Katzenschutzverordnungen: Konkrete Hilfe

  • Themenstarter Themenstarter FrankJ
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    katzenschutzverordnung politik für die katz'
Genau dieser Punkt stört mich. Bei Tierschützern handelt es sich um Privatpersonen, warum soll ich Privatpersonen ermächtigen im Alleingang straffrei staatliche Belange durchzusetzen? Never ever not.

Und dann muss man sich die Verordnungen auch mal im Detail ansehen, denn dann sieht man, dass die so wie sie aktuell bestehen und angestrebt werden wenig bringen und in sich nicht konsistent genug sind.

[…]

Dummerweise werden alternative Modelle aber gar nicht diskutiert, weil alle sich auf das aktuelle Modell stürzen.

Dabei gäbe es meiner Meinung nach effektivere Vorgehensweisen, …
Eine Katzenschutzverordnung kann (uns sollte!) den Passus enthalten, dass zum Zwecke des Tierschutzes leidende Katzen auch auf Privatgrundstücken von der Verwaltung oder Beauftragten (beispielsweise einem Tierschutzverein) eingefangen werden dürfen. Das wenig bis nichts mit „Privatpersonen ermächtigen im Alleingang straffrei staatliche Belange durchzusetzen“ zu tun.

Generell
Natürlich können wir versuchen, eine bessere Lösung als die momentan mögliche zu finden. Ich bin überzeugt, es gibt eine. Das würde im Gesetzgebungsprozess aber wie viele Jahre dauern? Was sollten wir Deiner Ansicht nach in der Zwischenzeit tun? Nichts?

Die Katzenschutzverordnung ist momentan das einzige Mittel, um Kastrationen, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängern verbindlich zu machen. Deshalb „stürzen sich alle auf das aktuelle Modell“.

Von dort, wo Katzenschutzverordnungen bestehen, gibt es positive Meldungen. Wir haben einige davon auf unserer Website unter dem Titel „KaSchV wirkt" zusammengetragen:

https://politik-fuer-die-katz.de/kschv-wirkt/

Wenn Katzenschutzverordnungen das Potential haben, Katzenleid zu verringern, was spricht dann dagegen, diese zu erlassen?

Die Eventualitäten
Du führst Beispiele an, in denen böswillige KatzenhalterInnen eine Katzenschutzverordnung unterlaufen könnten. Na klar, das können sie — genauso, wie ein Bankräuber eine Maske tragen wird, um sich seiner rechtlichen Verantwortung zu entziehen. Will sagen: Es gibt in allen Lebensbereichen diverse Möglichkeiten, bestehendes Recht zu umgehen. Sollte uns das aber davon abhalten, Katzenschutzverordnungen einzuführen?

Das Thema des Threads
Das Thema dieses Threads ist Petition, die eine Katzenschutzverordnung für Frankfurt fordert. Ich fände es gut (und wäre gerne beteiligt), in einem eigenen Thread konstruktiv an der Ausarbeitung eines besseren Katzenschutzrechts zu arbeiten.

Im Interesse der Sache fände ich es aber auch gut, sich hier im Thread auf das Thema zu fokussieren.

-Frank
 
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beispielsweise einem Tierschutzverein

JEDER kann einen Tierschutzverein gründen. Wirklich JEDER.

Und genau deshalb möchte ich nicht, dass diesen Privatpersonen irgendwelche Rechte in Bezug auf mein Tier gegeben werden. Und zwar wirklich GAR KEINS.
 
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Das Wesentliche sollte das Wohl der Tiere sein. Und das möchte zumindest ich nicht in den Händen von "irgendwelchen dahergelaufenen Privatpersonen" sehen die machen können, was sie wollen.

[…]

Streunerpopulationen können ja eh schon behandelt werden wie "Freiwild", dort entsteht für dem Tierschutz also rechtlich kein Problem, wenn die Tierschützer sorgfältig und nach geltendem Gesetz vorgehen. Dieser Handlungsspielraum ist bereits rechtssicher gegeben. Das ist also kein Argument für eine Katzenschutzverordnung wie sie aktuell gefordert wird.

