in diesem Link heisst es:
"Die Nebenprodukte, die als Rohstoff für Heimtierfutter verwendet werden dürfen, werden in Kategorie 3 aufgelistet."
und lt. EU-Verordnung gehören zur 3. Kategorie:
Material der Kategorie 3 umfasst folgende tierische Nebenprodukte:
- Schlachtkörperteile, die genusstauglich sind, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
- Schlachtkörperteile, die als genussuntauglich abgelehnt werden, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen;
- Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung, auf Grund derer sie für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden;
- Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer Schlachttieruntersuchung, auf Grund derer sie für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden;
- tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben;
- ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs, außer Tisch- und Speiseabfällen, die aus kommerziellen Gründen oder auf Grund von Herstellungsproblemen oder Verpackungsmängeln nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
- Rohmilch von Tieren, die keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen;
- Fische oder andere Meerestiere, ausgenommen Meeressäugetiere, die auf offener See für die Fischmehlherstellung gefangen wurden sowie bei der Verarbeitung von Fisch anfallende frische Nebenprodukte aus Betrieben, die Fischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr herstellen;
- Schalen von Tiereiern, die keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen;
- Blut, Häute, Hufe, Federn, Wolle, Hörner, Haare und Pelze von gesunden Tieren;
- andere Küchen- und Speiseabfälle als zur Kategorie 1 zählende.