Ich kopier mal TV-Tipps hier ein:
14.10.2013, 22:00 NDR-Fernsehen: "Waidmannsheil - Jägern auf der Spur"
Am 14.10.2013 um 22.00 Uhr sendet das NDR-Fernsehen die Reportage „45 Minuten“ mit dem Titel „Waidmannsheil – Jägern auf der Spur“ von Friederike Lorenz.
Es geht um die umstrittene Zugvogeljagd von Hobbyjägern in EU-Vogelschutzgebieten und die "Gänsewacht", die viele jagdliche Missstände ans Licht brachte.
Interviewt wurden u.a. Rechtsanwalt Dominik Storr von "Zwangsbejagung ade", Werner Hupperich von der "Gänsewacht", Jürgen Oppermann und Johann Beuke vom Ökologischen Jagdverband (ÖJV), Eilert Voß und Manfred Knake von Gänsewacht und Wattenrat Ostfriesland.
28.10.2013, 23:30: RTL-Reportage "Erschossene Haustiere"
Am 28.10.2013 sendet RTL von 23:30–00:00 Uhr eine Reportage zum Thema „Erschossene Haustiere“. Der 30-Minuten-Film ist Teil der neuen TV-Serie „30 Minuten Deutschland. Justice“.
In der Programmvorschau heißt es:
“Bewohner in einem kleinen Dorf in Schleswig Holstein trauern. Ein elf Monate alter Hund wird vom ortsansässigen Jäger erschossen. Es kommt zur Anzeige, weil die Hundebesitzerin nicht glauben will, dass ihr Hund gewildert hat. Polizei und Justiz ermitteln. Zeitungen berichten über den Fall. Der Jäger sieht sich einer Hetzjagd ausgesetzt, dabei habe er nach gültigem Jagdrecht gehandelt.Ähnlich sehen es in Deutschland andere Jäger, die zum Schutz des Wildes auch Katzen töten, wenn sie zu weit vom letzten Haus im Dorf entfernt angetroffen werden. Katzen müssen laut Jagdrecht dabei nicht mal wildern. Tierschutzorganisationen, die prinzipiell den Abschuss von Haustieren ablehnen, schreiben immer dann, wenn ein Tötungsfall öffentlich wird von den drei 'S' der Jäger: 'Schiessen, schaufeln, schweige'. 'Justice' erzählt in dieser Folge von getöteten Katzen im Teutoburger Wald und vom sogenannten 'Hunde-Drama' in Boksee. Die Hundebesitzerin Carmen Ritchie will wissen, ob das heutige Jagdgesetz wirklich noch zeitgemäss ist. Denn die Deutschen sind tierlieb geworden, ihre Haustiere gehören längst zur Familie.Der Anwalt des Jägers, Pierre Pötzl aus Kiel, der im laufenden Fall zum Verfahren nichts sagen möchte, betont: 'In Schleswig Holstein gilt das sogenannte Tatprinzip, Fall bezogenes Prinzip, das heißt, wenn der Jäger einen Hund wildernd im Revier antrifft, dann darf er ihn - wenn er ihn in dieser konkreten Situation trifft - strecken - sprich schießen.' Im Bundesland Sachsen wurde das Jagdgesetz gerade angepasst. Hunde dürfen nur noch eingeschränkt und mit besonderen Auflagen verbunden vom Jäger 'gestreckt' werden.”
http://www.rtv.de/sendungsdetails/5384957/30-minuten-deutschland.html
http://www.tvprogramm24.com/2013-10-28/rtlch/23_30.html