Ist meine Wohnung gut genug? :/

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26miles

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1. August 2016
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Hallo Katzen Forum,
ich bin vor ein paar Wochen in meine neue Studentenwohnung gezogen und denke schon seit dem ersten Tag über eine Katze nach :pink-heart: . Das Problem ist nur das die Wohnung von der Fläche her klein ist; im Mietvertrag stehen 20qm.... jedoch ist die Wohnung im DG sehr gut geschnitten. 2 Zimmer verteilt auf 2 Etagen sozusagen, die 2. Etage erreicht man durch eine Holzleiter.
Dazu kommt noch ein kleiner Balkon auf dem es sehr ruhig ist und eigentlich durchgehend Vögel herumfliegen. Platz für Kratzbaum und Klo ist auch da.
Was meint ihr? Könnte ich in meiner Wohnung ein Kitten halten?
 
A

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Nein.

Auf 20 qm kannst Du Dich ja als Mensch schon kaum drehen und wenden (ja, ich weiß, Studentenwohnung). So ein Kitten - das man im Übrigen sowieso und niemalsnicht allein hält, sondern mindestens zu zweit! - braucht Platz zum Toben, dafür sowohl Fläche als auch Gelegenheiten zum Klettern, idealerweise nicht nur einen Kratzbaum, sondern doch zumindest zwei deckenhohe, würde ich meinen.

Bei der Wohnungsgröße kann man, finde ich, auch nicht zu älteren, ruhigeren Katzen raten. Selbst die brauchen Platz zum Rennen (wenn auch mit zunehmendem Alter sicherlich weniger), vor allem aber welchen, um sich auch mal aus dem Weg zu gehen. Beides wirst Du auf 20 qm nicht bieten können.

Grad das mit der zweiten Etage sehe ich bei der Größe problematisch; dann hast Du ja jeweils noch weniger zusammenhängenden Platz.

Meine erste Wohnung (daaamals, zum Glück nur übergangsweise) hatte 40 qm. Da bekam ich schon alleine Beklemmung.

Mach das bitte nicht.
 
Hallo 26miles,

Also erst einmal solltest du nicht EIN, sondern ZWEI Kitten halten. Katzen und gerade kleine Kätzchen hält man einfach nicht allein, das ist fast schon Tierquälerei. Anders als viele Leute glauben, sind sie nämlich sehr soziale Tiere und brauchen ganz dringend Artgenossen als Gesellschaft.

20 Quadratmeter finde ich schon ziemlich klein. Man kann natürlich versuchen, das durch viele Klettermöglichkeiten irgendwie auszugleichen, aber bei so einer kleinen Wohnung kommt man schnell an seine Grenzen.

Dann bräuchtest du für 2 Katzen natürlich mindestens 2 Klos, besser sogar noch 3, die muss man ja auch erstmal irgendwo unterbringen.

Wahrscheinlich wäre es also besser mit der Anschaffung noch ein paar Jahre zu warten, bis eine größere Wohnugn drin ist ...
 
Hallo,

schön dass du dich vorher informierst.

Ein Kitten einzeln halten ist Tierquälerei. Überhaupt hält man Katzen nicht alleine, Katzen sind Einzeljäger aber keine Einzelgänger sondern sehr sehr soziale Tiere die unbedingt den Kontakt zu ihren Artgenossen brauchen.

Selbst Streuner leben in Gruppen.

Zu der Größe deiner Wohnung - es ist unmöglich auf der Größe 2 Kitten oder selbst ältere Katzen zu halten.

1 Mensch und 2 Katzen auf 20qm ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es sind nur 20 qm, egal wie gut geschnitten.

