frage zu dem corona-virus

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    coronavirus covid-19

Warnhinweis bei medizinischen Ratschlägen

Achtung: Bei medizinischen Problemen sollte stets die Meinung eines niedergelassenen Tierarztes oder einer Tierklinik eingeholt werden.
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Nicht offen für weitere Antworten.
Ja, WIR wissen das...…..………..
 
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Ich habe noch nirgends ganz genaue Angaben gelesen, wie Gottesdienste wieder gefeiert werden dürfen sollen (außer mit Abstandsregeln, Mundschutz und zeitlicher Beschränkung). "Wein (Abendmahl)" wird im überwiegend katholischen Bayern vermutlich ein eher geringes Problem sein, auch wenn die Kelchkommunion seit dem 2. Vatikanischen Konzil wieder prinzipell erlaubt ist.😉 Ob überhaupt eine Kommunion stattfinden darf, konnte ich nirgends lesen (und das würde auch nur die christlichen Kirchen betreffen).


https://www.domradio.de/themen/coro...onzepte-fuer-sichere-corona-gottesdienste-vor
 
Kelchkommunion = dass auch die Gemeinde Wein bekommt statt nur Oblate? 😕

Ihr meint doch das (kath.) Abendmahl, oder ist die Erstkommunion gemeint, die ja jetzt (wie die Konfirmationen bei den Evangelen) im Mai vielfach stattfinden wird?

Das (protestantische) Abendmahl wird vielfach auch ohne Kelch, sondern mit kleinen Bechern (Stamperln) mit Traubensaft statt Wein gefeiert. Auf diese Weise könnte man das Infektionsrisiko auch senken, also indem man nicht ein Tablett mit den Becherchen weiterreicht, sondern einzeln den Teilnehmern des Abendmahls überreicht.
Und dito mit der Oblate.

Aber das Abendmahl wird in der protestantischen Kirche meist nur einmal im Monat oder noch seltener gefeiert. Da stellt sich die Frage insgesamt weniger, denke ich.

Bei den Katholen ist es jede Woche, dass die Gemeinde am Abendmahl (dann ohne Wein/Flüssigkeit) teilnehmen darf, glaube ich. Die Aushändigung der Oblate sollte dort dann aber auch kein Problem sein. 😕
Wie beim Bäcker, mit der Zange, wäre eine Möglichkeit. ^^


Quilla, der allgemeine Gleichheitssatz bedeutet nicht automatisch, dass - wenn Gottesdienste gestattet werden, die "Ungläubigen" deswegen, um nicht benachteiligt zu werden, laizistische Veranstaltungen ihrer Wahl besuchen können dürfen. Der Gleichheitsgrundsatz bedeutet insofern, dass die Konfessionen gleich behandelt werden müssen und niemand insofern benachteiligt werden darf. Oder bevorzugt, indem beispielsweise nur katholische Gottesdienste gefeiert werden dürfen, nicht aber buddhistische Äquivalente.
Und dass natürlich auch im Berufsleben beispielsweise nicht bevorzugt Christen in den öff. Dienst eingestellt werden dürfen, während Muslimen die Beschäftigung beispielsweise als Lehrer verweigert würde.

Die Religionsfreiheit als solche ist nicht in Art. 3 geregelt. Sie steht in Art. 4 GG. 😉
 
Ich verstehe es auch nicht. Oder vielleicht doch. Weil in Bayern die Kirche nach wie vor sehr viel Macht hat und sich kein Politiker in Bayern jemals mit der Kirche anlegen oder irgendein Wort dagegen sagen würde. Das würden dem hier viele Menschen mehr übel nehmen als wenn er sich selber ein paar Milliönchen abzweigt. Hier gibt es Gegenden, wo die Eltern noch immer fassungslos sind, wenn der katholische Nachwuchs einen evangelischen Freund präsentiert...

Aber dafür bleiben sowohl Autokinos, Golfplätze oder Tennisplätze zu. Weil diese Versammlungen dort gehen doch zu weit...
 