Um das Streunerproblem zu lösen bräuchte man eher eine staatliche Finanzierung der Kastrationsaktionen.

[…]

Tierschützer könnten so weiter machen wie bisher, der Staat würde sich am Wesentlichen beteiligen, wäre aber nicht automatisch in der Pflicht sich auch um die restlichen Belange des Tierwohls zu kümmern. Denn das zu verstaatlichen wird nicht funktionieren, das ist logistisch gar nicht möglich, …
1. „Machen, was sie wollen
Nun, durch stetige Wiederholung wird dieser Punkt nicht wahrer. Aufgaben, die beispielsweise von einer Kommune im Rahmen einer Katzenschutzverordnung auf einen Tierschutzverein delegiert werden, sind nicht mit „die machen, was sie wollen“ zu beschreiben.

2. Rechtssicherheit auch ohne Katzenschutzverordnung
Was Du schreibst, ist nicht haltbar. Erstens: Uns sind Fälle bekannt, in denen TierschützerInnen wegen eingefanger Katzen, die als freilebend erscheinen, angezeigt wurden. Zweitens: Das Betreten von Privatgrundstücken ohne Genehmigung aus Tierschutzgründen ist ohne Katzenschutzverordnung nicht möglich. Nennst Du das Rechtssicherheit?

In beiden Fällen hilft eine gut gemachte Katzenschutzverordnung. Ist das bisher zu schlecht erklärt worden?

3. Staatliche Finanzierung der Kastrationsaktionen
Das wird ja teilweise bereits gemacht — und die Ergebnisse reichen nicht aus. Manche KatzenschützerInnen vergleichen diese Aktionen zu Recht mit „Schneeschippen im Schneesturm“. Da bist Du, KatzeK, an einer Stelle in der Diskussion, die eigentlich lange vorüber ist. Es ist heute klar, dass neben Kastrationsaktionen eben auch und vor allem bei den unkastrierten Freigängerkatzen angesetzt werden muss.

4. Weiter so wie bisher?
Ich bin fassungs- und ratlos. Ist es das, worum es Dir geht? Ich denke, damit stehst Du auf verlorenem Posten.

5. Das ist logistisch gar nicht möglich.
Da hast Du mich im Laufe der Diskusssion offenbar verpasst. Es geht bei der Einführung einer Katzenschutzverordnung nicht darum, ein logistisches System der Kommune aufzubauen. Ich habe dazu (Stichwort: deklaratorischer Charakter) bereits zwei oder drei Kommentare geschrieben und will das nicht nochmal wiederholen.

-Frank
 
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JEDER kann einen Tierschutzverein gründen. Wirklich JEDER.

Und genau deshalb möchte ich nicht, dass diesen Privatpersonen irgendwelche Rechte in Bezug auf mein Tier gegeben werden. Und zwar wirklich GAR KEINS.
Diese Meinung kannst Du haben. Überzeugend ist sich nicht mal im Ansatz — alleine schon deshalb, weil heute ein Tierschutzverein natürlich über das Wohl und Wehe einer gefangenen Katze entscheidet. Irgendwer muss das tun — und die Katze kann das definitiv nicht selbst.

Offenbar ignorierst Du weiterhin, dass in einer gut gemachten Katzenschutzverordnung ein Tierschutzverein von einer Kommune beauftragt werden muss, um irgendwelche Rechte wahrzunehmen.

-Frank
 
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Aufgaben, die beispielsweise von einer Kommune im Rahmen einer Katzenschutzverordnung auf einen Tierschutzverein delegiert werden, sind nicht mit „die machen, was sie wollen“ zu beschreiben.

Richtig, aber auch die dürfen nicht einfach auf ein Privatgrundstück gehen und dort nach Belieben Tiere einsammeln. Die müssen den Rechtsweg einhalten, eben WEIL sie Privatpersonen sind. Sprich: Vet-Amt, Polizei... Diese Institutionen gibt es bereits, man muss keine Privatpersonen diesbezüglich bevollmächtigen.

