Kann man gesetzlich die Kosten für eine Katze aufteilen?

  • Themenstarter Themenstarter Zosi
  • Beginndatum Beginndatum
  • Stichworte Stichworte
    arztkosten eigentum gesetz katzehaltung kosten nachbarn
Z

Zosi

Neuer Benutzer
Mitglied seit
27. Juli 2022
Beiträge
8
Hallo. Hatte jemand hier auch den Fall und geht das gesetzlich.
Wenn die Katze für mehrere Stunden und manchmal sogar zwei Wochen bei der Nachbarin verbringt, kann die Nachbarin gesetzlich dazu verpflichtet werden, Arzt- Futter, Spielzeugkosten usw. für den Katzenbedarf anteilig zu bezahlen?
 
A

Werbung

Was ist das denn für ne merkwürdige Frage?

Ich schließe mich Somma an. Nein.
 
  • Like
Reaktionen: TiKa und Nula
Leider nein. Wäre bei Gesa wirklich eine schöne abschreckende Wirkung, aber leider nein.
 
  • Like
Reaktionen: oneironautin93 und Nula
Hallo. Hatte jemand hier auch den Fall und geht das gesetzlich.
Wenn die Katze für mehrere Stunden und manchmal sogar zwei Wochen bei der Nachbarin verbringt, kann die Nachbarin gesetzlich dazu verpflichtet werden, Arzt- Futter, Spielzeugkosten usw. für den Katzenbedarf anteilig zu bezahlen?
Das ist eine rein privatrechtliche Sache - du müsstest einen Anwalt finden der deine Argumentation mitträgt und eine entsprechende Forderung schriftlich formuliert. Mir scheint du denkst, dass die Nachbarin die Katze quasi „mitbenutzt“ und daher auch die Kosten anteilig tragen sollte. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass das Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, aber theoretisch ist es möglich.
IMHO eine bescheuerte Idee. Freu dich doch lieber dass die Katze ein schönes Leben hat. Manchmal sind Nachbarn bei Freigängern schon etwas übergriffig. Sie sollte die Katze weder füttern noch drinbehalten, wenn du das nicht möchtest. Da hilft nur ein klärendes Gespräch und als ultimo ratio ein Brief vom Anwalt. Erfolgsaussicht allerdings auch hier ungewiss.
 
  • Like
Reaktionen: Nula
Was ist das denn für ne merkwürdige Frage?
So merkwürdig finde ich das gar nicht 🤔
Man liest ja häufiger davon, dass andere Leute meinen, nur die Kirsche auf der Torte für sich zu beanspruchen, obwohl der Halter das nicht möchte, zum Beispiel.
 
  • Like
Reaktionen: oneironautin93, saurier, MitMaske&Sombrero und 2 weitere
So merkwürdig finde ich das gar nicht 🤔
Man liest ja häufiger davon, dass andere Leute meinen, nur die Kirsche auf der Torte für sich zu beanspruchen, obwohl der Halter das nicht möchte, zum Beispiel.
Naja gut, ja. Das ist das Los, mit dem man als Freigängerhalter manchmal wohl leben muss, ob einem das schmeckt oder nicht.
Rein rechtlich kannst du da aber nix einfordern.
 
Werbung:
Also, ich hatte ja schon einige Katzen, die sich über die Aufteilung ihrer diversen Herrles und Fraules nicht schlüssig werden konnten, aber die Frage aus rechtlicher Sicht ist noch nicht aufgetaucht. Ich hatte hier früher einen Nachbarn mit einem Riesenkater, der den halben oder auch ganzen Tag bei mir verbracht hat, wohl wegen der vorhandenen Katzengesellschaft bei mir, und er kam sowohl mit als auch ohne sein Herrle, der hat sich das einfach eingeteilt. Dann ist sein Herrle gestorben, klar, dass ich den Vierbeiner geerbt habe, schon aus dem Grund, da eine meiner Katzen und der Hinzugekommene Geschwister sind (beide waren aus dem Tierversuch). Die Frage, wer jetzt für ihn sein Leben berappt, habe ich mir nie gestellt, auch heuer nicht, da der Kerl soeben eine Bauchspeicheldrüsenentzündung überstanden hat, und die hat mein Budget reichlich herausgefordert.

Mir scheint, das sei ein Entgegenkommen der Nachbarin, was sollte sie dann noch bezahlen? Würde die Katze mit Einverständnis jedes Beteiligten zu ihr übersiedeln, dann wäre sie als neues Fraule wohl ganz zuständig. Aber - eine Rechtsmeinung dazu, *kopfschüttel*.