@nicker Ja Kelchkommunion heißt, dass neben der Hostie auch Wein gereicht wird. Diese Kelchkommunion ist in der katholischen Kirche erst seit dem Zweiten Vatkanischen Konzil wieder für Laien erlaubt und wird in der Mehrzahl der Gemeinden nicht praktiziert. U.a. weil das aufgrund der Transsubstiationslehre ohnehin unnötig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was Gottesdienste betrifft ist ja noch nichts erlaubt, sondern Bund, Länder und Kirchen sprechen noch miteinander.

Die EKD z.B. hat derzeit in Abstimmung mit den Landeskirchen Eckpunkte erarbeitet, die derzeit virologisch geprüft werden und dann mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt werden.

Eine Entscheidung fällt am 30. April.

Stand jetzt: eine Person pro 10 qm Fläche, Abstand muss eingehalten werden.

Desinfektionsständer an den Eingängen und Toiletten, Überwachung der Abstandsregeln beim Ankommen und Gehen. Desinfektion der benutzen Plätze und von allem, was angefaßt wird.

Singen ist nicht erlaubt, wer spricht, muss 5 m Abstand halten. Gottesdienst darf max eine Stunde dauern, dann muß gut durchgelüftet werden.

Vermutlich sind Masken zu tragen.

Abendmahl, wenn überhaupt, nur Hostien und dann mit Handschuhen und selbst das geht eigentlich nicht wegen des Mindestabstandes. Taufen / Konfirmationen / Trauungen sollen auf mindestens nach den Sommerferien verschoben werden.

Das heißt, jede Gemeinde muß für sich prüfen, ob sie dann unter den gesetzlichen Bedingungen Gottesdienste feiern kann und will.


Problem eins ist schon mal eine ausreichende Menge Desinfektionsständer und -mittel.
 
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Aber wenn Gottesdienste in dieser Form erlaubt werden, ist es für mich nicht nachvollziehbar, wenn kleinere Veranstaltungen (kleine Clubkonzerte, Buchlesungen u.ä.) nicht auch gestattet werden.

Oder worin unterscheiden sich solche "Events"?
 
Quilla, der allgemeine Gleichheitssatz bedeutet nicht automatisch, dass - wenn Gottesdienste gestattet werden, die "Ungläubigen" deswegen, um nicht benachteiligt zu werden, laizistische Veranstaltungen ihrer Wahl besuchen können dürfen. Der Gleichheitsgrundsatz bedeutet insofern, dass die Konfessionen gleich behandelt werden müssen und niemand insofern benachteiligt werden darf. Oder bevorzugt, indem beispielsweise nur katholische Gottesdienste gefeiert werden dürfen, nicht aber buddhistische Äquivalente.
Wieso dürfen Konfessionslose/Atheisten nicht im Gegenzug entsprechende Veranstaltungen besuchen?
Wieso sollte denn gerade ein Personenkreis bevorzugt werden, in Bezug auf Inanspruchnahme von "Lockerungen" derzeit?
Wer also nicht religiös ist, hat halt "Pech gehabt"?


Neeee neee neee - mit mir nicht.
Kann ja jede halten wie sie will.
Wenn das kommt, treff ich mich auch mit wem ich will - wenn's sein muss mit 2 m Abstand und Desinfektionsmittel dabei (und singen verkneifen wir uns selbstverständlich !!!). 😀
Das läuft dann eben unter Pastafari-Messe.
(ein passendes T-Shirt zum "Beweis" hätte ich sogar) 😎


Die Religionsfreiheit als solche ist nicht in Art. 3 geregelt. Sie steht in Art. 4 GG. 😉
Danke, ist mir bekannt. 🙂
Darum ging's mir nicht, sondern um die Gleichbehandlung.
 
Quilla, du kannst ja tun und lassen, was du willst, aber bitte mit aller rechtlichen Verantwortung und Haftung.