Nennst Du das Rechtssicherheit?

Ja.

Ich bin fassungs- und ratlos. Ist es das, worum es Dir geht? Ich denke, damit stehst Du auf verlorenem Posten.

Das habe ich bereits beschrieben. Ich bin FÜR eine tragfähige Lösung, stelle mir diese aber etwas anders vor. Beispiele habe ich genannt. Und ich bin GEGEN eine weitere rechtliche Ermächtigung privater Organisationen, die im Grund auf Willkür hinauslaufen würde.
 
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Offenbar ignorierst Du weiterhin, dass in einer gut gemachten Katzenschutzverordnung ein Tierschutzverein von einer Kommune beauftragt werden muss, um irgendwelche Rechte wahrzunehmen.

Daran ändert sich ja auch bei meinem Modell nichts. Bereits heute hat ein zuständiges Tierheim das Recht nach Wahrung einer gewissen Frist Fundtiere zu kastrieren und diese Frist liegt nicht bei 6 Monaten. Hier liegt sie zB. bei 7 Tagen. Nach 7 Tagen darf kastriert werden, wenn der Halter sich nicht vorher meldet und das Tier abholt. Das ist auch ohne Kastrationsverordnung schon so.

Bei meinem Modell müsste der Halter hingegen direkt nachweisen, dass die Katze beim Finanzamt gemeldet ist und sozusagen "freigekauft" wurde. Und zwar unabhängig davon ob Wohnungskatze oder Freigänger. Wenn nicht, dann folgt die Strafe auf dem Fusse in Bezug einer Steuernachzahlung und einer Strafe. Und wenn nicht, dann bleibt es dabei wie es bereits ist.
 
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Daran ändert sich ja auch bei meinem Modell nichts. Bereits heute hat ein zuständiges Tierheim das Recht nach Wahrung einer gewissen Frist Fundtiere zu kastrieren und diese Frist liegt nicht bei 6 Monaten. Hier liegt sie zB. bei 7 Tagen. Nach 7 Tagen darf kastriert werden, wenn der Halter sich nicht vorher meldet und das Tier abholt. Das ist auch ohne Kastrationsverordnung schon so.

Bei meinem Modell müsste der Halter hingegen direkt nachweisen, dass die Katze beim Finanzamt gemeldet ist und sozusagen "freigekauft" wurde. Und zwar unabhängig davon ob Wohnungskatze oder Freigänger. Wenn nicht, dann folgt die Strafe auf dem Fusse in Bezug einer Steuernachzahlung und einer Strafe. Und wenn nicht, dann bleibt es dabei wie es bereits ist.
Der Unterschied zwischen den beiden Modellen ist:
Die Möglichkeit, eine KatzenschutzVO aufzusetzen, ist bereits im Tierschutzgesetz verankert.

Dann mach doch Politik für deine Idee, begeistere Menschen davon und setze ernsthaft etwas in Bewegung, was den Katzen zugute kommt. Petition schon gestartet? Leute angesprochen, mobilisiert, überzeugt? Nein?

Dann bitte aber auch bitte nicht die TSV unter den Generalverdacht der Willkür stellen und deren Einsatz herabwürdigen.

@FrankJ Danke für das, was ihr tut.
 
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Richtig, aber auch die dürfen nicht einfach auf ein Privatgrundstück gehen und dort nach Belieben Tiere einsammeln. Die müssen den Rechtsweg einhalten, eben WEIL sie Privatpersonen sind. Sprich: Vet-Amt, Polizei... Diese Institutionen gibt es bereits, man muss keine Privatpersonen diesbezüglich bevollmächtigen.

