Unterhalt + Kindergeld werden Dir sowieso schon aufs alg2 angerechnet.
Unabhängig davon darfst Du 160 EUR dazuverdienen. Bzw. Du darfst so viel dazuverdienen, wie Du möchtest. 160 EUR ist die Grenze, die Du davon selbst behalten darfst.
Hey!
Da muss ich leider enttäuschen... die 165,00€ gelten bei ALG I aber nicht bei ALG II (HartzIV), und das ist ja offenbar gemeint.
Die Rechnung geht in etwa so:
364,00€ Regelbedarf für Alleinstehenden+ angemessene Miete (für Werl offenbar ca. 215€ kalt zzgl. Betriebs- und Heizkosten) ergeben den Gesamtbedarf
Gegengerechnet wird das Einkommen. Stehen nur Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung, bleiben 30,00€ frei. Gibts noch Einkommen aus Beschäftigung, wird das Einkommen aus UH+ KiG voll angerechnet. Dafür bleiben 100,00€ zzgl. weiterer einkommensabhängiger Freibetrag vom Erwerbseinkommen frei. Beispiel: bei 400,00€ bleiben 100,00€+ 60,00 frei, die anderen 240,00€ werden angerechnet.
Alles Weitere gerne per PN
😀
Ein Tip noch, etwas OT: Prüf Deinen Bescheid gut
😎
topic: Für Benni drück ich die Daumen!!
edit: Will sagen- die 160,00€ sind nicht fix, wenn sie mehr verdient, darf sie mehr behalten. Verdient sie weniger, bleibt auch weniger frei...