Mir scheint du denkst, dass die Nachbarin die Katze quasi „mitbenutzt“ und daher auch die Kosten anteilig tragen sollte. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass das Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, aber theoretisch ist es möglich.
IMHO eine bescheuerte Idee. Freu dich doch lieber dass die Katze ein schönes Leben hat. Manchmal sind Nachbarn bei Freigängern schon etwas übergriffig. Sie sollte die Katze weder füttern noch drinbehalten, wenn du das nicht möchtest. Da hilft nur ein klärendes Gespräch und als ultimo ratio ein Brief vom Anwalt. Erfolgsaussicht allerdings auch hier ungewiss.
Der Begriff "Mitnutzung" gefällt mir ja am allerbesten. Natürlich möchte auch ich niemals, dass mir ein Nachbar meine Katze "abwirbt", aber der Übergang dazu ist bei Freigängern oft fließend, vor allem, weil man die Schnurrer ja auch mental nicht umpolen kann, wenn die sich was in den Katzenkopf setzen, haben wir nur die Zweitmeinung. Was sollte man denn auch tun, wenn Nachbarskatze in den eigenen Garten kommt und sich da schnurrend auf der Gartenliege niederlässt?
 
Naja gut, ja. Das ist das Los, mit dem man als Freigängerhalter manchmal wohl leben muss, ob einem das schmeckt oder nicht.
Rein rechtlich kannst du da aber nix einfordern.
Versuchen kann man‘s, aber da müsste ja erstmal ein finanzieller bezifferbarer Wert für die Katzennutzung festgelegt werden. Das klingt reichlich absurd 🙄
Unter uns Katzenverrückten : die Nutzung einer Katze ist selbstverständlich UNBEZAHLBAR ! 😁
 
  • Love
Reaktionen: teufeline
Ich verstehe die Frage schon. Nehmen wir mal an, die Nachbarin hat die Katze gern bei sich, aber keine Ahnung von Katzenhaltung. Sie behandelt die Katze als wäre sie ihre eigene, gibt ihr Trockenfutter, stellt nichts zu Trinken hin oder sie hat giftige Pflanzen oder sonst irgendwas. Die Katze muss also behandelt werden, es kann unter Umständen zu hohen Kosten kommen, die sie dann nicht tragen möchte.
Allerdings sehe ich nicht, warum man auf die Idee kommt, die Nachbarin sollte sich an Spielzeug-Kosten beteiligen. Erstens können die ja nicht so hoch sein (was kostet schon so ein Stinkekissen oder eine Angel, man muss ja nicht das teure Zeug anschaffen) und zweitens kauft man das ja sicher nicht für die Wohnung der Nachbarin ein, dasselbe gilt für Streu oder Futter.
 
  • Like
Reaktionen: Nicht registriert
Jain, soweit ich da schon in anderen Threads mit gleichen Problemen mit gelesen habe, hat man rechtlich zumindest Möglichkeiten irgendwas zu unternehmen. Kostenbeteiligung einzufordern aber sehr wahrscheinlich nicht, wie du ja schriebst.

Ich finde auch nicht, dass man damit leben muss, nur weil die Katze Freigänger ist, dass Andere sie einfach anfüttern und bei sich rein lassen und bekuscheln und teilweise nicht mehr raus lassen, statt sich einfach eigene Katzen zu adoptieren mit allen Teilen der Verantwortung die sie dann hätten.

Dieses Entfremden finde ich nicht akzeptabel. Wenn eine Katze sich von selbst entfremdet ohne menschliches Zutun Anderer, dann ist es natürlich was ganz anderes, womit man dann auch nach meiner Meinung mit leben muss.
In dem Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine Unterlassungsklage noch von Erfolg gekrönt sein könnte.
Natürlich möchte auch ich nicht, dass meine Katzen angefüttert oder in der Nachbarschaft in die Häuser gelassen werden.
Bekäme ich das mit, würde ich die betreffenden Nachbarn ansprechen.
Sich das finanzielle jedoch aufteilen, weil das Tier sich bei den Nachbarn einquartiert wird aber nicht möglich sein.

Im Extremfall, wenn nachweislich durch das Verschulden Dritter, mein Tier zu Schaden kam, ist wohl eine Kostenübernahme des Tierarztes möglich.
 
  • Like
Reaktionen: Nicht registriert und Andersland
In dem Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine Unterlassungsklage noch von Erfolg gekrönt sein könnte….
Dann bliebe immer noch das Problem, dass Recht haben, Recht bekommen und vor allem Recht durchsetzen 3 verschiedene Dinge sind, spricht: Kontrolle, Nachweis und ggf Sanktion kaum möglich, man kann nur auf die Abschreckungswirkung setzen …
 
  • Like
Reaktionen: Nicht registriert
Werbung:
Dann bliebe immer noch das Problem, dass Recht haben, Recht bekommen und vor allem Recht durchsetzen 3 verschiedene Dinge sind, spricht: Kontrolle, Nachweis und ggf Sanktion kaum möglich, man kann nur auf die Abschreckungswirkung setzen …
Ganz genau das.
Ich fürchte, egal, wie sehr man da was versucht, die Erfolgsaussichten sind verschwindend gering.
 
So wie ich die Frage verstehe, zielt es aber doch in die entgegen gesetzte Richtung als das hier kritisch gesehene Anfüttern: also nicht darauf ab, dass die Nachbarin die Katze unautorisiert füttern (und das Futter entsprechend selber bezahlt), sondern die TE möchte wissen, ob man der Nachbarin die Kosten, die man als Halter selber getätigt hat in Rechnung stellen kann, resp. ob man die Nachbarin gesetzlich verpflichten kann, Futterkosten etc. zu übernehmen, wenn sich die eigene Katze auf dem Grundstück/in der Wohnung der Nachbarin aufhält.
Weil ich die Frage ganz genau so verstanden habe, fand ich sie halt auch so merkwürdig.
 
