Ich glaube, du gehst einfach immer zu sehr mit dem Blickwinkel des kleinen privaten Vermieters an die Sache ran, während ich weit weit überwiegend den Blickwinkel des großen institutionellen Vermieters mit Hunderten bis Tausenden von Wohnungen im Bestand herangehe. Vermutlich resultieren daraus unsere verschiedenen Missverständnisse? 😕😕
Ja klar resultiert das daraus.
Aber ich rede ja auch nicht von Berlin sondern von schwäbischen Kleinstädten - und hier gibt's eben nach wie vor weit mehr Kleinvermieter als Wohnungsgesellschaften.
WohnFlVO:
Die gilt - als Nachfolgerin der II. BetrKVO - natürlich in erster Linie im sozialen Wohnungsbau, ...
Also ich meine mit Wohnflächenverordnung das hier
https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html
- also die gesetzlichen Vorgaben wie Wohnflächen zu berechnen sind.
Vertragliche Wohnfläche: Soweit du diese in Warmmietfläche und Kaltmietfläche unterschieden willst (so interpretiere ich deinen entsprechenden Satz), ...
Oh, das hast Du falsch verstanden.
Hier im Schwäbischen ist mit Kaltmiete die reine Miete ohne alles gemeint. Und bei den Betriebskosten wird
umgangssprachlich dann gelegentlich unterschieden in "kalte Betriebskosten" (damit sind z.B. Steuer, Versicherungen usw. gemeint) und "warme Betriebskosten" (vor allem Heizkosten, aber auch z.B. Wasser u.a. Verbrauchskosten).
Im Mietvertrag ist das dann aber doch "hochdeutsch" aufgeschlüsselt in Kaltmiete und Betriebskosten.
Mit Warmmiete ist entsprechend alles zusammen gemeint.
Nicht beheizbare Fläche gibt's in unseren Wohnungen garnicht - oder was meinst Du damit?
Es gibt Kellerabteile und Dachbodenstellplätze - die sind unbeheizbar, die haben wir auch noch nie berechnet - sollte ich?
Und deine Aussage, dass "kaum ein Vermieter" noch eine qm-Zahl in den Mietvertrag schreibt, kann sich ausschließlich auf kleine private Vermieter beziehen, ...
Ja klar bezieht sich das bei mir auf kleine private Vermieter - ich mach das nicht beruflich, da kommt auch kein Cent bei mir an (mal abgesehen davon dass ich irgendwann in grauer Zukunft erben werde).
... denn es wäre reichlich dumm, die qm-Zahl, die ja auch für die BK-Abrechnung eine große Rolle spielt, nicht mindestens als Basis für die entsprechenden Positionen der BK-Abrechnung in den Mietvertrag zu schreiben!
Wir legen eine Beispielabrechnung bei - obwohl wir das nicht müssten, spätestens da steht's ja drin (und natürlich im bemaßten Grundriss den wir ebenfalls beilegen).
Im eigentlichen Mietvertrag (von Haus & Grund) steht nur der Umlageschlüssel.
Wir haben halt auch gleich mehrere kleine Wohnungen mit hoher Fluktuation, darunter auch zwei Dachwohnungen, die sind aber nicht vergleichbar, da "größer", unsere kleinste Wohnung hat 45m² (2 Zimmer).
Ich würde diese Wohnung schon als zu klein empfinden für zwei Katzen und dank der Dachschrägen (immerhin recht steil) sieht's da auch mit Stellplätzen für Schränke und Kratzbäume schlecht aus.
Aber ändert das jetzt irgendwas an der Wohnsituation der TE?
Ob so ein Spitzboden mit Leiter nach oben für 'ne Katze taugt - ich weiss es nicht, könnte auch von der Katze abhängen. Ella ist z.B. ausgesprochen kletterfaul, die kann locker auf die Fensterbank springen, nimmt aber immer lieber den Umweg über den Stuhl usw.
Aber vielleicht ist das ja auch ein Freigänger-Phänomen dass zuhause wenig bis garnicht geklettert wird. Der Natural Paradise XXL steht hier völlig ungenutzt rum, nicht mal die kleine Kratztonne wird freiwillig beklettert.
Wir hatten schon Wandbettchen montiert als Catwalk - wurde komplett ignoriert.
Bei Ella kann ich mir nicht vorstellen dass sie freiwillig 'ne Leiter hochgeht - obwohl ich sicher bin dass sie's kann, draußen ist sie ja durchaus höchst sportiv unterwegs.
Mir macht aber auch die Lebenssituation Studium Gedanken:
Wenn eine meiner Beutetöchter (2 Patentöchter, 2 Gefährtentöchter) mich fragen würde, ich würde ihr auf jeden Fall abraten, selbst mit 45m²-Wohnung.
Ich denke da ans Auslandsjahr, an die Unsicherheit ob's überhaupt einen Job danach gibt, an finanzielle Einschränkungen ...