Rechtlich steht der Schutz der Person im Vordergrund. Sprich, wenn die Person kein Promi ist und die Veröffentlichung des Straftatbestandes ohne öffentliches Interesse ist bezüglich des Promis, darf (die Presse) nichts davon veröffentlichen. Deswegen steht ja auch immer der veränderte Name (diese Sternchengeschichten) oder eben der durch die Initiale abgekürzte Nachname da.
Beispiel:
"Prinz Philibert von Grengland wurde von der Polizei erwischt, als er unangeschnallt und viel zu schnell über eine Landstraße in der Nähe seines Schlosses Wandringham sauste und dabei einen Straßenverkehrsunfall verursachte. Die Polizei untersucht, ob es sich dabei um Fahrerflucht gehandelt hat. Prinz Philibert steht bereits seit einigen Jahren in der Kritik der Öffentlichkeit, weil er trotz seiner inzwischen 105 Lebensjahre immer noch allein Auto fährt. Experten sind der Meinung, dass Menschen über 90 gar nicht mehr selbst Auto fahren sollten. Fahren ohne Gurt ist in Grengland ein Verbrechen, das mit Geldstrafe von mindestens 1.000 Pfund geahndet wird."
Der Zusammenhang von Prinz Philiberts hohem Alter und seinem Versäumnis im Autofahren stellt hier m. W. den Zusammenhang her, unter dem die öffentliche Berichterstattung in Schland gestattet ist. Wäre hingegen Prinzessin Megghie von Fussex auf ihrer Harley Davidson zu einem privaten Termin bei ihrer Nageldesignerin gefahren, hätte sich dies nach deutschem Recht als private Unternehmung dargestellt, und auch in dem Fall, dass sie zu schnell gefahren wäre, hätte nicht für ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung gereicht. Sprich, sie hätte die deutschen Käseblätter wahrscheinlich mit Erfolg verklagen können ("Prinzessin Caroline-Rechtsprechung").
Anderes Beispiel:
"In Hamburg ereignete sich gestern morgen ein tragischer Unfall, als der Rentner Philibert von G., 105, zu schnell mit seinen Landrover um eine Kurve fuhr und dabei den entgegenkommenden Golf der Lehrerin Sabine T., 45, übersah, die mit ihrer Tochter Anette F., 25, und dem kleinen Enkel Erwin F., 2, unterwegs zur Kita war. Die beiden Frauen wurden schwer verletzt, als die Autos aufeinander prallten, beide wurden mit dem Helikopter ins Krankenhaus gebracht. Erwin wird in der Zwischenzeit von seinem Vater Klaus F., 28, betreut.
Klaus F. erhebt schwere Vorwürfe gegen Philibert von G.: "Der Mann gehört ins Seniorenheim, der ist völlig senil! Meine Frau und mein Sohn hätten bei dem Unfall umkommen können. Hundertjährige gehören einfach nicht mehr auf die Straße, und ich werde eine Petition an den Bundestag richten, dass der Führerschein in Deutschland nicht mehr unbeschränkt gültig ausgestellt wird, sondern nur für maximal zehn Jahre."
Die Polizei prüft unterdessen, ob Sabine T. wirklich die ganze Zeit auf ihrer eigenen Fahrspur gefahren ist und ob sie vielleicht eine Mitschuld an dem Unfall trägt."
Hier haben wir für den Bericht aus HH offenbar die Situation, dass der Prinzgemahl Philibert privat in HH unterwegs war, daher kein Hinweis auf seinen Promistatus. Und auch bei den Opfern wird wegen der Privatsphäre der Familienname abgekürzt, obwohl es sich mindestens bei der Tochter und dem Enkel nicht um die Frage einer potentiellen Straftat oder Ordnungswidrigkeit dreht.