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Findus
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- Mitglied seit
- 24. Februar 2009
- Beiträge
- 7
Hallo ihr Lieben!
Wir ziehen Mitte April in eine neue Wohnung ein und wieder erwarten haben wir die Möglichkeit, Findus mitzuenhmen. 😀
Unsere beiden Hunde waren für den Vermieter kein Problem. Findus ist ein reiner Wohnungkater und soll das (wegen stark befahrener Straße) auch bleiben, der Balkon würde natürlich gebührend abgesichert. Hier ist Findus auch kein Freigänger (war er sein Leben lang nicht) und hat auch keine wirklichen Ambitionen, die Wohnung zu verlassen.
Nun will uns der Vermieter Findus verbieten.
Im Mietvertrag steht nichts, in der angefügten (und unterschriebenen) hausordnung, steht, dass für Haustiere - SOFERN ERFORDERLICH - die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist und dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Tiere sich nicht unbeaufsichtigt außerhalb der Wohnung aufhalten (was ja wohl selbstverständlich ist).
Die Vermieterin fügt an, dass sie Angst hat (und woh lauch entsprechende Erfahrungen), dass die Katze in ihre Wohnung eindringt und ihren Sittichen gefährlich wird.
Aber normalerweise sind doch reine Wohnungskatzen gar nicht genehmigungspflichtig?
Hilflose Grüße
Steffi
Wir ziehen Mitte April in eine neue Wohnung ein und wieder erwarten haben wir die Möglichkeit, Findus mitzuenhmen. 😀
Unsere beiden Hunde waren für den Vermieter kein Problem. Findus ist ein reiner Wohnungkater und soll das (wegen stark befahrener Straße) auch bleiben, der Balkon würde natürlich gebührend abgesichert. Hier ist Findus auch kein Freigänger (war er sein Leben lang nicht) und hat auch keine wirklichen Ambitionen, die Wohnung zu verlassen.
Nun will uns der Vermieter Findus verbieten.
Im Mietvertrag steht nichts, in der angefügten (und unterschriebenen) hausordnung, steht, dass für Haustiere - SOFERN ERFORDERLICH - die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist und dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Tiere sich nicht unbeaufsichtigt außerhalb der Wohnung aufhalten (was ja wohl selbstverständlich ist).
Die Vermieterin fügt an, dass sie Angst hat (und woh lauch entsprechende Erfahrungen), dass die Katze in ihre Wohnung eindringt und ihren Sittichen gefährlich wird.
Aber normalerweise sind doch reine Wohnungskatzen gar nicht genehmigungspflichtig?
Hilflose Grüße
Steffi