Eine Wohnung finden mit Katzen

  • Themenstarter Themenstarter Miripig
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Das hängt natürlich auch davon ab, wie viel Zeit Du in die Wohnungssuche invetieren kannst. Wenn Du Zeit in Massen hast, kannst Du es natürlich so machen. Ich hatte diese Zeit nicht, also habe ich nur auf Anzeigen angerufen, in denen Tiere entweder erlaubt waren oder wo es hieß "nach Vereinbarung". Ich habe die Katzen auch immer recht zügig beim ersten Telefonat thematisiert.

Ich persönlich handhabe es so: wenn ich mich auf Inserate melde, wo Tierhaltung nach Vereinbarung steht, dann thematisiere ich es erst bei der Besichtigung, weil ich dann schon mal davon ausgehe, dass Tiere nicht grundsätzlich abgelehnt werden, dass aber weniger wahrscheinlich ist, dass wir Vorurteilen gegen Mehrkatzenhalter zum Opfer fallen, wenn man uns persönlich erlebt.

Wir haben uns bisher nur in Einzelfällen auf Anfragen wo Tierhaltung: nein stand gemeldet, und dann auch als erstes am Telefon gefragt, ob Wohnungskatzen eingeschlossen sind. Das war tatsächlich teilweise nicht so; eine ältere Dame, die Tierhaltung nein angegeben hatte, wollte dann tatsächlich trotz der Katzen noch so gern an uns vermieten, dass sie uns noch hinterher telefoniert hat, als wir uns schon für eine andere Wohnung entschieden hatten. Insofern würde ich aus diesen Erfahrungen heraus tatsächlich trotzdem anfragen, aber die Katzen in dem Fall sofort thematisieren, damit man keinen unnötigen Zeitaufwand hat.


Von welcher Gesetzesänderung sprichst Du?
Das ist doch seit über 30 Jahren schon so dass man Kleintierhaltung nicht verbieten kann. Die Definition von Kleintieren ist übrigens dass sie in Käfigen (Terrarien etc.) gehalten werden - Katzen fielen da noch nie drunter.

Was ich immer nicht kapiere ist dass viele zu glauben scheinen Wohnungshaltung sei für den Vermieter eher akzeptabel als Freigang. Das erschliesst sich mir überhaupt nicht, da meiner Erfahrung nach Freigänger sehr viel weniger "Schaden" anrichten als Wohnungskatzen.

Also unser Vermieter hat auch Wert darauf gelegt, dass die Katzen Wohnungskatzen sind, vermutlich eben wegen der Nachbarn...
 
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Ich persönlich handhabe es so: wenn ich mich auf Inserate melde, wo Tierhaltung nach Vereinbarung steht, dann thematisiere ich es erst bei der Besichtigung, weil ich dann schon mal davon ausgehe, dass Tiere nicht grundsätzlich abgelehnt werden, dass aber weniger wahrscheinlich ist, dass wir Vorurteilen gegen Mehrkatzenhalter zum Opfer fallen, wenn man uns persönlich erlebt.


Bei der letzten Wohnungssuche habe ich Umkreis von 100 Kilometern gesucht. Da wäre es aus zeittechnischen Gründen ausgesprochen blöd gewesen, wenn ich erst bei der Besichtigung zu hören bekommen hätte, dass Katzen nicht erwünscht sind, oder nur eine Katze oder, oder, oder...Deswegen habe ich das immer schon vorab geklärt.
 
Wieder dieses leidige Thema. Wir wollen in absehbarer Zeit in eine größere Stadt umziehen, aber nur mit unseren 2 kastrierten Wohnungskatern. Wie ist das denn heute auf dem Wohnungsmarkt? Soweit ich weiß ist die Klausel im Mietvertrag "Haustiere verboten" unwirksam und es kommt auf den Einzelfall an. Muss ich meine Katzen überhaupt noch bei der Wohnungssuche angeben?

