Unkooperativ Nachbarn, wie ist die Rechtslage?

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Katifreund

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18. Juni 2023
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Hallo in die Runde,

die Vorgeschichte: Aufgrund u.E. unglücklicher Umstände, die vor unsere Zeit stattfanden, ist unsere Schönheit leider ein wenig ausgewildert und leidenschaftliche Freigängerin/ Jägerin, obwohl Ragdolls ja eigentlich Wohnungskatzen sind.

Um sie mehr an uns zu binden und auch der Katze Sicherheit zu geben, hat sie nun feste Ausgehzeiten, von 8 bis max. 12 Stunden pro Tag, und wenn sie nicht selber kommt, wird sie mit Hilfe eines Peilsenders geortet und dann "verhaftet". Das kennt sie schon, und geht sogar fast immer freiwillig in ihre Transportbox wenn sie das piepsen des Empfängers hört. Nur das blöde an der Sache ist, dass sie sich dabei oft auf fremden Grund und Boden aufhält, und eben nicht selten da "verhaftet" werden muss, was bei allen umgebenden Nachbarn eher mehr als wenig toleriert wird. Wir haben natürlich immer das Gespräch mit den Nachbarn gesucht, ohne Nachfrage gehe ich nicht auf ein fremdes Grundstück.

So weit so gut, bis auf ein Grundstück wo ich mittlerweile Hausverbot habe, obwohl ich auch da mehrmals gefragt habe. Blöderweise hält das Kätzchen sich da recht oft auf, und sie war da auch schon mal fast einen Tag in deren Garage eingesperrt, wobei sich der Peilsender zur Auffindung als sehr nützlich erwies, und mutmaßlich sich auch als Lebensretter darstellte, denn der Nachbar war zur der Zeit schwer erkrankt, und hätte sein Auto so schnell nicht wieder aus der Garage geholt.

Die Frage: Darf man uns verbieten unsere Katze mit oder ohne Peilsender, oder den Peilsender mit oder ohne Katze von einem fremden Grundstück zu holen? Bzw. wenn man es uns verbietet, wäre es nur dann richtig, wenn man uns unser Eigentum dann an der Grundstückgrenze aushändigt? (Leider zählen ja auch Tiere noch zum Eigentum, haben aber auch Rechte.)

Zur Zeit bin ich in dem Glauben, dass das nicht so ohne weiteres möglich ist nur mit dem Hausrecht zu argumentieren, weil ich als die Lage leider eskalierte mir keinen anderen Rat wusste als die Polizei anzurufen (Der Peilsender war hörbar 2m von der öffentlichen Straße entfernt im privaten Gebüsch, mit oder ohne Katze konnte ich nicht sehen, und man verweigerte mir den Zutritt bzw. erst mal auch die Herausgabe) und der Beamte sagte eben nicht, "Da können wir nichts machen!", sondern "Soll ich einen Streifenwagen schicken?". Zum Glück kam es nicht dazu, sondern der Nachbar hat den Peilsender (leider ohne Katze dran) dann doch aus dem Gebüsch geholt, und mir ausgehändigt, aber das Hausverbot nochmals bekräftigt.

Formal juristisch ist das Hausverbot m.E. nicht anzuzweifeln, aber m.E. müssen sie dabei auch unsere Rechte beachten, und sei es nur das sie uns unseren Peilsender, bzw. notfalls auch die Katze aushändigen.

Bin für Tipps und Ratschläge dankbar.

Grüße

P.S.: Später hat uns eine andere Nachbarin erzählt, dass da eine große Katzenbeisserei war, was den Verlust des Sicherheitshalsband/ Peilsender erklärt.
 
A

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Die Frage: Darf man uns verbieten unsere Katze mit oder ohne Peilsender, oder den Peilsender mit oder ohne Katze von einem fremden Grundstück zu holen?
Kurz und knapp: Ja.