[…]
Deine Meinung ist realitätsfremd. Es gibt in unserer Gesellschaft Schöffen, ehrenamtlichen Polizeidienst, ehrenamtliche Lehrkräfte, ehrenamtliche Verkehrslotsen und sicher noch viel mehr Beispiele, in denen „Privatpersonen“ mit eigentlich hoheitlichen Aufgaben betreut werden können. Selbst wenn es das alles nicht gäbe, müssten wir uns trotzdem um mehr Tierschutz im Rahmend der bestehende Vorschriften bemühen, oder?

In unserer Diskussion geht es um heute möglichen Tierschutz. Den lehnst Du im Rahmen der bestehenden Gesetze ab, weil von einer Kommune beauftragte Tierschutzorganisationen nicht genügend kontrolliert werden könnten?

Als „Argument“ hast Du weiter oben geschrieben, dass Du nicht willst, dass „Privatpersonen irgendwelche Rechte in Bezug auf mein Tier gegeben werden“. Auch hierbei scheint ein mangelhaftes Verständnis einer Katzenschutzverordnung zugrunde zu liegen. Keine Privatperson bekommt durch eine Katzenschutzverordnung das Recht, eine Halterkatze zu fangen.

Um diese Diskussion ernsthaft weiter zu führen, empfehle ich Dir, Dich in die Thematik einzulesen.

-Frank
 
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[…]

@FrankJ Danke für das, was ihr tut.
Das tut gut, danke.

Wir erklären geduldig, unterstützen die AktivistInnen vor Ort und legen uns mit Verantwortlichen an, wenn es sein muss. Das ist nicht immer eine spassige Arbeit — wie ich es gerade in meiner Diskussion mit KatzeK wieder einmal erfahren muss.

-Frank
 
Keine Privatperson bekommt durch eine Katzenschutzverordnung das Recht, eine Halterkatze zu fangen.

Dieses "Recht" haben Privatpersonen heute praktisch bereit auf ihrem eigenen oder öffentlichem Grund, in Ausnahmefällen auch auf fremdem Grund. Je nach dem wie sie es einfangen. Sie müssen das Tier dann nur einer offiziell zuständigen Stelle übergeben, die dann nur nicht DIREKT kastrieren darf. Nach einer kurzen Frist ist aber auch das bereits möglich.

Offiziell zuständige Vereine dürfen es nur in Ausnahmefällen und das finde ich auch richtig so da das Ziel eben nicht sein kann, dass Tierschutzvereine fröhlich durch die Gegend springen und nach Wildwestmanier Freigängerkatzen einfangen um deren Kastrationsstatus zu prüfen. Und das sich dieser nur sicher nachprüfen lässt, wenn man die Katze mitnimmt und in Gewahrsam nimmt habe ich bereits erläutert, zumindest bei Kätzinnen. Solche willkürlichen Fangaktionen will ich nicht.

Mir reichen schon die Privatleute die sich da "berufen" fühlen, das muss man nicht noch rechtlich ausweiten. Und die gibt es ja bereits. Und die könnten halt noch mehr werden, wenn man da was ändern würde, weil dann jeder glauben würde, dass er das Richtige und Gute tut, wenn er Freigänger wahllos einfängt und zum Tierschutz bringt. Echt nicht.

Freigänger sind eben kein FREIWILD und deshalb ist ein Signal in diese Richtung meiner Meinung nach auch komplett kontraproduktiv. Besser wäre ein Signal in Richtung Verantwortung des Halters und zwar JEDEN Halters, unabhängig von Freigang oder nicht. Dafür würde es sich lohnen einzusetzen, nicht für eine Ausweitung der Rechte von Tierschützern und damit Privatpersonen.

Von mir aus könnte man auch durchaus ehrenamtliche Katzenbeauftragte engagieren, aber bitte unter staatlicher Kontrolle und mit Weisungsgebundenheit. Also zB. indem man sagt: Ok, Chip auslesen ist in Ordnung. Besitzer aufsuchen/anschreiben und den Nachweis der Kastration (oder den Steuerbescheid) zu verlangen auch, aber Tier mitnehmen nicht.

