Katzenschutzverordnungen: Konkrete Hilfe

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    katzenschutzverordnung politik für die katz'
Ich habe eure Petition unterschrieben und wünsche mega viel Erfolg.

Ich wünschte, das gäbe es für Südbayern auch.


Die Webseite funktioniert bei mir leider nicht.
Hallo Quilla,

vielen Dank für die Antwort und die Unterstützung der Petition.

„Südbayern“ ist kein Landkreis, weshalb es eine Katzenschutzverordnung auf dieser Ebene nicht geben kann. Die Details zum bayerischen Status findest Du hier (wir haben die rechtliche Situation noch nicht alle Bundesländer analysiert, sind aber dran):

Katzenschutzverordnung: Überblick | Politik für die Katz'

Solltest Du in Sachen Katzenschutzverordnung in Deinem Landkreis Unterstützung benötigen, dann kannst Du uns gerne kontaktieren.

-Frank

PS. Sollte es mit unserer Website ein Problem gegeben haben, so war das nur vorübergehend. Der Link sollte funktionieren.
 
A

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Verordnungen bringen nichts. Sogar die eigene Polizei hat mir gegenüber zugegeben, dass die Verordnung, dass das Motorrad- und Mopedfahren im Wald verboten ist, nichts bringt und dass man quasi da drüber hinweg schaue - weil 20 Euro Strafe keinen zum Umdenken bewegen. Die Leute fahren halt weiter, weil es "Spaß" macht, und dann wird das geduldet. Dasselbe gilt für das Thema "Katzen". Junge Katzen sind ja so niedlich, die will man haben, was später draus wird, ist den Menschen egal, also wird das weiterhin geduldet.

Uneinsichtigen Menschen, und deren gibt es mehr, als man so denkt, kommt man leider nur mit Gesetzen und Kontrollen bei.

Meine Meinung.
Das sehe ich recht anders. Und ich finde den Vergleich mit dem Müll gar nicht so schlecht, eben weil er zeigt, dass selbst bei nicht-Lebewesen eine Einsicht da ist und viele Leute ihren Müll trennen. Nicht alle. Richtig. Aber mehr als niemand, oder?

Hat die Polizei denn statistisch untersucht, ob vielleicht doch weniger Mopeds durch den Wald fahren? Bloß, weil es nicht alle lassen, heißt das ja nicht, dass es ein gewisser Teil eben doch lässt.
Ich sehe viele Regeln, die fast nicht überwacht werden können und trotzdem kann durch die Regel ein Änderungsprozess einsetzen, der sich auf Dauer durchsetzen kann. Ohne Regel hätte er noch weniger Chance.
 
Uneinsichtigen Menschen, und deren gibt es mehr, als man so denkt, kommt man leider nur mit Gesetzen und Kontrollen bei.
Die Gesetze gibt es ja schon. Die Verordnung braucht es um zu regeln, wie die Gesetze durchgesetzt werden.
Und da dem Tierschutz die Handhabe zu geben, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen, finde ich sehr, sehr wichtig. Es ist halt mühselig, dass das jede Kommune selbst regeln muss 😑


Nicht alle. Richtig. Aber mehr als niemand, oder?
Das finde ich auch super wichtig - wenn unkontrollierte Vermehrung ein exponentielles Wachstum nach sich zieht, macht es auch richtig viel aus, wenn schon eine Katze weniger dutzende Nachkommen zur Welt bringt.
 
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Ich sehe viele Regeln, die fast nicht überwacht werden können und trotzdem kann durch die Regel ein Änderungsprozess einsetzen, der sich auf Dauer durchsetzen kann. Ohne Regel hätte er noch weniger Chance.

Diese Regeln sind aber eigentlich normal, oder? Normal denkende und fühlende Menschen kommen da von alleine drauf.
Die Gesetze gibt es ja schon.
Wo? Das Tierschutzgesetz gibt sowas nicht her, da sind Tiere eine Sache.

Übrigens ein Fakt auf den sich die Damen und Herren hier vom örtlichen Ordnungsamt (die sind dafür zuständig) immer sehr gerne berufen:

"Tiere sind eine Sache. Die haben keine Rechte." Und dann wird sogar noch den Leuten, die Katzen helfen, gedroht, das hört sich dann so an: "Wenn Sie Katzen regelmäßig draußen füttern, übernehmen Sie laut Gesetz die Verantwortung für diese Katzen inklusive der Tierarztkosten".

Die Verordnung braucht es um zu regeln, wie die Gesetze durchgesetzt werden.

