Einer davon ist die Rechtssicherheit für TierschützerInnen, die Katzen fangen und kastrieren lassen. Ohne eine Katzenschutzverordnung befinden sich die AktivistInnen bei ihrer Tätigkeit in einer rechtlich sehr grauen Problemzone.
Genau dieser Punkt stört mich. Bei Tierschützern handelt es sich um Privatpersonen, warum soll ich Privatpersonen ermächtigen im Alleingang straffrei staatliche Belange durchzusetzen? Never ever not.
Und dann muss man sich die Verordnungen auch mal im Detail ansehen, denn dann sieht man, dass die so wie sie aktuell bestehen und angestrebt werden wenig bringen und in sich nicht konsistent genug sind.
1. Die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht betrifft nur die Halter von Freigängerkatzen, Wohnungskatzen fallen komplett durchs Raster. Das ist eine Lücke, deren Schließung gar nicht erst groß diskutiert wird. Dabei sollte zumindest die Kennzeichnungspflicht auch für Wohnungskatzen gelten. Grundsätzlich sollte jede Katze Kennzeichnungspflichtig sein, denn ohne Kennzeichnungspflicht gibt es keinerlei realistische Handhabe gegen die bereits jetzt strafrechtlich relevante Aussetzung oder Vernachlässigung von Tieren. Die Verpflichtung hierzu sollte beim Verkäufer/Vermittler einer Katze liegen, kommt dieser einer solchen Pflicht nicht nach, dann sollte er belangt werden können.
2. Die Überprüfung einer solchen Pflicht lässt sich nur durchsetzen indem man freilaufende Katzen einfängt und einbehält, bis der Halter einen Nachweis darüber erbringt, dass das Tier auch wirklich kastriert ist. Dies kann nur über die Eintragung im Impfpass des Tieres zuverlässig erfolgen und nicht über einen Eintrag bei Tasso etc.. Es reicht also nicht mal eben draußen den Chip auszulesen, um wirklich festzustellen, ob ein Tier kastriert ist oder nicht. Die zwangsläufige Folge ist, dass das Tier erstmal behördlich sichergestellt werden muss bis der Halter den Nachweis erbracht hat. WIE OFT will man das machen???? Wöchentlich? Monatlich? Jährlich? Und wer soll es machen? Wer soll die Tiere verwahren, bis der Nachweis erbracht wurde? Was bedeutet das für die Tiere?
3. Der Halter kann jederzeit behaupten, dass das Tier gar kein Freigänger ist sondern nur eine entlaufene Wohnungskatze. Denn die fallen ja nicht unter die Pflicht. Und wie will man ihm nun beweisen, dass das nicht stimmt? Auch hier eine Lücke die anders geschlossen gehört, wenn man das Ziel erreichen will.
Dummerweise werden alternative Modelle aber gar nicht diskutiert, weil alle sich auf das aktuelle Modell stürzen.
Dabei gäbe es meiner Meinung nach effektivere Vorgehensweisen, zB. über eine Steuer die zu entrichten ist, wenn ein Tier nicht kastriert ist. Egal ob Wohnungskatze oder Freigänger. Die Pflicht der Meldung könnte man wieder dem Verkäufer/Vermittler der Katze auferlegen und solange kein tierärztlicher Nachweis über die Kastration erbracht wurde wird die Steuer automatisch fällig, wenn die Katze ein Alter von 6 Monaten erreicht hat. Man könnte auch Katzenfutter besteuern und darüber Kastrationsgutscheine für jede Katze gegenfinanzieren. Es wäre so vieles denkbar, dass effektiver sein dürfte als das aktuell präferierte Modell, dass sich letztlich weder wirklich überprüfen noch nachhaltig durchsetzen lässt und das vor allem Wohnungskatzen komplett aussen vor lässt, die aber nicht selten dazu beitragen dürfen, dass Streunerpopulationen entstehen.