Musepuckel
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Wie schön, jetzt sind hier noch so einige Privatdetektive unter uns😀
Na es wurden doch Beispiele gefordert oder ?
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Wie schön, jetzt sind hier noch so einige Privatdetektive unter uns😀
Bezieht sich auf Guthenberg( Üble Nachrede)
Bezieht sich konkludent auf einen Befund von Fr. Roth.
Hier fällt das Wort Scharlatan.
Beleidigung- üble Nachrede!
Nein.... Das würde ich dir nie antun! 😉
Da kein Dr-Titel vorhanden ( oder zumindest nicht angegeben) kann es auch keine üble Nachrede sein.
Der Mann mit den Fußnoten nennt sich übrigens Guttenberg.😉
Nun laß es mal gut sein; mal abgesehen davon das kein Name genannt wurde:
http://medienrecht-blog.com/presse/meinungsaeusserungen/
😉
So wie sieht das denn aus?
Zu behaupten ob sie überhaupt eine richtige Ärztin ist etc.
Das ist nicht hetzen?
Belegen,belegen und nochmals belegen,Leute wie du wollen alles belegt haben,dann belege doch selber das es nicht funktioniert.
Und auch im Bereich der Homöopathie gibt es viele Mittel die nachgewiesen helfen
Wenn ich keine Erfahrung mit etwas gemacht habe, dann halte ich entweder meinen Mund oder bin vorsichtig mit meinen Aussagen, d.h. ich sage auch das ich mir das nicht vorstellen kann, aber nicht das Gegenteil behaupten kann.
Gleiches gilt für Medikationen, Therapien (schulmedizinisch oder hom.).
Ich rede grundsätzlich von meinen eigenen Erfahrungen.
Ehrverletzende Äusserungen
Ach und eine Meinung zu äußern ist das Eine,aber Ehrverletzende Äusserungen zu tätigen eine Andere.
Oh... du fühlst dich angesprochen?
Und nach meinem BGB-Wissen (8 Semester): die Aussagen hier (im Fred) reichen aus für üble Nachrede oder Rufschädigung.
Aber nur bis zu einer gewissen Verdünnung, oder? OT, ich weiß....
Bezieht sich auf Guthenberg( Üble Nachrede)
Aber Rübe: niemand spricht dir deine Erfahrung ab, und es ist auch schön, dass dir Frau Roth helfen konnte bzw deiner Katze. Aaaaaaber: das heißt nicht, dass das auf andere 1:1 umlegbar ist, es könnte - weil ja nicht nachweisbar - genauso ein Zufall sein.
Zu den Erfahrungen, die anderen vielleicht fehlen, sag ich nur, dass zB ein akuter Wurmfortsatz operiert werden muss - und das sag ich, obwohl ich meinen noch habe! Man muss nicht alles am eigenen Leib (dem der eigenen Katze) erfahren, um urteilen zu können.
Tatsächlich?
Wie würde denn deine Prüfung der RW im Sinne des §193 aussehen? Wobei es bei mir schon am objektiven Tatbestands scheitern würde.
Im Übrigen sollte man im 8 Semester wissen, dass die Prüfung von übler Nachrede und Verleumdung (so heißt "Rufschädigung" richtig...) nicht im Zivilrecht, sondern im Strafrecht geprüft wird.
Ich hoffe für dich, dass deine Professoren nicht hier lesen...
Angesichts der Tatsache, dass der Betrug an Herrn Guttenberg offiziell nachgewiesen wurde, ist es nur eine Tatsachenfeststellung.
Ich habe Wirtschaftswissenschaften studiert.
Ich sage immer es KÖNNTE EVTL eine Möglichkeit sein mehr herauszufinden.
Aber um ein Urteil fällen zu können, gerade bei so kontrovers diskutierten Dingen, wäre eigene Erfahrung m.M. nach angebracht. Denn in diesen Fällen kann man eigentlich nur über eigene Erfahrungen sprechen, weil keiner (auch nicht die bleiernde Ente) genau weiss wie es funktioniert oder auch nicht.
Wir können hier alle nur Vermutungen anstellen oder wir reimen uns was zusammen, aber belegen, beweisen usw..... ist auf der Gegner als auch auf der Befürworterseite Fehlanzeige.
die anderen Sachen wurden mal kurz erwähnt, weil in einem Fall Beleidigungen usw. vorkamen.
Eigentlich hätte man den Prüfungsausschuss, der Guttenbergs Arbeit als Titel würdig bewertet hat, bestrafen müssen.
Anatolien ?
ich würde Steine verkaufen. Interresse ?
Wie lang ?
Auch abgeschlossen ?