Bringen nichts. Mit 20 Euro Strafe läßt sich kein Halter zum Umdenken bewegen. Ganz abgesehen vom Aufwand, erstmal die Halter festzustellen. Gesetze ohne Konsequenzen sind aber sinnlos.
Und da dem Tierschutz die Handhabe zu geben, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen, finde ich sehr, sehr wichtig. Es ist halt mühselig, dass das jede Kommune selbst regeln muss

Ja genau. Und hier bewegt sich nichts, schon 20 Jahre nicht.
Wie gesagt, man will jetzt anfangen, zu zählen, wie viele denn wirklich an den Futterstellen auftauchen, also zur Streunerpopulation zuzurechnen sind.
Ob man dann irgendwann mal zu einem Ergebnis kommt, steht in den Sternen.
 
Einer davon ist die Rechtssicherheit für TierschützerInnen, die Katzen fangen und kastrieren lassen. Ohne eine Katzenschutzverordnung befinden sich die AktivistInnen bei ihrer Tätigkeit in einer rechtlich sehr grauen Problemzone.

Genau dieser Punkt stört mich. Bei Tierschützern handelt es sich um Privatpersonen, warum soll ich Privatpersonen ermächtigen im Alleingang straffrei staatliche Belange durchzusetzen? Never ever not.

Und dann muss man sich die Verordnungen auch mal im Detail ansehen, denn dann sieht man, dass die so wie sie aktuell bestehen und angestrebt werden wenig bringen und in sich nicht konsistent genug sind.

1. Die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht betrifft nur die Halter von Freigängerkatzen, Wohnungskatzen fallen komplett durchs Raster. Das ist eine Lücke, deren Schließung gar nicht erst groß diskutiert wird. Dabei sollte zumindest die Kennzeichnungspflicht auch für Wohnungskatzen gelten. Grundsätzlich sollte jede Katze Kennzeichnungspflichtig sein, denn ohne Kennzeichnungspflicht gibt es keinerlei realistische Handhabe gegen die bereits jetzt strafrechtlich relevante Aussetzung oder Vernachlässigung von Tieren. Die Verpflichtung hierzu sollte beim Verkäufer/Vermittler einer Katze liegen, kommt dieser einer solchen Pflicht nicht nach, dann sollte er belangt werden können.

2. Die Überprüfung einer solchen Pflicht lässt sich nur durchsetzen indem man freilaufende Katzen einfängt und einbehält, bis der Halter einen Nachweis darüber erbringt, dass das Tier auch wirklich kastriert ist. Dies kann nur über die Eintragung im Impfpass des Tieres zuverlässig erfolgen und nicht über einen Eintrag bei Tasso etc.. Es reicht also nicht mal eben draußen den Chip auszulesen, um wirklich festzustellen, ob ein Tier kastriert ist oder nicht. Die zwangsläufige Folge ist, dass das Tier erstmal behördlich sichergestellt werden muss bis der Halter den Nachweis erbracht hat. WIE OFT will man das machen???? Wöchentlich? Monatlich? Jährlich? Und wer soll es machen? Wer soll die Tiere verwahren, bis der Nachweis erbracht wurde? Was bedeutet das für die Tiere?

3. Der Halter kann jederzeit behaupten, dass das Tier gar kein Freigänger ist sondern nur eine entlaufene Wohnungskatze. Denn die fallen ja nicht unter die Pflicht. Und wie will man ihm nun beweisen, dass das nicht stimmt? Auch hier eine Lücke die anders geschlossen gehört, wenn man das Ziel erreichen will.

Dummerweise werden alternative Modelle aber gar nicht diskutiert, weil alle sich auf das aktuelle Modell stürzen.

Dabei gäbe es meiner Meinung nach effektivere Vorgehensweisen, zB. über eine Steuer die zu entrichten ist, wenn ein Tier nicht kastriert ist. Egal ob Wohnungskatze oder Freigänger. Die Pflicht der Meldung könnte man wieder dem Verkäufer/Vermittler der Katze auferlegen und solange kein tierärztlicher Nachweis über die Kastration erbracht wurde wird die Steuer automatisch fällig, wenn die Katze ein Alter von 6 Monaten erreicht hat. Man könnte auch Katzenfutter besteuern und darüber Kastrationsgutscheine für jede Katze gegenfinanzieren. Es wäre so vieles denkbar, dass effektiver sein dürfte als das aktuell präferierte Modell, dass sich letztlich weder wirklich überprüfen noch nachhaltig durchsetzen lässt und das vor allem Wohnungskatzen komplett aussen vor lässt, die aber nicht selten dazu beitragen dürfen, dass Streunerpopulationen entstehen.
 
