dass Du falsche Behauptungen nun zum x-ten mal wiederholst
Eine Katzenschutzverordnung kann (uns sollte!) den Passus enthalten, dass zum Zwecke des Tierschutzes leidende Katzen auch auf Privatgrundstücken von der Verwaltung oder Beauftragten (beispielsweise einem Tierschutzverein) eingefangen werden dürfen.
Ich greife nur das auf, was Du gefordert hast. Denn mit diesen "neuen Zuständigkeiten" auf Privatgrund würde rechtlich genau das eintreten, was ich beschrieben habe.
Wer sitzt denn in "der Verwaltung"? Wer sitzt denn "im beauftragten Tierschutzverein"? Privatpersonen ohne jegliche staatliche Gewalt. Weder exekutiv, noch judikativ, noch legislativ.
Deutscher Bundestag - Prinzip der Gewaltenteilung
Und solche Menschen sollen jetzt ungeprüft und unkontrolliert persönliche Rechte ignorieren dürfen aufgrund eines "persönlichen Verdachts"? Solche Menschen sollen einfach so ein fremdes Grundstück betreten dürfen, weil ihnen "so ist als ob"?
Was qualifiziert den Verwaltungsangestellten denn dazu? Was den Tierschützer? Sein persönliches Empfinden? Seine Meinung? Seine Haltung? Woran misst der Verwaltungsangestellte das "Leid"? Woran der Tierschützer? Einzelpersonen, ohne nachgewiesene fachliche Kompetenz sollen also über Tierleid "ja oder nein" bestimmen können und in Folge auch noch nach ihrem persönlichen Empfinden straffrei auf Privatgrund handeln dürfen?
Nein. Man kann Verwaltungsangestellten sicherlich die Prüfung eines Sachverhalts (zB. Katze kastriert ja oder nein) anverantworten, aber die Entscheidung ob ein Tier leidet oder nicht möchte ich dann doch nicht in der Hand von Verwaltungsangestellten und Privatpersonen wissen.
Wenn die zuständigen Vet-Ämter diesbezüglich überfordert sind, dann muss sich da drum gekümmert werden und die Vet-Ämter müssen besser ausgestattet und gegebenenfalls auch besser kontrolliert werden.
Außerdem ist "Katze unkastriert" ja nicht gleichbedeutend mit "Katze leidet", auch wenn der Tierschutz gerne so tut. Dieser Zusammenhang besteht in dieser Absolutheit so einfach nicht. Aus dem Fakt ob die Katze kastriert ist oder nicht lässt sich also auch nicht direkt - individuelles - Tierleid ableiten.
Der Sinn einer solchen Verordnung ist ja vielmehr, dass man die Population begrenzen möchte um so unnötiges Leid zu verhindern. Es ist also völlig unerheblich, ob das unkastrierte Einzeltier leidet oder nicht. Viel erheblicher ist die Tatsache, dass jedes unkastrierte Einzeltier zu einer immer größer werdenden Population beitragen KANN, wenn es sich unkontrolliert mit Artgenossen paaren kann. Wohlgemerkt kann, nicht muss. Und dieses Problem gilt es sinnvoll und im Einklang mit dem Tierwohl zu lösen.
Nun kommt gerne das Argument, dass Wohnungskatzen dazu ja nix beitragen, also müssen die auch nicht registriert und kastriert werden. Was faktisch einfach unsinnig ist, da jede Wohnungskatze entlaufen oder ausgesetzt werden kann und schon ist sie "mit im Spiel". Man kann dem Wohnungskatzenhalter allerdings nicht von vorne herein unterstellen, dass er das eh nicht gebacken bekommen wird auf die Katze aufzupassen oder dass er sein Tier aussetzen wird, was die Argumentation hier schwierig macht. Was man aber problemlos machen könnte ist ihn - aufgrund dieser nicht auszuschließenden Möglichkeit - mit einer Art Risikosteuer zu belegen, denn dann hätte er die Wahl. Zahlen? Oder dann halt doch kastrieren lassen?
Genausowenig kann man dem Halter einer weiblichen Freigängerkatze unterstellen, dass sein Tier automatisch zu mehr Tierleid beitragen wird, wenn es Junge bekommt. Diese Katze ist ja mitsamt ihrer Jungen genauso unter der Kontrolle des Halters wie die Wohnungskatze und wenn der sich gut kümmert entsteht auch kein - unmittelbares - Leid. Aber auch hier gibt es eben die Möglichkeit, dass die Kontrolle versagt = Grund für Riskosteuer.
Und genau da liegt meiner Meinung nach auch der Denkfehler, wenn man den Leuten ständig mit "dem Leid das ihre unkastrierte Katze - zwangsläufig - verursachen/erleiden wird" zu kommen versucht. Das ist einfach so in dieser Absolutheit nicht haltbar und das merken die Menschen auch und dann sträuben sie sich dagegen. Und wer sich gegen etwas sträubt, weil es ihm so nicht einleuchtet, der findet auch Mittel und Wege es zu umgehen. Erst Recht, wenn es so einfach ist das zu umgehen, wie bei den aktuell praktizierten und angedachten Verordnungen.
Und dann sagt die Kommune halt: Ok, machen wir jetzt mal fünf Jahre lang so wie gefordert und vorgeschlagen. Und dann prüfen wir, ob es sinnig war oder nicht... Und bis dahin passiert dann exakt NULL, weil man muss ja erstmal die Ergebnisse in fünf Jahren abwarten. 😅