Rechtslage

  • Themenstarter Themenstarter bussybaerle
  • Beginndatum Beginndatum
Nachdem Bussybaerle so wie es den anschein macht Privatperson ist, braucht Sie keine Garantie oder Gewährleistung zu geben.

Ich züchte Norwegische Waldkatzen als Privatperson und ich habe eine Gewährleistung für diese Tiere 😉
 
A

Werbung

Ich züchte Norwegische Waldkatzen als Privatperson und ich habe eine Gewährleistung für diese Tiere 😉


Da schließe ich mich Calabrones an.
Jeder Verkäufer egal Züchter oder Privatperson muß eine gewähleistunsfrist einräumen. Mann kann sie verkürzen aber das muß alles schrieftlich gemacht werden. Wenn man nichts schrieftlich hat ist man als Verkäufer der gearschte
 
Ein seriöser Züchter sollte das schon aus moralischen Gründen einräumen - auch wenn er in der Lage ist dieses nach der rechtlich zulässigen Situation zu umgehen. Ich denke, das ist schon ein Indiz, an dem man einen seriösen Züchter erkennen kann. Eine seriösen Züchter zu finden ist leider nicht einfach.

Da gebe ich Ralf recht!
Wir geben auch eine Gewährleistung auf unsere Kitten und auf die Zuchttiere.
Sollte eine Zuchtkätzin nie Babys bekommen bekommt der Züchter von uns ersatz.
 
ich kann nicht mehr tun als dem käufer anbieten uns den süßen zurückzugeben. der kleine würde dann eh bei uns bleiben also erübrigt sich ein bear test da es mich nicht stört bzw. stören würde wenn der kleine nichts hört.
ich würde ihn sogar bei ihm abholen das sind einf. 100 km strecke huaptsache ich habe den kleinen zurück.
 
Und das ist leider falsch.

Die Sachmängelhaftung gilt immer - auch beim Kauf von Privat an Privat. Hier kann sie ausgeschlossen werden.

Sachmängelhaftung (oft fälschlich als Gewährleistung bezeichnet) und Garantie sind darüber hinaus zwei völlig verschiedene, von einander unabhängige Sachverhalte.

Ich habe von Gewährleistung bzw Garantie gesprochen, im übrigen weis ich das mit der Sachmängelhaftung.

Auch Garantie wird oftmals mit Gewährleistung verwechselt, vor allem wenn es um eine Sache geht.

Der Käufer hat auf jedenfall Anspruch auf Sachmangelhaftung. Aber zurück zu Deiner Sachmangelhaftung die kann auch der Privatverkäufer nicht abstreiten. Diese bleibt bestehen.

Zurück zu den Tieren:

Ich habe in meinem ersten Beitrag geschrieben, das es den anschein macht das Bussybaerle Privatverkäufer ist, sonst hätte Sie doch einen Vertrag gemacht, mit sehr vielen Einzelheiten. Oder nicht?

mfg Hamster
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe in meinem ersten Beitrag geschrieben, das es den anschein macht das Bussybaerle Privatverkäufer ist, sonst hätte Sie doch einen Vertrag gemacht, mit sehr vielen Einzelheiten. Oder nicht?

mfg Hamster

Aber du kannst doch auch MIT Vertrag Privatverkäufer sein....😕
 
Werbung:
Hallo @Svenni,

klar kannst Du einen Vertrag als Privatverkäufer machen, ist auch besser.

Hallo @Ralf,

ich bin gelernter Automobilkaufmann, und mache GArantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung muss es gemäß Gesetzt auf Automobile 2 Jahre geben.
Manche meiner Kunden meinen das wenn Sie 2 Jahre Garantie haben darüber alles bekommen.
So in der Gewährleistungsregel sieht es folgendermaßen aus:

im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen das das Produkt das er Verkauft hat, ohne fehler gewesen ist.
Ab dem halben Jahr muss dann der Käufer beweisen das der mangel schon bei Übergabe gewesen ist.

Ich habe meine Prüfung zum Automobilkaufmann 2004 gemacht.

Zur Sachmangelhaftung kann ich nur soviel sagen, für eine Sachmängelhaftung ist der Händler der das Produkt verkauft zuständig, im Falle Gewährleistung oder Garantie geht das direkt zum Hersteller.

mfg Hamster
 
Hallo @ Ralf,

Zum Gewährleistungsrecht muss ich Dir nun doch auch recht geben, das es ein Privatverkäufer geben muss.

Das würde in unserem Fall bedeuten, das Bussybaerle nun schauen muss wie Sie dem Käufer dieses einräumt.

Ihr bleibt es nun gleich sich mit dem Käufer in irgendeiner Form zu einigen, allerdings würde ich das schriftlich machen.

Am besten wäre es in diesem Fall, das Sie das Kitten zu sich nimmt, so zu sagen den Kauf rückgängig macht. Dem Käufer das Geld zurück zahlt, und das Kitten durch den Baer Test, testen lässt. Oder das Kitten bei sich aufnimmt, und Ihn pflegt, bis es irgendwann die wohlverdiente Ruhe findet.

