Kann ein Züchter rechtlich Wohnungshaltung fordern?

  • Themenstarter Themenstarter Felidae8
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Ja mach mal.
Mich interssiert das wirklich auch.

Ich denke, falls solch ein Fall mal wirklich vor Gericht kommen sollte, würde es evtl ein Gutachten von einem Tierarzt oder sonstigen Fachmann geben, der bescheinigen würde, dass Freigang nicht gegen die artgerechte Haltung verstösst.

Und daher denke ich auch , dass ein Züchter ihn nicht vertraglich verbieten "darf"
Wäre mal so meine laienhafte Meinung des Urteils.

Es gibt aber auch Vertragsfreiheit. Schliesslich bist Du nicht gezwungen Katzen von diesem Züchter zu nehmen. Wenn der Züchter nun überausdeutlich macht, nicht nur im Vertrag, sondern auch bei der Vertragsanbahnung, dass er Freigang absolut ausschliesst und dieser seine Kitten nur unter dieser Bedingung an Dich abgibt, und Du dieses mündlich und schriftlich bekräftigst, dann kann man als Züchter auch argumentieren, dass Du Dir diesen Vertrag erschlichen hast und eventuell sogar arglistig getäuscht hast.
 
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Der Käuferkreis würde wohl dann noch mal beträchtlich schrumpfen.
Mich hat das aber auch sehr gewundert, da ich schon nach der Lektüre der Internetseiten das Gefühl hatte, dass die Züchter sehr bemüht sind was Zucht, Haltung, Gesundheit etc betrifft

Es gibt bei mir immer wieder Anfragen nach Kitten in Einzelhaltung und ich versuch dann aufzuklären. Hilft aber in einigen Fällen nichts und die landen dann in der Regel bei Anbietern, denen das egal ist.

Natürlich muss die zweite Katze keine Rassekatze sein und ich verweis dann immer auf den Tierschutz.
 
Das würde nämlich voraussetzen dass ich den Züchter vorsätzlich belügen müsste, um die Katze zu bekommen. Und das finde ich, gelinde gesagt, daneben.
Zumal man auch noch folgende Überlegung anstellen könmte: Mit der Behauptung, die Katze als Wohnungsmiez zu halten (und es dann nicht zu tun) würde der Kaufvertrag theoretisch ja aufgrund vorsätzlicher Täuschung zustande kommen. Was ja mitunter Grund sein kann, einen Vertrag auflösen zu können seitens des Züchters. Damit würde ja dann der Kauf und das Besitzrecht am Tier ungültig. Was dann?
( nur eine Überlegung, ich denke auch das wäre interessant, mal juristisch erklãrt zu bekommen *find* )

Bin zwar kein "fertiger Jurist", schließe aber nächstes Semester meinen Master of Laws ab. Ich biete hier keine Rechtsberatung im Einzelfall an, das ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten!

Zumindest höchstrichterlich ist die Frage nicht entschieden worden. Rechtlich gesehen prüft ein Gericht so etwas wie vorgestern der BGH die Klausel in den Mietverträgen. Es handelt sich um AGB, da Verträge vom Züchter formularmäßig für eine Vielzahl von Fällen verwendet werden.

das LG Essen hat zu einer Vertragsstrafe in einem Schutzvertrag mal Folgendes entschieden:

"Grundsätzlich dürfte zwar nichts dagegen einzuwenden sein, dass der Kläger dem Übernehmer die Pflichten auferlegt und mit dem Mittel der Vertragsstrafe Nachdruck ausübt. Bedenken bestehen jedoch gegen die erhebliche Höhe der Vertragsstrafe...(LG Essen, Urt. v. 18.01.2011, 15 S 277/2010)"

Hier ging es zwar nicht um Wohnungshaltung, aber eine Vertragsstrafe in einem Kaufvertrag ist nicht generell unwirksam. Die Frage ist, ob man durch die Klausel unangemessen benachteiligt wird. Diese Benachteiligung kann sich aus dem Wohnungshaltungsgebot selbst ergeben oder aus der Höhe der Strafe. Ich habe auch kein Urteil zum Wohnungshaltungsgebot finden können. Das heißt nicht, dass es keines gibt, aber es werden nicht alle veröffentlicht.