Warte lieber bis du mit dem Studium fertig bist und eine größere Wohnung hast
 
Huhu,
ganz ehrlich:
es gibt in den Tierheimen oftmals unvermittelbare Katzen (sind meist sehr alte Miezchen).
Ich selbe gehe regelmäßig zum Katzenkrabbeln ins Tierheim.
In diesem Tierheim gibt es auch extra Räume, wo solche Katzen wohnen, weil sie sich nicht mit anderen Katzen vertragen.
Wenn Du solch eine Katze aufnehmen würdest, hätte sie es natürlich viel besser als im Tierheim, wo sie wahrscheinlich bis zum Tode auf noch engerem Raum bleiben würde.
Frage doch einfach mal nach, ob es bei euch im Tierschutz solch ein Tier gibt. Solch einer Mieze könntest Du noch einen schönen Lebensabend ermöglichen.

LG
 
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Hallo,

also ein Kitten (bzw zwei) geht wirklich nicht.

Aber eine/n Senioren, der leider zur Einzelkatze gemacht wurde, hätte einen tollen Platz bei dir.

Da müsstest du nur mal gucken, wie das mit der Holzleiter in die obere Etage ist, nicht das Mietz da abstürzt:oha:
🙂
 
Das Problem ist nur das die Wohnung von der Fläche her klein ist; im Mietvertrag stehen 20qm.... jedoch ist die Wohnung im DG sehr gut geschnitten. 2 Zimmer verteilt auf 2 Etagen sozusagen, die 2. Etage erreicht man durch eine Holzleiter.
Dachwohnung - dementsprechend mit Dachschrägen?
Weisst Du zufällig wie groß die Grundfläche ist (die 20qm im Mietvertrag sollten ja abzüglich der Schrägen sein, die werden ja ab einer gewissen Höhe abgezogen nach Wohnflächenverordnung)?
Aber ich glaub das ändert auch nicht wirklich viel...

Ich schliess mich den anderen an: Zu klein. Für zwei Kitten sowieso, aber ich denke auch für eine ältere Einzelkatze wär das arg eng.
Man darf ja nicht vergessen dass von den 20qm Küche, Bad und der Balkon zumindest teilweise noch abgehen und dass Du Deinen Kram da auch noch unterbringen musst.
Ich habe anfangs während meines Studiums in einer WG gewohnt, da hatte mein Zimmer luxeriöse 27qm. Dafür war's aber vollgestopft bis Anschlag mit meinem Krempel, und dabei hatte ich immerhin schon einen großen Wandschrank der nicht mit zur Fläche zählte und hatte bei weitem nicht alles dabei was ich in meinem damals noch jungen Leben so besaß (vieles blieb noch lange bei meinen Eltern).
In meiner ersten eigenen Wohnung hatte ich 47qm - und auch die waren wirklich sehr vollgestopft, da hatte ich zwar auch noch nicht allen meinen Kram dabei, aber schon ein bisschen mehr als in der WG.

Dazu kommt noch ein kleiner Balkon auf dem es sehr ruhig ist und eigentlich durchgehend Vögel herumfliegen.
Hast Du denn die Erlaubnis diesen Balkon einzunetzen? Das wäre dann zwingend nötig.

Entsprechend würde ich auch empfehlen noch abzuwarten.
Zumal Du ja wahrscheinlich auch noch nicht weisst wie's nach Deinem Studium weitergeht, vielleicht willst Du ja auch während Deines Studiums noch ein Auslandsjahr machen usw.
 
20 qm sind zu klein für Katzenhaltung. Egal wie viele zweite Ebenen man einzieht und auch wenns eine ältere Einzelkatze ist - 20 qm gehen nicht.
Bitte warte ab, bis du in eine größere Wohnung gezogen bist.
 
20 qm Wohnfläche finde ich persönlich ebenfalls zu klein, gerade wenn es um zwei Kitten geht.

Wenn der obere Raum durch eine Leiter zu erreichen ist, handelt es sich dabei wahrscheinlich um den Spitzboden und damit um nicht anrechenbare Wohnfläche.