Ich weiß nicht, ob die Idee noch mal aufkommt, weil wir bereits am 14. März alle Gottesdienste abgesagt haben: damals mußte man, hätte er denn stattgefunden, sämtliche Teilnehmenden namentlich mit einer ladungsfähigen Wohnanschrift lückenlos in einer Namensliste erfassen, die Namensliste für einen Zeitraum von vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorhalten (natürlich dem Datenschutz entsprechend, also nicht irgendwo daheim im Küchenschrank), die Namensliste auf Aufforderung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt *** ohne schuldhaftes Zögern an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt *** übermitteln.

Viel Spaß bei deinen Veranstaltungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quilla, du kannst ja tun und lassen, was du willst, aber bitte mit aller rechtlichen Verantwortung und Haftung.

Ich weiß nicht, ob die Idee noch mal aufkommt, weil wir bereits am 14. März alle Gottesdienste abgesagt haben: damals mußte man, hätte er denn stattgefunden, sämtliche Teilnehmenden namentlich mit einer ladungsfähigen Wohnanschrift lückenlos in einer Namensliste erfassen, die Namensliste für einen Zeitraum von vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorhalten (natürlich dem Datenschutz entsprechend, also nicht irgendwo daheim im Küchenschrank), die Namensliste auf Aufforderung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt *** ohne schuldhaftes Zögern an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt *** übermitteln.

Viel Spaß bei deinen Veranstaltungen.
Da die Anzahl der Teilnehmer sehr begrenzt ist, wäre das überhaupt kein Problem, auch diese Anforderung lückenlos und dem Datenschutz entsprechend zu erfüllen.

Da bin ich ja dann mal gespannt, ob die Gottesdienstbesucher vorher auch den Ausweis zeigen müssen und der wird kopiert oder anderweitig archiviert.
Da dauert ja der "Einlass" schon ne ganze Ecke .... und derweil "staut" sich alles schön vor den Gotteshäusern.
.... und wenn die "Grenze" der Teilnehmeranzahl erreicht ist?
Die Leute gehen doch dann nicht nach Hause - das wird laufen wie bei Geisterspielen im Fussball, dann stehen die "Fans/Gläubigen" einfach davor und machen draussen mit.
Oder wird man den Sitzplatz für eine Indoor Religionsausübung künftig reservieren müssen?

Dann wird's sicher so wie mit Friseur Termin - vor Ende Mai keine Chance auf Teilhabe. 😀
 
Da die Anzahl der Teilnehmer sehr begrenzt ist, wäre das überhaupt kein Problem, auch diese Anforderung lückenlos und dem Datenschutz entsprechend zu erfüllen.

Da bin ich ja dann mal gespannt, ob die Gottesdienstbesucher vorher auch den Ausweis zeigen müssen und der wird kopiert oder anderweitig archiviert.
Da dauert ja der "Einlass" schon ne ganze Ecke .... und derweil "staut" sich alles schön vor den Gotteshäusern.
.... und wenn die "Grenze" der Teilnehmeranzahl erreicht ist?
Die Leute gehen doch dann nicht nach Hause - das wird laufen wie bei Geisterspielen im Fussball, dann stehen die "Fans/Gläubigen" einfach davor und machen draussen mit.
Oder wird man den Sitzplatz für eine Indoor Religionsausübung künftig reservieren müssen?

Dann wird's sicher so wie mit Friseur Termin - vor Ende Mai keine Chance auf Teilhabe. 😀

Es soll die Möglickeit geben, mehrere Gottesdienste hintereinander zu feiern. Und in den meisten Gemeinden kennt man sich, das heißt, neue Leute sind relativ leicht zu erfassen.

Und da der KV für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist und dafür haftet (inkl. dafür, dass draußen keine Versammlung ist), wird sich jede evangelische Gemeinde sehr genau überlegen, ob sie das so leisten kann.

Im Gegensatz zu dir nehmen wir das nämlich ernst.
 