Also wirklich Licht wird man wohl nur in die Angelegenheit bringen können, wenn man die Sache rechtshängig machen würde. Ist natürlich keine Empfehlung! Was man aber sagen kann, je höher die Vertragsstrafe ausfällt, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Klausel eine unangemessene Benachteiligung ist und somit unwirksam. Da es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt und ich auch nichts obergerichtliches gibt, hängt es stark davon ab, was Dein Amtsrichter unter einer unangemessenen Benachteiligung versteht. So ist das leider mit unbestimmten Rechtsbegriffen, sie sind die berühmte "Auslegungssache"

Ist somit nicht die Antwort die du erwartet hast, aber vielleicht hilft es zu verstehen, wo die Knackpunkte der Klausel sind. .

Eine Anfechtung durch den Züchter wegen Täuschung gem. § 123 BGB
setzt voraus, dass die Täuschung für den Vertragsschluss ursächlich war. Jetzt wird der Züchter natürlich sagen, dass er den Vetrag nie geschlossen hätte, dass die Katze ein Freigänger werden soll. Hier ergeben sich die Probleme

1. wie findet der Züchter heraus, dass die Katze als Freigänger gehalten wird?

2. wenn er es herausgefunden hat, muss er noch beweisen, dass der Käufer es schon bei Vertragsschluss genauso vorgehabt hat.

Spätestens hier dürfte die Sache in die Brüche gehen. Noch nichteinmal der Dümmste würde vor Gericht zugeben, dass er nur den Züchter ver*****en wollte. Wenn er dass natürlich im ganzen Dorf breitgetratscht hat, selber schuld. Intelligenterweise wird er sagen, dass er die Katze ausschließlich in der Wohnung halten wollte, sie aber zwei-, dreimal trotz Aufbietung aller Sorgfalt durch die Tür entwischt ist und sich dann so an die Freiheit gewöhnt hat, dass er es nicht mehr übers Herz brachte, sie nur in der Wohnung zu halten.

Ganz unjuristisch: Ich würde einer Rassekatze keinen unkontrollierten Freigang gewähren, da hätte ich zuviel Bammel, dass sie geklaut wird...
 
Natürlich muss die zweite Katze keine Rassekatze sein und ich verweis dann immer auf den Tierschutz.

Die Tierheime vermittlen aber auch viele erwachsene Katzen ausdrücklich als Einzelkatzen weil sie nicht artverträglich sind.

Sind die dann falsch sozialisiert oder woran liegt das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Worauf beruht eigentlich immer die Angst, dass Rassekatzen geklaut werden?
Unterstellt man wirklich, dass Leute diese Katzen bewusst einbehalten?
Bei einer Rassekatze, die draussen rumläuft kann man doch noch am ehsten davon ausgehen, dass sie einen Halter hat.

Zudem teile ich auch nciht die hier vorbebrachte Meinung, dass eine Rassekatze draussen nicht zurecht kommen würde, mal von Extremzüchtungen abgesehen. Auch eine Rassekatze ist eine Katze.
 
"Grundsätzlich dürfte zwar nichts dagegen einzuwenden sein, dass der Kläger dem Übernehmer die Pflichten auferlegt und mit dem Mittel der Vertragsstrafe Nachdruck ausübt.


Und wenn ein Fachmann den Sinn dieser Pflicht anzweifeln würde, würde das eine Rolle spielen?


1. wie findet der Züchter heraus, dass die Katze als Freigänger gehalten wird?

2. wenn er es herausgefunden hat, muss er noch beweisen, dass der Käufer es schon bei Vertragsschluss genauso vorgehabt hat.

