Katzenhaltungsverbot?

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*Lautlach*

Ok, ich formulier es dann mal so:

Welche Gefahr ist Findus für den Vogel der Vermieterin?

:smile:


Meiner Meinung nach garkeine... Findus soll ja komplett in der Wohnung bleiben.

Selbst wenn er mal entwischen SOLLTE muss die Vermieterin ihre Wohnung offen stehen haben, damit er dort hinein gelangen kann.

Und ob er dann gerade nix besseres zu tun hat, als sich auf die Sittiche zu stürzen???


Rede nochmal mit den Vermietern. Mach ihnen klar, dass Findus nicht raus kann. Frage nach der Balkonvernetzung, lasse alles schriftlich fixieren.

Machen die nicht mit, such Dir was anderes...
 
A

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Möchtest du dir nicht lieber eine andere Wohnung suchen?
Wenn die Vermieterin erlaubt, dass du deine Katze mitnehmen kannst, dann wird sie dir wegen jeder Kleinigkeit die Schuld geben, weil deine Katze so bösartig und alles kaputt macht.

So weit ich weiß, kommt es auf die Größe des Tieres an, ob es Meldungspflichtig ist oder nicht.

Shia
 
Wir ziehen Mitte April in eine neue Wohnung ein und wieder erwarten haben wir die Möglichkeit, Findus mitzuenhmen. 😀:yeah:

Nun will uns der Vermieter Findus verbieten.

Ich verstehe den Beitrag irgendwie nicht. Wieso überhaupt "wider Erwarten"? und dann doch nicht?

Meine Meinung zum Verbot von Katzen generell: Meine Katzen wegen einer Wohnung zurückzulassen ist mir sowas von undenkbar, wie ab morgen auf dem Mars zu leben. Sucht euch eine Wohnung, wo ihr alle willkommen seid. Es gibt zum Glück nicht nur diese eine.
 
Welche Gefahr ist Findus für den Vogel der Vermieterin? :smile:

Vogel der Vermieterin? ---> der etwa?
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Ich würde versuchen, mich mal in Ruhe mit der Vermieterin hinzusetzen.

Guck, sie liebt ihre Vögel, sonst hätte sie nicht solche Angst um sie. Und scheinbar ist da mal was passiert.

Ich würde ihr in Ruhe erklären, wie sehr du Findus liebst und dass du schon deswegen Interesse daran hast, ihn in der Wohnung zu lassen.
Nicht, dass er abhaut.

Erklär ihr, welche Vorsichtsmaßnahmen gegen ausbüchsen du triffst und lad sie vll mal auf nen Kaffee ein, sobald ihr eingezogen seid.
Dann lernt sie ihn kennen und ist vll nicht mehr so negativ eingestellt.

Ob Katzen jetzt genehmigungspflichtig sind oder nicht. Letztendlich hat niemand was davon, wenn eine von beiden Parteien ihren Willen durchdrückt, dann gibts auf Dauer Streß.

Alles Gute
 
Ja genau, Shao spricht mir ausm Herzen!

In diesem Fall geht es nicht um Vermieterwillkür, auch nicht um Recht und Gesetz, sondern nur um das Gefühl der Vermieterin, das man sehr wohl beachten muß.

Ich hoffe, daß es eine gütliche Einigung gibt, die allen Seiten gerecht wird.

Zugvogel

OT: Smilies kann man als Url speichern und auf Fav ablegen, bei Bedarf rauskramen
ja.gif
 
Im Mietvertrag steht nichts, in der angefügten (und unterschriebenen) hausordnung, steht, dass für Haustiere - SOFERN ERFORDERLICH - die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist und dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Tiere sich nicht unbeaufsichtigt außerhalb der Wohnung aufhalten (was ja wohl selbstverständlich ist).

Diese Klausel ist grundsätzlich wirksam! Die unterschriebene Hausordnung ist als Anhang gültiger Bestandteil des Mietvertrages!

Die Klausel im Mietvertrag steht immer drin - ist aber unrechtens.

Ich verstehe nicht, warum viele Leute immer noch so uninformiert sind. Diese Aussage ist schlicht und ergreifend FALSCH!!!

Eine Katze ist nicht meldepflichtig. Zählt wohl zu Kleintierhaltung. Wurde hier schon mal drüber diskutiert.
Mit dem Balkon ist natürlich ne andere Sache, die MUSS genehmigt werden.