Im übrigen möchte ich mich nicht streiten.

mfg Hamster
 
wie oft soll ich das denn noch schreiben............
es gab keine anzeichen einer taubheit bei dem kleinen, warum also einen test unter vollnarkose machen lassen.
nach meiner kenntnis war der kleine nach besten wissen und gewissen gesund und ich feilsche in keinster weise, ich habe ihm ein angebot nach kulanz gemacht indem ich ihm vorgeschlagen habe den kaufpreis zu reduzieren, das hat er abgeschlagen genauso wie das angebot den kleinen zurückzunehmen.



Wie sieht es denn aus, vielleicht habe ich in dem ganzen Wirrwarr jetzt hier was überlesen, aber wärst Du bereit, ihm ein finanzielles Angebot in beträchtlicher Höhe zu machen, um den Kater zurückzubekommen ?

Sprich, die von mir angesprochenen 400 Euro zu bieten ?

Meiner Meinung nach ist das der einzige Weg, das Katerchen zurückzubekommen - ihm ein finanzielles Angebot zu machen, was so verlockend ist, dass er zugreift und sich dann von dem Geld eine andere Katze kauft.
 
Ich hab mir jetzt die meisten Posts mal durchgelesen und festgestellt das die Tatsache das bei weißen Katzen Taubheit auftreten kann als 'allgemein bekannt' dargestellt wird.

Ich gestehe ehrlich das mir dieser Sachverhalt vor der Forenzeit absolut nicht bekannt war. Und ich kannte außerhalb des Forums auch niemanden der das wusste. Von daher wäre ich mit dem Argument 'allgemein bekannt' sehr vorsichtig, wenn es um eine rechtliche Verteidigungsstrategie geht.
 
HI,

gibts hier eigentlich was Neues?
 
Werbung:
Also, ich hab das hier mal alles gelesen und meine Meinung ist folgende:

Sie ist kein Vereinszüchter, also genauso Laie wie der Käufer (zum moralischen Standpunkt möchte ich hier jetzt nichts schreiben). Warum hätte sie also als Laie Kenntnis darüber haben müssen, dass weiße Kitten taub sind und der Käufer aber nicht??? (was arglistige Täuschung betrifft)
Sie hat ihm die Wandlung angeboten (Rückgabe des Kätzchens gg Kaufpreiserstattung).
Der Test ist noch nicht gemacht (?) und wenn, warum sollte sie die Kosten hierfür erstatten? Die Wandlung wurde vor diesem Test angeboten und fertig.
Abgesehen davon, weiß der Käufer sicherlich auch, dass man das Risiko, ein "krankes" Kätzchen zu kaufen eingeht, wenn man nicht bei einem eingetragenen Züchter kauft.

Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, falls sich ein Anwalt überhaupt mit dem Streitwert von 200.- Euro befasst 😉
Und wenn tatsächlich ein anwaltliches Schreiben einflattern sollte, würde ich auch nicht sofort auf deren Forderung eingehen, sondern erstmal schriftlich erklären, dass du angeboten hast den Kauf rückgängig zu machen und zwar noch bevor der Test gemacht wurde / gemacht werden sollte. Der Käufer hat meiner Meinung nach nicht das Recht, die Kosten für den Test von dir zu verlangen, da es keine lebensbedrohliche Situation und tierärztliche Versorgung sofort notwendig war.
Ich denke, mit dem Angebot Katze gegen Kaufpreis zurück (evtl. noch 50 .- Futterkosten - wäre Kulanz) hast du sehr gute Chancen. Ich hoffe, du hast dir die Mails abgespeichert.
Abgesehen davon würde ich ein Einschreiben mit Rückschein schicken, mit dem NOCHMALIGEN Vorschlag, den Kauf rückgängig zu machen (insofern du die Anschrift hast) und alles schön abheften. Ich denke, der Käufer möchte das Kätzchen für 50.- haben (200.- minus 150.- / 75 %) und dir nur Angst machen, bei manchen klappt das ja 😉. Ich würde es drauf ankommen lassen.
Das er die Katze / Kater behält und noch Geld dazu bekommt würde ich auch nicht einsehen, egal unter welchen Umständen dieser Wurf nun zustande kam.

Ich möchte aber darum bitten, dieses hier NICHT als Ratschlag sondern nur als meine MEINUNG anzusehen, wie ICH es tun würde.

Nun noch etwas anderes: schön, dass du kastrieren läßt / lassen hast. Und schade, dass du keinen Schutzvertrag gemacht hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
die Untersuchung von, der hier ständig gesprochen wird heißt BERA (brainstem electrical response audiometry) und nicht "bear-Test"

Wisst ihr bescheid, Schätzeleins
*altklug bin*:smile:


Ach 😱 😀 Und ich dachte das kommt von Bär :grin: *auch altklug bin*:smile:
 
😕
Bussybärle hat Internet, ist in einem Katzenforum angemeldet und kann offenbar lesen und schreiben. :aetschbaetsch2:

Wurde ihr nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt geraten, eine BERA bei den Katzen zu machen? Das stand doch hier irgendwo.