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Im Gegensatz zu dir nehmen wir das nämlich ernst.
WENN das so wäre, dann hätte ich ehrlich gesagt erwartet, dass die jeweiligen Religionsvertreter so verantwortungsvoll sind und Gottesdienste freiwillig noch eine Zeit lang aussetzen.
Dann bräuchte es dieses ganze Gedöns nämlich gar nicht - und andere kämen sich nicht benachteiligt vor.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soweit ich weiß sind hier bei uns alle Konfirmationen und Kommunionen auf den Herbst verschoben weil auch die Unterrichte ja nicht stattfinden.

Wie es mit den Gottesdiensten aussieht weiß ich aber nicht genau.
 
WENN das so wäre, dann hätte ich ehrlich gesagt erwartet, dass die jeweiligen Religionsvertreter so verantwortungsvoll sind und Gottesdienste freiwillig noch eine Zeit lang aussetzen.
Dann bräuchte es dieses ganze Gedöns nämlich gar nicht - und andere kämen sich nicht benachteiligt vor.

Dir ist schon bekannt, dass es nicht nur Christen gibt? Christen haben auf das höchste Fest Ostern verzichtet, Juden auf Pessach, ohne jeden Widerspruch, und haben alternative Wege gesucht. Im Moment ist Ramadan und da dürfte es in manchen, sicher nicht in allen Moscheen nicht ganz einfach sein mit der Abstandsregel. Daher bin ich zumindest sehr gespannt, ob das mit der Öffnung vor Ende Mai wirklich durchgeht.

Mal ganz davon abgesehen, liegt die Entscheidung zur Öffnung der Kirchen zumindest im evangelischen Bereich bei jeder einzelnen Gemeinde, auch wenn man öffnen darf.

Wenn du dir so schrecklich benachteiligt vorkommst, tu dich doch mit den anderen deiner Interessengruppe zusammen und tretet in Verhandlungen ein, das ist meines Wissens nicht verboten.

@Rewana

Ja, die wurden auf nach den Sommerferien verschoben, ebenso wie Trauungen und Taufen, wobei keineswegs sicher ist, dass sie dann stattfinden können und dürfen. Das hängt davon ab, wie sich alles entwickelt.
 
Dir ist schon bekannt, dass es nicht nur Christen gibt? Christen haben auf das höchste Fest Ostern verzichtet, Juden auf Pessach, ohne jeden Widerspruch, und haben alternative Wege gesucht. Im Moment ist Ramadan und da dürfte es in manchen, sicher nicht in allen Moscheen nicht ganz einfach sein mit der Abstandsregel.
Erstens - ich bin nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen - mir sind sämtliche Religionen bestens bekannt.

Zweitens - keiner hat darauf "verzichtet" - Christen haben Ostern sehr wohl feiern können, nur anders - dto. die jüdische Gemeinde - und auch die Muslimen werden im Ramadan einen Weg finden.

Also - was spricht dagegen, das noch eine Weile weiter so zu handhaben?
(was ist hier mit der Solidarität der Gemeinschaft gegenüber - von mir wird sie gefordert, andere wollen sich mehr rausnehmen nur weil sie "gläubig" sind)

Wieso muss jetzt, in einer Zeit in der alle (!) nach Lockerungen lechzen, einem eingegrenzten Personenkreis ohne Not (!!) sowas eingeräumt werden.
Ist doch logisch, dass das Begehrlichkeiten bei anderen weckt - wieso auch nicht - eine Freiheit (Religionsausübung) ist nicht automatisch mehr wert, als eine andere.
 
Erstens - ich bin nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen - mir sind sämtliche Religionen bestens bekannt.

Zweitens - keiner hat darauf "verzichtet" - Christen haben Ostern sehr wohl feiern können, nur anders - dto. die jüdische Gemeinde - und auch die Muslimen werden im Ramadan einen Weg finden.

Also - was spricht dagegen, das noch eine Weile weiter so zu handhaben?
(was ist hier mit der Solidarität der Gemeinschaft gegenüber - von mir wird sie gefordert, andere wollen sich mehr rausnehmen nur weil sie "gläubig" sind)

Wieso muss jetzt, in einer Zeit in der alle (!) nach Lockerungen lechzen, einem eingegrenzten Personenkreis ohne Not (!!) sowas eingeräumt werden.
Ist doch logisch, dass das Begehrlichkeiten bei anderen weckt - wieso auch nicht - eine Freiheit (Religionsausübung) ist nicht automatisch mehr wert, als eine andere.

