Rechtslage

  • Themenstarter Themenstarter bussybaerle
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Räusper.

@ Bussybearle

Bist du dir eigentlich bewußt, dass du dich in einem öffentlichen Forum befindest?

Jeder kann ohne viel Aufwand, also auch der Käufer, hier mitlesen.Den jetzigen Thread und auch deine vorherigen, incl. der Tipps die du bekommen hast.
 
A

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er kann vom kaufvertrag zurücktreten, möchte er aber wohl nicht
neulieferung ist keinesfalls möglich, da die anderen kitten vermittelt sind und ich keinesfalls wieder kitten zeugen lasse (vater bereits kastriert, mutter wird nächste woche sterelisiert bzw. kastriert)
"reparatur" ist natürlich auch nicht möglich
kaufpreisminderung hatte ich ihm angeboten hat er aber ausgeschlagen

er hat in einer email geschrieben das er selbst schon kitten hatte und wüßte was es kosten würde (da er ja bei mir die kosten für den ta etc. in frage stellt) ich habe den verdacht das er speziell auf der suche nach einer weißen katze war um dann zu "züchten" aber das ist nur eine vermutung.
 
Wie weit ist der Käufer denn von euch weg?

Mein Vorschlag:

Ruf ihn an, mach einen Termin mit ihm UND einem TA der den BEAR Test machen kann, fahrt ZUSAMMEN zu diesem TA mit dem Zwerg, lasst den Test machen und wartet auf das Ergebnis!

DU bezahlst den Test.

Ist er taub bietest du erneut an ihn zurück zunehmen, gibst ihm 200€ + Erstattung seiner bisherigen Auslagen, wenn er darauf besteht.
Nimmt er das an, hast du den Zwerg und kannst ihn neu vermitteln oder behalten.
Nimmt er das nicht an, setzt einen kurzen Verzichtsvertrag auf, in dem steht dass er weiß und Belege hat, dass der Zwerg taub ist, und dass er auf jede Art rechtlicher Schritte verzichtet und das Tier behält und dich nicht für zukünftige, die Taubheit betreffende, Untersuchungen und Tests belangt.
 
ich weiß und ich habe tips bekommen, aber wie gesagt für mich gab es keine anzeichen einer taubheit bei allen 3 kitten nicht, sie haben sich alle 3 gleich verhalten.
ich bin keine züchterin und das war der erste und letzte wurf den ich jemals hatte, warum soll ich tests machen unter vollnarkose wenn ich keine anzeichen einer taubheit habe.
 
warum soll ich tests machen unter vollnarkose wenn ich keine anzeichen einer taubheit habe.

eben, eine Vollnarkose ist nun mal kein Klacks, ich würde immer noch auf den Test verzichten :oha:
Das Angebot, den Kaufpreis zurückzuerstatten und das Tier zurückzunehmen, ist doch ausreichend ! Mehr wird ein Anwalt auch nicht verlangen können :verschmitzt: deshalb musst Du Dir keine Sorgen machen.
 
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Hoffentlich bekommst du die Katze zurück...damit er bloß nicht weiterzüchtet 🙁
Finde das irgendwie beängstigend, dass du keinen Schutzvertrag aufgesetzt hast und die Katze dann an solch einen dubiosen Menschen vermittelt hast.

Wenn du sie zurück hast würde ich dir empfehlen sie sofort kastrieren zu lassen (ja Frühkastras gehen) damit bloß keiner mehr damit züchtet....
 
ja das hoffe ich auch
das dieser mensch "dubios" ist konnte ich leider nicht feststellen, er hat einen sehr netten familieären eindruck gemacht.
 
wie oft soll ich das denn noch schreiben............
es gab keine anzeichen einer taubheit bei dem kleinen, warum also einen test unter vollnarkose machen lassen.
nach meiner kenntnis war der kleine nach besten wissen und gewissen gesund und ich feilsche in keinster weise, ich habe ihm ein angebot nach kulanz gemacht indem ich ihm vorgeschlagen habe den kaufpreis zu reduzieren, das hat er abgeschlagen genauso wie das angebot den kleinen zurückzunehmen.
 
Hallo,

hab mir die Mühe gemacht und mal alles durchgelesen.