Also privat ist es schwieriger sein Haustier mitziehen zu lassen Genossenschaften sind besser.Immer mit angeben ja ich habe Katzen wie viele das kann dem Wurst sein aber vorsichtshalber sollte im Mietvertrag stehn Katzen erlaubt.Wo solls den hingehen welche
große Stadt .Vielleicht weis der eine oder andere wies da aussieht.Auch weil der Wohnungsmarkt hart umkämpft ist .Tipps können da nicht Schaden.
 
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Bei der letzten Wohnungssuche habe ich Umkreis von 100 Kilometern gesucht. Da wäre es aus zeittechnischen Gründen ausgesprochen blöd gewesen, wenn ich erst bei der Besichtigung zu hören bekommen hätte, dass Katzen nicht erwünscht sind, oder nur eine Katze oder, oder, oder...Deswegen habe ich das immer schon vorab geklärt.

Ich glaub Du hast dir einfach mehr Wohnungen angesehen als wir... Aber Du hast ja auch Freigänger, da muss man wahrscheinlich weiträumiger suchen, damit es passt...

Also privat ist es schwieriger sein Haustier mitziehen zu lassen Genossenschaften sind besser.Immer mit angeben ja ich habe Katzen wie viele das kann dem Wurst sein aber vorsichtshalber sollte im Mietvertrag stehn Katzen erlaubt.Wo solls den hingehen welche
große Stadt .Vielleicht weis der eine oder andere wies da aussieht.Auch weil der Wohnungsmarkt hart umkämpft ist .Tipps können da nicht Schaden.

Kommt auf den Vermieter an - unserer ist katzenlieb.

Es gibt allerdings genug, die Namen, Alter, Rasse etc. auf dem Genehmigungsformular angegeben haben wollen - gerade bei Hausverwaltungen, meiner Erfahrung nach. Eine allgemeine unbegrenzte Genehmigung 'Katzen erlaubt' habe ich noch nie bekommen.
 
Ich glaub Du hast dir einfach mehr Wohnungen angesehen als wir... Aber Du hast ja auch Freigänger, da muss man wahrscheinlich weiträumiger suchen, damit es passt...

Das stimmt, viele Wohnungen kamen schon aufgrund der Lage nicht infrage, deswegen bin ich schließlich aus dem Ort weg gezogen, wo ich vorher gewohnt habe. Aber dort eine EG-Wohnung zu finden, die auch so ruhig liegt, dass ich die Katzen rauslassen kann, wäre dort fast einem Lottogewinn gleich gekommen.
 

wie viele das kann dem Wurst sein aber vorsichtshalber sollte im Mietvertrag stehn Katzen erlaubt.


Irrtum. Es gibt jede Menge Gründe warum das nicht egal ist.

a) Je mehr Katzen du hast, desto höher in der Regel die Lärmbelästigung. Die kann auch in der Wohnung unter dir größer sein, als in deiner Wohnung selber.

b) mehr Katzen bedeutet auch mehr Müll. Auch das ist ein Grund den Vermieter bedenken müssen.

c) Viele Katzen auf engen Raum erhöhen einfach das Risiko der Unsauberkeit und der Sachbeschädigung. Noch nicht einmal weil es mehr Katzen sind, aber es erhöht einfach die Möglichkeit das eine Katze dabei ist die Unsauber ist oder Rambo Tendenzen hat. 🙂 Ich bin durchaus der Meinung, dass ich auch im Sinne der Tiere handele, wenn ich sage 75 qm, 3-4 Personen und zwei Katzen reichen.
 