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Das Problem ist leider, es muss auch bei allen Gesetzen und Verordnungen jemanden geben, der das auch kontrolliert und durchsetzt.
Hier mal unsere Verordnungen aus AT. Es drohen dem Halter von nichtkastrierten Freigänderkatzen Strafen in Höhe von 3750,- im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500,-

Trotzdem haben wir Streuner und nicht kastrierte Katzen rumrennen. Das einzige was man machen kann, ist den Halter aktiv darauf ansprechen und ihm mit einer Anzeige drohen. Das hab ich bei einem Kater gemacht, erst hieß es.. och, ist doch auch nur ein Mann.. lass ihm doch den Spass.. als ich erwähnte, dass dies bis zu 7.500,- Strafe kostet, wenn ich es zur Anzeige bringe, war der Kater sehr schnell kastriert.

RIS - Tierschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.03.2023

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

Allgemeines zur Haltung von Katzen
 
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Es wäre so vieles denkbar, dass effektiver sein dürfte als das aktuell präferierte Modell, dass sich letztlich weder wirklich überprüfen noch nachhaltig durchsetzen lässt und das vor allem Wohnungskatzen komplett aussen vor lässt, die aber nicht selten dazu beitragen dürfen, dass Streunerpopulationen entstehen.

Sehe ich genau so.

Das über die Steuer zu machen ist eine gute Idee. Aber für alle Katzen.. Warum soll das nicht gehen? Es muß natürlich kontrolliert werden.
 
Ein Teil der Streunerproblematik ist doch aber, dass viele gar nicht wissen, dass dieses Problem existiert. Von einer Kastrationspflicht, über die hier an meinem Wohnort endlich nachgedacht wird, erhoffe ich mir zumindest Problembewusstsein in der Bevölkerung.
 
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Wo? Das Tierschutzgesetz gibt sowas nicht her, da sind Tiere eine Sache.
Die KatzenschutzVO der Kommune, in der ich lebe, basiert auf Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes.
§ 13b TierSchG - Einzelnorm

Bringen nichts. Mit 20 Euro Strafe läßt sich kein Halter zum Umdenken bewegen. Ganz abgesehen vom Aufwand, erstmal die Halter festzustellen. Gesetze ohne Konsequenzen sind aber sinnlos.
Ich meinte damit nicht die Strafen, sondern die Handhabe, die damit dem Tierschutz gegeben wird. Das ist eine sehr große Konsequenz, denn dann macht der Tierschutz, der damit quasi im Auftrag der Kommune handelt (weil die das ganze mitfinanziert), sich eben nicht der "Sachbeschädigung" strafbar, wenn eine Katze aufgefangen und kastriert wird.

Das Umdenken - da sehe ich die Öffentlichkeitsarbeit des Tierschutzes, wiederum gestützt durch Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen als Schlüssel an.
Wenn so eine KatzenschutzVO nur eine kleine Meldung im Amtsblatt bekommt, das eh niemand liest, ja, kein Wunder dass dann niemand von deren Sinn und Zweck erfährt. Aufklärung auf allen Kanälen - auch damit wird man nicht alle erreichen, aber eben wieder ein paar mehr.
 
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Es muß natürlich kontrolliert werden.

Das dürfte sogar deutlich leichter zu kontrollieren sein, als die aktuellen Verordnungen. Denn das System "Finanzamt" besteht bereits und jeder Bürger hat eine Steuernummer über die er identifiziert werden kann.
 
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… So weit ich weiß ist das Veterinäramt nur für schlechte Haltung von Tierehn zuständig und eben nicht für wild lebende Katzen.
Wild lebende - also frei lebende - Katzen gehören keinem und sind damit "Sache" und haben keinerlei Rechte.

[…]

Die Stadt (Kleinstadt) hat aber mittlerweile begriffen daß sie ein Problem hat mit der wilden Katzenpopulation und man geht jetzt immerhin dazu über, erst mal zu zählen, wie viele Futterstellen es gibt und wie viele Freigänger dort so ungefähr erscheinen.

[…]

Nur müßte man das dann auch "überwachen" und dazu hat offensichtlich hier keiner Lust. Hier gelten Katzen nichts. Ein paar mehr oder weniger, ist den Leuten hier egal.