Die Katze muß nicht gemeldet werden, aber die Vernetzung des Balkons schon? Da könnte man auch von allein drauf kommen, daß da die Verhältnismäßigkeiten nicht ganz stimmen...

Also dann:

Wirksam ist auch folgende Klausel: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters". Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten. Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen.

Quelle zum obigen Zitat

Grundsätzlich würde ich jedes Haustier dem Vermieter melden und um sein schriftliches Einverständnis bitten. Bekomme ich dies nicht, ist es nicht die richtige Whg. für mich und meine Viecher. Ganz einfache Sache das!!! Ich möchte von Anfang an mit meinen Katzen willkommen sein und nicht um Aufnahme betteln müssen.

Gruß
Jubo
 
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Ich zitier mich mal selbst...

Huhu,

das stimmt so nicht ganz. Vermieter müssen NICHT ihre Zustimmung zur Katzenhaltung geben, es sei denn das Interesse des Mieters ist viel höher zu bewerten als das des Vermieters (therapeutisch indizierten Katze).

Wenn im Mietvertrag jegliche Tierhaltung verboten ist, ist diese Klausel zwar ungültig, heißt aber nicht, dass sich der Mieter einfach so Katze oder Hund holen kann.

Nazulesen u.a. hier:
Mietrecht - Katzenhaltung
Tierhaltung in der Mietwohnung
Die Antwort eines Rechtsanwalts

Ein Vermieter darf also sehr wohl die Haltung von Katzen untersagen.
In deinem speziellen Fall würde ich aber nochmal versuchen mit der Vermieterin zu reden und sie auf die Unwahrscheinlichkeit, dass eure Tür auf ist, Findus durch die Lappen geht, ihre Tür auf ist, er an die Vögel kommt und dann auch noch Interesse an ihnen hat, hinweisen...

Lg
 
Gefunden unter www.siamkatzen.de/rechtsfragen

Katzen im Fokus der deutschen Justiz
Folgende Themen beschäftigen immer wieder die Gerichte:

Katzenhaltung in der Mietwohnung
Katzenhaltung in der Eigentumswohnung
Freigang von Katzen / Katzen in Nachbars Garten
Halterhaftung
Transport von Katzen
Bremsen für
Geschädigte Katze
Zugelaufene Katze
Bitte beachten Sie, daß die genannten Urteile nur richtungsweisenden Charakter haben und die Gerichte in ähnlichen Fällen sehr unterschiedlich urteilen können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein gleich lautendes Urteil.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Haftung ausgeschlossen.


Katzenhaltung in der Mietwohnung
Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Urteile, die sehr unterschiedlich ausgefallen sind. Hier wird deutlich, daß die Auslegung von Gesetzen einen relativ großen Spielraum bei der richterlichen Entscheidung ermöglicht.
Grundsätzlich kann man sagen, daß in den letzten Jahren eine Entwicklung zugunsten der Katzenhaltung stattgefunden hat. Oft werden die Urteile im Sinne der Katzenhalter gesprochen. Das Gebrauchsrecht der Mietsache und die persönliche Freiheit des Mieters wird heute großzügiger ausgelegt.
Grundsätzlich gilt: Das Halten von Kleintieren wie Hamster und Wellensittich sowie das Betreiben von Aquarien oder Terrarien kann grundsätzlich nicht verboten werden. Voraussetzung ist natürlich, daß der Umfang der Tierhaltung im üblichen Rahmen bleibt. Das Verhältnis zwischen Wohnungsgröße und Anzahl der Tiere ist jedoch nicht fest definiert. Im allgemeinen gelten zwei oder drei Katzen als zulässig. Darüber hinaus wird´s kritisch. Dann kann eine Form des "vertragswidrigen Gebrauchs" vorliegen. Siehe Urteile des Landgerichts Freiburg Az. 3 S 240/93 und Amtsgericht Lichtenberg Az. 8 C 185/96.
Strittig ist, ob Katzen zu den grundsätzlich erlaubten Kleintieren gehören oder wie Hunde gesondert zu betrachten sind.