Ohne Erlaubnis darfst du ein fremdes Grundstück nicht betreten. Das fällt dann unter Hausfriedensbruch.

Dein "Eigentum" bleibt auch auf einem fremden Grundstück in deinem Besitz und darf nicht dauerhaft einbehalten werden.
Zur sofortigen Herausgabe ist der Eigentümer des betroffenen Grundstücks aber auch nicht verpflichtet.

☝️So kenne ich das zumindest in dem Fall "Ball fliegt aufs Nachbargrundstück" - denke, daß kann man hier auf den Fall auch übertragen.🤔
 
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Kurz und knapp: Ja.

Ohne Erlaubnis darfst du ein fremdes Grundstück nicht betreten. Das fällt dann unter Hausfriedensbruch.

Dein "Eigentum" bleibt auch auf einem fremden Grundstück in deinem Besitz und darf nicht dauerhaft einbehalten werden.
Zur sofortigen Herausgabe ist der Eigentümer des betroffenen Grundstücks aber auch nicht verpflichtet.

☝️So kenne ich das zumindest in dem Fall "Ball fliegt aufs Nachbargrundstück" - denke, daß kann man hier auf den Fall auch übertragen.🤔
Das ist mir klar, nur ist eine Katze ja kein Ball und ggf. ist Gefahr im Verzug, was man vorher nicht genau weis. Wie z.B. als unsere Katze in deren Garage einsperrt war. Es kann doch nicht sein, dass man da unmittelbar nichts machen kann?

Ein ganz krasses Beispiel im Kontext ereignete sich vor einiger Zeit im näheren Umfeld. Als eine Nachbarkatze bewusst und böswillig in einem Nachbarhaus eingesperrt wurde. Die Katzenhalter sahen dann ihre Liebling von außen durchs Fenster, und der der sie böswillig einsperrte wohnt nicht in diesem Haus (zum Glück!), es wird von ihm nur in Ordnung gehalten. Die Herausgabe der Katze wurde expliziert am Telefon verweigert, letztendlich hat dann die Polizei das Tier befreien müssen. Der nette Nachbar dem die eingesperrte Katze gehört sagte, die Beamten hätten notfalls sogar die Tür gewaltsam aufgebrochen.

Und auch bei teuren und wichtigen Sachgegenständen, z.B. das verlorene Geschäfts-Handy läge ganz offensichtlich auf dem Nachbargrundstück, und der Nachbar verweigert die Herausgabe, muss der Besitzer dann die Herausgabe erst einklagen? Bis dahin ist es ggf. kaputt, oder noch schlimmer die Daten auf dem Handy gehen verloren, oder geraten in die falschen Hände.

M.E. muss hier eine Abwägung der Rechte vorgenommen werden, besonderes wenn Tiere involviert sind.
 
M.E. muss hier eine Abwägung der Rechte vorgenommen werden, besonderes wenn Tiere involviert sind.
In meiner auch!
Aber wie du selbst schon sagtest, sind ja Tiere rein rechtlich "nur Besitz". Leider.

Ob es dahingehend neuere Urteile gibt, weiß ich leider nicht.
Wenn Gefahr in Verzug ist gibt es aber auf jeden Fall Ausnahmeregelungen, die ich jetzt aber auch nicht so parat habe.
 
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Also mit dem Auto darf man zB auf fremden Grundstücken wie Garageneinfahrten wenden, selbst wenn ein Schild dran steht dass es verboten ist.
Da gilt, wenn es absolut verboten sein soll muss es durch Kette oder Zaun oder sonsrwas unmöglich gemacht werden.
Aaaaaber fremde Gärten sind bestimmt was anderes.
Da kann es als tierhafter noch so wichtig sein und man hat eventuell ein passendes Argument für sich gefunden, aber stell dir das einfach mal anders vor;
Der Nachbar spielt Minigolf im Garten und kommt 12 mal am Tag um seine Bälle von deinem Grundstück zu holen.
(Ja, kein Lebewesen-Vergleich, aber es ist vllt etwas genau so uninteressantes und vermeidbares Beispiel für dich, wie es für nicht tierliebende Menschen eine Katze ist.)

darf ich fragen wieso bei 12h die Grenze gezogen wird?
Draußen kann ja so oder so was passieren, hängt es an der Dunkelheit?
 