Hab ich auch nie behauptet. Statt rumzuweinen, setz dich halt dafür ein. Ich habe mich übrigens nirgendwo für Lockerungen ausgesprochen, in keinem Bereich. Auch da bist du in vorderster Reihe.

Und nein: Ostern und Pessach feiert man nicht so, wie es nun notgedrungen gefeiert werden mußte, das ist nicht dasselbe. Auch wenn es respektiert und akzeptiert wurde. Uns haben das Tischabendmahl an Gründonnerstag, der Gottesdienst zur Sterbestunde und die Feier der Heiligen Osternacht mit Taufen und anschließendem ökumenischem Osterfrühstück sehr gefehlt. Es war, wie es war, aber es war sehr wohl ein Verzicht. Und natürlich haben wir ebenso wie viele andere die Feier mit unseren Familien vermißt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hab ich auch nie behauptet. Statt rumzuweinen, setz dich halt dafür ein. Ich habe mich übrigens nirgendwo für Lockerungen ausgesprochen, in keinem Bereich. Auch da bist du in vorderster Reihe.
Ich brauche mich für nichts einzusetzen, wenn alle Menschen gleich behandelt würden.
Und das erwarte ich vom Staat / Bundesland.
Punkt.

Lockerungen für A = Lockerungen für alle
Lockerungen für keinen = auch keine Lockerungen für A

Ich habe mich nicht für Lockerungen stark gemacht - ich wehre mich aber dagegen, weiterhin Einschränkungen zu akzeptieren, wenn diese für andere gelockert werden.

Ist das so schwer zu verstehen?
 
Ich brauche mich für nichts einzusetzen, wenn alle Menschen gleich behandelt würden.
Und das erwarte ich vom Staat / Bundesland.
Punkt.

Lockerungen für A = Lockerungen für alle
Lockerungen für keinen = auch keine Lockerungen für A

Ich habe mich nicht für Lockerungen stark gemacht - ich wehre mich aber dagegen, weiterhin Einschränkungen zu akzeptieren, wenn diese für andere gelockert werden.

Ist das so schwer zu verstehen?

Ja nu, dann tu doch, was du nicht lassen kannst. Du darfst dich dafür auch gerne auf den Boden werfen und mit den Fäusten trommeln, wenn du dich dann besser fühlst.

Ich treffe übrigens keine gesetzlichen Entscheidungen, muss aber wie alle anderen damit leben, unabhängig davon, ob sie mir gefallen oder nicht.
 
Ja nu, dann tu doch, was du nicht lassen kannst. Du darfst dich dafür auch gerne auf den Boden werfen und mit den Fäusten trommeln, wenn du dich dann besser fühlst.

Ich treffe übrigens keine gesetzlichen Entscheidungen, muss aber wie alle anderen damit leben, unabhängig davon, ob sie mir gefallen oder nicht.
Dann erzähl doch mal bitte, wie du es findest, wenn Glaubensgemeinschaften ab 4.5. in Bezug auf die Kontaktsperre bevorzugt werden.

Ich würde dazu gern deine Meinung hören.
 
Dann erzähl doch mal bitte, wie du es findest, wenn Glaubensgemeinschaften ab 4.5. in Bezug auf die Kontaktsperre bevorzugt werden.

Ich würde dazu gern deine Meinung hören.

Die Entscheidung dazu fällt erst am 30.4.

Ich empfinde es nicht als Bevorzugung, auch wenn ich die persönlich die Gotteshäuser nicht vor Ende Mai öffnen würde und auch das abhängig von der Gesamtsituation. Ich verstehe aber sehr gut, dass Menschen Gottesdienste und der persönliche Zuspruch fehlen.

Zumindest bei uns gibt es keine Kontaktsperre.
 
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