Die Grundfläche des Spitzbodens (ich unterstelle hier einmal, dass es sich in der Tat um den Spitzboden handelt; das ist der obere Teil des Dachs, wenn bei einem Haus mit Sattel- oder Walmdach nicht allein der untere Teil der Dachfläche als Wohnraum ausgebaut ist - Dachgeschosswohnung -, sondern auch der obere Teil, in dem man nur in der Mitte aufrecht stehen kann, wohnlich ausgebaut ist, d. h. mit Fußbodenbelag auf Estrich oder Dielen, mit Dachdämmung, Wandbekleidung wie Tapeten, mit Dachflächenfenster und mit Strom und Heizung) könnte bestenfalls als Nutzfläche im Mietvertrag aufgeführt werden und ist bauordnungsrechtlich regelmäßig nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen vorgesehen.

Die Grundfläche der Wohnung kann daher deutlich größer sein als die 20 qm Wohnfläche im unteren Geschoss (ersten Dachgeschoss). Für die Kitten nutzt das aber vor allem auch am Anfang nichts, weil sie Mühe haben werden, die Leiter rauf und runter zu klettern.
Dazu kommt, dass im Regelfall bei ausgebauten Spitzböden allein Dachflächenfenster (= Veluxfenster, also in die Dachschräge eingebaut) vorhanden sind und keine Dachgauben (= vertikale Fensterflächen). Oben könnten die Katzen dann nur bedingt und mit Aufwand einen Ausblick aus dem schrägen Fenster haben, so dass die obere Fläche in erster Linie als Rennstrecke etc. in Frage käme.

Schräge Wände in dreidimensionales Katzenleben zu integrieren, ist immer eine Herausforderung. Daher wäre auch die Wohnfläche "unten" nicht gut für die Katzen nutzbar. Wenn man ein Duschbad mit den in Hotels üblichen 4 qm ansetzt (2x2 m Grundfläche) und eine kleine, durch den Wohnraum erreichbare Küche mit schmalen 5 qm, dazu noch 1 qm anrechenbare Balkonfläche, beträgt die Wohnfläche des Wohnraums, der vermutlich ein Durchgangszimmer (was die Küche angeht) wäre, rd. 10 qm. Im günstigsten Fall liegt die Grundfläche dann bei rd. 12 qm.
Und dort müssen neben Bett, Tisch und Stuhl noch Regale und Schränke untergebracht werden, reicht die Leiter zum oberen Bereich in den Raum und müssen die Laufflächen für Wohnungseingangstür, Badezimmertür und Küchentür eingerechnet werden.
Das ist schon für den Menschen arg knapp!

Und selbst wenn Stauraum und eine Futonmatratze im Spitzboden untergebracht sind, bleibt unten der Raum extrem begrenzt.

Ich bin jetzt einmal von günstigsten Bedingungen für den Schnitt der Wohnung ausgegangen (habe beispielsweise unterstellt, dass keine Fläche des Wohnraums für einen kleinen Flur mit Badezimmertür und Wohnungseingangstür abgezogen werden muss).

Und auch unter solchen Bedingungen finde ich die Wohnung zu klein - gerade für zwei Kitten! - und auch insgesamt wohnungstechnisch schwierig!

Wenn du die Wohnung mieten möchtest, verzichte bitte auf die Anschaffung von Katzen (oder bestenfalls eine vergleichsweise ruhige erwachsene und ausgewiesene Einzelkatze!). Oder miete eine wohnflächenmäßig größere Wohnung mit Balkon und mind. zwei separaten Wohnräumen an.

LG
 
Aus meiner Sicht auch viel zu klein und dann noch über zwei Etagen, wo es keine zusammenhangende Rennstrecke gibt. Wir haben 86 qm + 20 qm Balkon und trotzdem finde ich, dass auch das eigentlich zu wenig ist. Hier im Forum gibt es bereits diverse Threads zum Thema, da wurde meist 50 qm als absolute Untergrenze genannt...
 