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Nachtrag: Sogar wenn nur ein Ball auf fremden Grundstück liegt gilt nach folgendem Beitrag:
Sehr geehrte Frau / Herr Meyer,

Strafrecht:
Strafrechtlich wie Hank schon sagte:
§246 StGB Unterschlagung.

Zivilrecht:
Zivilrechtlich Schadensersatz, wenn er den Ball nicht mehr rausrückt, ihn zerstört, verkauft oder ähnliches, was die Herausgabe unmöglich macht.

Ansonsten Herausgabe gemäß §985 BGB.

Persönlicher Tip §1005 i.V.m. §867 BGB:

Wenn der Ball mal wieder auf das Grundstück des Nachbarn fliegen sollte, dann steht Ihnen gemäß § 1005 BGB i.V.m. §867 BGB ein Verfolgungsrecht zu. Das bedeutet mit anderen Worten, dass der Besitzer des Grundstücks (Nachbar) Ihnen die Aufsuchung und die Wegschaffung des Balles gestatten muss, sofern nicht der Ball inzwischen in Besitz genommen worden ist. Der Nachbar kann bei Gefahr einer Schadensentstehung die Gestattung verweigern, bis ihm Sicherheit geleistet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: https://www.123recht.de/forum/nachbarschaftsrecht/Nachbar-kassiert-Ball-der-Kinder-__f4723.html
 
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Das ist mir klar, nur ist eine Katze ja kein Ball und ggf. ist Gefahr im Verzug, was man vorher nicht genau weis. Wie z.B. als unsere Katze in deren Garage einsperrt war. Es kann doch nicht sein, dass man da unmittelbar nichts machen kann?

Ein ganz krasses Beispiel im Kontext ereignete sich vor einiger Zeit im näheren Umfeld. Als eine Nachbarkatze bewusst und böswillig in einem Nachbarhaus eingesperrt wurde. Die Katzenhalter sahen dann ihre Liebling von außen durchs Fenster, und der der sie böswillig einsperrte wohnt nicht in diesem Haus (zum Glück!), es wird von ihm nur in Ordnung gehalten. Die Herausgabe der Katze wurde expliziert am Telefon verweigert, letztendlich hat dann die Polizei das Tier befreien müssen. Der nette Nachbar dem die eingesperrte Katze gehört sagte, die Beamten hätten notfalls sogar die Tür gewaltsam aufgebrochen.

Und auch bei teuren und wichtigen Sachgegenständen, z.B. das verlorene Geschäfts-Handy läge ganz offensichtlich auf dem Nachbargrundstück, und der Nachbar verweigert die Herausgabe, muss der Besitzer dann die Herausgabe erst einklagen? Bis dahin ist es ggf. kaputt, oder noch schlimmer die Daten auf dem Handy gehen verloren, oder geraten in die falschen Hände.

M.E. muss hier eine Abwägung der Rechte vorgenommen werden, besonderes wenn Tiere involviert sind.
Ganz grundsätzlich würde ich mir da Rechtsberatung holen - die ist hier im Forum nicht gestattet.

Wie z.B. als unsere Katze in deren Garage einsperrt war. Es kann doch nicht sein, dass man da unmittelbar nichts machen kann?

Hier könnte vllt. eine lebensbedrohliche Lage vorliegen. Da würde ich bei der Rechtsberatung anfragen, ob das dann unter Nothilfe fällt, bzw. was darunter fällt und welche Maßnahmen erlaubt sind.
 