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Irrtum. Es gibt jede Menge Gründe warum das nicht egal ist.

a) Je mehr Katzen du hast, desto höher in der Regel die Lärmbelästigung. Die kann auch in der Wohnung unter dir größer sein, als in deiner Wohnung selber.

b) mehr Katzen bedeutet auch mehr Müll. Auch das ist ein Grund den Vermieter bedenken müssen.

c) Viele Katzen auf engen Raum erhöhen einfach das Risiko der Unsauberkeit und der Sachbeschädigung. Noch nicht einmal weil es mehr Katzen sind, aber es erhöht einfach die Möglichkeit das eine Katze dabei ist die Unsauber ist oder Rambo Tendenzen hat. 🙂 Ich bin durchaus der Meinung, dass ich auch im Sinne der Tiere handele, wenn ich sage 75 qm, 3-4 Personen und zwei Katzen reichen.

a) Kommt ja immer auf die Tiere an. Jungspunde oder Senioren, aktiv oder nicht aktiv.

b) Mülltonnen laufen ja häufig auch über die einzelne Partei oder es gibt sogar große Mülltonnen für alle.

c) Wobei du auch sagen könntest, Einzelkatzen werden überdurchschnittlich häufig unsauber.

d) Ich glaube ehrlich gesagt, dass sich kaum ein Vermieter so dezidierte Gedanken macht, vor allem wenn er selber gar keine Ahnung von Katzen hat. Oft sind es einfach die eigenen "Vorlieben", wie viele Bewerber man auf eine Wohnung hat und welche Erfahrungen man in der Vergangenheit gemacht hat. Und sicherlich auch wie sympathisch und vertrauenserweckend die Personen sind. Erzählen wird einem wohl niemand, dass seine Katze "schwierig" ist.

Letztlich hat doch auch jeder andere, eigene Bedürfnisse. Ich könnte niemals mit 2-3 weiteren Personen und 2 Katzen auf 75qm leben. Aus dieser Einschätzung heraus würde ich dann ebenso wohl nicht an so eine Konstellation vermieten.
 
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Ich weiß, dass es in Eigentumswohnungen (fast) nicht verboten werden kann, ein oder zwei Katzen zu halten. Da müssten sehr triftige Gründe vorliegen wie z.B. eine sehr starke Katzenallergie bei einem der Hausbewohner, der schon auf einzelne Haare im Treppenhaus stark reagieren würde. Oder wenn alle Eigentümer einstimmig dagegen wären.

Bei mehr als zwei Katzen ist die Rechtslage da anders. Ich bin mir nicht mehr sicher, wie das genau ist, aber ich glaube, da reicht dann schon die einfache Mehrheit der Eigentümer, dies zu verbieten.

Und ein Vermieter hat sich ja auch an diese Bestimmungen zu halten, wenn es um eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus geht.
Von daher ist es schon ein Unterschied, ob es um zwei oder mehr Katzen geht.
 
Ich weiß, dass es in Eigentumswohnungen (fast) nicht verboten werden kann, ein oder zwei Katzen zu halten. Da müssten sehr triftige Gründe vorliegen wie z.B. eine sehr starke Katzenallergie bei einem der Hausbewohner, der schon auf einzelne Haare im Treppenhaus stark reagieren würde.
Es reicht völlig wenn sich ein Nachbar belästigt fühlt - dazu muss er noch nicht mal allergisch sein.

Oder wenn alle Eigentümer einstimmig dagegen wären.
Ach - in WEGs darf Katzenhaltung also nur aufgrund der willkürlichen Entscheidung von Individuen verboten werden, aber nicht in Häusern die nur einem Eigentümer gehören? Das hört sich für mich arg unlogisch an... Warum sollte das so sein? Kann man das irgendwo nachlesen?

Bei mehr als zwei Katzen ist die Rechtslage da anders. Ich bin mir nicht mehr sicher, wie das genau ist, aber ich glaube, da reicht dann schon die einfache Mehrheit der Eigentümer, dies zu verbieten.
Falls die Eigentümer sowieso Katzenhaltung willkürlich verbieten könnten - wäre es da nicht egal um wie viele Katzen es geht?

Von daher ist es schon ein Unterschied, ob es um zwei oder mehr Katzen geht.
Sorry, aber Deine Argumentation leuchtet mir nicht ein. Wieso sollte die Zahl der Katzen demnach einen Unterschied machen?

