Einen Zahn kann ich dir jetzt schon ziehen, ohne, dass ich das gelesen habe. Wenn schon was vorliegt, dann gilt das als Ausschluss. Im Zweifel wollen sie die Krankenakte vom Tierarzt haben.
Beispiel: du schließt jetzt eine Versicherung ab. Wartezeit eine Woche. Katze hat aber "irgendwas mit den Zähnen".. Du gehst in einer Woche oder nach vier zum Tierarzt. Der stellt Parodontose fest. Ja nun.. Die Versicherungen wissen doch auch, dass das nicht innerhalb von drei Tagen entsteht. Daher gilt das als Vorerkrankung und jegliche Behandlungen werden nicht erstattet. Same für Zahnstein und andere Erkrankungen.