Spätestens hier dürfte die Sache in die Brüche gehen. Noch nichteinmal der Dümmste würde vor Gericht zugeben, dass er nur den Züchter ver*****en wollte. Wenn er dass natürlich im ganzen Dorf breitgetratscht hat, selber schuld. Intelligenterweise wird er sagen, dass er die Katze ausschließlich in der Wohnung halten wollte, sie aber zwei-, dreimal trotz Aufbietung aller Sorgfalt durch die Tür entwischt ist und sich dann so an die Freiheit gewöhnt hat, dass er es nicht mehr übers Herz brachte, sie nur in der Wohnung zu halten.

Ganz unjuristisch: Ich würde einer Rassekatze keinen unkontrollierten Freigang gewähren, da hätte ich zuviel Bammel, dass sie geklaut wird...

Danke für deine ausführliche Antwort:smile:
 
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Die Tierheime vermittlen aber auch viele erwachsene Katzen ausdrücklich als Einzelkatzen weil sie nicht artverträglich sind.

Sind die dann falsch sozialisisert oder woran liegt das?

Es gibt Einzelkatzen aber viel weniger als man annimmt und weniger als diese vermittelt werden. Einzelkatzen werden von Menschen durch nicht artgerechte Haltung gemacht. Also ein Kitten zu früh mit 8 Wochen von Mutter und Geschwistern weg und als Einzelkatze gehalten, die einen Teil der wichtigen Sozialisierung mit ihren Geschwistern nicht erleben darf. Solche Tiere können dann nach jahrelanger Einzelhaltung nicht mehr mit Argenossen gehalten werden.

Aber der Aufenthalt im TH ist für die meisten Katzen der pure Stress und das Verhalten kann in einem Zuhause, wo man auf die Katze und ihre individuellen Bedürfnisse eingeht, ein ganz anderes sein.

Meist sind es weniger echte Einzelkatzen als das nicht der richtige Partner für die Katze gesucht wurde.
 
Die Tierheime vermittlen aber auch viele erwachsene Katzen ausdrücklich als Einzelkatzen weil sie nicht artverträglich sind.

Sind die dann falsch sozialisisert oder woran liegt das?

Wenn ein Kätzchen mit 8 oder 10 Wochen von Mutter und Geschwistern getrennt wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es kein normales Sozialverhalten entwickelt. Später weiß die Katze nicht, dass es eine Katze ist und wie die aussehen und wie sie deren Verhalten einschätzen soll. Das macht ihr natürlich Angst und die natürliche Reaktion ist, die andere Katze zu vertreiben. Dass so eine Katze dann nicht mit Artgenossen verträglich ist, ist nicht verwunderlich.
 
Die Tierheime vermittlen aber auch viele erwachsene Katzen ausdrücklich als Einzelkatzen weil sie nicht artverträglich sind.

Sind die dann falsch sozialisiert oder woran liegt das?

zum einen das, udn zum anderen daran, dass in THs nciht auf die charakterlichen besonderheiten jedes einzelnen Tieres geachtet werden kann... da ist es einfacher, eine "Einzelkatze" zu vermitteln und so dei Reklamationen wegen inkompatibilität mir vorhandenen katzen zu minimideren
 
Es gibt Einzelkatzen aber viel weniger als man annimmt und weniger als diese vermittelt werden. Meist sind es weniger echte Einzelkatzen als das nicht der richtige Partner für die Katze gesucht wurde.

Ich habe jetzt auf der Seite des Tierheims, dass hier in der Nähe liegt mal nachgezählt.
Dort werden aktuell 27 Katzen vermittelt.
Davon haben 10 den Hinweis "Einzelkatze"
 
Auch eine Rassekatze ist eine Katze.

aber -vorausgesetzt, wie wurde entsprechend für eine Wohnungshaltung geprägt, was ja meistens der Fall ist- sioe kennt keine Angst udn keien Scheu udn hält ein fahrendes Fahrzeug vermutlich für ne überdimensionale Futterdose- bis sie drunterliegt
 
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Ich habe jetzt auf der Seite des Tierheims, dass hier in der Nähe liegt mal nachgezählt.
Dort werden aktuell 27 Katzen vermittelt.
Davon haben 10 den Hinweis "Einzelkatze"

Was genau verstehst Du denn eigentlich nicht?