Mir geht es in erster Linie darum, dass ich keinen Bock habe, dass noch mehr Leute als eh schon durch die Gegend laufen die nach Lust und Laune Freigänger einsammeln. Auch wenn es dazu vielleicht gar keinen Grund gibt. Das sollte man untersagen und staatlich delegieren. Von mir aus auch gern an ehrenamtliche Mitarbeiter, solange die sich an Regeln zu halten haben und die nicht einfach Katzen einsammeln dürfen.
 
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Das tut gut, danke.

Wir erklären geduldig, unterstützen die AktivistInnen vor Ort und legen uns mit Verantwortlichen an, wenn es sein muss. Das ist nicht immer eine spassige Arbeit — wie ich es gerade in meiner Diskussion mit KatzeK wieder einmal erfahren muss.

-Frank

An deiner Stelle würde ich keine weitere Energie in diese spezielle Diskussion stecken. Das führt grundsätzlich zu nichts, außer einer Endlosschleife an ellenlangen Ergüssen, die allen anderen diesen Thread verleiden wird.
 
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ich "rede" mal nicht so viel, sondern MACHE lieber

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Glauben wir doch einfach daran, dass Menschen lernfähig sind und manchmal schlicht auf den richtigen Weg hingewiesen werden müssen.
Manche ja, manche: Nein.
Nutzniesser sind unsere Katzen.
Glaub ich nicht so dran.
In Deutschland gilt der Paragraph bundesweit. Lebst Du ausserhalb?
Hier gilt der nicht. Ich sagte ja bereits, welche "Klopse" man sich von Amts wegen (das Ordnungsamt ist für Fundtiere zuständig) anhören muß.

Hier hält sich die Stadt nicht an das Tierschutzgesetz. Das zitierte stammte aus Baden-Würtemberg, dort lebe ich nicht.
JEDER kann einen Tierschutzverein gründen.

Das würde aber für die Katzen nichts verbessern. Wir haben hier auch drei Vereine. Verändert hat sich nichts. Weil das Problem in der Verwaltung liegt - die will nicht, die ist zu faul - und am Desinteresse der Menschen, für die Katzen nichts wert sind.
Besser wäre ein Signal in Richtung Verantwortung des Halters und zwar JEDEN Halters, unabhängig von Freigang oder nicht.

Das sehe ich genauso. Das würde auch die Katzenschwemme langfristig eindämmen. Es würden dann nicht mehr massenweise Kitten in die Welt gesetzt, obwohl es genug ältere Tiere zu vermitteln gibt.

Mir geht es in erster Linie darum, dass ich keinen Bock habe, dass noch mehr Leute als eh schon durch die Gegend laufen die nach Lust und Laune Freigänger einsammeln. Auch wenn es dazu vielleicht gar keinen Grund gibt.

Ja also wenn wir hier die privaten Leute nicht hätten, die Streuner einsammeln und kastrieren, hätten wir hier Tausende von Streunern. Wir sind eine Kleinstadt mit 20 000 Einwohnern.
Ich bin froh um die Privaten.
Solange der Gesetzgeber es nicht schafft, Tiere wirklich zu schützen, und das geht nur über eine Registrierung beim Kauf, muß man damit rechnen, daß Private zumindest ansatzweise versuchen, dem Problem, welches ja von den Behörden völlig geleugnet wird, Herr zu werden.
 
Hallo Quilla,

vielen Dank für die Antwort und die Unterstützung der Petition.

„Südbayern“ ist kein Landkreis, weshalb es eine Katzenschutzverordnung auf dieser Ebene nicht geben kann. Die Details zum bayerischen Status findest Du hier (wir haben die rechtliche Situation noch nicht alle Bundesländer analysiert, sind aber dran):

Katzenschutzverordnung: Überblick | Politik für die Katz'

Solltest Du in Sachen Katzenschutzverordnung in Deinem Landkreis Unterstützung benötigen, dann kannst Du uns gerne kontaktieren.