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Ich verstehe, dass ihr eure Katze gerne jederzeit nach Hause holen können möchtet.
Ich kann aber auch nachvollziehen, wenn der Nachbar irgendwann sagt, dass ist ihm zu oft und er möchte das so nicht. Wie oft ist denn „mehrfach gefragt“?
Ihr könnt ja nicht erwarten, dass ihr z.B. jeden 2.Tag sein Grundstück betreten dürft.
Wenn eure Katze in der Garage eingesperrt sein sollte und der Peilsender zeigt das an, kann man bestimmt etwas ausrichten. Alles andere würde ich durch eine Rechtsberatung abklären.

Wäre es denn eine Möglichkeit, dass ihr euer Grundstück sichert? Wie ist denn das Grundstück des besagten Nachbarn abgegrenzt. Falls eure Katze da „nur“ durch ein Schlupfloch im Zaun Zugang hätte, könntet ihr vielleicht anbieten, das zu beheben.
 
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Das ist mir klar, nur ist eine Katze ja kein Ball und ggf. ist Gefahr im Verzug, was man vorher nicht genau weis. Wie z.B. als unsere Katze in deren Garage einsperrt war. Es kann doch nicht sein, dass man da unmittelbar nichts machen kann?

Ein ganz krasses Beispiel im Kontext ereignete sich vor einiger Zeit im näheren Umfeld. Als eine Nachbarkatze bewusst und böswillig in einem Nachbarhaus eingesperrt wurde. Die Katzenhalter sahen dann ihre Liebling von außen durchs Fenster, und der der sie böswillig einsperrte wohnt nicht in diesem Haus (zum Glück!), es wird von ihm nur in Ordnung gehalten. Die Herausgabe der Katze wurde expliziert am Telefon verweigert, letztendlich hat dann die Polizei das Tier befreien müssen. Der nette Nachbar dem die eingesperrte Katze gehört sagte, die Beamten hätten notfalls sogar die Tür gewaltsam aufgebrochen.

Und auch bei teuren und wichtigen Sachgegenständen, z.B. das verlorene Geschäfts-Handy läge ganz offensichtlich auf dem Nachbargrundstück, und der Nachbar verweigert die Herausgabe, muss der Besitzer dann die Herausgabe erst einklagen? Bis dahin ist es ggf. kaputt, oder noch schlimmer die Daten auf dem Handy gehen verloren, oder geraten in die falschen Hände.

M.E. muss hier eine Abwägung der Rechte vorgenommen werden, besonderes wenn Tiere involviert sind.
Fakt ist.. Wenn sich dein Eigentum - warum auch immer- auf einem fremden Grundstück befindet, darfst du SELBER das Grundstück nciht ohne Erlaubnis betreten. Betrittst du es trotz Hausverbot, machst du dich strafbar. Das einzige, was du machen kannst, ist. Im Fall des Falles polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn DIE dürfen - bei Gefahr im Verzug- das Grundstück auch ohne Einwilligung des Hausherrn betreten
 
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Nachtrag: Sogar wenn nur ein Ball auf fremden Grundstück liegt gilt nach folgendem Beitrag:
Ich würde den Fall des Balles nicht als dienlichen Vergleich betrachten: der Ball kann sich weder auf eigenes Zutun fortbewegen, noch somit auf Zuruf zu einem kommen.
 
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darf ich fragen wieso bei 12h die Grenze gezogen wird?
Draußen kann ja so oder so was passieren, hängt es an der Dunkelheit?

Ein wichtiger Grund ist u.a. monetärer Art. Wir wollen durch die Reduzierung des Ausgangs auch die Tierarztkosten reduzieren, die uns so langsam wirklich über den Kopf wachsen. Durch diese halbe Auswilderung, bevor wir sie in Pflege/ Besitz nahmen, ergaben sich direkt oder indirekt in Summe ein bisher nicht kleiner 4 stelliger Betrag innerhalb von ca. 18 Monaten. Zuletzt war ein nächtlicher Marderbiss, der behandelt werden musste.

