L
Lenotti
Forenprofi
- Mitglied seit
- 15. März 2022
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- 1.459
..ich finde das zitieren von Nabu an dieser Stelle immer etwas einseitig. Denn man muss wissen, das Vereine wie der Nabu auch gerne für Beratungen herangezogen werden, wenn es z.B darum geht z.B Vogelbestände zu schützen. Es gab vor einiger Zeit den Fall mit einer Gemeinde in der Nähe von Wiesloch, wo zum Schutze einer Vogelart, Besitzern von Freigängerkatzen untersagt wurde Katzen über die Brut und Aufzuchtszeit der Vögel in den Freigang zu lassen.
Also auch wenn der Nabu auf der einen Seite seine Erkenntnise über den Einfluss der Freigängerkatzen auf die Tierwelt eher untergeordent definiert, so gibt er aber andererseits dennoch Gemeinden den Rat im Falle des Falles zum Schutze z.b wie im Fall bei Wiesloch anderer Wildtiere, Freigängerkatzen zu beschränken.
Wenn man also hier den Nabu bemüht, sollte man beide Sichtweisen des Vereines erwähnen, sonst ergibt das ein Zerrbild.
Also auch wenn der Nabu auf der einen Seite seine Erkenntnise über den Einfluss der Freigängerkatzen auf die Tierwelt eher untergeordent definiert, so gibt er aber andererseits dennoch Gemeinden den Rat im Falle des Falles zum Schutze z.b wie im Fall bei Wiesloch anderer Wildtiere, Freigängerkatzen zu beschränken.
Wenn man also hier den Nabu bemüht, sollte man beide Sichtweisen des Vereines erwähnen, sonst ergibt das ein Zerrbild.