Natürlich macht die Zahl der Katzen einen Unterschied - die Argumente wurden ja schon genannt. Aber Deine Argumentation erschliesst sich mir nicht.
 
Ich könnte niemals mit 2-3 weiteren Personen und 2 Katzen auf 75qm leben. Aus dieser Einschätzung heraus würde ich dann ebenso wohl nicht an so eine Konstellation vermieten.
Nun ja - nicht jede Familie kann sich eine größere Wohnung leisten... Und früher haben ganze Familien in deutlich kleineren Wohnungen gewohnt.
Und es wird immer schwieriger. Heute sind ja häufig schon 2-Zimmer-Wohnungen so teuer dass z.B. ein 30jähriger Schreinergeselle sich sowas nicht leisten kann. Da läuft doch irgendwas gewaltig schief!
Drum dreht sich das auch grad wieder - die Wohnung in der früher eine ganze Familie gelebt hat und in der in den 90ern und in den 00ern Singles gewohnt haben, werden heute auch wieder von mehr Personen bewohnt...

Aber ich geb gerne zu (hab ich hier irgendwo eh schon getan) dass ich z.B. die 45m²-Wohnung im dritten Stock ohne Balkon nicht an jemanden mit zwei Katzen vermieten möchte. Weil ich das einfach zu klein finde.
Aber sowas darf man um Himmels willen niemals einem Bewerber sagen (ohnehin setzt man sich eh nur in die Nesseln wenn man jemandem sagt warum man seine Bewerbung ablehnt).
 
Ich weiß, dass es in Eigentumswohnungen (fast) nicht verboten werden kann, ein oder zwei Katzen zu halten. Da müssten sehr triftige Gründe vorliegen wie z.B. eine sehr starke Katzenallergie bei einem der Hausbewohner, der schon auf einzelne Haare im Treppenhaus stark reagieren würde. Oder wenn alle Eigentümer einstimmig dagegen wären.

Bei mehr als zwei Katzen ist die Rechtslage da anders. Ich bin mir nicht mehr sicher, wie das genau ist, aber ich glaube, da reicht dann schon die einfache Mehrheit der Eigentümer, dies zu verbieten.

Und ein Vermieter hat sich ja auch an diese Bestimmungen zu halten, wenn es um eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus geht.
Von daher ist es schon ein Unterschied, ob es um zwei oder mehr Katzen geht.



Eigentum ist besser zu finden ja aber da sind auch die anderen .Ich habe hier als erste Katzen gehabt .Und dazu Katzennetz samt Katzenklappe .Den einzigsten den was störte sind meine Nachbarn aus dem Nebenhausaufgang wo die die Katze die nicht mir gehörten bei denen einbrachen .Als Sie sahen das sind nicht meine wars ruhig.Heimlich graulen Sie auch meine .Nach mir kamen mehr Katzen in den meisten Aufgängen dazu 3 haben auch ein Netz und das mit meiner Katzenklappe nachgemacht.In unseren Häuserblock leben 8 Hunde und 16 Katze/Kater 2 gehören zu mir.
 
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Hallo

Ich glaube es kommt stark drauf an, wieviel Bewerber auf eine Wohnung kommen.
In 6 Jahren bin ich jetzt 3x umgezogen.
1x mit 2 Katern, 2x mit 3 Katern

Das erstmal in einem Landkreis am Bodensee, hier gab es damals super viele Wohnungen, wenige Bewerber, das fing ratzfatz. ..... Wir waren 2 gut verdienende Erwachsene mit 2 Katzen.
Offensichtlich auch Durchschnitt.

Beim 2. Mal bin ich mit 3 Katern wieder in die Heimat, 150km entfernt.
Das wäre nicht so schnell gegangen, wären die neuen Vermieter nicht die Eltern einer Freundin gewesen und die Wohnung ehrlich gesagt eine Bruchbude.