Wir versuchen also einen Spagat zwischen dem Willen/ Glück des Kätzchen, und der Reduzierung des Risikos für das Tier, und wollen sie sehr behutsam mehr und mehr zur Hauskatze machen. Was uns wahrscheinlich nicht vollständig gelingen wird, aber wir haben sie ohne großen Zwang (im Gegenteil eher mit Zuneigung und Liebe) schon dazu gebracht sich mindestens 12 bis 16h im Haus ohne großes murren und knurren aufzuhalten. Das ist schon ein Erfolg zu den Anfangstagen, wo sie nur zweimal am Tag zum fressen vorbei kam, wenn überhaupt. Wohlgemerkt, es ist kein Kater, und sie gehört zu einer eher Haustierrasse.

P.S.: Wenn man vom "Teufel" spricht, das Kätzchen ist gerade nach gesamt 8h Freigang freiwillig nach Hause gekommen. 🙂
 
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Fakt ist.. Wenn sich dein Eigentum - warum auch immer- auf einem fremden Grundstück befindet, darfst du SELBER das Grundstück nciht ohne Erlaubnis betreten. Betrittst du es trotz Hausverbot, machst du dich strafbar. Das einzige, was du machen kannst, ist. Im Fall des Falles polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn DIE dürfen - bei Gefahr im Verzug- das Grundstück auch ohne Einwilligung des Hausherrn betreten
Das habe ich doch nie in Abrede gestellt. Im Fall der Fälle muss man dann den Tierschutz/ Polizei benachrichtigen. Aber nur im sich nicht auf Glatteis zu bewegen!

Nur schau mal hier, die Sache ist eben sogar bei Bällen nicht ganz klar.
§ 1005 BGB - Verfolgungsrecht - dejure.org
§ 867 BGB - Verfolgungsrecht des Besitzers - dejure.org
 
Schwierig.
Ich kann achon verstehen das der Nachbar kein Bock hat das ihr regelmäßig auf sein Grundstück seit.
Der Grund, das ihr eure Katze "verhaften" wollt ist für mich ein anderer als wenn der Sender sich seit ner ganzen weile nicht mehr bewegt hat...

Könnt ihr mit eurer Katze arbeiten, so daß sie von selber zu euch kommt wenn ihr nach ihr ruft?
@Fan4 "arbeitet" bei ihren Katzen mit Glöckchen, vielleicht kann sie dir da Tipps geben.
Worauf ich hinaus will ist, es wäre, denke ich besser wenn ihr (im Normalfall) gar nicht auf die Grundstücke müsstet, sondern eure Katze "abrufen" könntet.
 
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Ich verstehe, dass ihr eure Katze gerne jederzeit nach Hause holen können möchtet.
Ich kann aber auch nachvollziehen, wenn der Nachbar irgendwann sagt, dass ist ihm zu oft und er möchte das so nicht. Wie oft ist denn „mehrfach gefragt“?
Ihr könnt ja nicht erwarten, dass ihr z.B. jeden 2.Tag sein Grundstück betreten dürft.
Wenn eure Katze in der Garage eingesperrt sein sollte und der Peilsender zeigt das an, kann man bestimmt etwas ausrichten. Alles andere würde ich durch eine Rechtsberatung abklären.

Wäre es denn eine Möglichkeit, dass ihr euer Grundstück sichert? Wie ist denn das Grundstück des besagten Nachbarn abgegrenzt. Falls eure Katze da „nur“ durch ein Schlupfloch im Zaun Zugang hätte, könntet ihr vielleicht anbieten, das zu beheben.
Also, bei 8 von 10 Nachbarn haben wir gefragt, und dürfen dauerhaft deren Grünstücke betreten, auch wenn sie nicht da sind. Eine Nachbarin will immer gefragt werden, und auch mitgehen, was vollkommen o.k. ist. Und dann gibt es halt diesen einen Problemfall.

