Also in München werden garantiert keine Katzen getötet...und in Berlin sicher auch nicht. In einer Stadt gibts keine Jäger.
Außerdem ist es ja wohl ein Unterschied, ob irgendwo im Wald ein Jäger mal eine Katze schießt, die frei herumläuft, oder ob hier in einer Massenaktion alle wildlebenden Katzen auf Borkum gefangen und dann getötet werden. Das ist ja wie in Osteuropa, letztes Jahr zur EM oder wie zur Olympiade.
Oha - eine solche Garantie würde ich für keine Region geben wollen.
Ich weiß auch gar nicht, was du mich angatzt - es ging mir um die rechtliche Situation, nicht um moralische Fragen, die Energie ist andernorts sicher besser einzusetzen.
Und "irgendwo im Wald mal"...ja, das wäre schön, wenn es sich um solche angedeuteten Einzelfälle handeln würde. Man geht von ca. 300 000 durch Jäger erschossene Katzen jährlich aus - eine ordentliche Statistik gibt es nicht, da man damit wenig Ruhm erntet wird darüber nicht Buch geführt sondern der Kadaver in Wald und Flut liegengelassen (holen sich andere Tiere) oder im besten Fall vergraben.
Natürlich gibt es in der Stadt keine Jäger (bzw. gibt es selbstverständlich Jäger, nur darf innerhalb geschlossener Bebauung nur mit Sondergenehmigung geschossen werden). Mit "München" und "Berlin" sind sicherlich nicht die Innenstädte gemeint und im Randgebiet passiert es "garantiert" (nur mal kurz gegooglet, für mehr empfehle ich eine eigene Suche, mein Inet ist zu langsam):
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/jaeger-erschiesst-hund-augen-herrchens-1611600.html
(Stimmt, ein Hund, keine Katze, aber sicherlich übertragbar.)
Laut Niedersächsischem Jagdgesetz dürfen Jäger eine Katze töten, die wildert. Um als wildernde Katze zu gelten reicht es aus, wenn sie sich 300m vom nächsten Wohnhaus aufhält.. Das ist allein schon ein Skandal.
Man redet sich auf Borkum damit heraus, dass das Töten durch dieses Gesetz erlaubt sei. Aber: Auf Borkum werden Katzen durch die Jäger gezielt in Fallen gelockt und dann in den Fallen erschossen. Das hat nicht mit Schutz vor wildern zu tun.
Die Tatsache, daß eine vom nächsten bewohnten Wohnhaus x m entfernten Katze (je nach Bundesland verschieden definiert) als wildernd gilt, wird hier nicht oder nur u. a. als Rechtfertigung herangezogen.
Vielmehr geht es darum, daß es sich dabei um "nicht natürlich vorkommende" Tiere handelt und damit eine Tötung legitimiert wird; das wird wohl soweit ausgelegt, daß es einen Fallenfang und anschließende Tötung rechtfertigt. Wobei ich von der Arbeitsweise jetzt nichts gelesen hatte, hast Du da evtl. einen Link? Wäre interessant für das vorgeschobene "Argument", daß die Katzen so scheu seien, daß sie nicht mit Fallen gefangen werden könnten.