Q
Quilla
Gast
🙂 Das muss ich doch noch einmal als Steilvorlage hernehmen.Aber wenn man mir Maßnahmen nicht mehr vernünftig erläutern kann und will und mir versucht, Knöppe anzunähen, die den Geboten der Vernunft widersprechen, werde ich ranzig.
Vielleicht bin ich ja bisserl schwer von Begriff, aber wie verträgt sich denn die Formulierung der Ausgangsbeschränkung in Bayern, die Wohnung nur mit "triftigem Grund" zu verlassen, mit der Öffnung aller Geschäfte?
Als "triftiger Grund" ist nach wie vor (!) genannt, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Drogerieartikel, Tierfutter).
Ist jetzt plötzlich auch Schuhekaufen, Klamottenkaufen, Autokaufen etc. ein "triftiger" Grund?
Das widerspricht sich doch komplett, oder? 😎