Durch die Katzenhaltung dürfen die übrigen Hausbewohner nicht gestört werden. Eine nachhaltige Beeinträchtigung durch Lärm oder Geruch ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Vermieter muß zunächst abmahnen. Erst nach Nichtbeachtung der Abmahnung kann die Kündigung ausgesprochen werden. Siehe Urteil des Landgerichts Berlin Az. 67 S 46/96.
Wer sich eine Katze anschaffen möchte, sollte unbedingt in den Mietvertrag schauen. Grundsätzlich gibt es folgende Situationen:

Im Mietvertrag steht nichts zur Katzen- bzw. Haustierhaltung:
Katzenhaltung ist zulässig

Tierhaltung ist laut Mietvertrag erlaubt:
Katzenhaltung ist zulässig

Tierhaltung ist generell verboten:
Eine Klausel, die Tierhaltung generell verbietet, ist unzulässig und somit rechtsunwirksam. Denn es würde das Halten sämtlicher Haustiere - auch Kleintiere wie Hamster - verbieten. Dies wäre gesetzeswidrig. Folglich ist Katzenhaltung zulässig.

Das Verbot zur Haltung von Hunden und Katzen steht versteckt im Kleingedruckten:
Hier kann der Einwand gemacht werden, daß es sich hierbei um eine Überraschungsklausel handelt. Darunter versteht man eine im Kleingedruckten versteckte Klausel, mit der man im allgemeinen nicht zu rechnen hat. Solche Klauseln sind bei Verträgen mit Privatpersonen grundsätzlich unwirksam. Da für viele Menschen die Haltung von Hunden oder Katzen selbstverständlich sind, muß ein Mieter auf ein Haltungsverbot explizit aufmerksam gemacht werden. Ein Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht aus. Die Rechtslage ist hierbei allerdings oft nicht ganz eindeutig. Vor der Anschaffung sollte der Mieterschutzbund oder ein anderer Rechtsbeistand befragt werden.

Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters:
Der Vermieter muß vertragsgemäß vor der Anschaffung der Katze um Zustimmung gebeten werden. Dem muß er grundsätzlich zustimmen. Eine Ablehnung muß auf einem triftigen Grund beruhen. Ansonsten würde der Vermieter bei einem Rechtsstreit unterliegen. Der Vermieter muß alle Mieter eines Hauses gleich behandeln.

Hier einige Beispielurteile:
Amtsgericht Hamburg Az. 40 a C 402/95
Kein nachhaltiger Schaden der Mietwohnung durch Katzen
Amtsgericht Hamburg Az. 47 C 520/95
Keine Störung der Nachbarn
Amtsgericht Köln Az. 216 C 58/97
Unzulässige Auflagen des Vermieters
Amtsgericht Lichtenberg Az. 8C185/96
Wieviele Katzen sind zulässig?
Amtsgeicht Hamburg vom 09.03.90
Widerruf der Genehmigung bei Eintritt von Unzuträglichkeiten

Ich denke, es ist immer besser sich mit dem Vermieter zu einigen.
Denn im Grunde findet der immer einen Weg, Dir die Wohnung zu kündigen.....


LG
 
Hallo,

bei uns war das Gespräch mit dem Vermieter ausschlagsgebend.
- beim ersten mal hieß es: keine Tierhaltung. Wir haben ja gesagt, weil wir damals keine hatten.
- irgendwann hab mich in einen Sibirischen Kater verliebt, es hieß: nein. Da war nicht zu machen. Jetzt weiß ich, er hatte Angst, wenn wir Katzen haben, dann wird sein Sohn auch eine wollen, und das wollte er nicht.
- es hat nicht lange gedauert, da ist mein Hase eingezogen, dann Meerschweinchen. Ich muß hier zugeben, ich habe damals gar nicht nachgedacht, dass ich vielleicht fragen sollte. Ich wurde dann angesprochen, aber verboten wurde mir das nicht. Wohlwissend--> Kleintierhaltung
- irgendwann hab ich offen gefragt, darf ich zwei Katzen halten. Da sein Sohn, der über uns wohnt, größer geworden ist, hab ich das "JA" bekommen. Aber nur Wohnungskatzen. Und kurz danach sind die beiden hier gewesen. Allerdings Hundehaltung erlaubt mein Vermieter nach wie vor nicht, er möchte den Streit wegen der Hundehäufchen auf dem Gelände nicht haben. :smile:

Frag doch nochmal nach...
 

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