
MelX
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Natürlich ist das ein Vertrauensbruch!!!! Es ging aber darum, das man versucht Lösungen zu finden, Tiere doch mitzunehmen!Liest mal hier
http://www.tierrecht-aktuell.de/index.php?option=com_content&view=article&id=67:tierhal
Katzen dürfen also gehalten werden, Hundehaltung kann verboten werden. Hält man sie dennoch ist eine fristlose Kündigung erlaubt.
Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, wenn der Mieter erst sagt, er hat keine Katzen und dann doch mit welchen einzieht. Das ist das Mietverhältniss doch von Anfang an belastet und es fängt schon mit einem Vertrauensbruch an.
Und dann zieht man ja gleich ein mit dem Hintergedanken schnell wieder raus aus der Wohung!!!!
Und fristlose Kündigung heißt doch garnichts!!!
Was meinst du, warum ich meine Eigentumswohnung Mitten in Berlin, nicht einfach untervermiete, sondern lieber verkaufen will!!!
Weiß ich was für ein Kruppzeug mir da reinhole?