-Frank

PS. Sollte es mit unserer Website ein Problem gegeben haben, so war das nur vorübergehend. Der Link sollte funktionieren.
Mir ist bewusst, dass "Südbayern" kein Landkreis ist.
Aber Bayern ist ganz generell ein wunder Punkt (und ich hab das Gefühl, je südlicher je schlimmer).
Meines Wissens gibt es aktuell in ganz Bayern gerade einmal 4 Gemeinden, die eine Kastrationspflicht für Freigänger haben.

Aber ich werde darüber nachdenken bzw. mich wieder schlau machen für unseren Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, ob es dort Vorstöße gibt.

Solche Fälle sind für die TierschützerInnen vor Ort demotivierend. Wir empfehlen, Anfragen an die Verantwortlichen schriftlich zu stellen, damit das dokumentiert werden kann — und dann öffentlich mit den Zahlen zu kontern.

Bei Fragen helfen wir gerne.

Frank von Politik für die Katz'

Was mich schon vor 30 Jahren aufgeregt hat ist, daß Bayern (CSU) die direkten Zuschüsse an Tierheime ab 1994 eingestellt hat, als reichstes Bundesland .... fast alle anderen Bundesländer haben dies aufrecht erhalten.

Tierschutz in Bayern hat leider kaum Prioriät.
 
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[…]

Hier gilt der nicht. Ich sagte ja bereits, welche "Klopse" man sich von Amts wegen (das Ordnungsamt ist für Fundtiere zuständig) anhören muß.

Hier hält sich die Stadt nicht an das Tierschutzgesetz. Das zitierte stammte aus Baden-Würtemberg, dort lebe ich nicht.

[…]
Auch diese „persönliche“ Diskussion möchte ich nicht weiter führen. Die oben zitierten Zitate zur Frage, ob das Tierschutzgesetz für Deinen Wohnort nicht gilt — und wo Du denn wohnst — willst Du offenbar nicht beantworten. Das führt nicht weiter, sonder schafft eher Verwirrung — wofür ich nicht gerne zur Verfügung stehe.

Danke für Deine Kommentare, die ich allerdings nicht immer schlüssig und überzeugend fand.

-Frank
 
[…]

Mir geht es in erster Linie darum, dass ich keinen Bock habe, dass noch mehr Leute als eh schon durch die Gegend laufen die nach Lust und Laune Freigänger einsammeln. Auch wenn es dazu vielleicht gar keinen Grund gibt. Das sollte man untersagen und staatlich delegieren. Von mir aus auch gern an ehrenamtliche Mitarbeiter, solange die sich an Regeln zu halten haben und die nicht einfach Katzen einsammeln dürfen.
Du bestätigst mit jedem Kommentar nicht nur, dass Du das Konzept einer Katzenschutzverordnung nicht begriffen hast, sondern auch, dass Du eine ganz persönliche Agenda hast, die nur sehr bedingt etwas mit Katzenschutz zu tun hat.

Ich möchte diese Diskussion nicht weiterführen (und hätte tatsächlich schon früher daraus aussteigen sollen).

-Frank
 
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Die oben zitierten Zitate zur Frage, ob das Tierschutzgesetz für Deinen Wohnort nicht gilt — und wo Du denn wohnst — willst Du offenbar nicht beantworten.

Natürlich gilt das Tierschutzgesetz auch für meinen Wohnort in Thüringen, übrigens, Näheres sage ich dazu nicht - aber die Stadt hält sich nicht dran!
Da kannst du eine Million mal mit einer neuen Verordnung auflaufen, das interessiert die Betonköpfe hier nicht.

Das muß wohl so ähnlich sein wie das, was Quilla aus Bayern berichtet.

Und zum Thema Verwirrung schaffen möchte ich ergänzen: es schafft Verwirrung, sogar massive, wenn man den Leuten erzählt, durch bloße "Verordnungen" ließen sich so große Probleme wie die beim Katzenschutz, verändern.

