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Ich habe noch nirgends ganz genaue Angaben gelesen, wie Gottesdienste wieder gefeiert werden dürfen sollen (außer mit Abstandsregeln, Mundschutz und zeitlicher Beschränkung). "Wein (Abendmahl)" wird im überwiegend katholischen Bayern vermutlich ein eher geringes Problem sein, auch wenn die Kelchkommunion seit dem 2. Vatikanischen Konzil wieder prinzipell erlaubt ist.😉 Ob überhaupt eine Kommunion stattfinden darf, konnte ich nirgends lesen (und das würde auch nur die christlichen Kirchen betreffen).
Wieso dürfen Konfessionslose/Atheisten nicht im Gegenzug entsprechende Veranstaltungen besuchen?Quilla, der allgemeine Gleichheitssatz bedeutet nicht automatisch, dass - wenn Gottesdienste gestattet werden, die "Ungläubigen" deswegen, um nicht benachteiligt zu werden, laizistische Veranstaltungen ihrer Wahl besuchen können dürfen. Der Gleichheitsgrundsatz bedeutet insofern, dass die Konfessionen gleich behandelt werden müssen und niemand insofern benachteiligt werden darf. Oder bevorzugt, indem beispielsweise nur katholische Gottesdienste gefeiert werden dürfen, nicht aber buddhistische Äquivalente.
Danke, ist mir bekannt. 🙂Die Religionsfreiheit als solche ist nicht in Art. 3 geregelt. Sie steht in Art. 4 GG. 😉
Da die Anzahl der Teilnehmer sehr begrenzt ist, wäre das überhaupt kein Problem, auch diese Anforderung lückenlos und dem Datenschutz entsprechend zu erfüllen.Quilla, du kannst ja tun und lassen, was du willst, aber bitte mit aller rechtlichen Verantwortung und Haftung.
Ich weiß nicht, ob die Idee noch mal aufkommt, weil wir bereits am 14. März alle Gottesdienste abgesagt haben: damals mußte man, hätte er denn stattgefunden, sämtliche Teilnehmenden namentlich mit einer ladungsfähigen Wohnanschrift lückenlos in einer Namensliste erfassen, die Namensliste für einen Zeitraum von vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung vorhalten (natürlich dem Datenschutz entsprechend, also nicht irgendwo daheim im Küchenschrank), die Namensliste auf Aufforderung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt *** ohne schuldhaftes Zögern an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt *** übermitteln.
Viel Spaß bei deinen Veranstaltungen.
Da die Anzahl der Teilnehmer sehr begrenzt ist, wäre das überhaupt kein Problem, auch diese Anforderung lückenlos und dem Datenschutz entsprechend zu erfüllen.
Da bin ich ja dann mal gespannt, ob die Gottesdienstbesucher vorher auch den Ausweis zeigen müssen und der wird kopiert oder anderweitig archiviert.
Da dauert ja der "Einlass" schon ne ganze Ecke .... und derweil "staut" sich alles schön vor den Gotteshäusern.
.... und wenn die "Grenze" der Teilnehmeranzahl erreicht ist?
Die Leute gehen doch dann nicht nach Hause - das wird laufen wie bei Geisterspielen im Fussball, dann stehen die "Fans/Gläubigen" einfach davor und machen draussen mit.
Oder wird man den Sitzplatz für eine Indoor Religionsausübung künftig reservieren müssen?
Dann wird's sicher so wie mit Friseur Termin - vor Ende Mai keine Chance auf Teilhabe. 😀
WENN das so wäre, dann hätte ich ehrlich gesagt erwartet, dass die jeweiligen Religionsvertreter so verantwortungsvoll sind und Gottesdienste freiwillig noch eine Zeit lang aussetzen.Im Gegensatz zu dir nehmen wir das nämlich ernst.
WENN das so wäre, dann hätte ich ehrlich gesagt erwartet, dass die jeweiligen Religionsvertreter so verantwortungsvoll sind und Gottesdienste freiwillig noch eine Zeit lang aussetzen.
Dann bräuchte es dieses ganze Gedöns nämlich gar nicht - und andere kämen sich nicht benachteiligt vor.
Erstens - ich bin nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen - mir sind sämtliche Religionen bestens bekannt.Dir ist schon bekannt, dass es nicht nur Christen gibt? Christen haben auf das höchste Fest Ostern verzichtet, Juden auf Pessach, ohne jeden Widerspruch, und haben alternative Wege gesucht. Im Moment ist Ramadan und da dürfte es in manchen, sicher nicht in allen Moscheen nicht ganz einfach sein mit der Abstandsregel.
Erstens - ich bin nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen - mir sind sämtliche Religionen bestens bekannt.
Zweitens - keiner hat darauf "verzichtet" - Christen haben Ostern sehr wohl feiern können, nur anders - dto. die jüdische Gemeinde - und auch die Muslimen werden im Ramadan einen Weg finden.
Also - was spricht dagegen, das noch eine Weile weiter so zu handhaben?
(was ist hier mit der Solidarität der Gemeinschaft gegenüber - von mir wird sie gefordert, andere wollen sich mehr rausnehmen nur weil sie "gläubig" sind)
Wieso muss jetzt, in einer Zeit in der alle (!) nach Lockerungen lechzen, einem eingegrenzten Personenkreis ohne Not (!!) sowas eingeräumt werden.
Ist doch logisch, dass das Begehrlichkeiten bei anderen weckt - wieso auch nicht - eine Freiheit (Religionsausübung) ist nicht automatisch mehr wert, als eine andere.
Ich brauche mich für nichts einzusetzen, wenn alle Menschen gleich behandelt würden.Hab ich auch nie behauptet. Statt rumzuweinen, setz dich halt dafür ein. Ich habe mich übrigens nirgendwo für Lockerungen ausgesprochen, in keinem Bereich. Auch da bist du in vorderster Reihe.
Ich brauche mich für nichts einzusetzen, wenn alle Menschen gleich behandelt würden.
Und das erwarte ich vom Staat / Bundesland.
Punkt.
Lockerungen für A = Lockerungen für alle
Lockerungen für keinen = auch keine Lockerungen für A
Ich habe mich nicht für Lockerungen stark gemacht - ich wehre mich aber dagegen, weiterhin Einschränkungen zu akzeptieren, wenn diese für andere gelockert werden.
Ist das so schwer zu verstehen?
Dann erzähl doch mal bitte, wie du es findest, wenn Glaubensgemeinschaften ab 4.5. in Bezug auf die Kontaktsperre bevorzugt werden.Ja nu, dann tu doch, was du nicht lassen kannst. Du darfst dich dafür auch gerne auf den Boden werfen und mit den Fäusten trommeln, wenn du dich dann besser fühlst.
Ich treffe übrigens keine gesetzlichen Entscheidungen, muss aber wie alle anderen damit leben, unabhängig davon, ob sie mir gefallen oder nicht.
Dann erzähl doch mal bitte, wie du es findest, wenn Glaubensgemeinschaften ab 4.5. in Bezug auf die Kontaktsperre bevorzugt werden.
Ich würde dazu gern deine Meinung hören.