Es gibt sie aber eine Aussage aufgrund eines TH-Aufenthaltes ist nun mal nicht endgültig. Genauso wie Du selbst wohl beim Aufenthalt in einem Flüchtlingslager vermutlich auch nciht gleiche wärst wie im entspannten Leben in Deinem Einfamilienhaus. Die Aussage eines TH ist unter Vorbehalt, da der Aufenthalt dort für viele Katze extremer Stress ist.

Du kannst hier auch im Forum viele Fälle solcher Einzelkatzen lesen, die später doch noch vergesellschaftet wurden.

Und Kitten bekommst DU NIE als Einzelkatze, jedenfalls nicht vom seriösen Züchter oder TS, sondern wenn nur vom Vermehrer.
 
aber -vorausgesetzt, wie wurde entsprechend für eine Wohnungshaltung geprägt, was ja meistens der Fall ist- sioe kennt keine Angst udn keien Scheu udn hält ein fahrendes Fahrzeug vermutlich für ne überdimensionale Futterdose- bis sie drunterliegt

Eine EKH muss auch erst den Freigang lernen. Die haben auch nicht genetisch ein Verständnis für Autos in die Wiege mitgegeben bekommen. Das sind Lernprozesse. Warum sollte eine Rassekatzen den Freigang nicht genauso geniessen und erlernen können?
 
Mit Gutachten ist das so eine Sache.... Mal einen Juristenwitz zu dem Thema: Der Richter braucht Zeugen, weil sie dabei waren als es passierte und Gutachter, weil sie Ahnung von dem haben worum es geht.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es für den Richter bei der Beurteilung, ob die Klausel eine unangemessene Benachteiligung darstellt, eine Rolle spielt, welchen Zweck die Klausel erfüllen soll und ob er durch die Einhaltung der Klausel erreicht werden kann. Eine Vertragsstrafe, die fällig wird, wenn selbst bei Befolgung der Klausel, der Zweck selbiger nicht erreicht werden kann, dürfte sehr wahrscheinlich unangemesen sein.

Aber was passiert denn, wenn man auf eigene Kosten ein (teures) Gutachten anfertigen lässt? Die Gegenseite präsentiert auch eines, das etwas ganz anderes sagt. Lösung? --> Der Richter gibt ein Obergutachten in Auftrag. Wenn die ganze Sache dann zu Deinen Ungunsten ausgeht, zahlst Du das Gericht, zwei Anwälte und drei Gutachter. Wenn Dein Anwalt Dir dann zur zweiten Instanz rät und Du mitziehst und verlierst, wird das Vergnügen nochmal teurer... Wenn Du ernshaft erwägen solltest, das Ganze gerichtlich zu klären, bist Du spätesten ab der zweiten Instanz auf einen Anwalt angewiesen, daüber hinaus eine Menge Geduld, Geld (als Kläger zahlst Du im Zivilprozess erstmal Deinen Anwalt und das Gericht selbst, auch wenn Du gewinnst, dann kannst Du dir das bei Gegenseite zwar rein rechtlich wiederholen, aber nur wenn auch was da ist) und ggfls. Frustrationstoleranz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was genau verstehst Du denn eigentlich nicht?

Nichts. Mich interessieren nur die Meinungen und Reaktionen dazu.

Und Kitten bekommst DU NIE als Einzelkatze, jedenfalls nicht vom seriösen Züchter oder TS, sondern wenn nur vom Vermehrer.