Nur nochmal ganz kurz zu der Rechtslage:

In dem Fall liegt ein Rechtsgeschäft vor. Das Rechtsgeschäft besteht mindestens aus einer Willenserklärung. In eurem Fall ist es ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das mündlich zustande gekommen ist, da ihr nichts vertraglich geregelt habt.

Rechtsgeschäft sind durchaus anfechtbar und können auch als nichtig erklärt werden.

Anfechtungsgründe können sein:

1. Irrtum in der Erklärung, z.b. Verschreiben, Versprechen, Vergreifen (liegt bei dir beides nicht vor)

2. Irrtum im Inhalt (muss ich nicht weiter erläutern, ist bei dir auch nicht der Fall)

3. Arglistige Täuschung: Hier findet eine falsche Erklärung über Tatsachen statt. Sie ist dann gegeben, wenn der Täuschend weiss und WILL, dass der Getäuschte durch die Vorspielung der falschen Tatsache zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst wird, was er bei Durchschau der Täuschung nicht gemacht hätte.


Der Käufer deines Kittens kann also von arglistiger Täuschung durchaus ausgehen. Bei dir greift das BGB, da es sich nicht um ein Rechtgeschäft zwischen Kaufleuten handelt. Der Käufer kann das Geschäft also ANFECHTEN und das Rechtsgeschäft kann rückwirkend als nichtig erklärt werden.

Er hat aber auch die Wahl, ob er das Rechtsgeschäft trotz der Anfechtbarkeit gelten lassen will. Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. Das hat der Käufer ja dann schon (wahrscheinlich unwissentlich) bei dir gemacht.

--> Er kann also wegen arglistiger Täuschung, die er dir nicht nachweisen kann das Rechtsgeschäft anfechten. Doch wie soll er das beweisen??????

Wenn er das Geschäft als nichtig erklären will, MUSS er dir die Katze zurückgeben und du gibst ihm 200 Euro.

Alles darüber hinaus ist reine Geldmacherei auf Seiten des Käufers.

Klar, ist es ärgerlich für ihn, dass nun vielleicht mit dem kleinen was nicht stimmt. Aber wenn er dir in dem Fall was anhaben will, muss er schon fit sein in Sachen ZIVILRECHT! Ich könnte hier jetzt noch seitenweise den Fall weiterphilosophieren, aber das würde dann eh keiner lesen.

Der Käufer handelt sich nur noch mehr Kosten ein, je weiter er geht. Ausser er hat Rechtsschutz.....

Ich schlage dir vor, lass dich schleunigst von einem Anwalt beraten für ein paar Euro. Der Anwalt wird dir aber mit Sicherheit sagen, dass der andere mit seiner Klage keine Chance haben wird, da du die Zügel in der Hand hast und du dirigieren kannst wie die Sache ausgeht!
 
wie oft soll ich das denn noch schreiben............
es gab keine anzeichen einer taubheit bei dem kleinen, warum also einen test unter vollnarkose machen lassen. nach meiner kenntnis war der kleine nach besten wissen und gewissen gesund


Ich erinnere mich dunkel daran, dass es hier im Forum eine Diskussion gab in der Dir gesagt wurde, dass nur ein Audiometrie Test wirklich sicher sagen kann ob so ein Katzenkind taub ist. Klar gab es hier wieder einige die meinten Klatschtest, etc reichen aus, aber wie Du siehst tut es das wohl leider nicht.

Ist das Katzenkind wirklich taub 🙁 , dann hast Du nach bestem Wissen und Gewissen ignoriert, dass ein weißes Katzenkind taub sein könnte und Du kannst hier nicht schreiben, dass es nach bestem Wissen und Gewissen gesund war 😡 Wärst Du in der Lage einem weißen Kätzchen anzusehen, dass es gesund ist, dann wären alle blöd die viel Geld für einen Audiometrie Test zahlen, oder etwa nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Könntest du auf Tatsachenbehauptungen zumindest so lange verzichten, bis sie als nachgewiesene Tatsachen vorliegen? Rechtlich äusserst bedenklich was du hier schreibst.

leider hat sich im nachhinein herrausgestellt das ein weißer kater evt. taub sein könnte bzw. ist. der käufer teilte mir dies mit. er wäre beim tierarzt gewesen und der hätte es festgestellt.

