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Zosi
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- Mitglied seit
- 27. Juli 2022
- Beiträge
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Das ist eine rein privatrechtliche Sache - du müsstest einen Anwalt finden der deine Argumentation mitträgt und eine entsprechende Forderung schriftlich formuliert. Mir scheint du denkst, dass die Nachbarin die Katze quasi „mitbenutzt“ und daher auch die Kosten anteilig tragen sollte. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass das Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, aber theoretisch ist es möglich.Hallo. Hatte jemand hier auch den Fall und geht das gesetzlich.
Wenn die Katze für mehrere Stunden und manchmal sogar zwei Wochen bei der Nachbarin verbringt, kann die Nachbarin gesetzlich dazu verpflichtet werden, Arzt- Futter, Spielzeugkosten usw. für den Katzenbedarf anteilig zu bezahlen?
So merkwürdig finde ich das gar nicht 🤔Was ist das denn für ne merkwürdige Frage?
Naja gut, ja. Das ist das Los, mit dem man als Freigängerhalter manchmal wohl leben muss, ob einem das schmeckt oder nicht.So merkwürdig finde ich das gar nicht 🤔
Man liest ja häufiger davon, dass andere Leute meinen, nur die Kirsche auf der Torte für sich zu beanspruchen, obwohl der Halter das nicht möchte, zum Beispiel.
Der Begriff "Mitnutzung" gefällt mir ja am allerbesten. Natürlich möchte auch ich niemals, dass mir ein Nachbar meine Katze "abwirbt", aber der Übergang dazu ist bei Freigängern oft fließend, vor allem, weil man die Schnurrer ja auch mental nicht umpolen kann, wenn die sich was in den Katzenkopf setzen, haben wir nur die Zweitmeinung. Was sollte man denn auch tun, wenn Nachbarskatze in den eigenen Garten kommt und sich da schnurrend auf der Gartenliege niederlässt?Mir scheint du denkst, dass die Nachbarin die Katze quasi „mitbenutzt“ und daher auch die Kosten anteilig tragen sollte. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass das Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, aber theoretisch ist es möglich.
IMHO eine bescheuerte Idee. Freu dich doch lieber dass die Katze ein schönes Leben hat. Manchmal sind Nachbarn bei Freigängern schon etwas übergriffig. Sie sollte die Katze weder füttern noch drinbehalten, wenn du das nicht möchtest. Da hilft nur ein klärendes Gespräch und als ultimo ratio ein Brief vom Anwalt. Erfolgsaussicht allerdings auch hier ungewiss.
Versuchen kann man‘s, aber da müsste ja erstmal ein finanzieller bezifferbarer Wert für die Katzennutzung festgelegt werden. Das klingt reichlich absurd 🙄Naja gut, ja. Das ist das Los, mit dem man als Freigängerhalter manchmal wohl leben muss, ob einem das schmeckt oder nicht.
Rein rechtlich kannst du da aber nix einfordern.
In dem Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine Unterlassungsklage noch von Erfolg gekrönt sein könnte.Jain, soweit ich da schon in anderen Threads mit gleichen Problemen mit gelesen habe, hat man rechtlich zumindest Möglichkeiten irgendwas zu unternehmen. Kostenbeteiligung einzufordern aber sehr wahrscheinlich nicht, wie du ja schriebst.
Ich finde auch nicht, dass man damit leben muss, nur weil die Katze Freigänger ist, dass Andere sie einfach anfüttern und bei sich rein lassen und bekuscheln und teilweise nicht mehr raus lassen, statt sich einfach eigene Katzen zu adoptieren mit allen Teilen der Verantwortung die sie dann hätten.
Dieses Entfremden finde ich nicht akzeptabel. Wenn eine Katze sich von selbst entfremdet ohne menschliches Zutun Anderer, dann ist es natürlich was ganz anderes, womit man dann auch nach meiner Meinung mit leben muss.