Und das Kätzchen wird auch nicht jeden Tag beim gleichen Nachbarn abgeholt. Bei unserem Problemfall dürfte ich zwei mal aufs Grundstück, einmal war sie in deren Garage eingesperrt, und dann kam es zum Verbot. Das ganze geschah innerhalb von von 18 Monaten, und da kann man wohl kaum von einer Belästigung sprechen, m.E.
 
Schwierig.
Ich kann achon verstehen das der Nachbar kein Bock hat das ihr regelmäßig auf sein Grundstück seit.
Der Grund, das ihr eure Katze "verhaften" wollt ist für mich ein anderer als wenn der Sender sich seit ner ganzen weile nicht mehr bewegt hat...

Könnt ihr mit eurer Katze arbeiten, so daß sie von selber zu euch kommt wenn ihr nach ihr ruft?
@Fan4 "arbeitet" bei ihren Katzen mit Glöckchen, vielleicht kann sie dir da Tipps geben.
Worauf ich hinaus will ist, es wäre, denke ich besser wenn ihr (im Normalfall) gar nicht auf die Grundstücke müsstet, sondern eure Katze "abrufen" könntet.

Das Kätzchen kommt fast immer wenn ich mich an den Zaun, bzw. das Tor stelle, der Empfänger piepst, und ich rufe. Sie geht dann auch meistens selbständig in ihre Transportbox rein.

Aber es gibt Problemfälle, wo sich nicht kommt:
- Das Tier ist eingesperrt
- Das Tier hat sich verkrochen weil es verletzt ist
- Oder es kommt an der Stelle wo man es ruft nicht über den Zaun

Und das der Sender ohne Katze nicht kommen kann ist ja auch klar, soviel kosten die zwar nicht, aber 40€ sind für uns auch noch Geld. Und es ist ärgerlich wenn man weis wo der liegt aber nicht dahin darf.

Im Kontext: Mittlerweile habe ich aber eine Stelle gefunden, wo sie bei dem "Problemfall" unter dem Zaun durchkommt.

P.S.: Ragdolls sind sowieso die Hunde unter den Katzen, die geht immer noch mit der Vorbesitzerin spazieren, und wenn sie gut drauf ist läuft sie auch mit Fremden mit 🙁. Auch ein Grund warum wir möchten das sie zur Hauskatze wird.
 
Aber es gibt Problemfälle, wo sich nicht kommt:
- Das Tier ist eingesperrt
- Das Tier hat sich verkrochen weil es verletzt ist

Das sind für mich Fälle wo es unbedingt Not tut aufs Grundstück zu gelangen.


- Oder es kommt an der Stelle wo man es ruft nicht über den Zaun

Das hier ehrlich gesagt nicht.


Und das der Sender ohne Katze nicht kommen kann ist ja auch klar, soviel kosten die zwar nicht, aber 40€ sind für uns auch noch Geld. Und es ist ärgerlich wenn man weis wo der liegt aber nicht dahin darf.

Ich bezweifle das ihr irgendein Recht habt wegen des Senders n Fremdes Grundstück zu betreten.
Natürlich muss er an euch ausgehändigt werden, wenn er gefunden wurde.
Das Recht ihn selbe zu suchen oder das der Grundstückseigentümer ihn direkt sucht, dürfte ihr nicht haben.



Im Kontext: Mittlerweile habe ich aber eine Stelle gefunden, wo sie bei dem "Problemfall" unter dem Zaun durchkommt.

Puh, das finde ich ehrlich gesagt ziemlich dreist, mal abgesehen davon das du das nicht darfst.
Es dürfte, wenn es raus kommt (was im Dunkeln geschieht kommt immer ans Licht!)
Die Situation um einiges verschärfen, könnte sogar in einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch enden.
Ich rate dir dringend davon ab dir unbefugt Zutritt zu verschaffen!


P.S.: Ragdolls sind sowieso die Hunde unter den Katzen, die geht immer noch mit der Vorbesitzerin spazieren, und wenn sie gut drauf ist läuft sie auch mit Fremden mit 🙁. Auch ein Grund warum wir möchten das sie zur Hauskatze wird.