Demnach habe ich wohl noch keinen seriösen Züchter gefunden.:wow:

Da ich keine Links zu bestimmten Züchtern einstellen möchte beschreibe ich hier deren Abgabeinfos.

-Die Kitten werden erst nach der 12. Woche agegeben.
-Sie sind dann doppelt geimpft (Schnupfen und Seuche), prophylaktisch entwurmt,
-sie haben einen Stammbaum
-sie wachsen in der Familie auf
-sie werden mit Vertrag und Gesundheitszeugnis abgegeben
-die Elterntiere haben einen PKD Gentest /sind HCM negativ
FIV und Leukose negativ (Gencode und Blutgruppe sind angegeben)
-ein Kitten kostet 650 Euro.

Für mich hört sich das seriös an.

Es kann natürlich sein, dass die Züchter einem das erst bei persönlicher Kontaktaufnahme mitteilen nicht aber auf ihrer Internetseite.

Im übrigen gebe ich dir Recht, dass Kitten nicht einzeln abgegeben werden sollten.
Da will ich ja gar nicht widersprechen.
 
Demnach habe ich wohl noch keinen seriösen Züchter gefunden.:wow:

Da ich keine Links zu bestimmten Züchtern einstellen möchte beschreibe ich hier deren Abgabeinfos.

-Die Kitten werden erst nach der 12. Woche agegeben.
-Sie sind dann doppelt geimpft (Schnupfen und Seuche), prophylaktisch entwurmt,
-sie haben einen Stammbaum
-sie wachsen in der Familie auf
-sie werden mit Vertrag und Gesundheitszeugnis abgegeben
-die Elterntiere haben einen PKD Gentest /sind HCM negativ
FIV und Leukose negativ (Gencode und Blutgruppe sind angegeben)
-ein Kitten kostet 650 Euro.

Für mich hört sich das seriös an.

Es kann natürlich sein, dass die Züchter einem das erst bei persönlicher Kontaktaufnahme mitteilen nicht aber auf ihrer Internetseite.

Im übrigen gebe ich dir Recht, dass Kitten nicht einzeln abgegeben werden sollten.
Da will ich ja gar nicht widersprechen.

Ich entnehme dem nicht, dass Kitten in Einzelhaltung abgegeben werden. Das andere Kitten kann ja auch vom TS oder anderem Züchter sein. Solltest Du jedoch auf einen Züchter treffen, der bereit ist Dir ein Kitten ohne Kumpel zu verkaufen, dann lass die Finger weg.
 
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Wenn Du ernshaft erwägen solltest, das Ganze gerichtlich zu klären, bist Du spätesten ab der zweiten Instanz auf einen Anwalt angewiesen, daüber hinaus eine Menge Geduld, Geld (als Kläger zahlst Du im Zivilprozess erstmal Deinen Anwalt und das Gericht selbst, auch wenn Du gewinnst, dann kannst Du dir das bei Gegenseite zwar rein rechtlich wiederholen, aber nur wenn auch was da ist) und ggfls. Frustrationstoleranz.

Ach Herrje.
Soweit würde es wohl niemand kommen lassen nur um zu klären, ob eine Katze raus darf oder nicht.
Unbeteiligte würden sich wohl an den Kopf fassen bei einer Auseinandersetzung dieser Art.
 
Genau aus dem Grund gibt es wahrscheinlich auch noch keine Urteile zu dem Thema. :stumm:
 
Ach Herrje.
Soweit würde es wohl niemand kommen lassen nur um zu klären, ob eine Katze raus darf oder nicht.
Unbeteiligte würden sich wohl an den Kopf fassen bei einer Auseinandersetzung dieser Art.

Da will ich Dich mal sehen, wenn Dein Züchter tatsächlich das Geld von Dir sehen will. Zahlst Du oder gehst Du zum Anwalt? Die Gerichte haben schließlich nicht nur deshalb zu tun, weil Kläger ausschließlich wegen staatstragender Sachen vor Gericht gehen.
 

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