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Ich würde auch sagen VIEL zu klein!! Für zwei (!) Kitten sowieso undenkbar!
Auf der anderen Seite finde ich die Idee von MieziMi mit den unvermittelbaren TH- Einzelkatzen, die in Minizimmern vegetieren gar nicht so schlecht. Die Frage ist ob du vom TH eine Katze für 20 m2 überhaupt bekommen würdest.
Auf jeden Fall müssten Fenster und Balkon gesichert werden - darfst du das überhaupt?
 
Ich finde das mit der TH-Katze problematisch, dann kommt der nächste und fragt, ob es nicht auf 15 qm geht etc. Wenn man sieht, dass die Wohnungskatzen wirklich ihr Leben lang in diesem relativ reizarmen Lebensraum "gefangen" sind, sollte zumindest dieser einige Mindestkriterien (Größe, Ausstattung etc. erfüllen).
 
So gesehen hast du natürlich auch wieder Recht!
Ich selber habe Freugänger, weil ich mir für mich nicht vorstellen könnte die Katzen einzusperren.
Ich fand nur das Argunent, dass die Katze es in 20 m2 katzengerechter Wohnung besser hätte als in ein paar m2 TH-Zelle nicht so schlecht.
 
Kwtzengerecht war jetzt falsch ausgedrückt. Ich meinte halt mit Kratzbaum, Catwalks,.....
 
Ich denke es wird sich um eine Maisonnette Wohnung nach ihrer Beschreibung handeln.

Unten sind meist Küche, Bad und ein Zimmer, dann oben der Schlafbereich.

Allerdings gehen da meist sehr schmale Treppen, Raumspartreppen oder gar Leitern hoch. Nicht wirklich katzentauglich.

Wenn man den Schlafbereich dann abzieht ist es vermutlich nochmal eine ganze Ecke weniger.

Egal welche Katze man da nimmt - die dreht durch in der Miniwohnung, weil selbst alte Katzen noch etwas Bewegung brauchen
 
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Paty, eine Maisonettewohnung (also eine Wohnung mit zwei Ebenen) hat im Regelfall eine normale Treppe; häufig handelt es sich dabei um eine Wendeltreppe, um Platz zu sparen (dadurch gehen nur ca. 4 qm Wohnfläche verloren, während eine gerade oder U-förmige Treppe doch etwas mehr Platz benötigt, der nicht auf die Wohnfläche anrechenbar ist).

Eine Raumspartreppe ist für eine Maisonettewohnung schon schwierig und wird meist für den Auf- oder Abstieg auf Galerien bzw. Spitzböden oder in Kellerräume, die nicht zur Wohnfläche zählen, verwendet.
Leitern sind für Wohnräume ohnehin Nogo, weil sie bereits baurechtlich nicht zulässig und genehmigungsfähig wären.

Schon aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die allein durch eine Leiter zugängliche obere Ebene ein ausgebauter Spitzboden ist, also reine Nutzfläche und - wie schon gesagt - zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen nicht geeignet und zugelassen.
Im Einfamilienhaus mit Sattel- oder Walmdach beispielsweise ist der Spitzboden bekannt als der Teil des ausgebauten Dachs, der durch die Dachluke mit ausziehbarer Treppe vom Obergeschoss (mit Dachschrägen) erreicht wird und im Regelfall allein als Stauraum dient.
Dieselbe Sorte Dachraum gibt es auch in Mehrfamilienhäusern mit schrägen Dachflächen und ausgebautem Dachgeschoss.

