ich gerade nicht aber ich denke das müsste, immerhin sind Katzen 'Meine Sachen'.

Ich hatte es glaube damals so genommen, weil ich tollpatschig bin oO
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich habe jetzt tatsächlich nochmal in meine Haftpflicht geguckt und da steht eindeutig, dass Mietschäden und Mietschäden an gemietetem Möbiliar abgedeckt sind... zählt das auch bei tieren?
Nun ja - Du hast halt die Aufsichtspflicht und darfst nicht zulassen dass sie Tapete runterziehen, Dichtungen fressen oder Türen zerkratzen...

Ich hatte es glaube damals so genommen, wiel ich tolpatschig bin oO
Gut so - sind ja auch nur ein paar lächerliche Euro mehr die sich im Ernstfall wirklich lohnen.
 
Also bei uns waren in der alten und auch in der aktuellen Haftpflicht automatisch Mietschäden mit drin, auch durch Tiere verursacht (Hunde ausgenommen).
Es steht nicht immer explizit drin, würde da einfach mal bei der Versicherung nachfragen und schriftlich geben lassen.
 
Ich habe jetzt tatsächlich nochmal in meine Haftpflicht geguckt und da steht eindeutig, dass Mietschäden und Mietschäden an gemietetem Möbiliar abgedeckt sind... zählt das auch bei tieren?
Weiß ich gerade nicht aber ich denke das müsste, immerhin sind Katzen 'Meine Sachen'.

Ich hatte es glaube damals so genommen, weil ich tollpatschig bin oO

Huhu! In meiner Haftpflicht steht explizit drin. Kleintiere (u.a. aufgeführt Katzen ) bis Schadenshöhe 10.000 o.s.ä. War bei Abschluss aber Zufall, damals hatte ich noch keine Katzen. Das sie versichert sind hat bei der Wohnungssuche aber niemanden interessiert. 😉 entweder sie tolerierten Katzen oder nicht..
 
Ich habe jetzt tatsächlich nochmal in meine Haftpflicht geguckt und da steht eindeutig, dass Mietschäden und Mietschäden an gemietetem Möbiliar abgedeckt sind... zählt das auch bei tieren?
Weiß ich gerade nicht aber ich denke das müsste, immerhin sind Katzen 'Meine Sachen'.

Ich hatte es glaube damals so genommen, wiel ich tolpatschig bin oO

Hier gibt es dazu einen extra Abschnitt, dort steht ganz genau explizit drin, was umfasst ist.
Wenn du Zweifel hast, frag' mal bei deiner Versicherung an.

Deine Schlussfolgerung aus "meine Sachen" erschließt sich mir jetzt nicht. 😉

Und ja, ich würde immer eine Haftpflicht abschließen. Die Summe ist wirklich sehr gering, die man da zahlt. Und hohe Schäden sind schnell entstanden, dazu muss man nichtmal tollpatschig sein.
 
Ich hingegen bin, seit ich Köln wohne, schon sehr oft umgezogen und Katzen waren nie ein Problem. Freigangplätze in Köln gibt es allerdings nur sehr wenige.

Kann ich bestätigen. Klar gibt es auch in Köln Wohnungen, wo Katzenhaltung per se nicht erwünscht ist. Aber im Großen und Ganzen hatte ich da nie Probleme.
 
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In Wuppertal gibs es meiner Erfahrung nach kaum Wohnungen wo Tiere verboten sind. Ich habe jetzt in drei verschiedenen Wohnungen gewohnt und alle habe ich mit den Katzen und einem Hund sofort und ohne Probleme bekommen.
 
Hier gibt es dazu einen extra Abschnitt, dort steht ganz genau explizit drin, was umfasst ist.
Wenn du Zweifel hast, frag' mal bei deiner Versicherung an.

Deine Schlussfolgerung aus "meine Sachen" erschließt sich mir jetzt nicht. 😉

Und ja, ich würde immer eine Haftpflicht abschließen. Die Summe ist wirklich sehr gering, die man da zahlt. Und hohe Schäden sind schnell entstanden, dazu muss man nichtmal tollpatschig sein.


Ich meine damit, auch wenn der schaden nicht von mir explizit verursacht wurde, so wurde es doch von etwas verursacht was mir gehört ergo von mir, oder nicht?
Ich meine Tiere werden ja rechtlich als 'Sache' markiert, wenn ich also mit dem Hammer ausversehen ein Fenster einschlage, dann wird ja auch nicht der Hammer, sondern ich belangt, dementsprechprechend seh ich das genauso mit dem tier
 
Ich meine damit, auch wenn der schaden nicht von mir explizit verursacht wurde, so wurde es doch von etwas verursacht was mir gehört ergo von mir, oder nicht?
Ich meine Tiere werden ja rechtlich als 'Sache' markiert, wenn ich also mit dem Hammer ausversehen ein Fenster einschlage, dann wird ja auch nicht der Hammer, sondern ich belangt, dementsprechprechend seh ich das genauso mit dem tier

Oh man, was musste ich grad lachen. Alleine schon die Kombi "aus Versehen mit einem Hammer ein Fenster einschlagen". 😀 Und dann bekommt der Hammer ein Schreiben ... "Sehr geehrter Hammer, wir fordern von ihnen 500 Euro Schadensersatz für...". :omg: Du bist klasse. *Lachtränchen wegwisch*

Okay, ja, jetzt verstehe ich was du meinst. Grundsätzlich gar nicht so schlecht die Idee (schön um die Ecke gedacht 🙂), allerdings gibt es ja den § 833 BGB, der speziell die Haltung des Tierhalters normiert und das sogar als Gefährdungshaftung.
 
g040.gif


Zumindest konnstest du lachen.

Ich muss wohl bei meiner Versicherung anfragen

34b.gif
 

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