Aus der Bruchbude wollte ich also nach 2.5 Jahren wieder raus.
Diesmal alleinstehend, Ende 30, 3 Kater (Wohnungskatzen), befristeter Job.
All das hat eine grosse Rolle gespielt.
Da konnte ich noch so mit Lohnabrechnungen und Versicherungspolicen wedeln.
Entfristet wurde ich Ende April.
Meine Wohnung jetzt habe ich bekommen, weil der Vermieter plötzlich einen Rückfall in seiner Krebserkrankung hatte und die Frau verständlicherweise über 4 Wochen hinweg keinen Kopf für die Wohnung hatte.
In der Zwischenzeit hatten alle Bewerber eine andere Wohnung, nur ich nicht.
Gesucht habe ich in 3 Landkreisen und hätte um 2 weitere erweitern können.
Ich wollte aber in den Landkreisen Calw/Böblingen/ Enzkreis bleiben.
In einem Radius von guten 80km und der Tatsache, dass ich bereit war meinen Geldbeutel weiter aufzumachen und eine höhere Miete zu zahlen.
Hätte ich die Wohnung nicht bekommen (86qm, Balkon, 500€kalt, 250Nk, 3MM Kaution) hätte ich mein Budget erweitert (erweitern müssen), denn alles unter diesem Preis und Grösse waren ebenfalls absolute Bruchbuden.

Oder die Vermieter wollten niemand alleinstehenden mit 3 Katern, schon gar kein Netz am Balkon, keine Fenstersicherungen.

Eine weitere Wohnung (von ca. 60 besichtigten!) Hätte ich bekommen. Leider aber mit 45qm viel zu klein.

Telefonisch wurde ich, abgesehen von den 60 Besichtigungen in 8 Monaten!) sicher nochmal 60 mal abgewiesen, aufgrund der 3 Kater "also üweer oine könnded mer no schwätze, drei sin mir zviel!"

Und bei gut 30 habe ich nicht mal eine Rückmeldung auf meine Mail bekommen. Hier war in Immoscout nie eine Telefonnummer angegeben, ich habe mir einen netten Text einfallen lassen und mit meiner Beschäftigung im öffentlichen Dienst "gewunken".
Teilweise waren das Makler, teilweise privat.
Bei den Maklern habe ich 3 Tage gewartet und dann gegoogelt und angerufen.
Teilweise musste ich mich hier blöd anmachen lassen "sie haben doch keine Antwort bekommen, muss doch klar sein, dass Sie nicht in Frage kommen!"

Naja 🙁
 
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Es reicht völlig wenn sich ein Nachbar belästigt fühlt - dazu muss er noch nicht mal allergisch sein.


Ach - in WEGs darf Katzenhaltung also nur aufgrund der willkürlichen Entscheidung von Individuen verboten werden, aber nicht in Häusern die nur einem Eigentümer gehören? Das hört sich für mich arg unlogisch an... Warum sollte das so sein? Kann man das irgendwo nachlesen?


Falls die Eigentümer sowieso Katzenhaltung willkürlich verbieten könnten - wäre es da nicht egal um wie viele Katzen es geht?


Sorry, aber Deine Argumentation leuchtet mir nicht ein. Wieso sollte die Zahl der Katzen demnach einen Unterschied machen?

Natürlich macht die Zahl der Katzen einen Unterschied - die Argumente wurden ja schon genannt. Aber Deine Argumentation erschliesst sich mir nicht.

Mein Argumentation? Hm, das Recht ist halt so, ich habs nicht gemacht 😉
Kannste googeln, z.B. hier:
http://www.katzen-rat.de/eigentuemerrecht-katzenhaltung/
 
Mein Argumentation? Hm, das Recht ist halt so, ich habs nicht gemacht 😉
Kannste googeln, z.B. hier:
http://www.katzen-rat.de/eigentuemerrecht-katzenhaltung/
Da steht aber doch was ganz anderes als das, was Du geschrieben hast?
Und es ist auch nicht "Recht" sondern lediglich ein einziges Landgerichtsurteil von 1991 (also satte 25 Jahre alt) das da angeführt wird?
Und dabei ging's nur darum dass eine Frist nicht eingehalten wurde...