Verordnungen sind das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt werden, sie sind zahnlose Tiger, aber Menschen, die so etwas lesen, oder wissen, daß es diese Verordnungen gibt, denken: "ah, die tun ja was, da ist alles in Ordnung, es gibt ja eine Verordnung". Dabei ist dem nicht sol
(Siehe mein Beispiel Motorsport im Wald ist verboten und trotzdem wird es gemacht, sogar mit stillschweigender Billigung der Polizei.)

Dabei ist das Unsinn, getan wird seitens der Verantwortlichen NICHTS, weil die darauf keinen Bock haben, weil es mehr Arbeit ist und weil Tierleid nicht zählt.
Bei so etwas helfen nur Gesetze die dann auch kontrolliert werden müssen mit entsprechendem Aufwand, und deshalb macht es keiner.
Noch besser wäre natürlich ein allgemeines Umdenken der Menschheit in Richtung "Was ist mir mein Tier wert" und in Richtung, "Konsum" von Tieren generell schwerer zu machen, dh. Verkauf von Kitten - muß das sein, es gibt genug ältere Tiere, warum müssen Züchter immer neue Jungtiere in die Welt setzen, und so weiter, und so fort.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das muß wohl so ähnlich sein wie das, was Quilla aus Bayern berichtet.
In Bayern liegt es unter Garantie an der Politik / Partei (CSU).

Ist für euch denn, @FrankJ auch ein Unterschied erkennbar, je nachdem welche Partei im jeweiligen Landkreis das Zepter hat?
 
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Mir ist bewusst, dass "Südbayern" kein Landkreis ist.
Aber Bayern ist ganz generell ein wunder Punkt (und ich hab das Gefühl, je südlicher je schlimmer).
Meines Wissens gibt es aktuell in ganz Bayern gerade einmal 4 Gemeinden, die eine Kastrationspflicht für Freigänger haben.

[…]
Hi Quilla,

ich wollte Dir nicht die Kenntnis der Struktur Bayerns absprechen, es ist aber von der Sache her wichtig, dass die Zuständigkeiten klar sind.

Das Thema „Katzenschutzverordnung in Bayern“ habe ich mal ausgelagert:

Katzenschutzverordnungen in Bayern

Treffen wir uns dort?

-Frank
 
Ja also wenn wir hier die privaten Leute nicht hätten, die Streuner einsammeln und kastrieren, hätten wir hier Tausende von Streunern. Wir sind eine Kleinstadt mit 20 000 Einwohnern.

Bei heimatlosen Streunern die keiner will darf man das ja eh schon und da habe ich auch gar kein Problem damit sondern bin froh, dass es dieses Engagement gibt. Da würde ich mir nur mehr Gelder von staatlicher Seite wünschen.

Das Problem das damit letztlich angegangen werden soll sind die Katzen, die jemandem gehören bzw. auf die jemand Anspruch erhebt. Die "einfach so weg fangen zu dürfen" halte ich für fatal. Das sollten nur Leute mit staatlicher Bevollmächtigung dürfen, so das Tier nicht klar in Not ist oder gesucht wird und Eingriffe am Tier sollten auch nur dann gestattet werden, wenn sie von den zuständigen Stellen beauftragt/bewilligt wurden und nicht weil halt ein Tierschützer mal eben so meint, das wäre gut und richtig so.

Und schon gar nicht auf Privatgrundstücken, da hört es wirklich auf. Einem "Tierschützer" das Recht einzuräumen sich über ein Betretungsverbot hinweg setzen zu können und damit quasi jedem das Recht zu geben Hausfriedensbruch zu begehen sehe ich als Unding an.

Dann könnte nämlich jeder - auch gegen den Willen des Eigentümers - auf ein fremdes Grundstück latschen mit der Rechtfertigung, dass er dachte da sei ein Tier in Not, werde nicht Tierschutzgerecht gehalten etc. pp. und das Tier im Zweifel "sicherstellen". Sowas sollte nicht jedem straffrei möglich sein sondern nur Menschen die von Amts wegen dazu ermächtigt sind, sonst nimmt man den Menschen per Gesetz ihr Hausrecht und öffnet dem Diebstahl von Tieren Tür und Tor.