Danke für den interessanten Kommentar, jinqwerding. Ich werde versuchen, auf drei oder vier Aspekte Deiner Ausführungen einzugehen.

1. Zur Zuständigkeit für freilebende Katzen
Hierzu hat sich Frau Dr. Stubenbord, die Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg schriftlich geäussert. Ich gehe davon aus, dass die Zuständigkeit Ländersache ist, weshalb dieses Dokument für andere Bundesländer nur vorsichtig zu Rate gezogen werden sollte. Andererseits gibt es auch bundesweite Aspekte, die sie behandelt. Wie fast alles von der Frau: lesenswert, weil kompetent!

https://politik-fuer-die-katz.de/wp.../2020-04-24_Katzenschutz_Zustaendigkeiten.pdf

2. Herrenlose Katzen
Anke von Politik für die Katz' hat hierzu einen Artikel geschrieben, der belegt, dass es keine „herrenlosen Katzen“ gibt.

Die Basis dieser Erkenntnis fusst auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Uretiel vom 26.04.2018, BVerwG 3 C 24.16), in dem unter anderem festgehalten wird:

„Da das Eigentum an einem Tier wegen des tierschutzrechtlichen Aussetzungsverbots nicht wirksam aufgegeben werden könne, sei der Hund als Fundtier zu behandeln.“

Hier ist der Link zu Ankes Artikel: Herrenlos? Gibt es nicht! | Politik für die Katz'

3. Ist Katzenzählen notwendig?
Es ist immer wieder zu beobachten, dass Kommunen eine Katzenschutzverordnung zu verhindern suchen, indem sie Zahlen fordern, die angeblich nicht vorhanden sind. Auch hierzu haben wir von Politik für die Katz' einen Artikel online, der belegt, dass das Zählen von freilebenden Katzen nicht zu den Voraussetzungen zum Erlass einer Katzenschutzverordnung gehört.

Vielmehr ist spätestens seit der Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) von 2017 klar, dass für den Erlass einer Katzenschutzverordnung lediglich festzustellen ist, dass ein Bestand freilebender Katzen vorhanden sein muss.

Hier der Link zum Artikel mit Nachwesien: https://politik-fuer-die-katz.de/jahrelanges-zaehlen/

4. Überwachung
Zm Thema der Überwachung der Kastrationspflicht habe ich hier ja bereits in einem vorherigen Kommentar etwas geschrieben. Das hast Du aber möglicherweise gar nicht gemeint, sondern die Überwachung der Futterstellen?

-Frank
 
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Die KatzenschutzVO der Kommune, in der ich lebe, basiert auf Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes.

Ja, schön.
So etwas haben wir hier nicht.
Natürlich kann man auf dem Tierschutzgesetz so etwas aufbauen.
Ich meinte damit nicht die Strafen, sondern die Handhabe, die damit dem Tierschutz gegeben wird. Das ist eine sehr große Konsequenz, denn dann macht der Tierschutz, der damit quasi im Auftrag der Kommune handelt (weil die das ganze mitfinanziert), sich eben nicht der "Sachbeschädigung" strafbar, wenn eine Katze aufgefangen und kastriert wird.

Natürlich müssen Tierschützer rechtlich geschützt werden. Dieses Problem haben wir hier auch.
Das Umdenken - da sehe ich die Öffentlichkeitsarbeit des Tierschutzes, wiederum gestützt durch Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen als Schlüssel an.

Auch richtig. Das ist aber sehr schwer, wenn das Bewußtsein der Menschen diesbezüglich noch auf Null ist.
Wie gesagt, bei Hunden beginnt man ja, sich zu kümmern, auch aufmerksam zu werden, wenn Tiere in schlechter Haltung sind, aber Katzen?

Gibt doch genug davon, so denken die Menschen hier. Und seitens der Stadt macht man zusätzlich denjenigen Menschen Angst, die sich trotzdem kümmern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[…]

Hier (Bayern) ist sowas wieder mal (sorry, aber ich muss meiner Unzufriedenheit Ausdruck verleihen) null Prio.
"Wir haben kein Problem mit Streunerkatzen." 🙄

[…]
Solche Fälle sind für die TierschützerInnen vor Ort demotivierend. Wir empfehlen, Anfragen an die Verantwortlichen schriftlich zu stellen, damit das dokumentiert werden kann — und dann öffentlich mit den Zahlen zu kontern.

Bei Fragen helfen wir gerne.