Aber selbst wenn eine Eigentümergemeinschaft die Katzenhaltung einstimmig (!!!) verbieten kann - warum sollte das nur für WEGs gelten? Und nicht auch für Häuser die einem Eigentümer als Ganzes gehören?

Ändern tut's eh nichts - gute Gründe gibt's genug und spätestens wenn ein einziger Bewohner sich gestört fühlt muss der Vermieter (ob er will oder nicht) die Katzenhaltung verbieten bzw. die Erlaubnis zur Katzenhaltung zurückziehen.
Das ist es ja was mich so ärgert - die Entscheidung wird aus der Hand der Eigentümer/Vermieter genommen und dem (möglicherweise) "bösen Nachbarn" überlassen. Das ist doch Scheiße - da kann sich ja niemand jemals sicher fühlen.
 
Ich hab doch nicht geschrieben, dass das nicht für Häuser mit nur einem Eigentümer gilt. Ich weiß nicht, wie es da ist, da ich mich damit nicht befasst habe.
Ich bin auch keine Juristin (zum Glück ;-) ). Ich ziehe aus solchen Dingen lediglich meine Schlüsse, und die sind zum einen, dass man auch als Wohnungseigentümer nicht beliebig viele Katzen halten kann und zum anderen, dass es einen Unterschied macht, ob es um ein oder zwei oder um mehrere Katzen geht.(Darum gings nämlich ursprünglich.) Dies habe ich geschrieben und dies steht auch in diesem Urteil (und Gericht ist für mich Recht, Urteil auch, was weiß ich, wie das juristisch 100% korrekt benannt wird).

Wir scheinen unterschiedliche Sprachen zu sprechen.
 
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Ich hab doch nicht geschrieben, dass das nicht für Häuser mit nur einem Eigentümer gilt. Ich weiß nicht, wie es da ist, da ich mich damit nicht befasst habe.
Wir scheinen unterschiedliche Sprachen zu sprechen.
Grundsätzlich kann Katzenhaltung nur mit entsprechend guten Gründen verboten werden - wieso WEGs da bevorzugt werden sollten erschliesst sich mir nicht.
Das ich das allgemein nicht gut finde (ich finde man sollte das wirklich den Eigentümern/Vermietern überlassen) steht auf einem völlig anderen Blatt.
 
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Da steht aber doch was ganz anderes als das, was Du geschrieben hast?
Und es ist auch nicht "Recht" sondern lediglich ein einziges Landgerichtsurteil von 1991 (also satte 25 Jahre alt) das da angeführt wird?
Und dabei ging's nur darum dass eine Frist nicht eingehalten wurde...

Aber selbst wenn eine Eigentümergemeinschaft die Katzenhaltung einstimmig (!!!) verbieten kann - warum sollte das nur für WEGs gelten? Und nicht auch für Häuser die einem Eigentümer als Ganzes gehören?

Ändern tut's eh nichts - gute Gründe gibt's genug und spätestens wenn ein einziger Bewohner sich gestört fühlt muss der Vermieter (ob er will oder nicht) die Katzenhaltung verbieten bzw. die Erlaubnis zur Katzenhaltung zurückziehen.
Das ist es ja was mich so ärgert - die Entscheidung wird aus der Hand der Eigentümer/Vermieter genommen und dem (möglicherweise) "bösen Nachbarn" überlassen. Das ist doch Scheiße - da kann sich ja niemand jemals sicher fühlen.

