Fellmull
Forenprofi
- Mitglied seit
- 16. Februar 2011
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- 7.921
- Ort
- Kaiserslautern
Interessiert dich diese Fragestellung nur theoretisch oder auch persönlich bzgl deines Wunsches nach einer Katze?
Wie die Rechtslage ist, bzw ob sie eindeutig geklärt ist, weiss ich leider auch nicht. Ich kann mir aber vorstellen dass bzgl sittenwidrig ja nein darüber entschieden wird, wie hoch die Vertragsstrafe ist, ob sie dem Vertragsbruch angemessen ist.
Allerdings: Wenn ich mir eine Rassekatze wünsche, weiss dass ich sie in den Freigang lassen werde und weiss, dass der Züchter, von dem ich besagte Katze haben will explizit keinen Frigang für seine Kitten will: Dann würde ich von dort keine Katze übernehmen.
Das würde nämlich voraussetzen dass ich den Züchter vorsätzlich belügen müsste, um die Katze zu bekommen. Und das finde ich, gelinde gesagt, daneben.
Zumal man auch noch folgende Überlegung anstellen könmte: Mit der Behauptung, die Katze als Wohnungsmiez zu halten (und es dann nicht zu tun) würde der Kaufvertrag theoretisch ja aufgrund vorsätzlicher Täuschung zustande kommen. Was ja mitunter Grund sein kann, einen Vertrag auflösen zu können seitens des Züchters. Damit würde ja dann der Kauf und das Besitzrecht am Tier ungültig. Was dann?
( nur eine Überlegung, ich denke auch das wäre interessant, mal juristisch erklãrt zu bekommen *find* )
Wie die Rechtslage ist, bzw ob sie eindeutig geklärt ist, weiss ich leider auch nicht. Ich kann mir aber vorstellen dass bzgl sittenwidrig ja nein darüber entschieden wird, wie hoch die Vertragsstrafe ist, ob sie dem Vertragsbruch angemessen ist.
Allerdings: Wenn ich mir eine Rassekatze wünsche, weiss dass ich sie in den Freigang lassen werde und weiss, dass der Züchter, von dem ich besagte Katze haben will explizit keinen Frigang für seine Kitten will: Dann würde ich von dort keine Katze übernehmen.
Das würde nämlich voraussetzen dass ich den Züchter vorsätzlich belügen müsste, um die Katze zu bekommen. Und das finde ich, gelinde gesagt, daneben.
Zumal man auch noch folgende Überlegung anstellen könmte: Mit der Behauptung, die Katze als Wohnungsmiez zu halten (und es dann nicht zu tun) würde der Kaufvertrag theoretisch ja aufgrund vorsätzlicher Täuschung zustande kommen. Was ja mitunter Grund sein kann, einen Vertrag auflösen zu können seitens des Züchters. Damit würde ja dann der Kauf und das Besitzrecht am Tier ungültig. Was dann?
( nur eine Überlegung, ich denke auch das wäre interessant, mal juristisch erklãrt zu bekommen *find* )