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Felidae8
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- Mitglied seit
- 22. März 2013
- Beiträge
- 16
Hallo,
ich möchte mir in naher Zukunft eine Katze kaufen und sehe mir daher seit einigen Monaten diverse Züchterseiten an.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die meisten Züchter ihre Katzen nur in reine Wohnungshaltung bzw gesicherten Auslauf verkaufen wollen.
Und ich frage mich, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
Könnte ein Züchter bspw eine Katze zurückfordern, wenn er erfährt, dass sie nach dem Verkauf doch als Freigänger gehalten wird?
Kann ein Züchter einem Katzenbesitzer oder auch Tierhalter im allgemeinen) wirklich rechtlich vorschreiben wie er das Tier nach dem Kauf zu halten hat?
Normale, artgerechte Haltung jetzt mal vorausgesetzt, aber das betrifft ja andere Paragraphen.
ich möchte mir in naher Zukunft eine Katze kaufen und sehe mir daher seit einigen Monaten diverse Züchterseiten an.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die meisten Züchter ihre Katzen nur in reine Wohnungshaltung bzw gesicherten Auslauf verkaufen wollen.
Und ich frage mich, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
Könnte ein Züchter bspw eine Katze zurückfordern, wenn er erfährt, dass sie nach dem Verkauf doch als Freigänger gehalten wird?
Kann ein Züchter einem Katzenbesitzer oder auch Tierhalter im allgemeinen) wirklich rechtlich vorschreiben wie er das Tier nach dem Kauf zu halten hat?
Normale, artgerechte Haltung jetzt mal vorausgesetzt, aber das betrifft ja andere Paragraphen.