Es besteht ein Unterschied zwischen den Regelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und dem BGB-Mietrecht.
Die Regelungen in der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft gelten immer nur zwischen diesen und unterliegen - neben den Regelungen des WEG - nur dem allgemeinen Zivilrecht (BGB).
Anders liegt der Fall im Wohnungsmietrecht. Da ist der Schutz des Wohnungsmieters gegenüber dem Vermieter (Hauseigentümer, Vertragspartner) deutlich stärker ausgeprägt als innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Es gibt wohl vereinzelt Rechtsprechung zu Fällen, wo in der Teilungserklärung oder in der Hausordnung festgelegt worden war, dass Tierhaltung generell verboten oder auf ein Tier beschränkt ist. Etc. Vereinzelt wurde dies für wirksam und bindend befunden.
Wenn der Wohnungseigentümer dann mit einem anderslautenden Mietvertrag, der dem Mieter diie Tierhaltung gestattet, gegen diese Regelungen in der Teilungserklärung verstößt, kann das für ihn gegenüber den anderen Miteigentümern unangenehm werden.
Vergleichbar wäre der (meiner Erinnerung nach häufiger entschiedene) Fall, dass die Teilungserklärung die gewerbliche Wohnungsnutzung verbietet und der Mieter eines Wohnungseigentümers trotzdem in der Wohnung ein Gewerbe ausübt (besonders eklatant bei Prostitution in der Wohnung). Dann kann der Wohnungseigentümer-Vermieter auch verpflichtet werden, den Mieter zu kündigen.

Demgegenüber ist das Wohnungsmietrecht unabhängig von der Rechtsform des Eigentums am Mietobjekt (Wohnung). Also egal, ob der Vermieter den Nießbrauch hat, ein Wohnungserbbaurecht, Wohnungseigentum oder Eigentümer des gesamten Hauses ist.

LG
 
Anders liegt der Fall im Wohnungsmietrecht. Da ist der Schutz des Wohnungsmieters gegenüber dem Vermieter (Hauseigentümer, Vertragspartner) deutlich stärker ausgeprägt als innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
Aber doch nur, weil der Eigentümer/Vermieter in der WEG eben nicht alleine entscheiden kann sondern sowas in Eigentümerversammlung geklärt werden muss.
Wenn man jetzt die WEG als "juristische Person" betrachtet - warum wird die WEG in ihren Entscheidungen höher gestellt? Müsste nicht der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ebenso als "juristische Person" und gleichbehandelt werden?
Wie ist es bei Erbengemeinschaften? Letztendlich ist das ja auch was wie 'ne WEG, da werden auch von mehreren Leuten in (hoffentlich) demokratischer Abstimmung bestimmte Regeln festgelegt...
Wohlgemerkt: Ich habe damit kein Problem, wir erlauben ja auch Katzenhaltung, nur halt nicht in jeder Wohnung.

Aber ich verstehe diese Ungleichbehandlung nicht.
Warum steht das WEG-Gesetz über dem BGB?
Und könnte man dann per WEG-Gesetz und einstimmigem Beschluss der Eigentümerversammlung nicht noch ganz andere Gesetze umgehen, z.B. das AGG?
Ich weiss ja dass der "gesunde Menschenverstand" bei Gericht nichts verloren hat, aber das will mir einfach nicht einleuchten.

Demgegenüber ist das Wohnungsmietrecht unabhängig von der Rechtsform des Eigentums am Mietobjekt (Wohnung). Also egal, ob der Vermieter den Nießbrauch hat, ein Wohnungserbbaurecht, Wohnungseigentum oder Eigentümer des gesamten Hauses ist.
Stopp, ich sehe einen Widerspruch. Wohnungseigentum? Das wäre dann doch aber eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus... Und dann gälte doch eben wieder das WEG-Gesetz und die ganze Argumentation wäre eben wieder für (bzw. hier wohl eher gegen) die Katz...