Dann hättet ihr sie gar nicht erst raus lassen dürfen.
Einem Freigänger den Freigang wieder zu nehmen ist häufig schwierig bis unmöglich.
Wäre ein Gesicherter Freigang vielleicht eine Alternative?
Eure Methode mit dem zu einer gewissen Zeit aufsuchen und "verhaften" ist schon sehr ungewöhnlich.
 
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Ich würde doch auf Dauer einen Zaun um den Garten bauen und einen gesicherten Auslauf anbieten. Gerade wenn die Toleranz der Nachbarn irgendwann sinken könnte, wäre das für alle Beteiligten doch die beste Lösung. Natürlich kannst du darauf pochen, die Katze nach Peilung vom Grundstück des etwas unwilligen Nachbarn zu holen, aber ganz ehrlich? Der wird dann auch zu Recht von dir fordern dürfen, dass du das auf Dauer unterbindest. Und das geht mE nur mit einem gesicherten Auslauf.
Das klingt nach einer Einfamilienhaussiedlung, wo die Gärten doch meist recht überschaubar groß sind. Insofern wird euch die Sicherung wohl nicht ins finanzielle Desaster stürzen. Manchmal ist das auch günstiger als dauerhaft hohe TA-Rechnungen
 
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Das sind für mich Fälle wo es unbedingt Not tut aufs Grundstück zu gelangen.




Das hier ehrlich gesagt nicht.




Ich bezweifle das ihr irgendein Recht habt wegen des Senders n Fremdes Grundstück zu betreten.
Natürlich muss er an euch ausgehändigt werden, wenn er gefunden wurde.
Das Recht ihn selbe zu suchen oder das der Grundstückseigentümer ihn direkt sucht, dürfte ihr nicht haben.





Puh, das finde ich ehrlich gesagt ziemlich dreist, mal abgesehen davon das du das nicht darfst.
Es dürfte, wenn es raus kommt (was im Dunkeln geschieht kommt immer ans Licht!)
Die Situation um einiges verschärfen, könnte sogar in einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch enden.
Ich rate dir dringend davon ab dir unbefugt Zutritt zu verschaffen!




Dann hättet ihr sie gar nicht erst raus lassen dürfen.
Einem Freigänger den Freigang wieder zu nehmen ist häufig schwierig bis unmöglich.
Wäre ein Gesicherter Freigang vielleicht eine Alternative?
Eure Methode mit dem zu einer gewissen Zeit aufsuchen und "verhaften" ist schon sehr ungewöhnlich.
??? Was ist daran dreist, wenn ich die Katze von einem privaten Grundstück locke ???
 
??? Was ist daran dreist, wenn ich die Katze von einem privaten Grundstück locke ???

Ok, Missverständnis, ich hab gedacht du gehst durch das Loch.
Entschuldigung, in dem Fall ist das natürlich nicht dreist.
 
Ich würde doch auf Dauer einen Zaun um den Garten bauen und einen gesicherten Auslauf anbieten. Gerade wenn die Toleranz der Nachbarn irgendwann sinken könnte, wäre das für alle Beteiligten doch die beste Lösung. Natürlich kannst du darauf pochen, die Katze nach Peilung vom Grundstück des etwas unwilligen Nachbarn zu holen, aber ganz ehrlich? Der wird dann auch zu Recht von dir fordern dürfen, dass du das auf Dauer unterbindest. Und das geht mE nur mit einem gesicherten Auslauf.
Das klingt nach einer Einfamilienhaussiedlung, wo die Gärten doch meist recht überschaubar groß sind. Insofern wird euch die Sicherung wohl nicht ins finanzielle Desaster stürzen. Manchmal ist das auch günstiger als dauerhaft hohe TA-Rechnungen
Mein kann alles machen, wenn man das Geld dafür hat.
 
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