Wenn der Kater wirklich taub ist, hat sie Qualzucht betrieben, oder?

Auch wenn das keine Absicht war, trotzdem hätte ich die Courage für meine Fehler gerade zu stehen!

LG
Mia

Ja natürlich Miamia, von der moralischen Seite hast du vollkommen Recht, dem pflichte ich dir 100% bei.
Aber wie sie schrieb, weiß sie im Nachhinein, dass auch der Käufer schon Kitten hatte. Er muss auch Internet haben, sonst könnte er ja keine Mail versenden, also hätte er genauso gut wissen müssen / können wie sie, dass weiße Kitten taub sein können und drauf achten müssen 😉 So war das von mir gemeint.

Ich denke auch, dass sie für ihre Fehler ja geradestehen will, denn sie hat angeboten, den Verkauf/Kauf rückgängig zu machen. Dem Käufer das Tier lassen und noch Geld dazu zu geben, würde ich persönlich auch nicht einsehen. Soll er es zurückgeben, meinetwegen noch 50.- Futterkosten bekommen und sie soll ihn kastrieren und behalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,
im moment ist es so, das er den kleinen behalten möchte.
allerdings wollte er erst 150,00€ erstattet haben, dann 100,00€ und nun noch 50,00€.
ich soll ihm 50,00€ überweisen und dann will er mal weitersehen.
ich hatte ihm bis 01.08.2009 eine frist gegeben, den kleinen zurückzubringen. das hat er nicht gemacht udn möchte wie gesagt nun 50,00€ erstattung.
ich kann nur sagen, das ich von der evt. taubheit nichts wusste, der kleine hat sich verhalten wie die anderen auch und hat genauso reagiert wie seine geschwister, und der käufer hat am tel. zugegeben das er wusste das es sein kann das eine weiße katze taub sein könnte.
 
Werbung:
hallo,
im moment ist es so, das er den kleinen behalten möchte.
allerdings wollte er erst 150,00€ erstattet haben, dann 100,00€ und nun noch 50,00€.
ich soll ihm 50,00€ überweisen und dann will er mal weitersehen.
ich hatte ihm bis 01.08.2009 eine frist gegeben, den kleinen zurückzubringen. das hat er nicht gemacht udn möchte wie gesagt nun 50,00€ erstattung.
ich kann nur sagen, das ich von der evt. taubheit nichts wusste, der kleine hat sich verhalten wie die anderen auch und hat genauso reagiert wie seine geschwister, und der käufer hat am tel. zugegeben das er wusste das es sein kann das eine weiße katze taub sein könnte.

Also, ich denke auch, dass er dich nur abzocken will. Und was soll dieser Satz "ich soll ihm 50,00€ überweisen und dann will er mal weitersehen." Und dass er von seiner Forderung immer mehr abläßt, sagt doch schon alles. Ich denke, er weiß ganz genau, dass er rechtlich nichts machen kann und spekuliert jetzt auf deine Unerfahrenheit (um nicht zu sagen, Dummheit - sorry). So unter dem Motto "Versuchen kann man's ja mal" 😉 Ich würde auch diesen Test nicht bezahlen. Kater zurück, Kaufpreis erstatten oder garnichts ! Auf seinen Eiertanz würde ich mich garnicht einlassen (erst soviel, dann soviel, nein nun doch soviel ... und dann noch mal sehen). Du hast ihm ein Angebot gemacht und fertig. Ich würde jetzt garnicht mehr reagieren. Abwarten und Tee trinken ... 😉 - so traurig das ist, aber den Kater siehst du so oder so nicht wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht hat der Käufer jetzt irgendwo gelesen,das Taubheit bei weißen Katzen häufiger auftritt und gedacht er kann noch ein Schnäppchen machen. Also solange er dir keine Befunde des Bera- Test schicken kann, würde der Sack von mir gar nichts bekommen. :massaker:
 
er hat mir am tel. gesagt das er weiß das es sein kann das weiße katzen taub sind.
die ganze geschichte zehrt ganz schön an den nerven, da er den kleinen nicht zurückgeben möchte.
er droht mir nun mit anzeige etc.
 
soweit ich weiß nicht
 

Ähnliche Themen

S
Antworten
28
Aufrufe
3K
Nepomuk
Nepomuk
FindusLuna
Antworten
10
Aufrufe
4K
FindusLuna
FindusLuna
M
Antworten
13
Aufrufe
2K
madam
M
L
Antworten
7
Aufrufe
825
Motzfussel
Motzfussel
N
Antworten
1
Aufrufe
533
Nighter
N

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben