Na ja, schadensersatzpflichtig sind die Halter ja trotzdem.
Das ist klar und dafür hat man schließlich auch die Hundehaftpflichtversicherung.
Aber jetzt mal ehrlich, dass ein gewaltiger Gehorsamsunterschied zwischen Katzen und Hunden besteht, der bei ersterem kaum anerziehbar ist, dabei stimmst du mir doch schon zu, oder? Das hat doch nichts mit Sonderstellung zu tun, sondern dass hier das Wesen der unterschiedlichen Tierarten erkannt wurde.
Klar besteht der. Und weil die Katze (normalerweise) bei Menschen keinen größeren Schaden anrichten kann, darf sie im Gegensatz zum Hund frei herumlaufen und muss auf fremden Grundstücken geduldet werden.
Das Paradoxe ist aber, dass sie selbst auf diesen fremden Grundstücken anderes Leben gefährden darf (Vögel, Fische, Kaninchen), aber wenn ihr eigenes Leben vom dort beheimateten Hund gefährdet wird, dann hört der Spass auf?
Tut mir leid, die Gerechtigkeit hinter solcherlei Gesetzen bringst du keinem bei. Glaub mir, ich bin in einem Hundeforum angemeldet und musste mich übelst verteidigen, weil ich Freigängerkatzen habe.
Die sehen das alle nicht ein, dass Katzen alles dürfen und Hunde beschnitten sind. Wenn ich da jetzt noch kundtun würde, dass die ihren Hund beaufsichtigen müssen, damit meiner Katze auf ihrem Grundstück nix passiert, wäre es komplett vorbei.
Ich könnte mir vorstellen, dass es den Katzen dann in anderer Weise an den Kragen geht, nicht von Seiten des Hundes, sondern von Seiten der Hundehalter, die dann ein für allemal die Schnauze voll haben.
Dein Hund darf auch auf deinem Grund nicht schalten und walten wie er. Betrete ich widerrechtlich dein Grundstück (und mache sonst gar nix), darf mich dein Hund auch nicht einfach so beißen.
Macht es einen Unterschied, wenn man eine Warnung in Form eines Schildes am Zaun/an der Haustür anbringt? So dass jedem klar sein sollte, dass hier ein Hund wohnt und Betreten auf eigene Gefahr geschieht?
Und ja, für mich macht es einen Unterschied, ob mein Hund einen Menschen verletzt, der mein Grundstück betritt (was Kira ohnehin nicht tun würde, da ihr Jagdtrieb keine Menschen auf dem Schirm hat) oder ein anderes Tier, was einfach seinem natürlichen Instinkt entspricht.
Genau wie es dem Instinkt der Katze entspricht, die Maus zu jagen und totzuspielen. Ist für mich kein Unterschied.
Trotzdem waren die ohne dass jemand daheim war nicht im "Auslaufgarten", sondern eben nur in dem eingezäunten Bereich + Haus (eben in dem Bereich, der zum effektiven Schutzes des Hauses nötig war).
Das sehe ich genauso. Wenn keiner zu Hause ist, ist der Hund im Haus und nicht allein im Garten. Zum einen wegen der lieben, unberechenbaren Mitbürger, zum anderen weil man dann tatsächlich gar nicht mehr in der Lage wäre, einzugreifen. Normalerweise kündigt sich, zumindest bei uns, jedes ungewöhnliche Ereignis durch Gebell an und dann rennt immer jemand um nachzusehen, was los ist.
Uns ist es leider schon vor unseren Augen passiert. Die Katze wurde gepackt, links/rechts geschüttelt, Genickbruch und das war es innerhalb weniger Sekunden.
Natürlich ist man nicht schnell genug. Ob solche Hunde unbeaufsichtigt gehören? Für mein Empfinden klares Nein.
Wenn ich so etwas erleben müßte, wäre ich auch geschockt.
Dass es niemals passiert, kann aber kein Hundehalter garantieren, der sein Tier im umzäunten Garten auch nur für Sekunden aus den Augen läßt.
Da reicht es u.U. schon, wenn man auf der Terasse sitzt, telefoniert, Hund verschwindet im Gebüsch, in dem blöderweise eine Katze sitzt, die man vorher nicht sehen konnte.
Solange die nun sitzt, würde z.b. meine Kira nichts tun, würde sie aber versuchen wegzurennen, würde Kira hinterher setzen und versuchen, sie zu packen. Normalerweise kann ich sie abrufen, wenn ich so etwas mitbekäme, aber wenn nicht oder zu spät, könnte das oben Geschilderte passieren.
Und kein Hundehalter, den ich kenne, könnte 100 %ig garantieren, dass das bei seinem Hund nicht passiert. Dann müßten logischerweise alle Hunde im eigenen Garten angeleint werden oder permanent beaufsichtigt.
Hunde sind aber schon sehr eingeschränkt, gerade Hunde mit Jagdtrieb, dürfen "draußen" so gut wie nie abgeleint laufen.
Wenn sie das jetzt auch noch im eigenen Garten nicht dürfen, tendiert die Lebensqualität dann gegen Null.
Ich selbst gehe dieses Risiko für meine Freigänger ein. Kein Hundebesitzer muss seinen Hund wegen meinen Katzen in seinem eigenen Garten beaufsichtigen oder anleinen.
Und dasselbe erwarte ich von anderen Katzenhaltern gegenüber meinem Hund.