Andere Nutzflächen, die gern bei Vermietung oder Verkauf in die "Wohnfläche" einbezogen werden (aber entgegen der bauordnungsrechtlichen Vorschriften des betreffenden Bundeslandes!), sind beispielsweise auch wohnlich ausgebaute Kellerräume, die mittels einer Wendel- oder anderen Treppe mit der EG-Wohnung verbunden sind.
Da wird aus einer EG-Wohnung mit zwei Zimmern, Küche, Bad und Balkon/Terrasse und 60 qm Wohnfläche sehr gern schon einmal eine EG-Maisonette mit drei Ziimmern, Küche, zwei Bädern und Balkon und Terrasse, weil der 25 qm-Raum im UG (Keller, "Gartengeschoss" *hust*), der zwar einen Fußboden- und Wandbelag sowie Strom, Heizung, ein helles Fenster und neben einem kleinen Duschbad auf der Ebene ggf. noch aufgrund einer Ausschachtung in dem Bereich eine kleine vorgelagerte Terrasse hat und deswegen die Wohnfläche mal eben von 60 auf 90 qm im Vermietungs- oder Verkaufsexposé vergrößert, aber unterm Strich dennoch kein Wohnraum ist, da bauordnungsrechtlich nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen zugelassen.
Die Bauordnungsvorschriften regeln insofern beispielsweise die Mindestdeckenhöhe (die im UG meist nicht erreicht wird), die Belichtung und Belüftung (Verhältnis von Fensterfläche zur Raumgröße), aber eben auch, ob eine Veränderung von Räumen, die technisch betrachtet ausbaufähig wären, nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl im Rahmen des Bebauungsplans führen würden.
Letztlich soll dadurch nicht nur ein ungesundes Wohnen in Dachräumen oder Kellerräumen verhindert werden, sondern auch, dass eine übermäßige Belegung und Nutzung vorhandener Gebäude im Wohnviertel stattfindet.
Ein voll unterkellertes Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von beispielsweise 80 qm, das ein nicht ausgebautes Satteldach auf dem EG hat, hat eine Wohnfläche von eben diesen knapp 80 qm (Berechnung nach DIN, also Grundfläche minus 3% Putz) und würde bei einer zulässigen GFZ von 0,2 auf ein Grundstück von 400 qm Größe gebaut werden dürfen.
Wird eine weitere Wohnung im OG ausgebaut (wegen der Dachschrägen mit einer Wohnfläche von geschätzten ca. 55 qm) mit 2 Zimmern, Küche und Bad, ergibt dies zusätzlichen Wohnraum für 2 Personen (gegenüber den ca. 3-4 Personen, die in der alleinigen Wohnung im EG wohnen), so dass dann beispielsweise 6 Personen in dem Haus auf dem 400-qm-Grundstück wohnen könnten.
Und wenn man einen Teil des Kellers zu einer dritten Wohneinheit ausbauen könnte und würde, hätte man beispielsweise weitere 40-50 qm Wohnfläche, so dass sich insgesamt um die 170 qm Wohnfläche ergeben würden, die mit insgesamt ca. 8 Personen belegt werden könnten, und die GFZ für die Grundstücksgröße würde von 0,2 auf fast 0,5 ansteigen.

Während im Baugebiet für reine Wohnfläche in offener Bauweise (= die typische Einfamilienhaussiedlung am Stadtrand oder im Dorf) eine maximale GFZ von 0,2 absolut gängig ist, würde eine GFZ von 0,5 eher für Wohngebiete mit Stadtvillen, also kleinen Mehrfamilienhäusern mit 3-6 Wohnungen auf EG und 2 Obergeschossen, in offener Bauweise gelten.
Gegenüber der klassischen Einfamilienhaussiedlung sind Stadtvillen schon eine Verdichtung und ein spürbarer Nachteil: mehr Menschen, mehr Autos vor der Tür, mehr Straßenverkehr und Fußgänger, mehr Nachbarschaftslärm.

Sry für das lange Off Topic, aber diese Hintergründe sind wichtige Punkte für das Thema, warum wohnlich ausgebaute Flächen nicht automatisch Wohnflächen und damit "zum dauerhaften Aufenthalt für Menschen" zugelassen sein dürfen. Und warum diese Flächen zwar katzentechnisch im Einzelfall interessant, aber vielfach trotzdem nicht sinnvoll sein können. 😉

LG
 
Tini - ich war jetzt 2 Jahre auf Wohnungssuche für meinen Sohn, du glaubst nicht was wir da an "Maisonnette-Wohnungen" gesehen haben.

