Ist wohl besser, wenn ich mal einen Anwalt aufsuche und mich beraten lasse von wegen Stammbaum und weil keiner die Cattery online finden kann
Ja, denke ich auch, dass du dich vom Anwalt beraten lassen solltest. Ich sehe die rechtliche Lage ein wenig „schwierig“: Kaufvertragspartner seid der „Züchter„ und du, so dass du einen Anspruch auf den Stammbaum hast, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn du jetzt weiterverkaufst, trittst du nicht automatisch alle Ansprüche gegen den Verkäufer an den neuen Käufer ab. Hier müsste m. E. eine Abtretungserklärung erfolgen, wobei ich mir gerade (ohne mich näher damit befasst zu haben) nicht sicher bin, ob der Verkäufer der Abtretung zustimmen muss.
Wenn ich von einem „normalen“ Kaufvertrag zwischen dir und dem neuen Halter ausgehe: Halter lässt kastrieren, schickt dir die Kastrationsbestätigung, damit du gegenüber dem „Züchter“ deinen Anspruch geltend machst. Nur, was passiert, wenn der „Züchter“ gar keinen Stammbaum hat?
Zudem - wenn ich hier lese, dass die Cattery nicht gelistet zu sein scheint - das dürftest beim Weiterverkauf wahrscheinlich nicht verschweigen, denn du hast ja hier Kenntnis erlangt und auch gar nicht als Rassekatzen verkaufen, da du ja selbst keinen Stammbaum für die beiden hast.
Die „eleganteste“ Lösung dür sich wäre tatsächlich, wenn der Kauf rückgängig gemacht werden könnte, aber da bestehen m.E. nur begrenzte Chancen.
Ich persönlich würde tatsächlich in den sauren Apfel beißen (schließlich hätte ich es ja „verbockt“), schauen, dass sie armen Zwerge ein schönes Zuhause finden (die können am wenigsten dafür) und das Geld als „Lehrgeld“ verbuchen 🤷🏻♀️