Wie gesagt: Mir geht es keinesfalls darum Katzenhaltung grundsätzlich verbieten zu können, im Gegenteil. Ich fände es einfach besser wenn es dem Eigentümer/Vermieter überlassen bliebe ob und wo er Katzenhaltung erlauben will.
Fiktives Beispiel: 3-Parteien-Haus (EG, 1. und 2. OG/DG). Vermieter möchte Katzenhaltung nur im EG erlauben, im DG (Klassiker: Winz-Wohnung) aber nicht. Warum will man dem Vermieter das nicht zugestehen wenn er das so für gut und sinnvoll erachtet? Und warum hat der Mieter im 1. Stock da letztendlich mehr Handhabe gegen die Katzenhaltung im EG einzuschreiten über eine einfache Beschwerde? Warum muss im Zweifel für die Katzenhaltung im EG die Erlaubnis zurückgezogen werden nur weil der Mieter im 1. OG ein Drachen ist dem der Mieter im EG nicht passt?

Würde man sich nicht als Mieter mit Katzen sehr viel sicherer fühlen wenn die Entscheidung des Vermieters das Maß der Dinge wäre und nicht die Meinung des Hausdrachens?
 
Ich hab doch nicht geschrieben, dass das nicht für Häuser mit nur einem Eigentümer gilt. Ich weiß nicht, wie es da ist, da ich mich damit nicht befasst habe.
Ich bin auch keine Juristin (zum Glück ;-) ). Ich ziehe aus solchen Dingen lediglich meine Schlüsse, und die sind zum einen, dass man auch als Wohnungseigentümer nicht beliebig viele Katzen halten kann und zum anderen, dass es einen Unterschied macht, ob es um ein oder zwei oder um mehrere Katzen geht.(Darum gings nämlich ursprünglich.) Dies habe ich geschrieben und dies steht auch in diesem Urteil (und Gericht ist für mich Recht, Urteil auch, was weiß ich, wie das juristisch 100% korrekt benannt wird).

Wir scheinen unterschiedliche Sprachen zu sprechen.

Nicht böse gemeint, aber lass' das lieber, das Schlüsse ziehen. Das machen Privatleute gerne und verstehen dann Gesetz und Rechtsprechung völlig anders, als es letztlich ist. Und wir haben in Deutschland in erster Linie kein case law. Das ist das, was viele aus ihrer juristischen Laienausbildung durch Law&Order und Criminal Minds völlig falsch verstehen.😉

Dies führt dann wiederum zu völlig falschen Aussagen, die dann gerne übers Inet von anderen nachgeplappert werden.

Das was du "interpretiert" hast, hat auch sehr wenig mit dem zu tun, was in deinem Link steht.
 
Nicht böse gemeint, aber lass' das lieber, das Schlüsse ziehen. Das machen Privatleute gerne und verstehen dann Gesetz und Rechtsprechung völlig anders, als es letztlich ist. Und wir haben in Deutschland in erster Linie kein case law. Das ist das, was viele aus ihrer juristischen Laienausbildung durch Law&Order und Criminal Minds völlig falsch verstehen.😉

Dies führt dann wiederum zu völlig falschen Aussagen, die dann gerne übers Inet von anderen nachgeplappert werden.

Das was du "interpretiert" hast, hat auch sehr wenig mit dem zu tun, was in deinem Link steht.

Hm, also ich habe keine juristische Laienausbildung, ich habe überhaupt keine juristische Ausbildung 😉 Und diese Serien (es sind doch Serien?) schaue ich auch nicht. Den vorherigen Einträgen kann ich auch gar nicht mehr folgen, es scheinen hier einige Juristen am Start zu sein.

Ich habe mich lediglich (so gut ich das als Laie konnte) informiert, bevor ich meine Katzen angeschafft habe. Und soweit ich mich informiert habe, KANN es eben sein, dass auch in einer Eigentumswohnung die Katzenhaltung unter besonderen Umständen verboten sein kann (Allergien, einstimmiger Beschluss der aller Eigentümer). Ebenso, wie es sein KANN, dass zwei Katzen erlaubt sind, aber drei oder mehr eben nicht (pro Wohnung).
Und das ist jetzt falsch, oder wie? 😕
 

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