Ein Artikel aus Österreich,
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Medienmeldungen war zu entnehmen, dass in zunehmendem Maße Katzenwelpen als Nahrung für Schlangen Verwendung finden. Das Verfüttern von Katzenwelpen wird von der Tierschutzombudsstelle Wien strikt abgelehnt und ist zudem in Österreich aus rechtlicher Sicht verboten.
Das Bundestierschutzgesetz kennt zwar den Begriff der Futtertiere, gemäß § 4, Zi. 7 handelt es sich dabei aber ausschließlich um Fische, Hausgeflügel bis zu einem Alter von vier Wochen, Mäuse, Ratten, Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen, die zum Zwecke der Verfütterung gehalten und getötet werden.
Auch die Tötungsmethoden sind – für jede der genannten Gruppen – explizit durch die Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Der Laie muss diese Methoden erst erlernen, bevor er sie anwendet und sollte sich vor allem gut überlegen, ob er überhaupt dazu in der Lage ist, denn das Töten von Tieren ist (zum Glück) nicht jedermanns Sache.
Die Verfütterung von lebenden Wirbeltieren ist übrigens besonders streng reglementiert. Diese dürfen nur an Schlagen, die nachweislich keine toten Tiere annehmen sowie an Greifvögel, die zur Auswilderung vorgesehen sind, verfüttert werden.
Sich überzähliger Katzen auf diese Weise zu entledigen ist in jedem Fall verkehrt. Die Kastration ist die einzige gesetzlich erlaubte und ethisch vertretbare Methode, um die ungewollte und unkontrollierte Vermehrung von Katzen hintan zu halten. Seit 1.1.2005 ist die Kastration von Katzen mit Freigang zwingend vorgeschrieben. Nur Zuchttiere und Katzen aus bäuerlichen Betrieben sind davon ausgenommen.
Wer dennoch Katzenwelpen vergeben muss, sollte jedenfalls das zukünftige Zuhause genau unter die Lupe nehmen. Die Tiere gratis einfach an den oder die Nächstbeste
👎 weiterzugeben, ist nicht im Sinne des Tierschutzes.
LG