Worüber diskutieren wir hier eigentlich die ganze Zeit?

Und was du für rechtlich äußerst bedenklich hälst, muß ich noch lange nicht so sehen...

Jubo
 
aber nicht durch den bear test
 
Hallo @ all.

ich bin neu hier.

Aber zur Garantie oder Gewährleistung möchte ich folgendes schreiben:

Nachdem Bussybaerle so wie es den anschein macht Privatperson ist, braucht Sie keine Garantie oder Gewährleistung zu geben.

Hm, das Problem ist nur der mündliche Vertrag, Aussage gegen Ausage.

Sie hat so wie ich es gelesen habe eine Kulanz angeboten, wurde abgelehnt.

Sie hat angeboten die Katze zurückzunehmen und Ihm den Kaufpreis zuerstatten, wurde auch abgelehnt.

Andere möglichkeiten wird es nicht geben.

mfg Hamster
 
Aber zur Garantie oder Gewährleistung möchte ich folgendes schreiben:

Nachdem Bussybaerle so wie es den anschein macht Privatperson ist, braucht Sie keine Garantie oder Gewährleistung zu geben.

Wer oder was sagt dir das denn???😕😕😕

Ich denke alle Mutmaßungen, Tipps und Konsequenzen sind sowieso Schall und Rauch, solange nicht endlich dieser Test angeleiert/gemacht wird.
 
@ Ralf

Wenn die TE mitteilt, daß der TA dem Käufer mitgeteilt hat, daß das Kitten taub ist, soll ich also unterstellen, daß das die Unwahrheit ist? Und daß der TA inkompetent ist? Und das wäre dann i.d.A. rechtlich äußerst unbedenklich, oder wie?

In diesem Falle muß ich die Aussagen der TE erst mal als Tatsachen hinnehmen, sonst könnten wir hier 2/3 aller Threads löschen. Warum sollte sie hier eine Lösung für ihr Problem suchen (taubes Kitten), wenn es dieses Problem gar nicht gibt (nach deiner rechtlichen Auffassung)???

Jubo
 
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der soll einen Hörtest machen!
Dann weiß man mehr.
Der Test wir unter Narose gemacht und kann aber der 8 Lebenswoche gemacht werden. Wenn das Tier schläft werden elektronen an der katze befestigt und töne geschickt.
Dann kann der Tierarzt genau sagen ob das Tier 100% hört oder schwärhörig ist oder einseitig hört.
Der Test kostet zwischen 90 euro -130 euro kommt auf den tierarzt an. Nicht jeder Tierarzt mach das. Kann aber gerne mal eine Liste reinsetzen die es machen.
 
Ich denke jeder der Weiße Katezn oder Kitten hat sollte
einen Hörtest machen.
Weil wie bekannt ist gibt es halt Taube und blinde Katzen
vorwiegen bei weißen Katzen.
Es gibt viele Züchter mit Papiere die seid 20 Jahren
Züchten sich nicht an Weiß rantrauen.
Weil es immer mal ein Taubes Kitten geben kann.

Meiner Meinung nach sollte jeder der weiße Kitten Züchtet mit jedem
Kitten einen Hörtest machen egal ob es zu Liebhabern oder Züchtern
geht.
 
Meiner Meinung nach sollte jeder der weiße Kitten Züchtet mit jedem Kitten einen Hörtest machen egal ob es zu Liebhabern oder Züchtern geht.

So ist es 🙂 Und egal ob er ein 'echter' Züchter ist oder nicht.
 
Eben!
Ich finde es unverantwortlich den Test nicht zu machen.
Wenn man mit Weiß Züchtet sollte man sich über die Verantwortung
bewust sein.
Einmal den Tier gegenüber und einmal den Käufer gegenüber.

Rechtlich ist das so eine Sache.
Tiere werden als Sache behandelt und somit muß eine Gewähleistunsfrist gesezt
werden habe miir mal einen Kaufvertrag von einem Anwalt anfertigen lassen.
So wie es rechtesns wäre.
Kann ihn auch gerne mal hier rein Kopieren wenn jemand interesse hat.
 

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