Kann ein Züchter rechtlich Wohnungshaltung fordern?

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Felidae8

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22. März 2013
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Hallo,
ich möchte mir in naher Zukunft eine Katze kaufen und sehe mir daher seit einigen Monaten diverse Züchterseiten an.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die meisten Züchter ihre Katzen nur in reine Wohnungshaltung bzw gesicherten Auslauf verkaufen wollen.

Und ich frage mich, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

Könnte ein Züchter bspw eine Katze zurückfordern, wenn er erfährt, dass sie nach dem Verkauf doch als Freigänger gehalten wird?

Kann ein Züchter einem Katzenbesitzer oder auch Tierhalter im allgemeinen) wirklich rechtlich vorschreiben wie er das Tier nach dem Kauf zu halten hat?
Normale, artgerechte Haltung jetzt mal vorausgesetzt, aber das betrifft ja andere Paragraphen.
 
A

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Rein rechtlich gesehen so gesehen nicht, nein. Die Katze wird beim kauf dein Eigentum, denn rechtlich gesehen sind Tiere zwar keine Sachen, werden aber so behandelt, um es einfacher zu machen. Und mit deinem Eigentum kannst Du theoretisch tun, was Du willst (innerhalb bestimmter Beschränkungen (Tierschutzgesetz z. B.)).

ALLERDINGS... ein Züchter kann im Vertrag natürlich Vertragsstrafen festlegen, solltest Du den Vertrag brechen. Das kann z. B. eine Geldsumme sein.

Ob allerdings auch Eigentumsübertragung zurück auf den Züchter als Vertragsstrafe eingesetzt werden kann, weiß ich nicht! 😕
 
Soweit ich weiß, ja. Es wird ja ein Vertrag aufgesetzt, in welchem auch diese Bedingung (neben z. B. dem kastrieren) drin steht. Und wenn er unterschrieben ist, ist das vertraglich bindend.

Niemand ist gezwungen, so einen Vertrag zu unterzeichnen.
 
ALLERDINGS... ein Züchter kann im Vertrag natürlich Vertragsstrafen festlegen, solltest Du den Vertrag brechen. Das kann z. B. eine Geldsumme sein.

Ob allerdings auch Eigentumsübertragung zurück auf den Züchter als Vertragsstrafe eingesetzt werden kann, weiß ich nicht! 😕

Du warst etwas ausführlicher und konkreter als ich. Danke, aber das meinte ich auch damit.
 
Und nur noch so nebenbei: Kein seriöser Züchter gibt seine Katze in Einzelhaltung ab. Also falls du noch keine Katze haben solltest, denk lieber gleich über 2 Katzen nach 😉
Das erspart dir in der Zukunft viel Stress und Arbeit!
 
ALLERDINGS... ein Züchter kann im Vertrag natürlich Vertragsstrafen festlegen, solltest Du den Vertrag brechen. Das kann z. B. eine Geldsumme sein.

Da stellt sich aber die Frage, ob das nicht sittenwidrig ist.
 
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Soweit ich weiß, ja. Es wird ja ein Vertrag aufgesetzt, in welchem auch diese Bedingung (neben z. B. dem kastrieren) drin steht. Und wenn er unterschrieben ist, ist das vertraglich bindend.

Niemand ist gezwungen, so einen Vertrag zu unterzeichnen.

Reinschreiben kann man in einen Vertrag ja vieles bzw auch Strafen bei Nichteinhaltung androhen.

Das heißt aber nicht, dass diese Dinge automatisch auch vor Gericht Bestand haben, nur weil der Käufer unterschrieben hat.

Es gibt auch z.B. in Mietverträgen Klauseln die unwirksam, weil nicht erlaubt sind. Die sind auch dann unwirksam wenn der Mieter den Mietverrag unterschrieben hat.

Mich würde interessieren, ob dieser Fall schon mal vor Gericht entschieden wurde.
Ehrlich gesagt kann ich mir nämlich nicht vorstellen, dass ein Richter tatsächlich einem Züchter recht geben und eine Strafe verhängen würde nur weil eine Katze Freigang hatte, was ja in keinster Weise gegen artgerechte Haltung verstösst.
 
Da stellt sich aber die Frage, ob das nicht sittenwidrig ist.

Mir stellt sich die Frage, ob das überhaupt vor Gericht Bestand hätte.

Nicht alles was in Verträgen steht ist rechtlich erlaubt und wirksam.
Unterschrieben oder nicht.
 
Da hast Du recht. Hast Du mal nach Urteilen gegoogled? Gibt's da welche? Wäre mal interessant zu wissen, was die Richter da so von halten.
Wobei man eine richtige Sicherheit auch erst hat, wenn man mehrer Urteile mit dem gleichen Tenor hat... oder gleich ein BGH-Urteil.
 
ALLERDINGS... ein Züchter kann im Vertrag natürlich Vertragsstrafen festlegen, solltest Du den Vertrag brechen. Das kann z. B. eine Geldsumme sein.

Das ist so leider nicht richtig 🙁

Vertragsstrafen sind nicht wirksam. Das wäre nur dann möglich, wenn der Züchter gewerblich einzustufen wäre.

Gnerell ist diese Einschränkung nicht möglich- in Einzelfällen allerdings schon... es ist wie immer - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes ( oder eben Justitias) Hand
 
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Und mir stellt sich die Frage, warum ich dann so eine Rassekatze, die evtl. von anderen "Katzenliebhabern" auf der Straße mal eben so eingesammelt und mitgenommen wird, für viel Geld kaufen will?

