Louisella
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Warum ist das so? Der hat die Bilder doch nur weil man sie in Auftrag gegeben und BEZAHLT hat!Du bezahlst nicht das Bild, sondern die Anfertigung und die Auswertung des Bildes. Das Bild selbst gehört dennoch dem Tierarzt.
Ich meinte damit Menschenröntgenbilder - Katzenröntgenbilder hab ich keine, von den aktuellen Katzen gibt's keine und bei früheren Katzen hätte nicht ich die Bilder bekommen (falls da überhaupt je welche gemacht wurden).Wenn du die analogen Röntgenbilder bekommen hast, schön. Aber das ist so nicht vorgesehen von rechtlicher Seite.
Aber das ist dann ja eigentlich erst recht skurril: Für die Menschenröntgenbilder hat ja die Krankenkasse bezahlt, da würde ich es eher verstehen wenn die dann dem Arzt gehören. Aber Katzenröntgenbilder die wirklich nur existieren weil ich sie in Auftrag gebe? Da wäre ich jetzt sichergewesen dass die dann auch mir gehören...