Unten ein großer Raum, Mini-Küche, Bad mit Dusche Wc und Waschbecken, oben auf der Galerie das Bett und mit viel Glück einen Schreibtisch.
Die Wohnung der TE ist mit 20 qm angegeben - das ist so ein Winzigteil. Wir haben welche mit 40qm angeschaut die auch nicht besser waren.

Und du glaubst nicht wieviele Leitern wir gesehen haben die da zu dieser Galerie hoch geführt haben.
Diese Leitern wären nicht Katzengeeignet gewesen (die wäre ich nicht rauf).

Kennst du solche Leitern aus Holz die man gegen die Wand lehnen kann oder die auf Stockbetten hochführen? Sowas nur in höher und mit Geländer an einer Seite.

Dann fällt der obere Bereich für die Katzen auch weg falls es sich hier um so eine Leiter handelt - außer die TE würde das Problem mit einem großen stabilen Kratzbaum in der Höhe lösen.
 
Paty, ich bin ja auch in der Immobilienbranche bewandert, und ich kenne Hunderte von Exposés allein im Berliner und Brandenburger Raum, wo es die von mir beschriebenen Zustände zuhauf gibt!

Zu meiner Eigentumswohnung gehört ja beispielsweise auch ein sog. Hobbyraum im UG, der wohnlich ausgebaut ist, aber nicht die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Mindestdeckenhöhe erreicht. Würde ich da ein Minibad und eine Kompaktküche einbauen (so einen Spülenschrank mit oben zwei Kochplatten und auf einer Seite nem kleinen Kühlschrank), könnte ich theoretisch auch den Hobbyraum als Appartement mit rd. 25 qm Fläche vermieten wollen, aber es wäre kein Wohnraum und damit schlichtweg Betrug!

Das Thema Leiter in den Galeriebereich/die Schlafebene ist ja hinreichend bekannt, wenn man einmal in dänischen Ferienhäusern oder auf der Alm in der Hütte übernachtet hat 🙂.
Auch in sog. Gartenhäusern, also umgebaute Garage auf dem Grundstück etc., gibt es ja nicht selten die Schlafebene (oder in der Laube des Kleingärtners ^^).

Ich denke, im Fall des TE ist es schon ein absoluter Vorteil, dass die mietvertragliche Wohnfläche, die ja für die Berechnung von Miete und Nebenkosten ausschlaggebend ist, nur mit den 20 qm angegeben worden ist, also dass der obere Wohnbereich nicht angerechnet wird.
Dass so eine Wohnung nicht katzengerecht ist, sollte klar sein (über die ruhige Einzelkatze kann man insofern vllt. noch diskutieren)!

Dass - gerade in Gegenden und Zeiten der Wohnungsnot! - so viele Vermieter ihre Nutzflächen im Keller oder Spitzboden als Teil der Maisonettewohnung und anrechenbare Wohnfläche anbieten, finde ich absolut verboten und widerwärtig. Aber letztlich wird man dem nur beikommen können, wenn man konsequent solche Vermietungsangebote be der zuständigen Wohnungsaufsicht meldet und dafür sorgt, dass die betreffenenden Vermieter ein Bußgeld bekommen.
Mehr Wohnraum schafft das zwar auch nicht, aber es macht solche Wohnungen wenigstens bezahlbarer (weil die Nutzfläche ja nicht als Wohnraum für die Miete angerechnet werden darf 😀).

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Manchmal denke ich aus Jux: Die Jungs sind sowieso da, wo ich bin, also bräuchte ich nur ein Zimmer.

Stimmt natürlich nicht, und 20 qm sind wirklich zu klein. Meine genießen den Luxus von 140 qm und eingenetzter Terrasse ... so groß muß es natürlich nicht sein, aber das TH hat als Richtwert für 2 Katzen damals 60 qm gehabt.
 

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