..also, wenn du eh einen Stammbaum bekommen sollst, wenn du einen Kastrationsnachweis bringst, die Dame dir schon eine Zuchtbuchnummer in den Vertrag geschrieben hat und im Vertrag auch ein Cattery/Zwingername steht..dann könnte man die Dame bei welcher man die Katzen gekauft hat (wo ihr ja eh noch eine Weile in Kontakt sein werdet) doch einfach auch nach dem Zuchtverein fragen ..ist ja kein Geheimnis denn spätestens auf dem Stammbaum ist diese Info ja automatisch enthalten und als Käufer von Rassekatzen ist das dein Recht auch den Zuchtverein genannt zu bekommen.
Es muss mitunter nichts heißen, wenn man mal eine Cattery nicht öffentlich findet. Es gibt auch bei einigen seriösen Züchter welche, die wenig bis nichts öffentlich gestellt haben..einfach um ein paar unseriöse Käuferanfragen o.ä weniger um die Ohrwaschel zu haben.
Bisher (auch wenn ich unter dem Catterynamen und dem Klarnamen (findet man in einer Plattformanzeige zu den beiden anderen Kitten) nichts gefunden habe), hat die Dame egal ob nun Züchter, Stammbaumdruckerei, Vermeher eigentlich nicht sonderlich viel falsch gemacht, weswegen man sie belangen könnte.
Du hast die Katzen voher gesehen und anscheinend gesund, geimpft, gechipt und entwurmt bekommen. Im richtigen Alter also nicht unter 12 Wochen, sie ist mit dir den Vertrag durchgegangen vor Unterzeichnung, du hast ein Starterpaket erhalten...also du hast hier eigentlich eine recht saubere, anständige Leitung erhalten zusammen mit "Ware" ohne Mängel.
Bleibt also eigentlich nur der bisher fehlende Stammbaum und der ist ja klar an eine Bedingung bei Vertragsabschluss geknüpft worden.
Insofern bist du da eigentlich bisher in der Bringschuld, weil du die Vertragsklausel "Kastration" noch nicht umgesetzt hast.
Wenn du die Kastra erledigt hast und dann keinen Stammbaum erhälst, ist das dann sicherlich eine Sache die man rechtlich fordern kann.
Aber bisher, was soll ein Anwalt da groß machen..ich sehe da nicht viel, was man der Dame anlasten oder ankreiden könnte..
Das dir die "Ware" nun nicht taugt und die sie zurückgeben willst, ist eher im rechtlichen Kulanzbereich, denn jeder Händler (und Katze ist vor Gesetz halt nur ne Sache) hat das recht die Rückname von intakter fehlerfreier Ware abzulehnen. Also es gibt nicht automatisch ein Rückgaberecht bei "nicht gefallen" der Ware..
Ein Vertragsrücktritt wäre evtl. möglich..aber bei lebender Ware ist das rechtlich wahrscheinlich etwas schwieriger..das könntest du bei einem Anwalt erfagen..aber so direkt gegen die Dame vorgehen, da sehe ich bisher wenig bis keine Grundlage dafür.
Ich denke du drohst am Ende Gefahr in einen Zwei Frontenkrieg zu geraten, welcher dich am Ende noch mehr kostet und dich noch mehr überfordern wird, wenn du die Katzen als "mit Stammbaum, als Rassekatzen zu Rassekatzenpreisen" anbietest.
Wenn du den bzw. die Nachbestizer dann den Stammbaum nicht erhalten, können diese dir ebeso rechtlich mit den Anwalt auf den Pelz rücken und dann hast du am Ende Anwaltstheater mit der Züchterin und den neuen Besitzern...viel Spass dabei..
Der andere Fall der passieren kann, dass du Leute findest welche den Preis zahlen, dich gekonnt noch ein bisserl runterhandeln und dann mit zwei unkastrierten Katzen reibach machen und viele kleine Coon-Mixe für viel Geld verhökern..
Insofern, fände ich es besser du schreibst die Katzen ohne Stammbaum aus und verabschiedest dich von den horrenden Kaufpreis für zwei bisher stammbaumlose unkastrierte Kitten aus 2.er Hand...