Ich werde das Gefühl nicht los, daß Du zu oberflächlich liest:
Nicht zum ersten Mal wiederhole ich, daß der M.C. Erkrankte nach jahrelanger schulmedizinischer Behandlung
als austherapiert heimgeschickt wurde, gesund war er beileibe nicht.
Die Behandlung mit Naturheilmitteln und Homöopathie hat dazu geführt, daß er jetzt wesentlich weniger Beschwerden hat, als sie NACH DER SCHULMEDIZINSCHEN BEHANDLUNG WAREN.
Und ich weiß sehr wohl, was sich hinter dem Morbus Crohn verbirgt, aber trotzdem danke für die Aufklärung
😉
Und genau dieser Patient hält nicht mehr viel von Schulmedizin, kann man es ihm verdenken? Nein - ich bin das nicht
😉
Als hätten wir zu entscheiden, wie Steuergelder oder Beiträge zu diversen Versicherungen verteilt werden, doch Unterschiede zwischen Riesenkonzernen zu machen und kleinen Betrieben, deren Forschungsrichtung nicht allen behagt - nun ja, mir behagt diese Macht, die gewisse Industriezweige auf unsere Regierung ausüben, auch ganz und gar nicht.
Wo ist der Unterschied zwischen Arzneien, die apothkenpflichtig sind zu solchen, die verschreibungspflichtig sind?
Wer setzt diese Unterschiede fest?
Womit aber immer noch nicht bewiesen ist, daß die Aussage der Tierarztes, daß Homöopathie Aberglaube sei. Weder bewiesen noch widerlegt, es darf weiter debattiert werden.
Zugvogel