Keighley
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So weit ich informiert bin, gibt es auch staatlich unterstützten Tierschutz, z.B. in städtischen Tierheimen. Und die können das durchaus machen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass viele Tierschützer das auch werden machen können, nicht als Privatperson, sondern als eingetragner Verein. Das nennt man dann Ersatzvornahme.
Selbstverständlich dürfen die das, wenn (je Einzelfall):
- eine behördliche Anordnung mit Fristsetzung ergangen ist
- der Verein durch die Behörde damit beauftragt wurde