Frank von Politik für die Katz'
 
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Ja, schön.
So etwas haben wir hier nicht.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Du sagtest, Verordnungen bringen nichts, äußerst dann aber Unmut darüber, dass es diese bei euch nicht gibt? Versteh ich nicht.
 
Zm Thema der Überwachung der Kastrationspflicht habe ich hier ja bereits in einem vorherigen Kommentar etwas geschrieben. Das hast Du aber möglicherweise gar nicht gemeint, sondern die Überwachung der Futterstellen?

hallo FrankJ, schöne Seite!

Diese Aussage "wir haben kein Problem mit Streunerkatzen" kenne ich auch zur Genüge. Und die jahrelange Zählerei, wieviele Streunerkatzen es denn nun gibt, ist auch überflüssig.

Ich meine, man muß die Kastrationspflicht für alle Katzen einführen, inklusive deren Überwachung über die Steuer wie es oben von KatzeK. ausgeführt wird. Das heißt letzten Endes, alle Katzenhalter werden registriert.
Das wäre am Anfang sehr viel Arbeit, aber bei Hunden geht das ja auch.

Es gibt keine "herrenlosen" Katzen. Es gibt zumindest hier fast nur - irgendwann mal - ausgesetzte Katzen. Die sich dann halt mehr oder weniger "umgewöhnen". Viele schaffen das auch nicht. Schlimmer ist aber nur, wenn es immer mehr werden und dann halt die Sache in absolute Tierquälerei ausartet - so hatten wir z.Bsp. voriges Jahr einen Fall von einem Wurf einer Freigängerkatze, keine Ahnung, was mit der Mutter passiert ist, die Welpen wurden von Fliegen über die Augen aufgefressen.
Man kann sich gar nicht vorstellen, wie groß das Tierleid teilweise ist. Man sieht es ja nicht. Und darum geht es ja nur. Es will ja keiner Menschen schikanieren mit Gesetzen oder Verordnungen.
 
[…]

Aber wie auch immer, die Grundsatzdiskussion ging doch darum, ob man von staatlicher Seite die medizinische Versorgung verpflichten und vorschreiben soll bzw wie weit das führen soll. Und da ist mein Meinung, dass ab einer gewissen Grenze Schluss mit der Fremdbestimmung sein sollte. Das ich selber immer im Sinne meiner Tiere handeln würde, ist für mich selbstverständlich. Aber ich will den Staat auch nicht als Babysitter wissen. Weder bei meinen Menschen - noch bei meinen "Katzenkindern"
Prima, dass sich dann doch noch jemand an „die Grundsatzdiskussion“ erinnert … :-(

Zur Erinnerung: Das Thema dieses Threads ist die Katzenschutzverordnung in Frankfurt und die dafür gestartete Petition. Ich habe mich statt dessen nun seitenlang durch Kommentare zu Tierärzten, Nähten und Katzenbildern gekämpft.

Ich wäre froh, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren könnten.

Vielen Dank dafür von

Frank
 
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Ja genau, aber ohne wird es nicht gehen oder aber man macht eine "Verordnung", die zwar auf dem Papier steht, ungefähr so:

"Es wird empfohlen, die eigene Katze kastrieren zu lassen",

aber kontrollieren kann man es nicht, und schlimmstenfalls gibt es ein Bußgeld von 20 Euro oder so, falls man einen säumigen Halter erwischt.
Eine Katzenschutzverordnung auf Basis des heutigen Rechts muss man so begreifen, dass es sie einen „deklaratorischen Charakter“ hat. Ich will das gerne ein wenig ausführen:

Es gibt Lebensbereiche, in denen unsere Gesellschaft aus nachvollziehbaren Gründen Regeln aufstellen muss. Die Einhaltung dieser Regeln können aber manchmal aufgrund der Umstände nicht überwacht werden. Trotzdem bedarf es einer Regelung zum Schutz. Diese Regelung wird beschlossen und bekanntgemacht — und sollte zu einer Verbesserung der Situation führen. Im Einzelfall kann so eine Regelung beim Verstoss dagegen auch Sanktionen nach sich ziehen — eine vorsorgliche und flächendeckende Kontrolle ist aber aus guten Gründen zu Recht nicht vorgesehen.

Beispiele sind:
  • Asbestabfälle in der Restmülltonne
    Es dürfte leicvht nachvollziehbar sein, dass Asbest aufgrund seiner Gefährlichkeit separat — und nicht im Restmüll — entsorgt werden muss. Dafür gibt Vorschriften, die aber nicht bei jeder Leerung einer Restmülltonne kontrolliert werden kann. Also hat die Regelung weitgehend deklaratorischen Charakter, beschreibt aber genau, wie Asbestmüll zu entsorgen ist.