  • Like
Reaktionen: Nicht registriert
So wie ich die Frage verstehe, zielt es aber doch in die entgegen gesetzte Richtung als das hier kritisch gesehene Anfüttern: also nicht darauf ab, dass die Nachbarin die Katze unautorisiert füttern (und das Futter entsprechend selber bezahlt), sondern die TE möchte wissen, ob man der Nachbarin die Kosten, die man als Halter selber getätigt hat in Rechnung stellen kann, resp. ob man die Nachbarin gesetzlich verpflichten kann, Futterkosten etc. zu übernehmen, wenn sich die eigene Katze auf dem Grundstück/in der Wohnung der Nachbarin aufhält.
Ja schon, aber auf welcher Grundlage denn ? Wenn es mein Tier ist trage ich automatisch alle Kosten, ganz egal wo es sich wie lange aufhält 🤷🏻‍♀️
 
Hallo. Hatte jemand hier auch den Fall und geht das gesetzlich.
Wenn die Katze für mehrere Stunden und manchmal sogar zwei Wochen bei der Nachbarin verbringt, kann die Nachbarin gesetzlich dazu verpflichtet werden, Arzt- Futter, Spielzeugkosten usw. für den Katzenbedarf anteilig zu bezahlen?

Bist du die Nachbarin 🤔
 
Ein paar mehr Infos wären hilfreich:
Wem gehört die Katze?
Teilt ihr euch eine Katze?
Möchte der Besitzer, dass die Katze beim Nachbarn ist, zB Urlaubsbetreuung?
Wo frisst sie, gibt es in beiden Haushalten Katzenklos?
Für welchen Haushalt sind die Spielsachen denn gedacht, oder werden sie bei Betreuung mit gegeben?
Was wurde wegen Tierarztkosten vereinbart und wer hat das Recht, sie hin zu bringen, wenn was wäre?

Jetzt mal ganz ins blaue geraten:
Du wirbst die Katze deiner Nachbarin ab und die findet es nicht so toll und sag jetzt, du willst eine Katze? Dann beteilige dich auch an den Kosten?
Oder ist es andersherum, die Nachbarin "klaut" dir grade deine Katze und du willst sie abschrecken?
 
  • Like
Reaktionen: racoon20, Nicht registriert und Nicht registriert
Werbung:
Hallo. Hatte jemand hier auch den Fall und geht das gesetzlich.
Wenn die Katze für mehrere Stunden und manchmal sogar zwei Wochen bei der Nachbarin verbringt, kann die Nachbarin gesetzlich dazu verpflichtet werden, Arzt- Futter, Spielzeugkosten usw. für den Katzenbedarf anteilig zu bezahlen?
Ich gehe davon aus, dass es sich um deine Katze handelt, die zeitweilig von der Nachbarin in ihrem Zuhause „aufgenommen“ wird. In diesem Fall dürfte es rechtlich schwierig werden, ihr deine Erhaltungskosten für die Katze anteilig in Rechnung zu stellen (so stehen zB Futter und Spielzeug ja bei dir, da hat die Nachbarin nichts von 🤔). Ich würde dann eher über eine Unterlassungserklärung nachdenken, wenn du nicht willst, dass sie deiner Katze immer wieder Zutritt zu ihrer Wohnung gewährt. Hier dürfte allerdings auch die Lage ihrer Wohnung eine Rolle spielen: Wohnt sie zB im Erdgeschoß (vllt. sogar mit Gartenzugang) dann dürfte auch diese Option eher unter den Tisch fallen. Dir würden dann wahrscheinlich nur noch das Gespräch mit ihr oder ein gesicherter Freigang deiner Katze übrig bleiben 🤔
 
  • Like
Reaktionen: Wasabikitten
Wenn man nicht möchte, dass die Nachbarn die Katze anfüttern, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es mehr bringt auf die Tränendrüse zu drücken, ein Gespräch zu suchen, oder zu erklären, warum man nicht möchte, dass die Katze gefüttert wird, als mit rechtlichen Schritten zu drohen.
Aber, wie auch immer, es fehlen halt Infos um hier was zu raten. Es bleiben alles nur Annahmen und die können total falsch sein.
 
  • Like
Reaktionen: Nicht registriert und Fan4
Die TE war heute für 1 min online.
Ich denke, hier sind irgendwelche Nachfragen vergebens.
 
  • Like
Reaktionen: Jojo12, Fan4, Poldi und eine weitere Person
  • Like
Reaktionen: Jojo12

Ähnliche Themen

E
Antworten
45
Aufrufe
3K
EsMaNa
E
L
Antworten
25
Aufrufe
6K
Bea
Bea
H
Antworten
62
Aufrufe
23K
Faulaffenschaf
Faulaffenschaf
Patricia
Antworten
35
Aufrufe
3K
Patricia
Patricia
Küstenmädel
Antworten
22
Aufrufe
2K
Wasabikitten
Wasabikitten

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben