--- und weil irgendwie JEDER, Ärzte, Rechtskundige, etc. sofort mit einem Shitstorm oder einer Löschung von Websites oder youtube-Beiträgen bestraft werden (Zensur?) und auch hier sofort eine Schublade für Andersdenkende vorgehalten wird:
Ich bin in
guter Gesellschaft.
Übrigens, nicker, ich habe nie die Opfer der NS-Zeit oder deren Situation verharmlost. Auch nicht die verhohnepimpelt, die unter kommunistischen Regimes gelitten haben, z. B. auf der Flucht über den eisernen Vorhang ihr Leben gelassen haben... die Liste der Opfer von Unrechts-Regimen lässt sich fast beliebig bis in die Neuzeit verlängern.
Ich sehe es so: Wenn wir uns hartnäckig weigern, wachsam und kritisch zu sein und aus der Geschichte irgendwas zu lernen, tun wir all diesen Menschen und ihrem Leiden weiß Gott keine Ehre an.
Da zetere ich lieber 1x zu oft und hoffentlich zu Unrecht.
Dieser Beitrag von dir zeigt, dass du gar nichts verstanden hast, OMalley. Ich bin es, ehrlich gesagt, auch ziemlich leid, dir ein ums andere Mal zu erklären zu versuchen, wie Demokratie funktioniert und was es so verwerflich macht, das Dritte Reich mit jeder dir missliebigen Handlung der Bundesregierung vergleichen zu wollen.
Und nur weil Monitor eine ähnliche Überschrift wählt wie du deine Schlagworte kennzeichnest, bedeutet das nicht, dass Monitor dieselbe Haltung vertritt wie du.
Also noch einmal zum Mitschreiben:
Grundrechte haben sog. Schranken. D. h. es gibt immer Gesetze (und zwar völlig legitime Gesetze!), die in irgendein Grundrecht eingreifen.
Einfaches Beispiel:
Das Grundrecht auf Eigentum wird beschränkt durch die Steuergesetzgebung. Der Staat "raubt" uns sozusagen einen Teil unseres Einkommens, because they can, und erhebt Steuern auf bestimmte Sachverhalte. Gehaltszahlungen (Einkommensteuer), Einkäufe (Umsatzsteuer), Aktiendividenden oder Sparzinsen (auch Einkommensteuer), Tanken (Mineralölsteuer). Usw.
Dennoch, auch wenn sich immer wieder Bürger über die individuelle Höhe ihrer Steuerzahlungen empören werden, besteht dennoch ein Grundkonsens, DASS es Steuern geben muss. Damit der Staat Einnahmen hat, die er (mehr oder minder im Konsens mit Bürger A und Z, aber nicht zwingend mit Bürger O und M ^^) für verschiedene Zwecke ausgibt.
Bildung (Universitäten, Schulen, Kitas, Goetheinstitute.....). Diäten für die Bundestagsabgeordneten. Bundeswehreinsätze in Takatukaland. Hartz IV. Finanzspritzen für VW und Opel. Was auch immer.
Das für die Arbeit bezahlte Gehalt ist Eigentum (Einkommen) des Arbeitnehmers, daher ist die Besteuerung ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Arbeitnehmers.
Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird beschränkt durch verschiedene Regelungen im Strafrecht. Z. B. dadurch, dass das Betäubungsmittelgesetz Besitz und Konsum, aber auch den Handel mit Betäubungsmitteln unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe stellt. Heroin, Kokain, Speed, Haschisch usw. Also kein legales Kiffen bzw. nur sehr sehr eingeschränkt. Und vor allem keine legale Hanfplantage auf dem Balkon.
😉
Hier ist wohl bei vielen Bürgern durchaus die Meinung da, dass das Persönlichkeitsrecht zu Unrecht so stark eingeschränkt wird wegen der Strafbarkeit der sog. weichen Drogen. Anderen kann es gar nicht weit genug gehen. Dennoch sind die Strafen verfassungskonform.
Und genau darum geht es derzeit:
Du schreibst immer wieder (jedenfalls verstehe offenbar nicht nur ich deine Beiträge so), dass es bald eine Diktatur geben wird und dass auch schon jetzt zweifelhaft ist, ob die gegenwärtig getroffenen Maßnahmen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Du stellst damit in Frage, ob die gegenwärtige Bundesregierung und die Landesregierungen verfassungskonform handeln. Oben in einem anderen Beitrag stellst du sogar die Gewaltenteilung in Frage, wenn ich das richtig gelesen habe.
Wie ich bereits ausführlich dargelegt hatte, ist es sinnvoll und notwendig (und das sehen auch die Medien so, die du zitiert hast), immer wieder, wenn eine Verlängerung so einer Einschränkung wie etwa des Versammlungsverbots im Raum steht, als Gesetzgeber die konkrete Lage in alle Richtungen zu prüfen und das mildeste zumutbare Mittel zu wählen. Aktuell laufen die Beschränkungen bis zum 19. April; die betreffenden Landesverordnungen enden dann automatisch, es sei denn, sie werden durch den Landesgesetzgeber (bzw. das betreffende, durch Gesetz oder Rechtsverordnung dazu ermächtigte Ministerium) verlängert.
Gestern beispielsweise, so habe ich gelesen, hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde betreffend die Einschränkung der Religiongsfreiheit hinsichtlich der Ostergottesdienste usw. zurückgewiesen: das Verbot der Veranstaltung von Gottesdiensten zu Ostern ist verfassungskonform.
Es ist gut möglich, dass das Bundesverfassungsgericht zu Pfingsten anders entscheiden würde, sollten die Beschränkungen dann noch so bestehen wie heute.