Dann bliebe immer noch das Problem, dass Recht haben, Recht bekommen und vor allem Recht durchsetzen 3 verschiedene Dinge sind, spricht: Kontrolle, Nachweis und ggf Sanktion kaum möglich, man kann nur auf die Abschreckungswirkung setzen …In dem Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine Unterlassungsklage noch von Erfolg gekrönt sein könnte….
Ganz genau das.Dann bliebe immer noch das Problem, dass Recht haben, Recht bekommen und vor allem Recht durchsetzen 3 verschiedene Dinge sind, spricht: Kontrolle, Nachweis und ggf Sanktion kaum möglich, man kann nur auf die Abschreckungswirkung setzen …
Weil ich die Frage ganz genau so verstanden habe, fand ich sie halt auch so merkwürdig.So wie ich die Frage verstehe, zielt es aber doch in die entgegen gesetzte Richtung als das hier kritisch gesehene Anfüttern: also nicht darauf ab, dass die Nachbarin die Katze unautorisiert füttern (und das Futter entsprechend selber bezahlt), sondern die TE möchte wissen, ob man der Nachbarin die Kosten, die man als Halter selber getätigt hat in Rechnung stellen kann, resp. ob man die Nachbarin gesetzlich verpflichten kann, Futterkosten etc. zu übernehmen, wenn sich die eigene Katze auf dem Grundstück/in der Wohnung der Nachbarin aufhält.
Ja schon, aber auf welcher Grundlage denn ? Wenn es mein Tier ist trage ich automatisch alle Kosten, ganz egal wo es sich wie lange aufhält 🤷🏻♀️So wie ich die Frage verstehe, zielt es aber doch in die entgegen gesetzte Richtung als das hier kritisch gesehene Anfüttern: also nicht darauf ab, dass die Nachbarin die Katze unautorisiert füttern (und das Futter entsprechend selber bezahlt), sondern die TE möchte wissen, ob man der Nachbarin die Kosten, die man als Halter selber getätigt hat in Rechnung stellen kann, resp. ob man die Nachbarin gesetzlich verpflichten kann, Futterkosten etc. zu übernehmen, wenn sich die eigene Katze auf dem Grundstück/in der Wohnung der Nachbarin aufhält.
Hallo. Hatte jemand hier auch den Fall und geht das gesetzlich.
Wenn die Katze für mehrere Stunden und manchmal sogar zwei Wochen bei der Nachbarin verbringt, kann die Nachbarin gesetzlich dazu verpflichtet werden, Arzt- Futter, Spielzeugkosten usw. für den Katzenbedarf anteilig zu bezahlen?
Ich gehe davon aus, dass es sich um deine Katze handelt, die zeitweilig von der Nachbarin in ihrem Zuhause „aufgenommen“ wird. In diesem Fall dürfte es rechtlich schwierig werden, ihr deine Erhaltungskosten für die Katze anteilig in Rechnung zu stellen (so stehen zB Futter und Spielzeug ja bei dir, da hat die Nachbarin nichts von 🤔). Ich würde dann eher über eine Unterlassungserklärung nachdenken, wenn du nicht willst, dass sie deiner Katze immer wieder Zutritt zu ihrer Wohnung gewährt. Hier dürfte allerdings auch die Lage ihrer Wohnung eine Rolle spielen: Wohnt sie zB im Erdgeschoß (vllt. sogar mit Gartenzugang) dann dürfte auch diese Option eher unter den Tisch fallen. Dir würden dann wahrscheinlich nur noch das Gespräch mit ihr oder ein gesicherter Freigang deiner Katze übrig bleiben 🤔Hallo. Hatte jemand hier auch den Fall und geht das gesetzlich.
Wenn die Katze für mehrere Stunden und manchmal sogar zwei Wochen bei der Nachbarin verbringt, kann die Nachbarin gesetzlich dazu verpflichtet werden, Arzt- Futter, Spielzeugkosten usw. für den Katzenbedarf anteilig zu bezahlen?
Danke, dann kann ich ja aufhören ins leere zu schreiben..Die TE war heute für 1 min online.
Ich denke, hier sind irgendwelche Nachfragen vergebens.