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Die Ülzener haben bei mir den Versicherungsschutz für eine Asthmakatze von heute auf morgen gekündigt, nach einer Einreichung eines Rezeptes. Kater hatte, bevor er eingetreten ist noch kein Asthma.
Das wurde immer bestritten hier im Forum, dass die Versicherungen davon Gebrauch machen.
:Selber ansparen doch besser und sicherer?
Es würde nicht bestritten, sondern es ist noch bei keinem vorgekommen. Das ist ein Unterschied.
Es steht in der Police, das der Versicherer und Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall kündigen kann, es ist also kein "Skandal", aber natürlich unschön.
Wenn man eine Versicherung abschließe und immer einzahle, dann will man auch Leistungen im Ernstfall sehen.
Wenn man eine Versicherung abschließe und immer einzahle, dann will man auch Leistungen im Ernstfall sehen.
Nö, das ist kein Skandal, das ist Versicherungsrecht. Nach einem Leistungsfall haben beide Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht (Ich gebs zu, ich bin in meiner Bank als Versicherungsspezialistin angestellt). Ist möglich, allerdings nicht üblich, vor allem nicht nach Einreichung eines Rezeptes.
Die Beiträge von (Tier-)Krankenversicherungen sind so kalkuliert, dass Leistungsfälle eingepreist sind...in üblichem Rahmen.
Wenn die Versicherung kündigt, mag das daran liegen, dass der Versicherte über den üblichen Rahmen hinaus Leistungen beansprucht und die Kalkulation irgendwann nicht mehr passt.
In Deinem Fall kann es auch gewesen sein, dass eine Krankheit diagnostiziert wurde, mit der die Versicherung eher "schlechte Erfahrungen" (sprich: hohe Kosten) hatte und deswegen ihr Sonderkündigungsrecht genutzt hat.
Das werden sie Dir übrigens nicht gerade auf die Nase binden, die Kündigung kann ohne Begründung ausgesprochen werden.
Ist das wirklich bei der ersten Einreichung eines Rezeptes passiert? Oder hat Du schon ein paar Mal Leistung eingefordert?
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das "einfach so" passiert.
Gruß, Sabine
Könntest du bitte verständlich schreiben? Solltest du Migrationshintergrund haben, sehe ich dir das Gekritzel jedoch gerne nach. Mir scheint aber, du bist einfach nur sehr aufgeregt?
Wenn man eine Versicherung abschließt und immer einzahlt, dann will man auch Leistungen im Ernstfall sehen.
Kurze Info noch hierzu: Eine Kündigung befreit die versicherung nicht von der Leistungspflicht...die Kündung kann nämlich erst mit einer Frist von einem Monat NACH Abwicklung des Schadens ausgesprochen werden. Das heißt, für den Versicherungsfall, in dem die Versicherung die Kündigung ausgesprochen hat, muss noch eine Zahlung erbracht werden. Danach ist halt Schluß.
Das hat übrigens auch nix mt Reputationsgründen zu tun, sondern einzig und allein mit Kostengründen. Wenns für die Versicherung zu teuer wird, kündigt sie.
Auch eine Versicherungsgesellschaft arbeitet leider nicht aus reiner Herzensgüte...
Gruß, Sabine