Verstehe ich nicht. Wenn ich so einen Vertrag unterzeichne und das weiß, dann halte ich mich daran. Seriöse Züchter fühlen meistens ihr Leben lang eine gewisse Verantwortung für "ihre" Katzen, auch wenn sie nicht mehr bei ihnen leben. Sie würden die Katzen auch im Fall der Fälle jederzeit zurück nehmen.
 
...sicher gibt es klauseln, die wirksam und/oder unwirksam sind - aber ist's überhaupt empfehlenswert, seine x-hundert euro teure rassekatze ungesichert rauszulassen ?
ich zum beispiel würde mir da deutlich mehr gedanken um diebstahl als um züchterklauseln machen.....aber das is ja iwie OT...sorry....
 
Das ist so leider nicht richtig 🙁

Vertragsstrafen sind nicht wirksam. Das wäre nur dann möglich, wenn der Züchter gewerblich einzustufen wäre.

Sind Züchter nicht gewerblich einzustufen? Bei Rassekatzen vom Züchter zahlt man ja einen Kaufpreis, keine Schutzgebühr. Ist das dann nicht gewerblich?
 
Es stellt sich aber nach der rechtlichen Frage auch eine moralische Frage.
Ich selber habe Freigänger und finde das persönlich auch die beste Form nach Abwágung von Vor- und Nachteilen.

Allerdings, wenn ich mir von einem Züchter meines Vertrauens Kitten hole, dann habe ich ein Vertrauensverhältnis zu diesem Züchter. Bei der Auswahl des Züchters spielt der Eindruck, den ich von diesem gewonnen habe eine wichtige Rolle. Schliesslich sollten die Kitten eine wichtige Phase ihres Lebens und ihrer Sozialisation mit dem Züchter und seiner Familie verbracht haben. Ich würde mir keine Kitten von jemanden nehmen, den ich unsympathisch finde.

Und dann soll ich diesen Menschen, der sein Herzblut in die Katzenzucht gesteckt hat und optimalerweise auch nach der Abgabe Ansprechpartner sein kann, wissentlich belügen und eine der Auflagen umgehen, weil ich weiss oder nur daraus spekuliere, dass so eine Klausel keine Gewicht vor Gericht hat?

Nein. Entweder finde ich einen Züchter, der meine Freigängerphilosophie teilt oder ich lasse es.
 
Es stellt sich aber nach der rechtlichen Frage auch eine moralische Frage.
Ich selber habe Freigänger und finde das persönlich auch die beste Form nach Abwágung von Vor- und Nachteilen.

Allerdings, wenn ich mir von einem Züchter meines Vertrauens Kitten hole, dann habe ich ein Vertrauensverhältnis zu diesem Züchter. Bei der Auswahl des Züchters spielt der Eindruck, den ich von diesem gewonnen habe eine wichtige Rolle. Schliesslich sollten die Kitten eine wichtige Phase ihres Lebens und ihrer Sozialisation mit dem Züchter und seiner Familie verbracht haben. Ich würde mir keine Kitten von jemanden nehmen, den ich unsympathisch finde.

Und dann soll ich diesen Menschen, der sein Herzblut in die Katzenzucht gesteckt hat und optimalerweise auch nach der Abgabe Ansprechpartner sein kann, wissentlich belügen und eine der Auflagen umgehen, weil ich weiss oder nur daraus spekuliere, dass so eine Klausel keine Gewicht vor Gericht hat?

Nein. Entweder finde ich einen Züchter, der meine Freigängerphilosophie teilt oder ich lasse es.

*Gut geschrieben*
 
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Klar stellt sich die Frage, ob es moralisch vertretbar ist und ob es überhaupt SINN ergibt. Aber wie wäre es denn nun REIN RECHTLICH gesehen?
 
Sind Züchter nicht gewerblich einzustufen? Bei Rassekatzen vom Züchter zahlt man ja einen Kaufpreis, keine Schutzgebühr. Ist das dann nicht gewerblich?

Dafür gibt es ziemlich enge Grenzen...
ob ein Züchter gewerblich oder hobbymässig züchtet, hängt von der Anzahl seiner Zuchtkatzen und seiner jährlichen Würfe ab... und die "SChutzgebühr" ist nur ein anderes Wort für "Kaufpreis" zumindest im rechtlichen Sinne 😉

Wenn du Pullover strickst und diese auf dem Flohmarkt verkaufst, bist du deshalb ja auch nciht gleich ein gewerbetreibender Händler😎
 
Da hast Du recht. Hast Du mal nach Urteilen gegoogled? Gibt's da welche? Wäre mal interessant zu wissen, was die Richter da so von halten.
Wobei man eine richtige Sicherheit auch erst hat, wenn man mehrer Urteile mit dem gleichen Tenor hat... oder gleich ein BGH-Urteil.

Ja.
Aber ich habe nicht eines gefunden.
Vielleicht gab es den Fall auch noch nicht vor Gericht.
Daher habe ich mich dann hier registriert um die Frage hier zu stellen.

In meinem Fall ist es so, dass ich sehr ländlich wohne fernab vielbefahrener Straßen im eigenen Haus mit Garten (ungesichert).

Ich möchte einfach nicht schon vor dem Kauf definitiv entscheiden, wie ich die Katze dann schlussendlich halten werde.
Wenn ich das Gefühl habe, dass sie gerne raus möchte würde ich sie durchaus auch raus lassen, da die Bedingungen dafür auch ideal wären.
 
Klar stellt sich die Frage, ob es moralisch vertretbar ist und ob es überhaupt SINN ergibt. Aber wie wäre es denn nun REIN RECHTLICH gesehen?

Ich denke, da s sollte man tatsächlich von einem Juristen klären lassen. Ich bin keiner und weiß es daher nicht genau. Oder mal googeln?
 

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