Wartezeit beträgt 30 Tage. Leider gibt es keine Regelung dazu, der Berater hat (von sich aus?) einfach den 15. als Vertagsbeginn angegeben, obwohl am 3.3 abgeschlossen. Habe dann nachgefragt, ob man das ändern kann- direkt am selben Tag- es wurde eine Anfrage geschickt- Ablehnung kam erst am 18. mit der Begründung „der 15. liegt in vergangener Zeit, deswegen kann mans nicht ändern“.
Beim Arzt waren wir so am 12/13.3 der aber nur ein Check up gemacht hat (auch demnach abgerechnet) konnte nichts diagnostizieren bzw feststellen und meinte, wir sollens beobachten.
„Die Barmenia verzichtet ebenfalls auf ein Sonderkündigungsrecht, wenn Erkrankungen während der leistungsfreien Zeit eintreten. Jedoch sind Leistungen für diese Erkrankungen, die während der Wartezeit diagnostiziert werden, über den gesamten Versicherungszeitraum ausgeschlossen.“ steht auf der seite vergleichen-undsparen. Allerdings wurde ja nichts diagnostiziert- also kanns auch nicht ausgeschlossen werden, oder?
Das mit der Wartezeit hat mich bzw ärgert mich immer noch. Gibt aber leider nichts zu machen.