@ Sabrinili
Erstmal vielen Dank für Deinen "Einsatz" und die Telefonate. Die Infos sind sehr interessant, speziell auch bezüglich des Untersuchungsrechts.
Diese beiden von mir zitierten Informationen habe ich allerdings nicht in den Versicherungsbedingungen finden können und die wären für mich im Streitfall/Nichtzahlungsfall ausschlaggebend und nicht das, was mir ein Mitarbeiter am Telefon erzählt. Ich würde solche Informationen IMMER schriftlich einholen, mündlich haben sie keinerlei Bestand.
Ich habe gerade nochmal mit der Barmenia telefoniert und das mit dem Kündigungsrecht stimmt, allerdings können Sie den Vertrag auf "nur OP-Schutz" verändern.
Laut Versicherungsbedingungen nicht. Dort heißt es:
"Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. [...]" (S. 6)
Eine Umstellung des Vertrages von Krankenversicherung auf "nur OP-Versicherung" wäre eine Vertragsänderung.
- Unterbringung wird nicht gezahlt, das heißt, die Übernachtung in der TK wird nicht übernommen, aber alles was sonst dort läuft schon
Unter "5.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige (veterinärärztliche) Leistungen" findet sich nirgends, dass keine Unterbringung in der Klinik gezahlt wird. Auch unter "A1 – 5 Besondere Ausschlüsse" - nichts dergleichen. Im Gegenteil, unter "A1 – 2 Versicherungsleistungen" heißt es u.a.
"A1 – 2.1.1 Konservative Behandlungen
Einschließlich Arzneimitteln, Verbrauchsmaterialien, Labor- und Röntgen-Diagnostik,
Klinikaufenthalt, soweit es sich nicht um Therapien/Behandlungen gemäß Vorsorgepauschale (A1 – 3) handelt." (S. 4)