  • Wilde Müllkippen
    Jede/r weiss es — und trotzdem halten sich manche nicht daran: Müll gehört nicht in den Wald. Trotzdem haben wir vermutlich alle schon mal Müllablagerungen gesehen. Auch hier iust es so: Das zuständige Ordnungsamt kann nicht proaktiv den Wald kontrollieren. Man nimmt es also billigend in Kauf, es Regelungen zur Müllentsorgung gibt, die aber nicht konsequent kontrolliert werden können.
Weitere Beispiele kann ich mir jetzt sicher sparen, oder?

Ich denke, dass es nachvollziehbar ist, dass eine Katzenschutzverordnung sinnvoll ist und hilfreich sein kann — auch wenn nicht hinter jedem Katzenkorb ein Schupo sitzt. Glauben wir doch einfach daran, dass Menschen lernfähig sind und manchmal schlicht auf den richtigen Weg hingewiesen werden müssen.

Nutzniesser sind unsere Katzen.

-Frank
 
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Ich wäre froh, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren könnten.

Das Wesentliche sollte das Wohl der Tiere sein. Und das möchte zumindest ich nicht in den Händen von "irgendwelchen dahergelaufenen Privatpersonen" sehen die machen können, was sie wollen. Denn das beraubt das Tier meiner Meinung nach jeglichen Rechts, das man ihm bisher zugesteht bzw. für das der Halter die Verantwortung trägt.

Das Ziel kann unmöglich sein, dass jeder selbst ernannte Tierschützer ermächtigt wird zu tun und zu lassen was er möchte. Das Ziel sollte vielmehr sein die Halter mehr in die Pflicht zu nehmen (nehmen zu können) die sie dem Tier gegenüber bereits haben.

Streunerpopulationen können ja eh schon behandelt werden wie "Freiwild", dort entsteht für dem Tierschutz also rechtlich kein Problem, wenn die Tierschützer sorgfältig und nach geltendem Gesetz vorgehen. Dieser Handlungsspielraum ist bereits rechtssicher gegeben. Das ist also kein Argument für eine Katzenschutzverordnung wie sie aktuell gefordert wird.

Um das Streunerproblem zu lösen bräuchte man eher eine staatliche Finanzierung der Kastrationsaktionen. Das wird aber höchstwahrscheinlich nur funktionieren, wenn man es von der "Besitzerpflicht" loslöst, die ja bereits jetzt das Tierwohl umfasst.
Die Kastration für sich genommen dient hingegen nach aktueller Gesetzenlage nicht dem Tierwohl, sondern wird nur zu Gunsten der Populationskontrolle und zur Vermeidung von daraus resultierendem Leid als vertretbar angesehen. Dh. es ist eine Art "Sondergenehmigung", nichts weiter. Das könnte man umkehren, wenn man die Bestandskontrolle als "Recht" der wildlebende Tiere festschreiben würde ohne sie darüber automatisch einem Besitzer zuzusprechen, der auch für das restliche Wohl der Katze Verantwortung trägt.

Tierschützer könnten so weiter machen wie bisher, der Staat würde sich am Wesentlichen beteiligen, wäre aber nicht automatisch in der Pflicht sich auch um die restlichen Belange des Tierwohls zu kümmern. Denn das zu verstaatlichen wird nicht funktionieren, das ist logistisch gar nicht möglich, wenn die geschätzten Zahlen auch nur annähernd stimmen. Inwieweit man von Seiten des Staates dort dann trotzdem Unterstützung gewährt, wenn sich um diese Tiere gekümmert wird, müsste man denke ich abwägen.

Zwei Baustellen, zwei Lösungen.
 
Ja, schön.
So etwas haben wir hier nicht.

[…]
Dein von mir zitierter Kommentarausschnitt bezog sich auf § 13b Tierschutzgesetz. Um Deine Aussage verstehen zu können, muss man wissen, wo Dein „hier“ ist. In Deutschland gilt der Paragraph bundesweit. Lebst Du ausserhalb?

-Frank
 
das möchte zumindest ich nicht in den Händen von "irgendwelchen dahergelaufenen Privatpersonen" sehen die machen können, was sie wollen.
Die machen nicht, "was sie wollen" , die haben den Auftrag und sind befugt dazu, eine Verordnung umzusetzen.
Großer Unterschied.
 
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