Und das sollte man sich halt einfach mal klar machen, wenn sowas gefordert wird und sich sehr genau überlegen, was man da mit unterstützt im Zweifel über das "Vordergründige" hinaus.

Wenn man zB. den Fall hat, dass jemand 20 Katzen auf seinem Grundstück hält, dann wäre das grundsätzlich ein Verdachtsfall für die Behörden, so man es über eine Steuer regeln würde. Und nicht für den Tierschutz. Dh. entweder blecht die Person dann die Steuern oder aber sie lässt die Tiere kastrieren und weisst dies nach. Leugnet sie, dass es ihre Tiere sind, dann werden die Tiere kastriert und je nachdem was möglich und ratsam ist eingefangen oder aber dort gelassen mit der Auflage die Tiere zu versorgen. Die Person wird gleichzeitig darüber belehrt, dass sie fremde/unkastrierte Tiere die sich dauerhaft auf ihrem Grundstück aufhalten zu melden hat und dass es ein Bussgeld nach sich zieht, wenn sie dies nicht tut. Ist die Person bereit die Tiere zu dulden, will sie aber nicht versorgen, dann muss sie sich einverstanden erklären, dass fremde Menschen (Tierschutz) diese Versorgung sicherstellen und übernehmen und diese jederzeit und ohne Einschränkung zu diesem Zweck das Grundstück betreten dürfen.

Ich denke dann würde der ein oder andere ziemlich schnell umdenken und man würde nicht Gefahr laufen grundlegende Rechte des Einzelnen durch die Hintertür auszuhöhlen.

Bei Wohnungskatzen sollte das ebenso möglich sein, so der Verdacht besteht, dass dort "Steuern hinterzogen" werden. Wenn es also eine Meldung gibt, dass jemand Katzen hält, die Person aber beim Amt nicht geführt wird, dann sollte eine Überprüfung möglich sein. Und entweder zahlt jemand dann halt oder aber er lässt seine Tiere kastrieren.

Ich denke die meisten Menschen würden sich dann sehr schnell überlegen, wie "gewinnbringend" so eine unkastrierte Katze wirklich ist, wenn sie jährlich mindestens 100 Euro Steuern zahlen müssten für das unkastrierte Tier mit dem zusätzlichen Risiko, dass ihnen bei Nichtbeachtung von Gesetzen (zB. der Meldung/Registrierung der Nachkommen, der Aufklärung von Käufern etc.) zusätzliche Bussgelder drohen würden. Erst Recht, wenn man die Kastration gleichzeitig Kostenfrei anbieten würde.

Ganz aus der Welt schaffen würde es das Problem sicher auch nicht, aber es würde zu einem verantwortungsvolleren Umgang führen, da die Anreize diesbezüglich unverantwortlich zu handeln für viele gar nicht mehr da wären. Es würde mehr kosten, das Tier nicht kastrieren zu lassen als es kastrieren zu lassen. Potentielle Verkäufer könnten von potentiellen Käufen angezeigt werden, wenn diese die Tiere nicht ordnungsgemäss gemeldet und registriert hätten und den Käufer dazu aufgeklärt. Verantwortungslose Käufer würden erfasst werden und wären damit auch greifbar.

Und damit hätte man halt auch die "nachkommenden Streuner" stärker unter Kontrolle. Die bereits existenten darf man ja eh schon privat "kontrollieren" wie man will, da kräht ja kein Hahn nach. Für die braucht es diese Verordnung also gar nicht. Die braucht es aktuell nur, damit Tierschützer leichter Zugriff auf Tiere bekommen die an sich einen Besitzer haben und der damit seine Rechte zum Teil einbüssen soll zu Gunsten der Tierschützer.

Vor allem wenn so Sachen gefordert werden, dass jeder straffrei ohne Einwilligung auf Privatgrund fangen dürfen soll, so er es für "nötig" hält. Sowas geht einfach echt gar nicht.
 

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