Hier die Auszüge aus den Versicherungen von Petplan:
Artikel 3.3 Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien des Versicherungsvertrages spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist, wobei für die Kündigungserklärung die Textform genügt.
Artikel 3.4 Schadenfallkündigung
Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versicherer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht gemäß § 92 VVG, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu kündigen.