Bezüglich Tierschutzgesetz und Ohren kappen/Kerbe dürfte diese Art der Kennzeichnung durchaus konform mit dem Tierschutzgesetz gehen. Bin natürlich kein Jurist, aber aus diesen Absätzen würde ich das entnehmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Sie § 5 und 6
Hier wurde ja der Vorschlag gemacht, z.B. eine grosse rote 0 zu tätowieren.
Grundsätzlich werden einer Tätowierung zig Löcher ins Ohr getackert.
Nur bei einer grossen Null sind das mehr als 8 Löcher.
Ich kann mir gut vorstellen, dass ein frisch tätowiertes Ohr durchaus auch schmerzt.
😕
Warum ausgerechnet Unterfranke hier angegriffen wird kann ich nicht nachvollziehen.
Das hier machen bei weitem nicht alle Tierschützer und Tierschutzvereine:
Aber anstatt sie sofort wieder frei zu lassen, hat er sie eingesackt, in der Nacht durch die Gegend zum TA gekarrt und dann das Tattoo entziffert. Natürlich bei Tasso nicht gemeldet. Über einige Umwege den TA ausfindig gemacht, der sie tätowiert hat und über diesen den Besitzer ausfindig gemacht. Es hat sich dann herausgestellt, daß die Katze 40 km entfernt vor über einem Jahr spurlos verschwand.
Schlecht lesbare Tätowierung? Vermeintlich nicht registriert? Pech gehabt.
@ Peter
Mich würde aber mal interessieren: was machst du bei eingefangen Katzen die bereits kastriert sind, aber halt leider nicht gekennzeichnet?
Katzen kastrieren sich ja nicht selber, also muss ein Besitzer vorhanden gewesen sein. Auf der Stirn steht auch nicht ob ausgesetzt oder vielleicht schon vor längerer Zeit entlaufen ( sieht dann auch aus wie ein ungepflegter Streuner - also kaum unterscheidbar).
Recherchierst du dann auch, bzw. machst Fundmeldungen?