Was hier derzeit passiert, ist normale Demokratie:
Das Parlament beschließt Maßnahmen auf der Grundlage geltenden Rechts (Infektionsschutzgesetz) und schränkt gewisse Grundrechte ein. Zeitlich befristet. Das eine oder andere Bundesland (wie gesagt, Infektionsschutz ist Ländersache; dies basiert auch auf dem Grundgesetz ^^) ermächtigt sein Gesundheitsministerium, entsprechende Verordnungen zu erlassen.
Auch so etwas ist absolut gang und gäbe in Schland und hat nichts damit zu tun, dass etwa die Gewaltenteilung abgeschafft würde. Viele Verordnungen werden durch die Verwaltung erlassen, z. B. auch im Tierschutz oder im Bereich der Landwirtschaft. Das geht sogar runter bis zur Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (z. B. Einschränkungen wegen Schweinepest oder Bienenkrankheiten oder Tollwutgebiet u. ä.). Der Grund: die Kommunen sollen selbst und unbürokratisch Maßnahmen ergreifen können, wenn auf ihrem Gemeindegebiet Tollwut auftritt. Oder Schweinepest. Oder was auch immer für eine Tierseuche, gegen die Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Kein Mensch meckert rum, dass es nicht das Landesparlament ist, das die Verordnung wegen Tollwut im Landkreis Obertupfingen erlässt, sondern der Landrat von Obertupfingen, also die Exekutive.
Ausgehverbote wegen Corona sind das gleiche in grün, was den Blickwinkel des Gesetzgebers angeht. Also etwas total Unspektakuläres, Normales, eine Verordnung, die vom Landesminister für Gesundheit erlassen wird. Auf der Basis des (Bundes)Infektionsschutzgesetzes. Schweinepest für Menschen, sozusagen.
😉
(Immerhin wird den Menschen "nur" der Freigang eingeschränkt, sie werden nicht gekeult *hüstel*.)
Das kontinentale Recht (als: im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Rechtskreis, wo das Common Law einen komplett anderen Ansatz hat) abstrahiert. Es schafft Normen, die möglichst viele Sachverhalte unter eine Norm fassen sollen, und genauso wird die Gesetzgebung "vereinheitlicht". Bestimmte Normen werden vom Parlament verabschiedet, andere werden an die Verwaltung delegiert. Der unwichtige Kram, sozusagen.
Und:
Niemand regt sich über den Umstand auf, DASS es Steuern gibt. Nur über die Zwecke, für die Steuergelder ausgegeben werden. Die Höhe der Einkommensteuer, der Mineralölsteuer (Benzinpreise!) usw.
Bei der gegenwärtigen Beschränkung von Grundrechten sieht das insofern anders aus, als es nicht um die Einschränkung von Eigentum geht, sondern um die bürgerlichen Freiheitsrechte. Religionsfreiheit (oke, die vielleicht noch weniger ^^) und Versammlungsfreiheit.
Eine Beschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, die gravierende Auswirkungen hat, die aber die wenigsten Leute interessiert, ist übrigens die Notwendigkeit, dass Demonstrationen verboten sind und unter Erlaubnisvorbehalt durch die Verwaltung stehen. Schon mal das Demonstrationsrecht unter diesem Gesichtspunkt betrachtet?
😉
Demonstrationen müssen angemeldet werden bei der zuständigen Behörde, sonst sind sie illegal und werden aufgelöst. Also bereits in coronalosen Zeiten. ^^
Und ganz deutlich: die Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Coronazeiten, indem verboten wird, dass draußen (!) mehr als zwei Nasen beisammen hocken.
Ein anderes Freiheitsrecht, das gegenwärtig eingeschränkt wird, ist das der Freizügigkeit. Also langlatschen zu dürfen, wann und wo man will.
Dazu zählt übrigens auch die Reise und das Wohnen, wo man möchte.
😉
Dass derzeit vielfach nicht gestattet wird, eine Vergnügungsreise zu unternehmen, scheint die wenigsten Bürger zu stören (außer die Mecklenburger, denen der Besuch der einheimischen Strände verboten werden sollte, wogegen sie erfolgreich geklagt hatten. Recht hatten sie!
😉). Aber dass man derzeit generell nur dann auf die Straße darf, wenn man den Hund ausführt, sporteln will oder einkaufen muss, stößt dem einen oder anderen Bürger schon sauer auf. Pech für ihn, denn soweit ich es verfolgt habe, ist auch hier der Zweck der Grundrechtseinschränkung legitim. Derzeit. Wie es in vier Wochen aussieht, wird sich zeigen.
Aber: was hier derzeit passiert, ist normale Demokratie, normale Gewaltenteilung!
Unsere Demokratie funktioniert, sie läuft reibungslos, und das Bundesverfassungsgericht kommt seiner Aufgabe, die Einhaltung der Grundrechte zu schützen, in hinreichender Weise nach. Die Gesetze und Verordnungen, mit denen die Freiheitsrechte teilweise beschränkt werden, sind sämtlichst zeitlich befristet (und zwar mit SEHR kurzem Verfallsdatum! In GB beispielsweise sind entsprechende Rechtsvorschriften auf zwei Jahre (!) befristet, Riot Act etc.) und enden automatisch, es sei denn, der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber wird aktiv und verlängert.
Und nein, ich persönlich bin nicht der Meinung, dass die Regierung ihre Kompetenzen überschreitet und eine Diktatur errichtet bzw. die Demokratie abschafft.
Sicher, es handelt sich um außergewöhnliche Maßnahmen. Aber wir haben auch eine außergewöhnliche Situation.
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